Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Einleitung

Topographia Germaniae
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 5–17.
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[(5)] Als für Stände deß H. Römischen Reichs / in dem hochlöblichsten Ober-Sächsischen Crayse begriffen / dasselbe ist in dem Theil vom Churfürstenthumb Sachsen / etc. vermeldet worden. Weilen wir dann in solchem nicht alle ernandte Stände eingebracht / und davon noch der Herr Churfürst von Brandeburg / etc. sampt Ihr. Churfürstlichen Durchleucht. Landen / und was denselben einverleibt ist; So wol auch das Hertzogthumb Pommeren / sampt der Zugehörde / übrig seynd: Als wollen wir in gegenwärtigem Theil unsers vorhabenden Wercks / davon auch kürtzlich handeln.

Was nun Erstlich die Marck Brandeburg anbelangt / so sagt Matth. Quade, in Teutscher Nation Herrlichkeit / es habe solche gegen Norden Mecklenburg und Pommern / ins Nordwesten Lüneburg / ins Westen Braunschweig / ins Sudwesten Magedeburg / ins Süden Anhalt / Sachsen / und die Laußnitz; ins Süd-Oosten die Schlesi; ins Oosten Polen / und ins Nord-Oosten Preussen. Dresserus schreibt part. 4. Isag. Histor. p. 499. daß die Marck Brandeburg (so zwischen der Elb / Havel / und Spree / gelegen) in der Länge und Breite / sieben starcke Tagreisen halte: Sie grentze gegen Abend mit Sachsen / gegen Mitternacht mit Pommern / und Mechelburg von Morgen mit Polen / und gegen Abend mit den Wenden; darunter Er dann die Wenden in der Laußnitz / sonder zweifel / verstehen / und unter die Sachsen das Stifft Magdeburg / und andere Gebiete daselbst herumb begreiffen wird. Georgius Sabinus, in Beschreibung der Stadt Brandeburg / beym Reinero Reineccio, in Originibus Stirpis Brandeburgicae fol. 77. will / daß die Marck in der Länge / und Breite / schier bey sieben Tagreisen habe: grentze vom Abend mit Sachsen / von Mitternacht mit den Cimbris, und Pomeranis, von Morgen mit Polen / und von Mittag mit den Slavis: das Land seye an den meisten Orthen sandig / aber an Wein und Getreidt fruchtbar / habe viel fischreiche Flüß / darunter die Elb / Havel / Spree / Oder / und Varta / schiffreich. Es seyen in der gantzen Marck keine Leibeigne; die Sprach sey vermischt / und doch mehr Sächsisch; Es haben darinn die Teutones, Schwaben / Cimbri, Vandali, Gothen / Francken und Sachsen gewohnt: 400. guter Flecken / und Dörffer seyn / wie Munst. der auch von der Marck Grentzen / Grösse / vornehmsten Städten / Inwohnern / und Gelegenheit / lib. 5. Cosmogr. cap. 424. der letzten edition, gelesen werden kan) bezeuget; die Mitlere (so bey der Elb anfahet / und biß an die Oder / und Spree / gehet); die Neue (so von der Oder biß an Polen / sich erstrecket; und die Uckermarck / (gegen Pommern); in das Hertzogthumb Crossen / und einen Theil der Laußnitz; Item in die Graffschafft Ruppin / und die Prignitz / oder Prignissa, getheilet. Melchias Nehel schreibet in seiner Chronographia Decennali, und daselbst in Exegesi Marchiae p. 225. et seqq. hievon also: die Marck Brandeburg wird getheilt / in die Alte / Mittel / Neue / und Uckermarck / Prignitz / Wendische / und Sternebergische Lande. In der Alten-Marck sind die Städtlein Soltwedel / Stendel / Garleben / Tangermünde / wo etwan die Residentz gewesen / Osterburg / eine Grafschafft / die Städtlein Seehausen / Arnsee / Werben / das Stifft Arnburg. Die Mittel-Marck ligt zwischen der Elbe und Oder / darinnen ist die Hauptstadt Brandeburg / Alte und Neue Stadt / und der Dom absonderlich / alda ist ein Schöpffen Stuhl. Der folgen Berlin / dabey die Churfürstliche Residentz / Cölln an der Spree; Franckfurt an der Oder

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[6] hat eine zimliche Niderlage / und eine Universität / von Churfürst Joachimo Anno 1506. fundirt. Ferner an der Oder hinab finden sich / Brietzen / Freyenwalde / Oderberg / Schwet / Vierraden; und zurück ins Land / Neustadt / Eberswalde / Bernau / Bernöwichen / Straußberg / Müncheberg / Spandau / hat ein Real Vestung / Bötzaw / Potsdam / Ratenaw / Kötzin / Liebenwalde / Biesenthal / Blumberg / Bückau / Drubitz / Friedland / Gereswalde / Werder / Schönbeck. Die Graffschafft Vierraden hat Marggraff Friderich der Vierdte / der erste Churfürst außm Nürnberg. Stamm / erstlich zur Marck gebracht. In der Mittel-Marck sind viel kleine Ländereyen / etc. die ihr besondere Nahmen haben / darunder das Teltowische von dem Städtlein Teltau: hat in sich / Sarmund / Trebbim / Zoßen / Mittenwalde / Köpenick: Item Trewen / Brietzen / Behlitz: das Havelland / darinnen Nauen: das Ländlein Rhinau / deren von der Hage / auff hohen Nauen / dadurch fleust der Rhyn / welcher bey Reinsberg / (ist ein Städtlein deren von Lochau) entspringet: das Ländlein Frisack / deren von Bredau: das Land Bellin / darinnen Fehr-Bellin: das Crinisch Ländlein / darinnen Cremmen: die Zauche / und der Glin. Uber den Rhyn ligt die Graffschafft Rupin / welche ledig gestorben / darzu gehören die Aempter / Wusterhausen / Gransoy / Lindau / hat ein Adelich Jungfraw Closter. Die Uckermarck stösst an Pommeren / darinnen ist Prentzlau die Haupt-Stadt / darneben Neu Angermünde / Templin / Straßburg / Lüchen / Crantzow; Petikun / deren von der Schulenburg; Dotzenburg / deren von Arnimb; Wolffhagen deren von Planckenburg. Die Priegnitz ligt über der Havel / grentzet mit Mechelburg / darinnen ist die Perleberg / Pritzwalck / Kyritz / Lentzen denen von Quitzow verpfändet / Freyenstein deren von Winterfeld / Neustadt / Item / Wilßnack deren von Saldern auff Plattenburg / Wiltenberge der Herrn Ganse von Putlist / welche der Chur Erb-Marschalcke; Meyenburg deren von Rohr; Eldenburg / und Klötzig / deren von Quitzaw / Quitzöbel deren von Bülaw. Diese Länder alle gehören unter die Berlinische Regierung / oder Cantzley / wiewol die Alte / und Uckermarck / jede ihren besondern und eignen Hauptmann hat / bey denen etliche Sachen können vertragen werden. Uber der Oder ligt die Neue-Marck / zwischen der Warte / und dem Land zu Pommern / darinnen ist die Haupt-Vestung Cüstrin / wo eine LandesFürstliche Regierung / unter welche die Neue Marck / das Sternebergische / und das Croßnische Gebiet / geschlagen. In gemeinen Sachen aber hat Crossen seinen eigenen Verweser. In der Neuen-Marck seynd fünff unterschiedliche Crayse / als: Soldin / Königsberg / Landsberg an der Warte / Friedberg / und Tramburg. Drüsen ist ein Ampt / und Vestung / an der Polnischen Grentz. Ferner die Städte / Arnswalde / Woldenberg / Berwalde / Schönfließ / Lüppehna / Berlinischen / Nürnbergischen / Item die Aempter Quatzen / Tam / dabey Fürstenfelde; das Grentzampt Neuhoff / und die Clöster-Aempter Räätz / Marienwalde / Huimelstädt / Kartzig / Zehden / die Herrschafft Falckenburg deren von Borcken / Bernstein deren von Waldau / Neue-Wedel / deren von Wedel / Callyß deren von Güntersberg / Schildberg deren von der Osten / Morin deren von Schönbeck / Rohrbech der Säcke von Putterfelden / Bernöwichen der Kuhmeisen von Sternbergk / Klossaw der Mörner von Zellin. An der Neuen Marck / ligt das Sternbergische / zwischen der Warte / und Oder / reicht an Polen und Schlesien / darinnen sind Sternberg / Drosen / Reppen. Item Sonneburg / der Sitz deß Herrn Meisters von S. Hierosolymitani Ritter-Orden / hat unter sich die Commenthureyen in der Chur und Marck Brandenburg / Pommern / und Wendland / nemblich / Lohgaw im Sternbergischen / dabey das Städtlein Zöllenzig / Schievelbein / und das Ampt Grünberg in der Neuen Marck / Lietzen in der Mittel-Marck / Werben in der Alten Marck / Wildenbruch in Pommern mit dem Städtlein Bahnen / Myrow im Land zu Mechelnburg / Burau im Anhaltischen / Bergen im Magdeburgischen / Friedland in der Laußnitz / etc. Der Ordens-Meister zu Sonnenburg / Graff Adam von Schwartzenberg / ist zu Spandau mit Todt abgangen den 4. Martij 1641. Im Wendischen seind die Herrschafften

