Topographia Circuli Burgundici: Von der Graffschafft Holland

Topographia Germaniae
Alkmar (heute: Provinz Holland)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 110–117.
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[110]
IV.

Von der Graffschafft Holland /

der Herrligkeit Utrecht / und der Graffschafft Seeland.

Weilen diese jetzternannte drey Landschafften / so ins gemein unter die 17. Niederländische Provintzen gezehlet werden / der Zeit unter die vereinigte Herrn General Staaten gehörig seyn / haben wir dieselbe / in dieser deß Niederlands Ort-Beschreibung / zusammen setzen wollen. Und zwar / was

I. Holland anbelangt / so nennen dasselbe etliche / vom Holtz / gleichsam Holtland. Andere führen den Namen von der Höle des Bodens her. Dem Marco Zuerio Boxhornio, cap. 1. Theatri Hollandiae, gefällt der jenigen Meynung / die Holl- und Seeland von den Nortmannen herbringen / die sich hieher begeben / und den Landen solchen Namen ertheilt. Wann aber diß geschehen / ist ungewiß: Allein hält er Zuerius darvor / daß die jetzige Holländer von ihnen herkommen / und daß zuvor die Inwohner / ehe die Dänen

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[111] ins Land kommen / Friesen seyn genannt worden: wiewol auch Holland mit den meisten Niederländischen Provintzen / vor Alters / unter dem Namen Austrasiae, oder Franciae Orientalis begriffen gewesen / auch Hermannus Contractus, in Anno Christi 1048. das Holland Fladirtingam, oder Flardingam, von der uhralten Holländischen Stadt Vlaerdingen / heissen thut. Joh. Isaac. Pontanus lib. 1. c. 1. et fol. 1. Rerum et Urbis Amstelodamensium histor. sagt / daß Holland / durch der Könige Freygebigkeit / von dem übrigen Land Batavia, so ein Theil deß Gelderlands / abgesondert / und gleichsam als ein Theil deß grossen Austrasiae, dem Theodorico I. mit diesem Beding geschenckt worden / daß er das Land vor der Feinde / und sonderlich der Meerräuber Uberfall / allenthalben sicher halten solte. Hernach seye (an statt Batau,) der Nam Holland von dem lucken / und feuchten Boden / aufkommen; weil jeder man wisse / daß die Erde in Holland nicht vest / sondern schlupfferig und weich seye / und so man darauff trette / dem Fuß weiche: daher man zu sagen pflege / Holland / Bolland. Und finde er / daß die Grafen dieses Landes fast umbs Jahr 1083. den Holländischen Titel bekommen / und daß Theodoricus V. am allerersten sich der Holländer Graffen geschrieben habe. Aubert. Miraeus in Fastis Belgicis sagt / pag. 182. daß ein alter Streit zwischen den Holländern / und Geldrern / von dem Lager der Batau / oder Bataviae, seye. Für seine Betauer / wie sie heutigs Tags genannt werden / habe Gerardus Geldenhaurius von Nieumegen in Geldren bürtig / geschrieben: Hergegen Cornelius Aurelius, Gaudanus, ihme widerstanden / und gewolt / daß der Batauer Insel / nach der Alten Anzeigungen / dem Holländischen Bezirck / eingeschlossen seye. Philippus Cluverius de Antiqua Germania, lib. 2. cap. 30. seqq. handelt von diesem Streit sehr weitläuffig / und sagt / unter andern / daß die Batavi die edelsten / und tapffersten Teutschen jenseit deß Rheins gewesen / und daß sie von den Cattis, oder Hessen / ihren Ursprung gehabt haben / denen hernach der Nam von der Insul im Rhein / nemlich von der Batau / Betau / oder Betuwe / gegeben worden; wiewol theils solchen von Batone aus Königlichem Hessischen Stammen / ihrem Heerführer / herbringen wollen. Cornelius Tacitus setze den Anfang dieser Insel / wo sich der Rhein gleichsam in zween Fluß / nicht weit von Cleve / bey der Schencken-Schantz / theile / deren der eine gegen Teutschland den Namen des Rheins behalte; der ander aber die Wale genannt werde: das Ende aber setze er an das Meer / beym Ausfluß der Maas / und dem Dorff Gravesande; also / daß die Länge dieser Insel bey 83. tausent / die Breite aber zwischen Leyden / und dem Dorff Beyrland / auff 20. tausent Schritt sich erstrecke. Und