Topographia Palatinatus Rheni: Weinheim

Topographia Germaniae
Weinheim
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Westerburg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 93–94.
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Weinheim.

Ligt an der Bergstraß / ein Meil unter Schrießheim / an dem Wasser Wißgotz / oder Weschnitz / darinn viel gute Fisch / und Forellen gefangen werden / welches Flüßlein daselbst auß den Rachen der Berge deß Odenwalds / erstlich auff die Ebne sich außgeust / und das Rheingöw durchfleust / diß es bey Stein / wie Freherus schreibt / in den Rhein fällt. Etliche wollen / auß den gehauenen Steinen im Erdreich / in den Weingärten allhie / darauff der Nahm Oenotria gestanden / muhtmassen / als ob die Römer umb diese Gegend ein Stadt dieses Nahmens erbauet hätten / auß welcher Zerstörung durch die Francken beschehen / der Fleck Weinheim erwachsen / so in den Brieffen der Caroliner Winenheim / und in deß Klosters Wissensteig Stifftung / in Anno 861. Windenheim genant werde / daher deß Schlosses / oder Castels / über diesem jetzigen Städtlein gelegen / Nahmen / noch heutigs Tags / Windecke heisse. Und vermeynt man daher / daß Windogastus / einer auß den Autoribus L. Salicae, von hier bürtig gewest seye. Wie dann in dem Fränckischen Recht gelesen wird / daß vier Fränckische Herren seyer erwählt worden / welche in den drey Orten über Rhein / zu Salheim / Bodenheim / und Windenheim / als Cent- oder Gerichtsörtern / solten zu Gericht sitzen. Es sollen schon vor 700. Jahren viel Weingärten allhie gewest seyn. Es ist / ausser der Fisch / und Weins / auch sonsten andere gute Schnabelweid allhie / so in grosser Anzahl auß dem angrentzenden Odenwald / sonderlich vor dem dreyssig jährigen Kriege / darinn dieses Städtleins auch nicht ist verschont worden / dahin gebracht wird. Es ist vermuthlich / daß / wo nicht das Städtlein / doch allezeit obgedachtes Schloß / dem Kloster Lorsch zugestanden habe; welches Schloß selbst von einem Abbt daselbst zerstört; aber wieder hernach / zu Schutz solches Klosters / auffgebauet worden ist. Münsterus schreibet von diesem [94] Ort also: Diese Stadt ist durch Einspruch / zwischen dem Bischoff von Mäyntz / und Pfaltzgraf Ruprechten dem Aeltern / durch etliche Scheid Richter / der Pfaltz zuerkant / Anno 1344. aber vormals von der Pfaltz dem Stifft für fünff tausend Pfund Heller versetzt gewesen. Woher sie aber anfänglichen an die Pfaltz kommen / ist mir nicht wissend. Biß hieher Münsterus. In einer geschriebenen Verzeichnuß stehet / daß sie vielleicht mit andern Fahnlehen vom Kloster Lorsch an Pfaltz kommen seyn möge. Vid. d. Freher. part. 1. Orig. Palat. c. 7. et part. 2. c. 5. p. 18. Anno 1644. im November haben die Frantzosen zu Oppenheim über den Rhein gesetzt / und in diesem Ort Quartier gemacht / seyn aber bald hernach von den Chur-Bäyerischen durch Accord wieder darauß / und über Rhein zu gehen gezwungen worden. Theils melden / daß dieser Ort Anno 1644. auff discretion, oder Gnad und Ungnad von den Bäyerischen erobert / und darauff ruinirt; aber Anno ein tausend sechs hundert vierzig und fünff / wieder auff discretion von den Frantzosen eingenommen worden seye.