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[7] / Besenkau / und Sorkau; die Vestung Beutz / und die Stadt Cotbus / oder Kotwitz. Bey der Chur-Brandenburg seynd auch die drey Bistümer / Brandenburg / Havelberg / Lebus / etc. Unter dem Bistum Lebus ist Seelau / und Göritz / im Sternbergischen / wo auch ein klein Dom-Stifft: Item ein Dom-Stift zur H. Dreyfaltigkeit in Berlin. In der Neuen-Marck zu Soldin / und Arnswalde / hat es auch ein Dom-Stifft gehabt. In der Alten-Marck sind die Jungfrau Clöster / Neuendorff / Dambecke / Tißdorff / eins zu Arentsee / und zwey zu Stendel. In der Priegnitz / das Closter zum H. Grabe: Stepenitz (so ein Jungfrauen Closter seyn soll.) In der Mittel-Marck seynd die fürnemsten Clöster gewesen / Cohrin / Nellin / Zechlin / Lehnin / dabey das Ländlein hohen Zuchau. In dem Closter S. Joachimsthal / unter dem Ampt Grimmitzsch / ist eine Churfürstliche Land-Schule (von Churfürst Joachim Friderich von Brandeburg Anno 1607. angeordnet.) Sonsten hat es in diesem Land keine Grafen / oder Herrn-Geschlechte / ausser den Gansen / Edlen Herrn von Putlist / daselbst / und auff Wulffshagen / Eichhoff / der Chur-Brandeburg Erb-Marschalle: Item die Schencken und Herrn von Landsberg / auff Wuhausen / Buchholtz. Landsberg haben die vom Crummensee. Unter dem Adel sind die fürnembsten die von Alvensleben / auff Kalbe / Eisernschin / Erxleben / Stechau / Ragötz / der Alten-Marck Erb-Marschalle. Ferners die von Arnimb / Arnstädt / etc. Barleben / Bartensleben / Benckendorf / Behren / Berlin / Bornstädt / Blatten / Blankenburg / Blumendal / Brand / Bubenhagen / Burgsdorf auf Groß-Machnau / Möllentin / und Tertzau etc. die von Dahmitz / Dewitz / Dettelbach / etc. Eckstädt / etc. Falckenberg / Freyberg / Goltz / Götzs / Grabow / etc. Hagen. 2. Haken zu Machnow / auff Sande / Hohendorff auff Falkenhagen / etc. Ilow / etc. Katzen / Karstädt / Ketwit / Knesebeck auff Tielfsen / Kratzen / Königsmarck / etc. Lochau / Löben / Lüke / etc. Morin Mörner / Pfule auff Fredersdorff / Platow / Platen von Rytwyn / Quitzaw auff Eldenburg und Klötzig / Rauen / etc. Rochau auff Goltzau Rockau; Röbel / etc. Schencke von Diepen / Schlegel von Münchsberg / Schlieben / Schulenberg auff Apenburg / Petzgendorff; Schönbecke auff Camin / Ringenwalde / Doltzke / etc. Sparren / Stechau / etc. Treßkow / Waldau auf Bernstein / Königswalde; Weyhe / Wolffen / Wülfen / etc. Zabelitz / Zernickau / etc. Die Alte-Marck ist noch zimblich fruchtbar / ingemein aber hat die Marck / und was derselben anhängig / leichten Ackerbau; jedoch ist er mehrentheils so gut / daß er den Haußwirt nicht verderben läst. Die Nutzung der Viehzucht ist schlecht / ohne was von Schäffereyen kompt. Der Weinwachs bey Franckfurt / umb Berlin / und Brandeburg / gehet wol hin: von dem Alt-Märckischen aber hat man das Sprichwort; Vinum auß der Alten-Marck / calefacit ut Quarck. Saltz kan man zu Wasser her auff der Elbe / Havel / und Spree leichtlich bekommen. An etlichen Orthen gräbet mag Kupffer / und Eisenstein. Das Land ist sehr gehöltzig / hat viel Wildpret. Flüsse seynd: In der Alten-Marck / die Anger / Biese / welche an etlichen Orthen auch Uchte / und Alant / genennet wird / Item die Gietzo: In der Mittel-Marck / die Havel und Spree / welche bey Spandau zusammen kommen / die Havel aber fället bey Werben in die Elbe; die Stremme / Fehre / die Stepenitz / Dorsse / die Mietzel / Ihna / Drüse / die Warte / in die Oder: In der Neuen-Marck bey Cüstrin / kompt die Ucker / fleust bey Prentzlau / der Rhyn bey Fehr-Berlin. Andere kleine Wasserbäche / und grosse See / gibt es im Lande sehr viel / dahero es sehr Fischreich. Die Märcker seynd gemeiniglich gutthätig / und diensthafftig / sonsten aber thumbkühn. Biß hieher gedachter Nehel / welches Beschreibung wir desto lieber allhie etwas weitläuftiger einrucken wollen / weilen dieselbe / unsers Wissens / die jüngste von diesem Lande / und erst im Jahr 1641. mehrentheils / wie der Titul lautet / auß eigener Erfahrung / und eingenommen Augenschein / von ihme verfasset worden ist. Wer noch ein mehrers von diesem Lande zuwissen begehrt / der kan die Märckische Chronic / und andere Autores über die angezogene / und unter denselben auch Joh. Angelium à Werdenhagen de Rebuspublicis Hanseaticis part. 3. c. 7. f. 234. (da er Ursach / warumb ein so grosser Adel in der Marck Brandeburg gefunden werde / anzeiget / und die Außlegung deß Alten Brandeburgischen Wappens setzet /) und in part. 4. Antegressu fol. 368. (daselbst Er von der Menge der Städte in diesem Land / und wie die Strittigkeit / so theils derselben / wegen

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[8] deß Vorsitzes / vor diesem / wider einander gehabt / Anno 1521. auffgehoben worden; von der Fruchtbarkeit des Landes an sich selbsten / wann es nemblich recht / und mit Fleiß gebaut würde; Grösse desselben / als welches sich von Abend gegen Morgen auff die 120. Teutsche Meilen erstrecke; Menge der Fische / sonderlich der Krebse; und anderm mehrerm /und daß in dem nächsten Teutschen Krieg / von den Märckischen Städten / und Schlössern / allein Spandau / und Cüstrin / uneingenommen / und unerobert / verblieben / handelt;) lesen. Zu dem erzehlten ist noch zuthun / daß folgende Superintendenzen in dem Churfürstenthum Brandeburg gesetzt werden / als / zu Cotbus / in der Herrschafft Besko / und Storko / under dem Herrn Comptor zu Lagow / in dem Sternebergischen. In dem Zällischen Kreise im Croßnischen. In dem Münchbergischen Kreise. In der Herrschafft Sommerfelde. Zu Kalbe. Arneburg. Im Kloster Krevest / und Neundorff. Erxleben Flechtingen. Klosterey Distorff. Klosterey Dambeck. Betzendorff. Apenborg. Knesebeckischen. Alvenschlebischen. Schulenburgischen. Kloster zum H. Geist. Pudtlist. Wrizen an der Oder. Zoßen. Trebin. Liebenwalde. Cedenick. Wüsterhausen. Gransoy. Lindau. Bellin. Ziegeser. Nowen. Im Lande Frisak. Im Lande Rinow. Falckenburg. Schivelberk. Dramburg. Callisien. Sonsten hat einer / noch vor dem gedachten Teutschen Krieg / in welchem dieses Land schier gar umbgekehrt worden / geschrieben / es seye solches Land / an sich selbsten / ein hübsches / und sehr fruchtbares Getraid / und fischreiches Land / da auch an Wildpret grosser Vorrath; Aber die Leuthe / sonderlich in Flecken / und Dörffern / seyen so unanrichtig / daß sie ihnen diese herrliche Gelegenheit nit nutz zumachen wissen. Es geb in etlichen Dörffern so freygebige Wirth / daß sie den Gästen die Suppen mit Wasser schmeltzten / undwann sie Eyer sötten / die Brühe umb Gottes willen geben: Wer ein frisches Stroh zu seinem Nachtläger haben könne / der mög sich glückseelig schätzen / und für einen grossen Herren halten. Anfangs haben Teutsche / als die Longobardi, Nuithones, Sidini, Deuringi, etc. folgends Wenden / oder Slaven / und dann nach Vertreibung derselben / wieder Teutsche / auß Niderland / Frießland / Westphalen / Sachsen / und Franckenland / dieses Land bewohnt. Andreas Goldmeyer / vom ersten Ursprung der Teutschen Völcker / p. 24. cap. 6. setzet / daß die Gothen / im Jahr Christi 101. herauß in Sachsen gefallen / jedoch mit Verlust 20. tausend Mann zu ruck getrieben worden. Da dann zur Verhütung fernerer Einfälle / die Catten / Sachsen / und Hartzländer 18. tausend Mann auff Sächsische Grentze geleget / und der Marck Brandenburg einen Anfang gemacht. Johannes Micraelius im 1. Buch vom Pommerlande am 109. Blat / schreibet auß Trithemio, wie etwa hundert Jahr nach Christi Geburt / erstlich die Francken in die 28. tausend Mann starck / in die Marck / und Pommeren / wider die Gothen gezogen / und / nach deme mehr Volck zu ihnen folgends gestossen / sie sich daselbst gesetzt haben. So viel die Regenten betrifft / hat die Marck / allein vom Jahr Christi 823. an zurechnen (zu welcher Zeit die Wendische Fürsten Milegastus, und Coleadrogus, auff offentlichem Reichstage zu Franckfurt / dem Keyser Ludwigen / Keysers Carls deß Grossen Sohn / sich mit ihren Märckischen Ländern ergeben) biß auffs Jahr 1415. da dieses Land käufflich an die jetzige Herrschafft kommen / über die zwölff mal dieselbe gewechselt. Daher man sagt: Mutavit Dominos Marchia saepè suos.