habe also diese gantze Insel etwas wenigs vom Hertzogthumb Cleve / wo Huesen lige / Item einen Theil Gelderlands / umb Buren / und Culenberg / etc. auch den Theil der Stadt Utrecht jenseit deß Rheins gelegen / und etwas vom Ländlein Utrecht: in Holland aber Asperen / Hukelum / Leerdam / Vianen / Iselstein / Gorichum / Nieupoort / Schonhoven / Oudewater / Floerdinghe / Goude / Leyden / Roderdam / Schiedam / Delfft / Gravenhage / Gravesande / und Yselmonde. Ausserhalb dieser Insel / hätten auch die Batavi, an dem Gallischen Gestad / zwischen der Wale / und der Maas / etliche Ort innen gehabt / als Nieumegen / Batenburg / Bommel / Worchum / Dordrecht / etc. Hergegen / so gehörte ein guter Theil deß heutigen Hollands nicht zu Batavi, sondern zu Frießland. Dann gantz Nord-Holland vor diesem dem Frießland gehört hat. Daher es dann komt / daß man Nord-Holland noch heutigs Tags West-Frießland nennen thut / und die Städte daselbst nicht das Holländische / sondern das Friesische Wappen führen. Sihe aber / was die Alten unter dem Namen Batavia verstanden / in dem gedachten Theatro Hollandiae. Und den obangezogenen Pontanum c. 2. de tribus Ostiis Rheni, Bataviae veteris situ, ejusdemque cum hodierno Hollandiae collatione: Item deß Hugonis Grotii Büchlein de Antiquitate [112] Reipubl. Batavicae, und deß Pauli Merulae, de statu Reipublicae Batavicae, zusambt dem Decreto de pristina apud Hollandos Reipublicae forma, Anno 1587. den 16. Julii / abgefasst. Plinius beschreibet lib. 4. Nat. hist. c. 15. solches Land zwischen den Ausgängen des Rheins / Flevo, oder Vlie, und Helio, so bey Gervliet / unter dem unrechten Namen der Maase / vorüber fliessen thut; und also zwischen diesen beeden Ausgängen deß Rheins / deß Plinii Batavia einzuschliessen wäre. Ubbo Emmius in libr. de Frisiorum Republica fol. 3. seqq. meldet / daß er den Namen Holland am ersten in Anno Christi 1064. finde / und darfür halte / daß / nach Abgang deß Friesischen Königreichs / Holl- und Frießland / und andere benachbarte kleinere Graffschafften mehr / bey Regierung der Francken / und Sachsen / nach damaln üblicher Gewonheit / entstanden / und daß aus den Graffen Gerolfus, und Gardolfus gewesen / die von Reginone in Anno 885. Friesische Graffen genannt werden. Besagten Gerolfi Vatter möge Graff Dieterich gewest seyn / dessen im Jahr 863. Meldung geschehe. Er Gerolfus, so zun Zeiten Käysers Arnolphi gelebt / habe zween Söhn gehabt / nemlich Walgarium Frisionem, dessen besagter Regino in Anno 893. gedencke / und Theodoricum, oder Dietrichen / den ersten Graffen in der Ordnung / aus den jenigen / welche in dem alten Batavia Graffen gewest seyn / so man folgends Holland genennt habe / welcher Erheber dieser Graffschafft / und ansehenlichen Geschlechts der nachgehenden Grafen von [WS 1] Holland / vom König Carolo Simplice aus Franckreich / im Jahr 913. und nicht vom Käyser Carolo Calvo Anno 863. wie man biß daher unrecht geglaubt / über die jenige Güter / so er allbereit auff dem Friesischen Boden von seinem Vatter Gerolf gehabt / mit der Egmondanischen Kirchen / und was von Rechts wegen darzu gehörig / seye verehret / und begabet worden: wiewol er Emmius noch anstehet / ob dieser Ditericus ursprünglich ein Frieß / und besagten Grafens Gerolfi Sohn gewest seye / und ob gedachter König Carolus, der bey seiner Regierung / und geschmälerten Königreich / gleichsam nur für einen Schatten / oder gemahlten König / gehalten worden / ihme Dieterichen berührte Stück habe schencken können. Sonsten aber sey er der Meinung / die da wollen / daß dieser Theodoricus der Erste / nicht aus Aquitanien / wie man ins gemein biß daher dafür gehalten / sondern ein Einheimischer gewest seye. Es ist aber aus dieses Graf Dieterichen Nachkommen (von welchen obgedachtes Gerhardi Geldenhaurii Noviomagi Batavica historia, deß Johannis Geerbrandi, Leydensis, Carmelitani, Chronicon Hollandiae, deß Reneri Snoi, Goudani Archiatri, 13. Bücher