Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Fogelsang

Topographia Germaniae
Fogelsang
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 25–26.
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Fogelsang / Vogelsang /

Ein Castell / wie gedachter Cromerus meldet. Hennenberger schreibet am vierhundert sieben und sechszigsten Blat / also: Vogelsang ein Veste / gebauet jenseit Thoren; ward genandt Vogelsang / mit wenig Wepnern kranck / nicht der Nachtigal / sondern der Schwanen Jammer und Todten-Gesang: dann ihrer gar wenig / wider einen so grossen Hauffen Heyden / und auß einem guten in böses Land kommen waren. Und dieses meldet Hennenberger. Cromerus berichtet in seinem siebenden Buch / daß / als Hertzog Conrad in Masau / den besagten Heydnischen Preussen so sein Land verwüsteten / für sich selbsten nicht Widerstand thun kunte / er die Teutschen Brüder / die kurtz zuvor von den Saracenern auß Syria gejagt waren / zu sich beruffen / und mit ihnen einen gewissen Vertrag auffgerichtet habe: welcher Vertrag / so schrifftlich verfasset / von den Polen verlohren / und vielleicht auch mit Fleiß von den Creutz- oder Teutschen-Herren unterdruckt worden die zwar Käyser Friderichs deß andern Güldene Bull fleissiger auffgehebt / in welcher er ihnen den Besitz deß Culmischen Landes / und was sie von den Preussen hernach bekommen / wie auch das Gebieth / so ihnen gedachter Hertzog in der Masau / zwischen Preussen / und der Neuen-Marck / folgends schencken möchte / bestättigt habe. Welche Bull aber diesem Bischoff Cromero nicht gefält / als der ihme nicht einbilden lassen kan / daß der Käyser etwas an selbigen Orthen zu gebiethen einmal gehabt hätte. Zu deme / wäre selbiges Gebieth / oder Landschafft / so da zwischen Preussen und der Neuen Marck / gelegen / es seye nun gleich Cujau / oder Pomerellen / vom besagten Hertzog Conraden den Teutschen nit geschenckt worden: Aber Dobrin / [26] so an das Colmische Land / und Masovien stosse / habe er / auß Einwilligung seiner Gemahlin / und Söhne / ihnen Erblich gegeben; daselbß auch gemeldter Teutsche Orden / sich erstlich gesetzt / und bald darauf im Culmischen Lande / die erste Vestung / an dem Gestade der Weissel / erbauet / und sie Fogelsang genennet / so umbs Jahr 1228. geschehen. Und dieses sagt Cromerus. In den Land-Taflen / so man unter Handen / will sich in dieser Gegend kein Fogelsang / aber wol eines in der Nerung / am Frischen Haf / in Preussen / finden / so Vogelsang geschrieben wird. Was aber besagtes Dobrin / davon auch oben / im Buchstoben D. Meldung geschehen / anbelangt / so haben solchen Orth der / von etlichen ein Schloß genennet wird / die gedachte Creutzherren A. 1328. durch Ubergab der Polen / erobert / hernach über die Weissel gesetzt / und die Stadt Wladißlaw / in Poln / belagert. An. 1409. haben sie solchen Platz wieder eingenommen / und verbrandt / auch die Städtlein Ripinum, und Lipnum, geplündert. Umbs Jahr 1431. haben sie / die Creutzherren / weit und breit / die Cujavische / und Dobrinische Landschafften durchstreiffet.