Als die Stadt Brandeburg / von den obgedachten Wenden / durch Keyser Heinrichen den Ersten / erledigt worden / hat er / der Keyser / im Jahr 928. den Ersten Marggrafen / nemblich Siegfrieden / Grafen von Ringelheim / (dessen genealogiam Andreas Angelus in der Märckischen Chron. lib. 1. fol. 40. seqq. setzet /) dahin geordnet / deme Graff Gero zu Altenburg und Merßburg / und diesem Anno 965. Brumito / Graff zu Wethin / und Burggraff zu Zorbeck / gefolgt haben. Dieses Brumitonis Sohn war Hugo, Marggraff zu Brandenburg / und deß Reichs Stadthalter in Hetruria, der siben statliche Clöster in Italia gestifftet hat / und Anno 1001. gestorben ist. Sein Bruder Segehart hat die Marck regiert / wiewol zu Soltwedel besondere Marggrafen gewest seyn. Ihme succedirte sein Sohn Theodoricus, den die Wenden vertrieben / daß er zu Magdeburg in Armuth gestorben. Auß seinem Stammen ist Conradus, Grafen Dedonis III. zu Wethin

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[9] Sohn / hernach Marggraff zu Brandeburg worden / der / wie auch sein Nachfolger Sigfridus, Marggraff zu Staden (den der Keyser mit der Marck Brandeburg belehnet hat) zu alten Landsberg Hoff gehalten; daher man sie auch Marggrafen zu Landsberg genant. Besagtem Sigfrido haben gefolgt Luderus, oder Lotharius, und sein Bruder Vdo I. welcher letzte Anno 1085. Brandeburg eingenommen / aber bald wieder verlohren. Ihme hat succedirt sein Sohn Vdo II. der Anno 1100. den Wenden Brandeburg wieder abgenommen haben soll. Diesen Vdonem hat der Wendische König Primislaus Anno 1105. vertriben. Sein Bruder und Successor Rudolphus I. hat zu Landsperg Hoff gehalten / dessen Sohn Rudolphus II. Marggraff zu Brandeburg auß dem Stadischen Geschlecht der letzte / Anno eylffhundert zwey und viertzig / von den Ditmarsen umbgebracht worden seyn soll. Nach deß obbesagten Königs Primislai, oder Henrici, Tod / hat Albertus der Bäer / Marggraff zu Soltwedel (dessen Vatter Otto IX. der Groß und Reiche zugenant / Graff zu Anhalt / und Ballenstädt / vom Keyser Henrico V. zum Marggrafen zu Soltwedel Anno 1108. gemacht worden) / die Stadt Brandeburg / und das gantze Land zwischen der Elbe und Oder / eingenommen / welches Ihm auch Keyser Conrad der Dritte zu Lehen geben hat. Sein Geschlecht ist Anno 1322. mit Marggraff Johanne IV. abgangen / und die Marck dem Reich heimgefallen / welches Land ein Zeitlang deß Keysers Ludovici IV. Söhne / Ludovicus, und der Ander Ludovicus, zugenant der Römer / und Otto besessen; welcher letzte solches Anno 1373. dem Keyser Carolo IV. verkaufft hat. Dieses Caroli Söhne / Wenceslaus, und Sigimundus, haben folgends die Marck innen gehabt / deren der letzte sie Jodoco, und Procopio, Marggrafen in Mähren / Anno 1388. überlassen / auß denen Jodocus Anno 1410. das Land Landgraff Wilhelmen in Thüringen / vor 40. tausend Böhmischer Schock verpfändet hat / biß nach seinem / deß Jodoci, Tod / in Anno 1411. erfolgt / sein Erb / vorgedachter König Sigismundus in Ungarn / diese Marck wieder gelöst / und folgends / dieselbe Burggraff Friederichen zu Nürenberg / auß dem Gräfflichen Hause Zollern / übergeben. Es hat zwar anfangs derselbe / wegen seiner hergeschossenen hundert tausend Ungerischer Gulden / nur als ein Statthalter deß gemelten Keysers da regiert / und viel mit den Quizanen / und andern unruhigen Leuten zuthun gehabt / biß er ihre Macht geschwächt / die Raubschlösser zerstört / und hierauff Anno 1415. das Land / sampt der Chur / umb 400. tausend Ungerischer Goldgulden (darunder die vorige Summa gerechnet worden) erblich bekommen hat: dessen Nachkommen solches auch biß auff den heutigen Tag besitzen. Und hat dem Herrn Churfürsten Georg Wilhelmen / Marggrafen zu Brandeburg / etc. der Anno 1640. den 21. Novembris, zu Königsperg in Preussen / gestorben / sein Herr Sohn / Churfürst Friderich Wilhelm / Anno 1620. den 6. Februarii gebohren / succedirt; dessen Churfürstliche Durchleucht. Anno 1646. den 7. Decembris im Grafen-Haag / mit der Princessin von Oranien Louysa, Printz Heinrich Friderichs von Oranien Fräulein Tochter / ehelich Beylager gehalten haben. Von dem Herrn Churfürsten zu Brandeburg mag nicht appellirt werden: wiewol / wegen Brechung gemeinen Friedens / sowol der Herr Churfürst / als seine Underthanen / vor dem Cammergericht verklagt werden können: Und dieses Privilegium hat allein der Herr Churfürst / die andern Herren Marggrafen aber nicht. Er / der Herr Churfürst / ist deß H. Röm. Reichs Ertz-Cammerer / und hat die sechste Stimm in Erwehlung eines Römischen Königs; welcher in den Keyserlichen Processionibus das Scepter trägt / und bey offentlichem Hoff dem Keyser das Handwasser giebet. Was die Erbvereinigung zwischen den Fürstlichen Häusern / Sachsen / Brandeburg / und Hessen / betrifft / so Anno 1614. zu Naumburg renovirt worden / so ist davon Limnaeus lib. 4. de Jure publ. Imp. R. G. c. 8. n. 25. zulesen. Und obwoln die Erbverbrüderung / so anders als die Erbvereinigung ist / auch in diesem 1614. Jahr / wie bey Ihme Limnaeo num. 172. zusehen / zwischen diesen dreyen Häusern auffgesetzt worden / so findet es sich doch nicht / daß Sie der Keyser confirmirt habe / und solche also nicht allbereit Anno 1587. wie W. de Erenberg lib. 1. medit. pro foeder. cap. 2. n. 38. p. 145. will / gemacht worden seyn kan. Und ist denckwürdig / was Johannes Micraelius im 2. Theil deß 3. Buchs / vom alten Sächsischen Pommerlande

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[10] p. 566. seq. schreibet / daß die Hertzogen in Pommern / durch Einwilligung Sachsen / un / Hessen / erhalten / daß auff dem Fall / wann das Hauß Brandeburg gantz und gar abgienge / die Neu Marck / und Land zu Sterneberg / deßgleichen auch die Lehenschafft über die Heuser Lökenitze / und Vierraden / nicht an Sachsen / und Hessen / sondern an Pommern fallen solte; welche Erbeinigung auch Anno 1573. vom Keyser bestätigt worden seye. Siehe / im übrigen / auch von der Chur Brandeburg / Chytraeum lib. 1. Saxoniae p. 63. seqq. Obgedachter Andr. Angelus in der Märckischen Chronic lib. 3. f. 226. schreibt / daß Churfürst Fridericus II. zu Brandeburg / vom König Uladislao in Polen / Nider-Laußniß zu Lehen bekommen; deßwegen Er aber Anno 1461. mit König Georgio in Böheim kriegen muste / und habe der Churfürst das folgende Jahr / dem König NiderLaußnitz abgetretten / und nur die drey Städte / Cotbus / Peytze / und Sommerfeld / und was darzu gehört / behalten / so folgender Zeit allwegen beym Hauß Brandeburg geblieben. I. Cernitius, in Catalogo Elect. Brandeb. sagt: Fridericus II. Elector Brandeb. retinuit Cotbusium, Peicenam, Teupizium, et Beerenvvaldam. Und so viel von dem Hochlöblichsten Churfürstenthum Brandeburg.

