Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Winterthur

Topographia Germaniae
Winterthur
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1642, S. 21–22.
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7. Winterthur /

Im Turgäw / so ein wenig vnder Pfin ligt / ist bey Regierung der Käyser Diocletiani vnnd Maximiani, von den Alemanniern auff den Grundboden geschleiffet worden: Aber ihre Verweser vnd Anwälde / Galerius vnnd Constantius / ein Vatter deß Grossen Constantini / haben einem Sequanischen / jetzt Burgundischen / Landpfleger / so Aurelius Proculus hieß / diesen Platz wider auffzurichten / befohlen. Joh. Guler. lib. 4. Rhaetiae fol. 41. b. Es wird dieser Ort / zum Vnderscheyd deß alten Winterthur / oder Vitoduri (so jetzt ein stattlich Dorff / neben der Eulach / auff der rechten Seiten gelegen / ist) new Winterthur genant / vnd ligt vnter dem gedachten [22] alten / oder Ober-Winterthur / hinab auff der lincken Seiten der Eulach / auff der Ebene. Diesen Orth hat Hertzog Sigismund zu Oesterreich der Statt Zürich Anno 1467. vbergeben / wird gleichwol noch durch einen Schultheissen vnnd Rath / auß der Bürgerschafft erkohren / regiert / vnd Er also etwas von seinen Freyheiten / vnnd altem Herkommen behalten. Es hat allhie zu Winterthur auch noch heutigs Tags schöne vnnd wolerbawte Häuser / beyderseits an der Marcktgassen durch auff / mit ihren Höfen / Hinderhäusern / vnd Stallung / vnnd hat gemeinlich bey nahe ein jedes Hauß einen Eingang oder Haußthüren / dadurch ein bewapneter Mann zu Roß reiten mag. Anno 1525. haben die von Winterthur alle Bilder / Meß / Altär / vnd alte Ceremonien / gäntzlich abgethan. Anno 1529. ward daß künstliche Vhrwerck / sampt dem Thürnlein vnd der Zeitglocken / auff dem Keffichthurn in der Statt gemacht. Folgender Zeit hat man angefangen die schöne Brunnen von gehawenem Steinwerck zu machen / deren der erste bey dem gelben Creutz / der ander an der obern Gassen gemacht worden. Anno 1540. ward von der Statt Zürich das KellerAmpt da angerichtet.

Ein halbe Meyl Wegs von Winterthur / auff der lincken Seiten der Töß / auff einer Höhe / ligt das Fürstliche Schloß Kyburg / so sampt obgedachter Statt Winterthur / nach absterben deß letzten Graf Hartmans von Kyburg / Anno 1264. an Käyser Rudolphen den Ersten / Grafen zu Habspurg / als seiner Schwester Sohn / kommen ist. Vnnd haben solches Schloß / sampt der gantzen Grafschafft / die von Zürich Anno 1452. durch grosses Gelt / von hochgedachtem Hertzog Sigismunden zu Oesterreich an sich gebracht / so sie jetzt durch einen Landvogt regieren lassen.

Item so ligt zwischen dieser gemeldten Statt Winterthur / vnnd Schafhausen / auff der Straß / vnnd der lincken Seiten der Tur / die Burg vnnd herrlicher Fleck Andelfingen / sampt einer besonderen Herrschafft / so die Statt Zürich An. 1437. von Beringern von Landenberg erkaufft hat.

Beym Romißhorn am Boden-See ligt der Flecken Vtweil / nach Zürich gehörig / deßwegen Anno 1644. mit den Fünff Catholischen Haupt-Orten in der Schweitz / als Mit-Regenten in der Land-Grafschafft Turgöw / sich Strittigkeit erhaben hat. Dann weil im Wintermonat deß besagten Jahrs / die Herren von Zürich / der Gemeind / vnnd Baurschafft allhie zu Vtweil / wegen Zunahm der Reformirten allda / erlaubt / ihre Kirchen zu erweitern; Vnd aber hierzu nothwendig ein sehr alte / mit Epphäw / vnnd Mooß verwachsene / vnnd halb zerfallene / an der besagten Kirchen stehende / Capellen / mit niedergerissen werden muste; So wolte ein Catholischer Beampter solches nicht zugeben / sondern sagte / daß man zuvor die Gerichts-Herren / vnnd die Fraw Abbtissin von Münsterling darumb begrüssen solte; thate auch der Land-Schreiber der Fünff Catholischen Orth den Baw verbieten lassen; hergegen die Statt Zürich / mit dem Baw fortzufahren / befehlen. Hierzu kam auch dieses / daß der Abbt von Fischingen / der Evangelischen Gemeind zu Lustorff / oder Lueßdorff / auch im Turgow gelegen / in ihre Kirch einen Altar setzen wolte / mit vorwenden / daß der Landfrieden vermöge / wann in einer Gemeinde drey ehrliche Männer / daß man Ihnen einen Geistlichen / vnnd den halben theil der Pfründen / es treffe nun an welchen Theil es wolle / herzugeben schuldig seye: welches aber die Züricher / so im Turgöw das Directorium führen / nicht gestatten wollen. Hierauff Anno 46. die gedachte Fünff Catholische Orth / Lucern / Schwitz / Vri / Vnderwalden / vnnd Freyburg / begehrt / daß man das Turgöw theilen solte: entgegen die Evangelischen / auff solchen fall / die Vogteyen jenseit deß Gebürgs auch getheilet haben wolten. Ist aber hernach / so viel man weiß / solche Theilung verblieben / vnnd / weil sich der König in Franckreich darzwischen gelegt / die Sach verglichen worden.

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