de Rebus Batavicis und andere mehr / können gelesen werden /) Käyser Wilhelmus gewesen / welcher am ersten nach dem Haag das Hof- und Landgericht gesetzt; dessen Sohn Florentius, dieses Namens der Fünffte / Anno 1296. Ehebruchs halber umbs Leben kommen / und verlassen seinen Sohn Joannem I. welcher der letzte aus diesem uhralten Geschlecht gewesen / und Anno 1300. gestorben ist. Ihme hat succedirt Graff Hans von Hennegau / welcher von der Adelheit / Käysers Wilhelmi Schwester / und Graffens Florentii IV. Tochter / geboren worden. Dessen Johannis II. Sohn gewesen Wilhelmus III. zu Holland zugenannt der Fromme / so Anno 1337. gestorben / und verlassen seinen Sohn Wilhelmum IV. der Anno 1345. in dem Frießländischen Krieg erschlagen worden. Und dieweil er keine Erben verlassen / so ist Holland seiner Schwester Margarethen / Käyser Ludwigs deß Vierdten Hertzogens in Bayern Gemahlin / zu theil worden / welche / nach deß Käysers Tode / mit ihrem Sohn VVilhelmo V. in grosser Uneinigkeit gelebt / biß sie Anno 1355. der Sohn aber Anno 37. gestorben. Ihme hat sein Bruder Albertus succedirt / und diesem An. 1404. sein Sohn VVilhelmus VI. welcher mit Hertzogs Philippi Audacis von Burgund Tochter Margaretha / eine einige Tochter / Namens Jacobe erzeuget hat / und An. 1417. [113] gestorben ist. Gedachte Jacobe starb An. 1436. nachdem sie zuvor Hertzog Philippum den Frommen zu Burgund / zu ihrem Erben eingesetzt hatte. Dardurch dann Holland von Bayern an Burgund / und endlich / durch Heurath / Käyser Maximilians deß Ersten / mit besagten Hertzogs Philippen Enicklin / von seinem Sohn / Hertzog Carln dem Kühnen / Fr. Maria / ans Haus Oesterreich kam; aber unter König Philippo II. in Spanien / wegen der Religion / und deß Hertzogen von Alba Tyranney sich gantz frey gemacht hat; also daß man dieses Land heutiges tags unter allen Niederländischen Provintzen für die berühmbtest / und mächtigst halten thut / als welche ihren Namen / durch Mittel der Schiffart / in der gantzen Welt ausgebreitet / und dardurch sich derselben Schätze und Reichthumb theilhafftig gemacht hat: darzu auch die Einigkeit viel geholffen / da vor Jahren / wie in Frießland / also auch in Holland / es factionen geben / so / wie die Guelphen und Gibilliner in Italia einander hefftig verfolget / und den Namen der Stockfisch oder Aseller und der Hammater (theils nennen sie Capitones und Hoexios) geführet haben; wie davon auch beym Gerardo de Roo, in seiner Oesterreichischen Chronic lib. 9. fol. 335. zu lesen. Es ist aber Holland an dreyen Orten mit Meer umbgeben / nemlich mit dem Britannischen vom Abend / dem Cimbrischen oder Teutschen von Mitternacht / und der Zuyder-See / oder Flevo, von Morgen: daselbsten es aber auch / da es sich zu Land erstreckt / Gelderland / OverIssel und Frießland: und dann gegen Mittag das Utrechtisch Gebiet / die Maas und Brabant hat. Im Umbkreiß hat Holland nur 60. Niederländische Meilen oder Leucas. Die Länge gehet fast einen geraden Strich neben dem Meergestad / von der Insel Schelling / gegen Mitternacht gelegen / biß zur Seeländischen Insel Scaldia, oder Schouwen / ungefehr 35. Meilen. Die gröste Breite soll von 7. oder 8. Meilen seyn. Und sagt man / wann [WS 2] man mitten im Land reise / daß man innerhalb drey Stunden / entweder zum Meer / oder aber zu den äussersten Grentzen deß Landes kommen könne. Die vornehmste Flüsse seyn der Rhein und die Maas. Es wird Holland getheilet in das Mittägige und Mitternächtige / oder Suid und Nord-Holland / so man auch West-Frießland nennet. Zuerius in dem Theatro Hollandiae hat folgende Theil / als Suid-Holland / Maesland / Schieland / Delphland / Reinland / Kermerland / Goyland / Amsteland / West-Frießland / und Waeterland oder Watterland / in welcher letzten Landschafft Edam / Monekedam und Purmerende / ligen. Junius cap. 3. Bataviae suae asserit, Plinii Frisiabonos, Waterlanders / esse Frisiorum simios, vel quasi Frisiapones, quòd