So viel nun auch / fürs ander / Pommern anbelangt / so hat obangezogener Melchias Nehel, in seiner Chronographia Decennali, und daselbst in Exegesi Pomeraniae, etliche Blätter von diesem Lande / desselben Burglehen / und Sloß gesessenen Grafen / Herren / und vom Adel; und thut die Adeliche Geschlechte / sowol im Stetinischen / Stifft Camin / und in Hinder-Pommern; als auch in Vor-Pommern / nach dem A / b / c / erzehlen / und sagt under andern also: Pommern lautet bey den Meeren. Denn das Land ligt in einem schmalen Strich bey dem Meer / welches durch das Land zu Rügen / so darinnen ligt / gleichsam in zwey Theil zerrissen wird. Das Obere Meer gegen Dantzig / wird in gemein die Ost-See genennet / das Untere aber nacher Lübeck / hat man etwan Sinum Codanum, oder Goth-Danum geheissen. Sonsten aber nennet man dieselben Meere zusammen Mare Balthicum / vom Belth (ist eine Hafelung / welcher Seeland / und mehr Insulen in Dennemarck / von Holstein / und andern vesten Ländern / absondert / etc. Die Pommerische Lande werden abgetheilt in die Stetinische / Wolgastische / und Stiffts-Regierung zu Cößlin. Im Stetinischen Theil ligen / Alten Stetin / Stargard / Stolpe / Greiffenberg / Treptow an der Rega / Rügenwalde / Pyritz / Schlawe / Golnow / Gartz / Wollin / Camin / Belgarten / NeuStettin / Sam / Zanow / Pöblitz. Die Schlösser / Sazigk / dabey Zachan und Jacobshagen / Fridrichswalde / etc. Aber die Aempter Lauenburg / und Bütou / seynd / nach Absterben Hertzogs Bugißlai deß letzten / als vorledige Lehen von der Cron Polen eingezogen worden. Stiffte / und Clöster / S. Marien / und S. Otten zu Stetin / Dom-Stifft zu Camin / Colbatz / darunter Werben / und Neumarck; Belbuck / Bukow / Marienfließ / Marienthron / und das Feld-Closter bey Pyritz. Mehr andere zu Stetin / Rügewalde / Stargard / Camin / Greiffenberg / Stolpe / Wollin / Treptaw / und Neuen Stettin / etc. Das Bisthum Camin hat Colberg Stadt Dom und Closter / Cößlin die Bischoffliche Residentz-StadtDom und Closter / Cörlin / Bultzaw / Bublitze / Neugarten / der Grafen von Eberstein / Freywald deren von Wedel / etc. Die Vorder-Pommerische / oder Wolgastische / Regierung / begreifft unter sich Stralsund / Greiffswalde / Anklam / Demin / Pasewalk / Greiffenhagen / Wollgast / Barth / Trübsees / Grimmen / Tamgarten / Uckermünde / Loytz / Gützkow / Franckenburg / Richtenburg / Richtenberg / Lassen / Neue Warp; die Schlösser / Weissen / Klempenau / Lindenberg / und Torgelau; Die Insulen Usedom und Rügen / etc. Clöster ligen im Wolgastischen Theil / Neuen Camp / oder Frantzburg / Eldenou / Stolpen / Pudgiow / Hildensoy / Josenitz / Verechem; Item 2. zum Sunde / 2. zu Gripswalde. 1. zu Anklam / Grimmen / Bergen / etc. Pommern ist ein gut fruchtbar Land von Getreyd / nur Hinter-Pommern ist an etlichen Orthen sandig / hat treffliche Nahrung wegen der Schiffart / und Handlung zur See / als da ist / zu Stetin / Stralsund / Greiffswalde / Wolgast / Barth / Ancklam / Colberg / Treptow / Regenwalde / Stolpe / Camin. Denn es seynd Schiffreich die Wasser /

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[11] Oder / Peene / Tollenze / Schwine / Reckenitz / Rege / Ihna / Persant / Stolpe; Ohne was das frische Haff darzu hilfft / darein die Oder / Plöne / Dievenow / Schwine / Peene / und Ucker / fället; wird aber fürnemblich durch die Peene / Schwine / und Dievenau / an die Ost-See gehänget / dahero die Fischerey dero Orthen sehr fürträglich. Grosse See / und Morast / gibt es in Pommern viel; unter denen der Dammische See bey Stetin / Maduje / Wackenis. Saltz wird in den grossen Städten auß den Spanischen Boh oder groben Meer-Saltz klein gesotten. In Hinter-Pommern hat es an etlichen Orthen schöne Gehöltz / und gute Jagten. Berge sind darinne nicht viel / als was gegen der See ligt / unter denen die bekantesten / Reshöut / Revecoll / die Wad-Säcke / und besser ins Land nach Cassuben / der Gollenberg am rauschenden Wasser; Item etliche Vorgebürge im Lande zu Rügen. Die Pommern sind vollblütige starcke Leuth / und also der Sanguinischen Complexion sehr verwandt / dennoch nicht gar freundlich / sondern etwas unhöfflich und murrisch aber einfältig / und gegen bekante treuhertzig. Und dieses sagt der erwehnte Nehel. Es hat im Jahr 1639. Johannes Micraelius, Rector der Raths-Schule zu Stetin in Pommern / ein grosse Beschreibung deß Pommerlands / in 4. herfür geben / auß welcher wir folgendes ziehen / und denen / so solches grosses Buch nicht haben / hieher setzen wollen. Das Pommerland hat vorzeiten viel weitere und grössere Grentzen / als jetzund / gehabt. Denn Ostwerts hat darzu gantz Pomerellia / oder / wie mans von den gefaltenen Paltröcken / die sie drein getragen / nennet / Cassuben gehöret / so weit es sich zwischen der Weyssel dem Meere / der Wipper / Trage / und der Notetz erstrecket / und darin die schöneste Städte / Schlösser / Flecken / und Dörffer / gelegen seynd / als Dantzig / neben dem Feld Closter Olive / und dem kleinen Werder / Pautzke / Mewe / Sweze / Tauchel / Nakel / alle Städte mit ihren Schlössern / Dirschaw / Schönecke / Stargard / Neuenburg / Hammerstein / Friedland / Conitz / und andere Städte mehr / wie auch underschiedliche Schlösser / als Michlow / Mosewantz / Talckenburg / Subiß / Schluchow / Lauterberg. Aber dieses grosse Land ist von den Hinter-Pommerischen Fürsten / so die geregete Städte und Schlösser meistentheils drin gebauet / auff die Cron Poln gebracht / und Mestovinus II. da Er keine Männliche Leibes-Erben hatte / hat es / auff Begehren der Landstände nicht an seine nähiste Vetter / die Vor-Pommerische Herrn / sondern an seines Vatern Schwester Helenae Sohnes Sohn / und also seinen Oheim / und Blutsverwandten im dritten ungleichen Grad / gebracht / doch mit dem Beding / daß Er Ludberg / oder Ludgard / ein Fräulein auß Mechelenburg / Hertzogs Barnimi I. Enckel / auß seiner Tochter Anastasia / heuratete. Sudwerts hat Pommern sich weiter ins Land / so wol auff disseit der Oder in die UckerMarck / als auff jenseit in der NeuMarck erstrecket. Dann es ist in der UckerMarck nicht allein Prentzlow / Angermünd / Aderberg / Schweet / und Vierraden / sondern auch Stargard / und Friedland Pommersch gewesen. Aber endlich ist die Ucker-Marck von Barmino I. Johanni I. dem Churfürsten zu Brandenburg / im Jahr 1239. zum Brautschatz mitgeben worden / als Er Ihm seine Tochter Hedwig hat beylegen lassen. Nach der ersten Brandeburgischen Linie Abgang aber haben sich umb solches Land die Pommeren / Märcker / und Mechelnburger / hefftig gerissen. Und obwol Prentzlow / mit andern umbligenden Oerthern / von den Pommeren übermeistert ward / so ist doch solche Stadt wieder / durch beharrliche Kriege / in der Brandenburger Hände