Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Damm

Topographia Germaniae
Damm (heute: Dąbie (Stettin))
<<<Vorheriger
Daber
Nächster>>>
Damgarten
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 45–46.
[[| in Wikisource]]
Dąbie (Stettin) in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[45]
Damm /

Ein Pommerische Stadt / 1. Meil Wegs von Stetin gelegen / dahin man auff einem lustigen Damm / so auff beyden Seiten dick mit Weyden / und anderm Gehültz / bewachsen / und endlich über die Oder (daran Stetin gelegen) / und selbige Brücke / kompt. Es ist Damm / vorzeiten Vadam genennet worden. Liget sub. latitud. 53. 26. et longitud. 38. 45. Und ist schon für Bischoff Ottonis von Bamberg Ankunfft / zimblich Volckreich gewesen / als die dem Hertzog auß Polen / aber mit ihrem grossen Schaden / hat dürffen die Thore verschliessen. Dann Hertzog Boleßlaff gewan sie Anno 1121. mit Gewalt / und brauchete daselbst hefftig die Schärffe deß Schwerdtes. Bogislaus der Ander / und sein Sohn Barnimus I. Hertzoge in Pommern / haben sie mit den Mauren / die sie jetzund

[T23]


[46] hat umbgeben. Und hat Barnimus I. meistentheils / wegen der schönen Gelegenheit zujagen / und fischen / und daß sie so nahe an Stetin liget / daselbst Hoff gehalten. Anno 1299. hat Hertzog Otto den obgedachten langen Damm zwischen Stettin / und der Stadt Damm / anlegen lassen / und / zu Anrichtung desselben / den Stetinischen für jeder Klaffter zweene Schilling drey Jahr lang gegeben / und ihnen noch darzu den Zoll darauf verliehen. Anno 1635. ist zweymal alhie zum Damm Feuer entstanden / und solche Stadt erstlich im Früling mehrentheils außgebrandt / und ein halb Jahr hernach die gantze Vorstadt durchs Feuer verderbet worden; also daß diese Stadt nunmehr fast gar / so wol wegen der starcken Quarnisonen / als schweren Durchzügen / und deß vielfaltigen Brandes / leer und öde worden. Sie hält drey Märckte / Freytags vor Cantate / auff Palm-Abend / und auff Michaelis. Der Pastorat / und Diaconat drin gehören zu dem Stetinischen Synodo. Ihre Folge / nach dem alten Anschlage / bestehet auff 25. Mann. Sie hat vor diesem einen grossen Rechtstreit wider Stetin / wegen der Schiffart zur See geführet. Es ist aber wider sie am Fürstlichen Hoffgericht / im Jahr 1584. den 30. Junij / ein Urtheil ergangen / und Anno 1604. den 14. Februarij / am Käyserlichen Hofgericht confirmiret / darin der Stadt Stetin Jus prohibendi, daß die Dammischen nicht mögen Seewarts schiffen / bestetiget ist. Und dieses ist / ausser deß Eingangs / auß deß Micraelii Pommerlandes Beschreibung genommen werden.