istius gentis forent aemuli, et moribus vitaeque ratione consimiles. Henrich Hagelgans in Beschreibung Niederlands sagt pag. 116. seq. daß die heutigen Geographi nachgesetzte des Landes Abtheilung vor richtiger halten / als welche auch in den Archiven der Rechenkammer von Holland gefunden / und behalten werde. Und meldet ferner also: Diesem nach hat die Graffschafft Holland 4. Theil. Den ersten nennet man Nord Holland / den andern Suid Holland / den dritten Voorn / und endlich den vierdten Kennemerland und West-Frießland / so sonsten / wiewol unrecht / Nord Holland genennet wird. Unter den Ersten sind zu zehlen / die Wasser- oder Dyck-Graffschafften / Rheinland / Delffland / Schieland und Woerden. Die Städte / so darinn begriffen / sind Delpht / Leyden / Goude / Roterdam / Schiedam / Oudewater / Woerden / und nach etlicher Meynung / die uhralte Stadt Vlaerdingen / wie auch der lustige Flecken Grafenhaag. Zum Andern Theil gehören Dort / oder Dordrecht / Gorkum / Workum / Schonhofen / Huesden auff Brabantischem Boden gelegen / etc. und Geervliet. Der Dritte Theil / genannt Voorn / begreifft die Inseln / so gegen Mittag gelegen / darinnen sind nur zwo Städte / Briel / und Goere / aber viel herrlicher / schöner und lustiger Dörffer. Der Vierdte / und letzte Theil / nemlich Kennemerland / [114] und WestFrießland / ist der aller gröste / und hält in sich folgende Landschafften / als Kennemerland / Amstelland / Goyland / Waterland / sampt den Inseln Texel / Wieringen / (von der insonderheit Werdenhagen part. 4. Rer. Hanseat. c. 4. fol. 29. zu lesen) Vlieland / und Gerinde / welches letztere eine kleine Insel / nicht weit von der Insel Schelling abgelegen / aber vorzeiten mag in Ansehen gewesen seyn. Zu diesem Theil gehören Harlem / Ambsterdam / Alckmar / Horn / Enckhuysen / Medenblick / Edam / Mönchendam / Purmerend / Naerden / Muyden / und Wesop. Biß hieher Herr Hagelgans. Auß welcher Beschreibung zu gleich zu sehen / wie viel vornehme Städte (deren man sonsten ins gemein 31. theils gar 33. zehlen) in diesem kleinen Lande zu finden / deren fürnehmsten Lobsprüche Gotfr. Hegenitius, in Itinerario Frisio-Hollandico, auß Casparo Barlaeo, und Joh. Angel. à Werdenhagen part. 6. de Rebuspubl. Hanseat. fol. 115. setzen. Es erscheinen gleichwol zu den Landtägen / welche fast alle Viertel Jahr gehalten werden / allein Dordrecht / Harlem / Delft / Leyden / Ambsterdam / Goude (welches die 6. Hauptstädte seyn /) Roterdam / Gorcum oder Gorichemum, Schiedam / Schoonhoven / Briel / Alckmeer / Horn / Enckhusen / Edam / Monnekedam / Medenblick / und Purmerende. Die übrige / nemlich Gertrudenberg / (so oben bey Brabant allbereit beschrieben|worden [WS 3]) Worcum oder Worichemum, Vianen / Iselstein / Woerden / Oudewater / Aspern / Hokelum / oder Hueclomum, Leerdam / Naerden / Weesp oder Wesop / und Muyden / oder Muda / werden nicht darzu beruffen; dessen Ursachen obgedachter Zuerius cap. 2. erzehlet. Die vornehmste Flecken seyn / Haag / Delfshaven / Grävensand / Beverwick / Scagen / Neuport: zu welchen theils auch Vlaerdingen / It. Sevenberg auff Brabantischem Boden / aber Holländischen Rechts / (so bey Brabant allbereit einkommen): und Clundert / so der Printz von Uranien / dessen der Ort ist / mit einer Mauer umbgeben); It. Willemstadt / und Goeree / thun. Der Dörffer werden ungefehr 400. gezehlet / unter welchen die bekantiste / Egmond / Renßburg / Valkenburg / Riswick / Nortwick / Voorburg / Loßdun / Geervliet / wie Zuerius will / seyn; wiewol den letzten Ort / wie auch oben gesagt / andere sonsten eine Stadt nennen. Und thut er Zuerius nachgehende Inseln so zu Holland gehören benamsen / als Texel / Vlieland / Schellingen / Wiringen / Urk / Enste / Vorn / Goerede / Somerdick / Corendick und Piershil. Fast mitten im Herbst stehen die Holländische Wiesen voll Wassers / so aber umb Weihenachten allenthalben außgeschöpfft / und in die Flüß oder andere Gräben geleitet