Topographia Saxoniae Inferioris:Glückstatt

Topographia Germaniae
Glückstatt (heute: Glückstadt)
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Gnoien
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 100–101.
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Glückstatt / Tychopolis,

Eine newe veste Königlich Dänische Statt / vnd Schloß / am Wasser Ryn / oder Rhyn / so daselbst in die Elb kombt / vnnd in Stormarn / so ein Theil von Holstein / gelegen; von dannen Werdenhagen / part. 6. de Rebusp. Hanseat. fol. 18. nacher Hamburg zu Wasser 7. Meil Wegs rechnen thut. Herr Johann Rist / der seinen Kriegs vnd FriedensSpiegel / dem etlich Jahr / allhie gewesten Königlichen Statthaltern / Herrn Christian / deß Heyl. Röm. Reichs Graven von Pentzen / Rittern / Herrn auff Newendorff / Königlichen Dänischen Geheimen Rath / vnnd Landtrosten zu Steinburg (der An. 1634. mit deß Königs Christiani IV. in Dännemarck ältisten Tochter / Sophia / wie Bisaccioni berichtet / Hochzeit gehalten / vnd Anno 51. im Weinmonat / wie die Franckfurtische Relation meldet / gestorben ist) zugeschrieben; meldet in demselben / vmbs Jahr 1640. zum 1233. Verß / von diesem Orth / also: Christian der Vierdte König zu Dännemarck / vnnd Norwegen / hat diese gewaltige Vestung / an einem vormals wüsten / nun aber sehr wol gelegenem Orth / mit grossem Kosten / für wenig Jahren / zu bawen angefangen / vnd ihr den Nahmen Glückstatt lassen geben. Von den herrlichen Gebäwen / womit diese Statt inwendig geschmücket / von den starcken Wällen / vnd breiten wasserreichen Gräben / womit sie außwendig befestiget / von ihrem herrlichen Haven / vnnd Blockhäusern / womit so wol der Elbe-Strom / als die Statt selber ist verwahret / schreibe ich zu diesem mal nichts weiters / etc. Biß hieher ehrngedachter Ristius. Siehe auch / was Helduaderus, im Jahr 1620. von dieser newen Statt berichtet. In einer Relation stehet / daß Erichsand / eine kleine Insel / mitten in der Elbe / nicht fern von Glückstatt; vnd gegen Glückstatt über die Insel Casand / lige. In dem vorigen Dänischen Krieg / ist zwar dise Statt / von den Käyserischen angefochten; aber nicht erobert worden; davon Johannes Isacius Pontanus in Chorographica Daniae descriptione, pagina 667. also schreibet: Lucstadium (dann also nennet er diesen Orth) à Rege Christiano IV. ante annos paucos, in Albis crepidine conditum, propugnaculis, fossis, alijsque operibus, ita communitum, ut vim omnem Caesarei Exercitus, atque obsidionis propemodum biennalis facillimè jam nuper eluserit. Daher der König / nach dem auch im Jahr 1628. die Pest allhie hefftig regiert hatte / Anno 29. diesen Orth zu erweitern / vnd mehrers zu bevestigen angefangen / auch patenta publicirt, darinn er allen denjenigen / so sich allda niedersetzen / vnnd ihre Nahrung mit Kauffmanschafften / Handtwercken / oder andern Handthierungen / treiben wolten / stattliche privilegia, welche im Andern Theil deß Theatri Europaei Meriani, folio 96. zu lesen / ertheilet hat: Hierauff aber im folgenden 1630. Jahr / von denen auff der Elb vorüber fahrenden Hamburger / vnnd anderen Schiffen / einen newen Zoll / vnnd daß sie sich bey dem Statthalter allhie / mit Setzung ihrer Ancker / anmelden solten begehrt; darüber sich dann / zwischen ihme / vnnd der Statt Hamburg / Vngelegenheiten erhoben. Zwar / so hat der König / auß Käyserlicher Mayestätte. erstlich auff vier Jahr lang erlangter Erlaubnuß / besagten Zoll auffgerichtet; wie hievon obgedachter Werdenhagen / in Antegressu part. 4. fol. 435. sequentib. vnnd 443. sequentib. zu lesen. Vnnd stehet in der Königlichen Dänischen Anno 1644. in 4. zu Coppenhagen außgangene Widerleg- vnnd Beantwortung deß Schwedischen Manifests / lit. B. also: Was sonst auff der Elbe / auff Befehlig Ihrer Königlichen Mayestät verordnet / das haben sie / [101] zu Erhaltung ihrer deß Orths wol erlangten Gerechtigkeit / thun müssen; welches aber Schweden so wenig angehet / als sie bey dem Zoll zur Glückstatt / oder dem Commercio daselbst gantz nicht interessirt, derhalben sie auch sich nicht darumb zu bekümmern. Ihr Königliche Mayestät gebrauchen sich zwar deß Zolls / jure retorsionis annoch / doch bloß der Vrsachen / damit die Hamburger ihre / wider Recht / vnnd der Käyserlichen Cammergerichts Vrtheil / bißhero gehobene vnrechtmässige Zölle / abschaffen / vnd also dem Commercio selbst zu gute / etc. Es ist aber Anno 1645. alles verglichen / vnnd der Zoll allhie / wie er Anno 1603. gewesen / wider angeordnet worden; in welchem 45 Jahr / vnnd zwar im Mertzen / allda grosser Schade durchs Wasser geschehen ist. Wie sich vmb die vorgedachte Zeit / in dem nächsten Schwedischen Dänischen Krieg / die Glückstätter / mit stätigen Außfälen / wider die Schwedischen / vielfaltig geübet; davon mögen die Relationes gelesen werden. Vnd hat hierauff Anno 46. der König den Glückstättern ihre bißhero gehabte privilegia nicht allein ernewert / sondern vermehret / vnd newe darzue geben; benebenst sie von allen Beschwerden vnnd Auflagen / auch Licenten / vnnd Zöllen in Norwegen vnnd Dännemarck / auff zehen Jahr lang / befreyet; wie in tomo 5. Theatr. Europ. fol. 1063. b. sequent. stehet. Vmb die Helffte deß Decembris, ist der vor diesem / in der Vestung Bremer-Vörden / Befehl-tragende Obrister Leutenant Eckard / zum Commendanten in GlückStatt verordnet worden / deß Jahrs 1648.