gerathen. Stargard kam erstlich an die Mechelnbürger / und ward ihnen hernach / als es ihnen von den Märckern genommen worden / wieder zu der Zeit eingeraumet / da Churfürst Albertus seiner Tochter diese Herrschafft / beneben Neuen-Brandeburg / zur Außsteuer mitgab. Friedland aber haben die Mechelnburger / nach dem sie sich einmal dessen bemächtiget / immer fort behalten / und drüber mit den Märckern insonderheit viel Kriege geführt. Also hat auch Pommern auff jenseit der Oder das gantze Land verlohren / so zuvor zum Stetinischen Hertzogthum gehöret / und nunmehr / nach deme es durch viel Kriege zur Marck gebracht ist / die Neu-Marck genennet wird. Westwerts auch erstreckte sich Pommern biß an den Fluß die Warnow / und fieng sich nahe bey Rostock an. Endlich gieng es Nordwerts viel weiter in das Balthische Meer / welches aber allgemach umb [12] sich gefressen / und viel Landes / durch unterschiedliche Wasserfluten / verderbet auch die Insul Rügen kaum halb so groß gelassen hat / als sie vorzeiten gewesen ist. Da aber das gantze Pommersche Corpus noch bey einander gewesen / hat es einen ansehnlichen Königreiche können verglichen werden. An jetzo fangen die sehr verringerte Grentzen deß Pommerlands hinter dem Dars an der Ostsee an / und strecken sich bey der Rekenitz / daran das Mechelnburgische Städtlein Ribnitz liget / nach der Trebel beziehen hernach die Peene / und Tollense / gehen Friedland / Prentzlow / und Lökenitz vorbey schliessen drauff Penckum in sich / und streichen nahe bey Vierraden durch die Oder. Weiters gehen sie Königsberg in der Neumarck vorbey / umbgeben Bahn / Pyritz / und Satzke / von dannen ziehen sie sich bey Bernstein in die Höhe / Nordwerts / lassen Arenswald / Reetz / Oramburg / und Schiefelbein / ligen; An welchem Orth nur ungefähr fünff Meilen zwischen dem Meer / und den Gräntzen seyn. Hernach gehen sie wieder ins Land nach der Trage / und Cudda / hin / begreiffen einen gantzen Strich hinter Neuen-Stetin / und lencken sich von dannen wieder nach dem Meer hinauff / hinter Rummelsberg / und Bütow / und endigen sich hinter Lauenburg / da Pommeren etwa siebendhalbe Meile von Dantzig liget / bey dem Sarrentinischen See in das saltzige Meer hinein. Doch sind die beyde Aempter Lauenburg / und Bütow / nunmehr nach deß letzten Fürsten auß Pommern Tode / wieder an Polen gefallen / und würden also die Grentzen noch kleiner seyn. So aber gemelte Aempter noch darzu gerechnet werden / machet der gantze Strich deß Landes in die Länge 53. Teutscher Meile. Wann man aber die Krümmen mitnimpt / sind es wol längst deß Meeres 72. und inwendig im Lande noch einmal so viele. Da das Land am breitesten ist / als in Vor-Pommern von Wittau in Rügen / biß hinter Treptow / oder bey der Oder / und hinter Pyritz / oder auch hinter Neuen-Stetin / kompt es auff 17. oder 21. Meile. Aber es ist auch dagegen hinter Colberg so schmal / daß es nicht viel über fünff Meilen Landes vom Meer ab begreiffet. Also hat es auch von der Peene und Schwyne ab / nicht viel mehr / denn acht Meilen. Und weil es sich am Meer herstrecket / hat es von Alters den Nahmen bekommen / daß mans Pomorswa geheissen / das ist so viel / als nehist dem Meere. Ich wolte fast sagen / spricht der Autor / daß Pommern ein alt Schwedisch Teutsch Wort wäre / das so viel heisset / als Beim / oder Peim-Meere / auß welchem hernach die Wenden Pomorsky / und Pomorswa / nach ihrer Zung gemacht haben. Doch sind mir auch diese Gedancken eingefallen / ob nicht die Pommeren vorzeiten / eben wie die Dithmarser / und Stormarser / sind Pomarser / oder wie die Collmarschen / und Wißmarschen / die Pommarschen geheissen worden. Dann weil in Pommern viel Häyden / Wälder / und Bäume seyn / so hat man sie füglich die Bohmmahrer / oder Bommarser / (daß ist / die bey den Bäumen wohnen) nennen / und darauß Pomaren / oder Pommern / machen können. Das Meer aber / dabey Pommern liget / ist die Ostsee / oder Mare Balthicum, welche zum Unterschied der Westsee / oder Maris Britannici, (so zwischen Teutsch- und Engelland ist / und mit drey Strömen / als dem Skagen / dem Sund / und dem Belt / durch Holstein / und Dennemarck / gegen Osten herein gehet /) also genennet wird / und sich zwischen Teutschland / Dennemarck / Schweden / und Reussen bey 200. Teutsche Meil Weges erstrecket. Diese Ostsee nennen Pomponius Mela, und Plinius, Codanum Sinum; Tacitus heisset sie bald latos Oceani sinus, bald Germaniae sinum, bald Mare Suevicum, bald auch / weil Er meinete / daß es gar biß in das Glacialische Nord-Meer hinein gienge / Oceanum. Ptolemaeus heisset es Sinum Venedicum, weil / zu seiner Zeit / die Sarmatische Wenden / auff jenseit der Weyssel / daran wohneten. Helmoldus, und Adamus Bremensis, nennen es Balticum Mare, vom Belt bey Dennemarck. An dem Orth / da es Pommern berüret / heisset man es das Pommerische Meer / und die Schiffer heissen es die Pommersche Seite. Dieses Meer / oder Pommerland hat allenthalben viel Außflüsse / und darunter etliche nahmhaffte Schiffreiche Wasser / daß die Einwohner leichtlich ihre Güter fortbringen / und zum Handel / und Wandel verführen und sich wider die einbrechende Feinde wol schützen können. Erstlich ist die Rekenitz an Mechlenburg / die bey Damgarten einen zimlichen grossen See machet / und beym Dars außläuffet. [13] Folgends fänget sich die Barte hinter Stralsund an / und suchet ihren Außgang bey der Stadt Bart / machet erstlich einen grossen See / und lauffet bey der Sundischen Wiesen ins Meer. Die Trebel / daran Tribesees ligt wie auch die Tollense / daran Treptow / und die Schlösser Clempenow / Böke / und Osten / wie auch Lindenberg / ligen / fliessen bey Demmin in die Peene. An der Peene ligen Malchin / Demmin / Loytz / Gützkow / Ancklam. Und dieser Fluß berühret erstlich das frische Haff hernach machet er den Lassanischen See oder das Achterwasser / streichet an Wolgast und lauffet zwo Meilen von dannen beym Ruden / in das Meer. Die Ucker / daran Prentzlow / Pasewalck / Torgelow / und Uckermünde ligen hat ihren Außgang in das grosse Haff. Die Randow / daran / Lökenitz ligt wird zwischen Torgelow / und Ukermünd / in die Uker auffgenommen. Die berühmte Oder von welcher unden bey der Stadt Vierraden. So bald dieser Strom hinter Gartz / und Greiffenhagen an Pommern scheusset / theilet Er sich in viel Aerme / und begreifft damit die schöneste Wiesen / auff ein halbe Meil Weges breit / und noch mehr / machet bey Stetin erstlich den Dammischen See / hernach den Damantzke / und das Pfaffenwasser darauff fället diese Oder zwischen dem Zegenorth / und Schwantevitz / in das grosse frische Haff / welches vier in die Länge / und 3. oder 4. Meilen in die Breite / sich erstrecket / kompt folgends in das frische kleine