wird / damit im Frühling das Vieh seine Weyde haben möge. Es machen auch die Inwohner Tämme darwider / an welchen das Heyl- und Wolfahrt deß gantzen Landes hanget. Kein Wein wächst da. So trägt das Land nicht gnug Früchten und Getreid / für so viel Volcks. Es wächst aber viel Hanff allda. Es gibt auch daselbst Sandhügel / lustige Först / und etliche Wälde. Der Lufft ist lauter / dünn und temperirt / doch etwas windig: der Sommer gar angenehm; aber der Winter etwas widerig. Hat lautere schöne Wasser. In der Inseln Voorn wachst das Kraut Hellem / damit man die Holl- und Seeländische Dünen und obgedachte Tämm erhält. Man hat vor diesem darfür gehalten / daß der Käß und Butter / so man in Holland macht / ob ein Million Gold-Cronen jährlich sich belauffen. Sihe Guicciardinum in Beschreibung dieses Lands / was für eine gleichsam unglaubliche summa Milch eine einige Kuh deß Sommers da gibet. Den Flachs / darauß die schöneste und subtileste Leinwat von ihnen gemacht / und durch Europam, Asiam, und Indiam verkaufft wird / holen sie auß Brabant und andern Orten. So betrifft die grosse Summa Törven oder Brenn-Erden / so auß diesem Lande gehet / jährlich auch ein grosses. Es werden auch viel Schiff da gebauet. Die Inwohner seyn lang von Statur / schön / sinnreich / und vermöglich / geben gute Soldaten: seyn aber darneben ziemlich stoltz und auffgeblasen / und dem Trunck ergeben. Gibt einen [115] feinen Adel im Lande / daraus die von Brederode für die edleste und die von Egmond für die reicheste gehalten werden. Von den Wassenariis schreibet Aegid. Gelen. de magnit. Coloniae, pag. 136. also: Inter vicinos nobis Batavos vetustissima gens Wassenariorum, id est, crescentium. Nam crescere dicunt Belgae Wassen / armis tres Lunas crescentes argenteas in miniato clypeo gestat.


II. Was fürs ander / die Herrlichkeit Utrecht betrifft / so vorzeiten das Bisthumb Utrecht genannt worden / so hat Bischoff Heinrich zu Utrecht / ein gebohrner Pfaltzgraf bey Rhein / als er vom Hertzog zu Geldern bekriegt ward / und die von Utrecht selbst ihme rebellirten / die weltliche Jurisdiction Anno 1527. dem Käyser Carolo V. auffgetragen / daß er hergegen sein / und deß Bisthumbs Schutzherr seyn solte: Und hat ihme also allein den Geistlichen Gewalt / Regierung und Gefäll / etc. über Utrecht und OverIssel behalten. Und ist solches Anno 1528. vollzogen / und vom Pabst bestättiget worden. Und hat der Käyser auch deß Reichs-Lehen / als dessen dieses Stifft gewesen / bekommen. Und ist darauff das Land für eine der 17. Niederländischen Provintzen gerechnet worden. Jetzt gehört solches Stifft / so keinen Bischoff mehr hat / den General Staaden / und wird zu Holland oder selbiger Regierung / wegen eines Vertrags referiret / an welches Land es auch von Mitternacht / Niedergang und Mittag, und gegen Auffgang an der Velaue / so ein Theil des Hertzogthumbs Geldern ist / stosset. Es hat gleichwol dieses Utrechtische Land / oder Herrlichkeit / seine absonderliche 3. Stände / die Geistlichen / den Adel / und die Städte; und hat die Geistlichkeit / ob sie wol der Zeit der Reformirten Religion / noch den Vorzug unter den Ständen / und wird aus den 5. Canonich-Stifften / oder Collegiis, erwehlet / deren das fürnehmste ist das zu S. Martin / oder der Dom / dessen Dechant die andere Stände zu den Landtägen pfleget zu beruffen / zu proponiren, die Stimmen zu colligiren, und zu beschliessen. Die übrige Collegia seyn / S. Salvatoris, (insgemein Oude Münster genannt /) B. Mariae, S. Petri, und S. Johannis. Der Adel ist nicht gar groß / dieweil das Land klein / wiewol es gut und fruchtbar / und / weil es nicht so nidrig und feucht wie Holland / besser als dasselbe gebauet wird. Der Städte seyn nur 5. nemlich Utrecht / davon das Land den Namen / Wykete Durste / oder Durstede / Rhenen / Amerfort oder Amersfort / und Montfort; wie sie Bertius in tab. Geogr. contr. explicat. p. 230. seq. in dieser Ordnung setzet.


