Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Appenzell
Es haben die Aebbte von S. Gallen / bey einer Meyl Wegs ob S. Gallen / an der Sitter / ein Schloß Clanx genannt / gebawet / vnnd da gewohnet / welches man / sampt dem Flecken / mit der Zeit Abbtszell / vnd ferrners auch das Ländlein herumb Appenzell nannte / welches von Mittag her an deß Klosters zu S. Gallen Gericht stosset / vnd sich gar nahend an der Statt Gericht ziehet; Ist vor Jahren mit etlichen / gegen dem Gottshauß S. Gallen / aber nicht alles (dann viel davon dem Adel zugehört) / pflichtig gewesen / aber sich von demselben / von Zwangs wegen etlicher vnrühigen Aebbten / mit Hülff deren von Schweitz / vnd Glaris / durchs Schwerd entlediget / darnach mit den Aebbten durch Vertrag vereiniget / vnd zu einer Gerechtsame An. 1421. gebracht. Vnd ist solch Ländlein / von vielen Jahren her / nicht dem Kloster (an welches es vom Käyser Adolpho kommen) allein / sondern auch dem Reich / mit Reichs-Stewren vnd Plfichten zugethan gewesen. Hat ein grosse Mannschafft / ein rauhes / starckes / fromm vnnd schlechtes Volck / so mit dem Adel im Turgäw / Rheinthal / vnnd vmb Veld-Kirch / vnd Bregentz / vor diesem viel zu thun gehabt. Hat schöne Weiber / vnnd hübsche Alpen / wie dann das Land mit hohen Gebürgen vmbgeben ist / rauhe vnd enge Eingäng hat. Ihre Nahrung ist mit Molcken / Vieh / vnnd der Gespunst / haben ein gute Losung aller Wahren in der Statt S. Gallen / auß welcher sie Jährlich ein groß Gut tragen. Es ist solches Ländlein in 12. Gemeinschafften getheylet / die von ihnen Roden genennet werden. Sechs Roden / so dem Haupt-Flecken Appenzell am nechsten ligen / seynd in die Pfarr Appenzell Kirch gehörig; Die andere sechs ligen ausserhalb der Pfarr / in andern Pfarren. Vnd hat das Ländlein acht Pfarren / nemblich besagt Appenzell / Gayß oder Gäß / Vrneschen / Trogen / Tüffen / Herisow / Hundswyl / vnnd die Pfarren in der Grub. Die aussere Gemeinden / oder Roden / sein Herisow / Hundwyl / Kuntzenberg / Trogen / Vrneschen / Gayß vnnd Tüffen / so mehr dann noch so viel Leuth / als die Innern / nemblich Appenzell / Schwendy / Brullisow / Gontes / Winckelbach / vnd Haßlen / haben; vnd der Reformirten / gleich wie die innere Roden / sampt dem Haupt-Flecken Appenzell / der Römisch Catholischen Religion zugethan seyn / vnnd wegen solcher beyder Religionen dieser Orth gleichsamb für Neutral gehalten wird; Vnd deßwegen als der innere Roden den Spanischen Bund / zu Beschützung deß Hertzogthumbs Meylands / angenommen / sich der äussere Roden darwider gesetzt / darüber Anno 1597. Vngelegenheiten entstanden / die aber / durch Hülff der Eydgnossen / beygelegt worden. Es bringen gleichwol die Reformirten ihre Geistliche Sachen für das Consistorium zu Costnitz. Alle Gemeinden haben mit einander einen Stab / Gericht vnd Landlich Regiment / vnd ein gemein Paner / vnd darinn einen freyen schwartzen Bären / mit rothen Klawen / mit welchem sie von den Römischen Käysern befreyet worden seyn. Haben einen Land-Rath auß den Landleuten deß gantzen Ländleins (von 144. Personen / wie man schreibt / nemblich auß jedem Roden 12.) besetzt / deren aller Oberer ein Amman ist / der Jährlich durch ein gantz Gemeind erwöhlt wird. Besagter ihr Haupt-Fleck Appenzell (daselbst der Rath auch Catholisch) ist in dem vorigen Seculo An. 1560. im Mertzen fast vberall verbrunnen / aber auß Hülff der andern Eydgenossen wider erbawen worden. An. 1452. haben die Appenzeller eine Bündnuß mit etlichen Eydgnossischen Orten gemacht: An. 1513. aber ist dieses Ländlein völlig in den Eydgnossischen Bunde kommen; Vnd hat jetzt die letzte Stell. Vid. Stumpfius, Munsterus, et alij.
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