Haff bey dem Warpischen See / das auch bey vier Meilen in die Länge / biß an den Usedomer See / begreiffet / und suchet endlich drey Außgänge / und machet damit drey schöne Hafen / darauß man auf Stetin lauffen kan / als die Dievenow die Schwyne / und Peenemünde. Unter denselben machet die Peene / und Schwyne / die Insel Usedom; Aber zwischen der Schwyne / und Divenow / liget das Wollinische Werder welches durch eine Brücken an das feste Land über die Divenow angehenget wird. In gemeldte Wasser nehmen auch viel andere Ströme ihren Außfluß / als die Crampe / die in der Golnowischen Häyde beym Rehebück entspringet / und die Larpe / daran Pölitz liget / in das Pfaffenwasser: die Plöne (daran Damm liget / und die bey Colbitz / und Werben / einen grossen See machet die Maduje genant / und von den grossen Murenen / die drin häuffig gefangen werden wol bekandt) / wie auch die Ihna / daran die beyde Städte / Stargard / und Golnow / ligen / in den Dammischen See. Weiter sind in Hinter-Pommern diese Ströme insonderheit berühmt; die Rega / daran Schiefelbein / Regenwalde / Plate / Greiffenberg / und Neu-Treptow liget: Die Persante / die an Colberg Belgard / und Cörlin / streichet: die Radduje / die bey Cörin in die Persante lauffet: die Hammerbecke: die Nesebach bey Cößlin / die in den Fischreichen Jamundischen See außgehet: die Wipper / daran Schlawe / und Rügenwalde ligen: die Grabow / so Polnow / und Crangen berühret und sich bey Rügenwalde mit der Wipper vermischet: die Stolpe / daran die Stadt Stolpa: die Lupow / oder das rauschende Wasser; die bey Schmolsyn / an ihrem Außfluß den Gardeschen See machet / und dann endlich die Leba / daran Lowenburg liget / so bey ihrem Außfluß die Lebische See machet / und bey dem Flecken Lebe ins Weer fället. In / und bey dem Lande zu Rügen / werden zwar keine fliessende Landströme gefunden / aber dagegen sind andere schöne Wasser / derer man zu Fischereyen / und Außschiffen gar wol gebrauchen kan / als das Rinck / der grosse Boden / die Zisanische / Wittowische / und Stabrodische Fehre. Auch finden sich sonsten überal schöne stehende Wasser / derer sich der Fürst / die von Adel / und Städte / wol und nützlich gebrauchen können als da sind die Neue-Stetinische See / die Lukowische / die Sukowische / die Verchemsche / die Dersentinische / die Penckunische / und unzehlich viel andere. Auß welchem leichtlich zu ersehen / daß das Pommerland eines von den Fischreichesten Ländern seyn müß. Man weiß / wann gute Fisch-Jahre vor diesem gewesen daß in einem Jahre / der Fürstlichen Cammer / von dem sechsten Pfenninge / der dem Fürsten / von den Fischen auff dem (frischen) Haff / vnd von dem dritten Pfenninge / der Ihme von den Fischen auffm Lassanischen Wasser gereichet wird / über fünff tausend Gulden zugewachsen seyn. Und obwol also eine unsägliche Menge der Fische Jährlich auß diesem Wasser gefangen wird / derer Wehrt / wann sie auch gar wolfeil verkaufft werden / sich über 30. tausend Gulden erstrecket / so wird doch dasselbige an Fischen nicht verwüstet. Dann [14] wann die Fische im Frühling leichen / tretten sie auß dem Meer in das Haff / als in ein frisch Wasser / und leichen daselbst; deßgleichen tretten sie gegen dem Winter der Wärmbde halben / auch hinein / weil es zwischen Landes liget / und so rauhe / und ungestüm nicht ist / als das Meer. Man fanget auff dem Haff die Lampreten / Lachse / etc. auch zu Zeiten die Stöer. Die Häring lässet sich gar häuffig zu Greiffswald / Bart / Rügen / und Wollyn / und in Hinter-Pommern im Früling fangen. Auch werden Murenen in diesem Lande gefunden / zwar nicht in der Oder / noch im frischen Haff / sondern in etlichen Seen / deren zweyerley Art seyn / die kleinen / und grossen; darunter die letzten nirgends in gantzen Teutschland / als in der Maduje bey Colbatz / in den Wintermonden in zimlicher Menge gefangen / und grossen Theils auffgedörret / und verführet werden. Sonsten findet man noch viel andere Fische am Meerstrande / als den Seehund / Meerschweine / Seehanen / Hornfisch / Schwerdfisch / etc. Es hat Pommern viel Meerporten / und ein hohes Gestade / und hat nichts destoweniger grossen Schaden / durch deß Meeres überschwemmung gelitten: Auch wirfft das Meer an etlichen Orthen den Bern- oder Agtstein auß / eben wie in Preussen / obwol nicht in solcher Menge / drum mag ihn auch ein jeder am Strande samblen / und auffnehmen / wer nur will / welches in Preussen aber nicht vergönnet wird. Weiter ist diß Land mit den bequemsten Höltzungen versehen / und man findet nutzbare Heyden auff 4. und 5. Meil Wegs / als die Golnowische / und Uckermündische / der andern vielen Wälder zugeschweigen / deren sich das Land trefflich / theils zu Teerkohlen / und Glaßbrennen / theils zur täglichen Feurung / theils zu Schiff und Häuser bauen / dann auch zu allerley Jagten / so dem Adel / und den Städten / von den Fürsten / in ihrem Gebiet / nicht mißgönnet / oder gehemmet werden / zu gebrauchen weiß. Und es wird in diesem Lande geschlagen allerley Art Wildpret. Es finden sich auch da wilde Pferd / Elende / Biber / etc. Item in den Wäldern viel Honigs. Weydwerck ist auch häuffig in Pommern / und werden 22. Arten allein von wilden Enten da gezehlet. In der Insul gegen Wolgast / der Ruden geheissen / ist ein lustig Weydwerck mit den wilden Gänsen. Auch ist es eine schöne Lust / die Falcken zubeschlagen im Lande. Das Land an sich / ob es wol an etlichen Orthen sehr sandicht ist / und insonderheit / da es an die Heyden scheusset / mit Sande durch die Sturmwinde / zu grossem Schaden der Saat überwehet wird / als beym Damm / Golnow / Uckermünde / und andern Oerthern; oder da etwa Heyden gestanden sind / und hernach Land darauß geworden ist / als etwa an etlichen Oerthern in der Greiffenbergischen Landvogtey / so ist es doch ins gemein / und insonderheit in dem Weitzacker unnd Pyritz / zimlich feist / und gut / und kan Jährlich so viel eingeerndtet werden / daß nicht allein die Einwohner / an Rocken / Weitzen / Gersten / und Haber / davon ihre Notturfft haben / sondern auch in grosser Menge es verschiffen können etc. Da der Boden zum Kornbau nicht tüchtig ist / wird es zur Viehezucht behalten / die auch sehr gut ist. An Obst ist auch kein Mangel; und mag man allein zu Stetin 26. Arten Aepffel zehlen. Die Lufft ist so gut / daß die Gärten auch mit den außländischen schönesten zärtesten Blumen können gezieret werden. Wein wächst zwar im Lande nicht / ausser für Stetin / zu Frauendorf / und zu Gotteslohn / item bey dem Schlosse zu Penckun / auch was etwan von Reben in den Gärtern gepflantzet wird (wiewol die Inwohner / die viel vom Ackerbau halten / wenig auff den Weinwachs geben); wird aber mit Hauffen ins Land geführt. Und achtet