III. Seeland / ist auch eine aus den 17. Niederländischen Provintzen / welche von vielen / nicht allein Erd-Beschreibern / sondern auch andern / und darunter vom Levino Lemnio, lib. 4. de Miraculis occultis Naturae, cap. 2. in Schrifften / vor Augen gestellt worden ist. Es hat gleichwol Ludovicus Guicciardinus, in Beschreibung deß Niederlands / gedachten Lemnium getadelt / indem er an gedachtem Ort / p. 338. geschrieben / daß seine Seeländer vorzeiten / von den Römern / Mattiaci, seyn genannt worden: Aber sein / deß Lemnii, Landsmann / Regnerus Vitellius Zirizaeus, in additamentis, oder Anmerckungen zum besagten Guicciardin / verthediget ihn den Lemnium, und sagt mit dem Junio, daß die Seeländer / von den Alten nicht anders / als Mattiaci seyn geheissen worden. Dann der Name Seeland / vom See / oder Meer / und Land entweder / durch die Nortmannen / oder Andere / erst lang hernach / auffgebracht worden. Johann. Isac. Pontanus ist nicht darwider / daß die Seeländer eines Ursprungs mit den Holländern / nemlich von den Cattis, oder Hessen / und den Mattiacis, welche gegen Mäyntz über / disseit Rheins / in Teutschland gewohnet / herkommen seyn: welches / unter anderm / auch das Seeländische Städtlein Catz zu bestättigen scheine / welches vor Jahren im Wasser untergangen / daß jetzo nur ein Thurn davon noch gesehen werde / der deß Volcks / und seiner Erbauer / Ankunfft

[T56]


[116] gleichsam anzeige. Und meldet dieser Autor von den Frießländern / dere hieoben gedacht worden / auch folgendes: Strabonem, nec Caesarem, Frisiorum uspiam mentionem fecisse, clarum est. Mihi suspicio, Frisiorum vocabulum minus id aevi celebratum latuisse adhuc involutum claritudini nominis Sicambrorum: atque ita Sicambros ipsos ob belli gloriam, praeter Rheni ripam, etiam littus tenuide, quod nunc appellamus Frisicum. Tacitus lib. 4. Annal. adulto demum Tiberii imperio, ex clade Apronii, nictaruisse Frisium nomen memorat. Adrianus Barlandus, in seinem Buch von den Hertzogen in Brabant / berichtet / von diesem Lande / am ende desselben / folgends / in dem er sagt: Von dem Lager meines Seelands / ist deß Hochgelehrten Gerardi Noviomagi, meines alten Freunds / schöne Epistel vorhanden; welcher schreibet / daß gantz Seeland / 16. Inseln / und so viel Städte habe / ein fruchtbares Lands seye / und besser / als Holland / gebauet werde. Seye auch der Weitzen / so da wachse viel reiner und weisser / als der Holländische. Was die Bequemlichkeit der Meerhäfen / Menge der Gewerbschafften / und Anzahl der Schiff / anbelange / darinn ziehe besagter Gerhardus (namblich zu seiner Zeit / da das Meer noch nicht so grossen Schaden gethan / Amsterdam / und theils andere Holländische Ort / noch nicht so berühmt gewesen) Seeland / dem Holland vor. Es werde das allerweisseste Saltz in Seeland gemacht. Und seyen in solchem Lande 3 vornehme Inseln / namblich Wallachria / in der die Städte Veer / und Middelburg / grosse Kauffmannschafft treiben. 2. Scaldia, darinn Zirizea / ein reiche / und nicht übel gebaute Stadt. 