Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Lippen
[T39]
[72]
Lippen /
Ein Städtlein in der Marck-Brandeburg / von welchem David Froelichius, in Cynosura Peregrinantium, part. 2. lib. 1. schreibet / daß solcher Orth ihme dieses Recht insonderheit zueigne / daß / wer die Neige von Bier außgetruncken / von der vollen Kanden wieder zutrincken anfahe; welches die Märcker das Lippenisch Recht nennen. Anno 1633. haben die Soldinischen / Lippenischen / und anderer Oerther Inwohner in der Neumarck / so vom Käyserlichen General Götzen Salva Quardia genommen / denen zu Pyritz in Pommern Ursach gegeben / dergleichen zuthun.