manniger / wegen der guten Bier / die allenthalben seynd / und unter denen die Pasenelle / das Stetinische Bitterbier / die Greiffswalder Mumme / der Wollinische Buckhenger / das Barthische / Colbergische / etc. die berühmsten seynd / keines Weines. Es gibt auch Brunnen im gantzen Lande in grosser Anzahl. Man darff nicht tieff graben / so hat man bald ein wolschmeckend Wasser. Und ob es wol die Süssigkeit nicht hat / als das / so sich in Ober-Teutschland findet / so ist es doch auch nicht so gar rauh zutrincken. Die quellende Springbrunnen sind insonderheit gar anmuthig. Zu Colberg hat man schöne reiche Saltzbrunnen / darauß man das gantze Pommern / und benachbarte Oerther / mit Saltz wol versorgen könte / wann nur die Höltzunge zubrennen gnugsam hinzu geschaffet würde. Auch findet sich zu Greiffswald ein Saltzwasser / darauß man [15] vor diesem hat Saltz gesotten. Das Land an sich ist eben / und nicht bergicht / doch werden drinn etliche Berg gefunden / als der Chollenberg zwischen Cößlin und Zanow / der sich zimlich weit in die Länge erstrecket / und fast an die Carpatische Berge bindet; der Ochsenberg in Hinter-Pommern; der Revekohl bey Smolsin / zwischen der Gardischen / und Lebischen See; die Berckenbrodische / und Greiffenhagensche Berge; wie auch insonderheit / in der Stetinischen Gegend / die Pojuchische Kalckberge / darauß Jährlich nicht ein geringes / wegen deß Kalckes / kan gehoben werden. Sonsten findet man kein Metall in gemelten Bergen / wo nicht in Hinter-Pommern etwas an Eysen. Es hat Pommern in seinem Titul bißher geführt 4. Hertzogthümer / als das Stetinische / das Pommerische / das Cassubische / und Wendische / ein Fürstenthum Rügen / eine Grafschafft Gützkow / und 2. Herrschafften / Lauenburg und Bütow. In dem Wappen aber führet es 9. Fahnen / von 9 underschiedlichen Provincien / als da sind Stetin / Pommern / Cassuben / Wenden / Rügen / Usedom / Barth / Gützkow / Wolgast. Heutigs Tags wird gantz Pommern in drey Theile getheilet / als die Stetinische / Wolgastische / und Stifftische Regierung. In der Stetinischen Regierung liegen 18. Städte / die mit zu Landtagen bißher gefordert seynd / namentlich Stetin / Stargard / Stolpe / Greiffenberg / Treptow an der Rega / Rügenwalde / Pyritz / Schlawe / Golnow / Gartz / Wollin / Cammin / Belgard / Neuen Stetin / Dam / Löwenburg / Butow / Zanow. So seynd auch da viel Schlösser / theils dem Fürsten / theils den Edelleuthen gehörig. Von Clöstern / und Stifftern / seynd da 2. Thüme zu Stetin / S. Marien / und S. Otten / die doch nunmehr einander incorporiret seynd / der Thumb zu Cammin / Colbatz / Belbuck / eine Carthaus / und 3. andere Clöster zu Stetin / Bukow / eine Carthauß zu Rügenwalde / und dann die Closter zu Stargard / zu Pyritz / zu Cammin / zu Greiffenberg / zu Stolpe / zu Marienfließ / zu Wollin / zu Treptou / zu Neuen Stetin / zu Marienthron. In den Wolgastischen Regierung sind / nebenst der fruchtbaren Insul Rügen / in ihren drey Ländern / Bergen / Jasmund / und Wittow / und der dabey gelegenen Insul Usedom / folgende Städte / Stralsund / Greiffswald / Anklam / Demmin / Pasewalck / Greiffenhagen / Wolgast / Barth / Treptow an der Tollensee / Grimmen / Tribesees / Damgart / Ukermünde / Loytz / Usedom / Bergen / Gützkow / Warpe / Banen / Richtenberg / Frantzburg / Lassan / und Penckun / so denen von der Osten zuständig ist. Hat auch da viel Fürstliche Häuser / und Schlösser / dem Fürsten / und dem Adel zuständig. Von Clöstern und Stifften sind / Neuen Camp / jetzt Frantzburg / Eldenow / Stolpe / Pudgla / Hiddensee / Jasenitz / Verchen. 2. zum Sunde. 2. zu Greiffswalde. 1. zu Ancklam / Bergen / Grimmen. Endlich gehören ins Stifft. 5. Bischöffliche Städte / mit ihren Schlössern / Thümern / und Clöstern / als Colberg mit dem Thumb und Closter / Cößlin mit dem Thumb / und Closter / Corlin / Gultzow / und Bublitz mit den Schlössern / auch eine Gräffliche Stadt Neugarten mit dem Schlosse. Es ist aber dabey zumercken / daß in Stetinischer / und Wolgastischer Regierung; alle Dignitäten / Titul / und Wapen / und andere Herrlichkeiten bey sammender Hand geblieben sind. Beyde gedachte Regierungen sind ein corpus, gleichwol ist die Landschafft darunter in vielen Dingen Discrepant. Beyde Regierungen werden in gewisse district abgetheilet. In der Stetinischen sind 10. darunter ein jeder seine gewisse Lege-Stadt hat. In der Wolgastischen sind 6. sampt ihren Lege Städten: wiewol man darauß Anno 1631. auch zehen District, oder Circul gemacht hat. Im Stifft ist die Lege-Stadt Cößlin. Es seynd auch andere Abtheilungen deß Landes / als in Land-Voigtheyen / Fürstliche Aempter / Schloß gesessene / Adelschafft / und Städte. Item so wird Pommern auch nach den dreyen Superintendenzen drinnen / in gewisse Synodos, oder Circulos, getheilet. Es ist Pommern ein Land / das viel schöne hurtige ingenia herfür bringet. Es wird aber auch getadelt / daß sie eines Theils zu sehr dem Trunck nachhängen / allzu leichtglaubig / und vollhertzig seyn / und was sie deß Jahrs zuheben / und einzunehmen / mit dem Jahr verthan haben / In der Religion sind heutigs Tags die Pommeren der Augspurgischen Confession zugethan / und leiden keine Neuerung der Lehre in ihren Kirchen. Wer Lust zuwissen hat / mit was Ceremonien die alten Pommeren in ihrem Heydenthum / ehe sie durch Bischoff Otten von [16] Bamberg / als dem Pommerischen Apostel / zu beständiger Bekantnuß deß Christenthums / sich bekehren lassen / ihre Götzen verehret haben / der lese das Pommerische Kirchen-Chronicon Crameri, wie auch das Stetinische Chronicon Friedebornii. Es seynd drey Consistoria, oder Geistliche Gerichte im Land. So seynd die Nidergerichte so wol in Städten / als auffm Land / wolbestellet. Zu Stetin / und Pasewalck / seynd Schöppenstül. Der Ober- oder Hoffgerichte in Pommern sind drey / als das Stetinische / das Wolgastische / und Stifftische zu Cößlin. Es seynd da nebenst den Hofgerichts-Räthen / Landvoygthen / Burgrichtern / und Hauptleuthen / Regiment- Land- und Cammer- oder Oeconomey-Räthe. Der Bischoff zu Cammin ist der vornehmste Stand deß Hertzogthumbs Pommern. Die Hertzogen haben zu jederzeit eximirt, und eximiren noch / daß ihr Bischoff keine Session in Reichstägen ergreiffe / obschon solches vor deme gesucht / und Käyserlicher Wille darüber erhalten ist. Sonsten wird im Stifft von dem Hoffgericht / nach dem Käyserlichen Cammergerichte / eben als von anderen Hoffgerichten / appellieret. Nach dem Bischofe sind / im Geistlichen Stande / die Praelaten und Canonici, und nebenst ihnen der Herr- oder Großmeister zu Sonnenburg / und dessen Comptor zu Wildenbruch / so beede mit Lehen und Pflichten / dem Fürsten auß Pommern verwandt sind. Das Thum-Capitel zu Cammin ist