3. Suytbevelandia, in der 2. Städtlein / Gousa, und Ruemersvvala, ligen. Und diese seye / unter allen Seeländischen Inseln die allerlustigste; als die an etlichen Orthen Wälder und Gärten habe / in welchen allerley Kuchenspeise und Obst herfür komme; allerley Vögel im Frühling sich erlustigen; und allda es zum studiren, spatziergehen / mit einem Freude sich bespraachen / oder essen / oder mit einer Gesellschafft [WS 4] spielen / ein gantzer Lust seye. Beym obgedachten Städtlein Gousa, lige nahend sein Vatterland Barlandia, von welchem Ort er mit diesen Worten schreibet: locus adeò et fertilitate, ac rerum copia, et aedificiis, et littoris amoenitate praestans, ut non immeritò de hac dicere possim, quod de Bajis Horatius dixit: Nullus in urbe locus Bajis praelucet amoenis, etc. Totus locus pratis irriguis, parvisque cinctus est nemusculis. Dignam studiis, dignam Musis, sedem diceres. Und so stunde es zur selbigen Zeit. Von dem jetzigen Seeland / schreibet Johann Heinrich Hagelganß / p. 97. seqq. unter anderm / also: Es wird Seeland in viel Insuln zertheilet / so alle zwischen der Maas / und Wester-Scheld gelegen. Die Gräntzen sind gegen Mitternacht Holland / vom Auffgang Braband / von Mittag Flandern: die übrige Seyten umbschleust die Britannische See. Der Insel werden heut zu tags gezehlet / deren Nam sind 1. Scaldia, oder das Land von Schouwen. 2. Duveland. 3. Tolen. 4. Oresand. 5. Walchern. 6. Zuytbeverland. 7. Nortbeverland / und 8. Wolffersdyck: unter welchen die vornehmsten sind / Schouwen / Walcheren / und Suydbeverland. Was 1. das Land von Schouwen betrifft / so hat dasselbe in seinem Umbkreiß ohngefehr 7. oder 8. meil / wiewol es vorzeiten grösser / und von Nordbeverland durch einen schmalen Raum unterschieden gewesen. Es hat viel Volckreiche Dörffer / reiche Vorwerck / und lustige Edelsitz / als Havenstädt / Renesse / Moermond / und andere. Die Städte sind Ziriezee / und Brouvershagen. 2. Duveland / von menge der Tauben also genandt / hat keine Städt / und ist der gröste Theil derselben / durch Kauff / an die von Ziricksee kommen / welche vor wenig Jahren diese Insel / durch mittel eines Thammes / an das Land von Schouwen gehencket. An. 1530. ist sie von deß Meers Wellen überschwemmet / viel Leuth ersäufft / hernach aber mit Thämmen besser / wiewol nicht ohne grosse Arbeit und Kosten / versehen worden. [117] (Jacobus Mayerus, Baliolanus, lib. 10. histor. 10. rer. Flandricar. schreibet / daß auch Anno 1285. Duveland / mit Meer überschwemmet worden seye) 3. Das Land Tolen ist zu nechst an Brabant / und davon nur durch einen schmalen Strom unterschieden. Und wiewol diese Insel viel kleiner / als Schouwen / weicht sie doch derselben an Lust und Fruchtbarkeit keines wegs. Ist auch jetziger Zeit grösser / als vor diesem / nach dem S. Martins Dyck / (so dem Printzen von Uranien erblich zustehet / und nit minder lustig und fruchtbar /) daran gehencket worden. Die Stadt Tolen ist darinn. 4. Die Insel Oresand / (Oresanda) oder wie sie andere nennen / Moeresand / zwischen Schouwen / und Nordbeverland / ist von den Bürgern zu Ziricksee bethammet worden / nach dem sie zuvor von den Meereswellen bedeckt gewesen / wie sie dann derselben Gewalt noch stets unterworffen ist: daher sie fast unbewohnet / wiewol sie sehr fruchtbar / und ihren Herren die Kosten / so sie darauff gewendet / schon vorlängst reichlich herein gebracht. 5. Unter allen Inseln Seelands aber ist Walachria, Walcheren die vornehmste / als in welcher die meisten und besten Städten gelegen / nemlich Middelburg / Flissingen / Veer und Arnemuyden. 6. Zuidbeverland / die gröste und lustigste Insel in gantz Seeland / wiewol sie vorzeiten viel grösser gewesen / demnach das Meer einen grossen theil davon vberschwemmet. Es hat weiland 3. Städte darinnen gehabt / als Borsale / (Bursula,) welche Anno 1532. neben dem zugehörigen Gebiet / durch die Meerswellen zu Grund gangen; Romerswal; und Goes / welche beede letzte noch vorhanden. 7. Die Insel Nordbeverland / war vorzeiten der Seeländer Lust und Kurtzweil / hatte auch eine Stadt / mit Namen Cortgheene / gegen Veer über gelegen / so aber in vorgedachter Uberschwemmung Anno 1532. sampt der gantzen Insel drauff gangen: Zu unsern Zeiten bemühen sich die Seeländer / wie sie diese Insel allgemach wieder mögen hervor bringen / wie sie dann allbereit in vorigen Jahren bey 2000. Morgen Landes bethammet / wo jetzt die beyde Dörffer Collinspläet / und Catzhoeck zu sehen. 8. Die letzte und geringste unter allen Seeländischen Inseln / ist Wolfersdyck / d. i. Wolfardi Thamm / davon noch gar ein wenigs übrig: den grössern Theil hat das Meer überschwemmet. Der Thurn vom Städtlein Pyr hat lange Zeit auß dem Wasser hervor geraget / und ist erst Anno 1612. vollend übern hauffen gefallen / sind also nur noch 10. Städt in gantz Seeland / aber wol über 100. Dörffer. Zwischen den Inseln / so bißher kürtzlich sind erzehlet worden / gibt es hin und wieder grasichte Ebene / welche / wiewol sie nicht bethammet / dennoch meistentheils über dem Wasser ligen: und hat es mit ihnen diese Beschaffenheit / daß sie / durch die Wellen / bald von einem Orth weg / zu einem andern geführet werden / und bald ab / bald zunehmen. Wenn es sich nun begibt / daß etliche Tausend Morgen sich zusammen gehäuffet / so umbschliessen die Holl- und Seeländer dieselben mit Thämmen und machen Inseln darauß. Biß hieher H. Hagelgans. In dem neuen Atlante Janssonii, wird / unter anderm / also gesagt. Der Dörffer und Flecken in Seeland zehlet man über hundert / deren etliche groß seyn / als Domburg / Hamstede / so alt Baronei, Cruninghen / Baerland / etc. Es seynd in Seeland nur sechs bemauerte Städte / die ihre Deputirte, und Stimme / auff der Versamblung der Ständen desselbigen Landes haben / als Middelburg / Ziericksee / Goes / Tolen / Vlissigen / und Vere. Darneben seynd noch / S. Martens Teich / Armuyden / und Brouvershafen; welche auch wolbeschlossne Flecken seyn / und die Privilegia einer Stadt haben. Roemers: oder Reimerwal / ligt meistentheils ohne Mauren / ohnangesehen es seine Burgermeister hat. In dem Anno 1646. außgangenem Guicciardino stehet / daß vor etlichen Jahren 2. Ländereyen der Insel Nordbeveland herfür gebracht / und darauff 2. Dörffer gebauen worden; Gleich wie auch Oresanda von den Burgern zu [118] Ziricksee / welche Insel vorhin nie bethammet gewesen. Der Stände in Seeland seyn jetzt nur zween / nemlich der Adel / (den bey den Landtägen der Marggraff von Veer / jetzt der Printz von Uranien vertritt /) und die Städte. Die Geistlichkeit machet heutiges Tags allda keinen Stand mehr. Famianus Strada schreibet Decad. 1 de Bello Belgico, folgendes von Seeland / p. 476. Zelandi à fluminibus Scaldi, et Mosa in Insulas secti, aquis non altè stagnantibus alluuntur; et Oceanus, qui cofuso cum amnibus nomine illas interfluit, in recessu usque adeò alicubi subsidit, ut ipsa interdum culmina pagorum, quos aliquando terris ademit, obruitque, miserabili aspectu aperiat; atque adeò navibus per ea quidem loca viam intercidat. Es ist Seeland von langer Zeit den Grafen von Holland zuständig gewesen. Und hält es auch noch jetzt mit Holland wider Spanien.

Auff diese der erwehnten Länder / Holland /Utrecht / und Seeland / Beschreibung / folgen nun die vornehmste Ort in denselben / nach dem A. B. C. jedoch also / daß bey jedem gesetzt wird / in welches Lande er eigentlich gehörig / als:

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage:don
  2. Vorlage: wannn
  3. Vorlage: wornen
  4. Vorlage: Gesellschaff