mit sehr hohen privilegien, und dignitäten begabt. Was den Weltlichen Standt belangt / sind zu erst die Grafen von Eberstein / hernach die Herren von Putbuß / folgends die sämptliche Ritterschafft / und endlich die Städte / die alle ihre eigene Unterthanen / und Untersassen haben. Und dieses ist also der Außzug deß ob-Ehrngedachten H. Johannis Micraelii Pommerlands Beschreibung / so kurtz / als es hat seyn können. Wer aber desselben weitere Erklärung zu haben begehrt / der kan nach dem Buch selbsten trachten / in welchem er viel denckwürdige Sachen / Verzeichnuß / und Beschreibung deß grossen Adels / und der Städte im Lande / (darunter Stralsund / Stetin / Greiffswald / Colberg / Stargard / Stolpa / Ancklam / Demmin / und Golnow / Hansee-Städte seyn / wie gemeldter Micraelius sie zehlet: theils auch die zehende / nemlich Rügenwald / darzu thun) der alten Teutschen Schwäbischen / und Wandalischen Inwohner deß Landes / als der Gothen / Teutonier / Cariner / Lemovier / Rugianer / Sidiner / Ruticlier / und Angler / Herkommen / und Ankunfft in Pommern / und wie solche guten theils wieder darauß gezogen / und den Wendischen / oder Slavischen Völckern / unter Ihnen Platz gelassen / biß solches Land mit vielen neuen Teutschen / sonderlich Sächsischen Einwohnern / besetzt worden / dasselbe die Wendische Sprach gantz verworffen / und sich unter dem Römischen Reiche Sächsisch erklärt: auch die Pommerische auß dem alten Teutschen Geblüt entsprossene Fürsten / ob sie wol ihre Land ohne Erkantnuß eines Oberherrn / einhatten / sich gutwillig / zun Zeiten Käyser Friderichs deß Ersten / unter das Reich begeben / und Teutsche Sitten angenommen. Item von deß Hauses Brandeburg Zuspruch an Pommern / der Polnischen Ansprach / der Pommerischen Einquartirung Anfang / und Continuation, Verein mit der Cron Schweden / Pommerischen Lands-privilegien, Landtafel / der Tempelherrn Gütter vorzeiten im Lande / der Pommerischen Fürstlichen Fräulein Außsteuer / (so 25. tausend Gülden ist /) dem Fürstlichen Pommerischen Wappen. Item / das die Geistlichen in Pommern der Steuer befreyet seyn / und anders vielmehr zu finden wird. Zu welcher Beschreibung / oder / wann Ihme solche zu weitläufftig / an derselben statt / einer deß Herrn Valtin von Eichstetten / Fürstlichen Pommerischen Cantzlers / Beschreibung deß Pommerlands / so in D. Daniel Cramers I. Buchs. 8. Capitel / am 20. und folgenden Blättern / Pommerischen Kirchen-Histori zusuchen / lesen kan: Anderer / als deß Munsteri, Magini, Bertii, Angelii à Werdenhagen, etc. dißmal zugeschweigen. Und findet man die Pommerische Kriegs-Beschwerden / und Trangsalen / so Zeit wärender Käyserischen Einquartirung vorgangen / auch im 2. Theil deß Theatri Europaei, fol. 173. seqq. In dessen fünfften Theil fol. 221. a. auch stehet / daß die Schwedischen / von den Käyserlichen Völckern Anno 44. also judicirt / daß / wofern sie dapffer Hunger leyden wolten / sie naher Pommern sich wol moviren köndten: dann dieses hätte Pommerland besonders / [17] nemblich / daß es ein Gottes-Acker aller Kriegsheer wäre / welches mit geringer Mühe / gleichsam nur im stillsitzen / die Feinde thäte aufffressen. Die Regierung betreffende / so ist dieses Land von den Hochgedachten Einheimischen / und auß dem fürtrefflichen Gothischen Geschlecht der Greiffen entsprungenen Fürsten / vielhundert Jahr lang / biß auf Bugislaum den 14. deß Nahmens / der im Jahr 1637. den 10. Martii / ohne LeibsErben / gestorben / beherrschet worden / und ist dasselbe / (so Nordwerts die Königreiche Schweden / Norwegen / und Dennemarck / gegen Osten der Preussen / und Polen Land / Nach-Mittag die Marck / und folgende Teutsche Länder / gegen Westen aber die Meckelburger zu Nachbauren hat) / Vermög der alten Erb-Verträge an das Churfürstliche Hauß der Herrn Marggrafen von Brandeburg / gefallen. Und ist der letzte endliche Vertrag Anno 1529. zu Grimnitz gemacht / von der Pommerischen Landschafft einhellig unterschrieben / und auch hernach von der Röm. Käys. Majest. bestättiget worden. Wie dann auch der Herr Churfürst von Brandeburg / dem Reichstag zu Regenspurg in Anno 1641. vermög desselben Abschieds / als ein Hertzog in Pommern / wegen / Stetin / und Wolgast / jedes absonderlich / durch Abgesandte / beygewohnet hat. Es stehet aber in art. 10. deß Anno 1648. zu Münster auffgerichten General Reichs Friedens / daß die Cron Schweden / zu dero Satisfaction, unter andrem / bekommen solle / gantz Vor-Pommern / sampt der Insel Rügen / und in Hinter-Pommern / Stetin / Gartz / Dam / Golnau / die Insel Wollin / sampt darein lauffenden Oder-Strom / und Meer / ins gemein das frische Haff genandt / benebenst seinen dreyen Außflüssen Pein / Schwin / und Dievenau / biß an das Balthische Meer: hergegen dem Herrn Churfürsten von Brandenburg das übrige an Hinter-Pommern / sampt dem gantzen Bisthum Cammin / und Stadt Colberg / zustehen solle. Und mag Er / der Herr Churfürst / bey Cammin / nach Absterben der jetzigen Canonicorum dieselben abgehen lassen. Der Stadt Stralsund aber / solle ihr Recht / und Privilegium verbleiben. Zum Beschluß dieser Beschreibung / ist auß deß gedachten D. Crameri Histori 1. Buchs 9. Capitel / noch dieses zuvormelden / daß die alten Pommern da sie noch Heyden gewest seyn / nichts vom Betrug / und Diebstal gewust / und derwegen ihre Kästen / Fässer / und Schreine / unverschlossen gehabt / und als S. Otho / der Bischoff zu Bamberg / zu ihnen kommen / weder von Schlössern / noch Schlüsseln / etwas gewust / sondern ihre Kleider / Gelt / und Kleinöder / in grossen Fässern / nur schlecht zugethan verwahret haben. Seynd Gast- und Kostfrey gewesen haben das Essen und Trincken stäts fertig / und auff dem Tisch stehend gehabt daher es keine Bettler bey ihnen geben. Und am 27. Blat schreibet Er / daß / wann sie zu viel Töchter bekommen haben / es bey ihnen nicht für unrecht gehalten worden / die übrigen / so bald sie gebohren / zuwürgen. Dann das hielten sie für eine Vätterliche Fürsorg / damit die andern Kinder destobesser möchten mit Gütern versorget werden: den Knäblein aber ist solches nicht widerfahren.

Auff dieses vorgehende / folget nun die Beschreibung der Städte / und anderer Plätze / als das vornehmste Stuck / davon wir in diesem Werck uns zu handlen vorgenommen haben. Und obwoln wir Anfangs gewillt gewesen / von den Märckischen erstlich / und hernach von den Pommerischen auch absonderlich / zuschreiben / welches vielleicht auch theils Leuthen nicht unangenehm seyn möchte: weiln wir aber danebens bedacht / daß hieoben allbereit die Märckische / und dann auch die Pommerische Städte seynd benahmset worden; Deßwegen so seynd sie alhie untereinander / aber dem a. b. c. nach / gesetzet worden; deren die Erste ist