Topographia Circuli Burgundici: Utrecht

Topographia Germaniae
Utrecht
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 153–155.
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[153] Utrecht / Ultrajectum. Es ligt diese deß Bisthumbs dieses Nahmens Haupt-Statt Utrecht / ins gemein Utert genant / an dem alten Grund deß Rheins / welcher / ehe er außgebrochen / und in den Leck gefallen / daselbst fürüber in das Meer geflossen / derwegen noch heutigs tags dieselben bezwungene überkommene Wasser / so die Einwohner von mehr Orthen / durch Gräben und Canäl / in die Statt geleitet / und eben durch den alten Strom auff Voerden und Leyden zu / lauffen machen / der Rhein genannt ist. Es liegen auff eine Tagreise umb diese Statt 50. Stätte / also daß man zu Fuß zu jeder derselben in einem Tag gelangen kan. Den Nahmen führet Zuerius her von Out / das ist Alt / und trecht / das ist eine Uberfahrt; der auch am 93. Blat schreibet / daß in der gemeinen Holländischen Chronic der Statt Anthoninae, oder Antoniae, gedacht werde / die von Antonio Columna, dem Zunfftmeister und Römischen Ritter / den Nero von Rom verjagt / Anno Christi 65. in West-Holland (so der sehr fleissige Geschichtschreiber der Utrechtischen Bischöffe und Sachen / nemblich Wilhelmus Heda, hin und her der Wilten Land nenne) erbauet worden. Und stehe daselbst / daß dieses Antonii Nachkommen die Beherrschung an diesem Ort / biß ins Jahr 186. behalten haben / in welchem von den Sclaven und Wilten die Statt Antonina erobert / und auff den Grund zerstört; aber nicht lang hernach / eben von diesen Wilten wieder erbauet / und Wiltaburg genannt worden seye. Die Fuldische Chronic melde / daß die Gewerb-Statt Wilsla / neben dem Außfluß der Maas / An. 835. von den Nordmannen angezündet worden seye. Welches dann nicht anders / als von Dortrecht soll verstanden werden; wiewol ihme nicht unwissend / daß Antonina, und Wiltaburg / von allen der Statt Utrecht zugeschrieben werden. Meibomius in Notis ad Levoldi Northov. Origines Marchanas, sagt / daß die Slaven / so man Leuticos, oder Luticos geheissen / auch mit einem andern Nahmen / wegen ihrer Wölfischen Natur und Rauberey / Wiltzi seyen genannt worden / und andere / als die Luzici gewesen / die dem Land Laußniz den Namen gegeben haben. Und von diesen Wilzis solle diese Statt Wiltrajectum seyn genannt worden / darauß man hernach Ultrajectum, und endlich Utrajectum, und Utrecht gemacht. Cluv. aber l. 2. Antiq. Germ. c. 36. sagt / daß sie Trajectus in 4. declinatione heisse / und generis Masculini seye; mit welchem auch Bertius übereinstimmet. Daß also dieser Ort auf Teutsch Trecht oder Tricht geheissen / den man wol hernach von den besagten Wilten eine Zugab mag gegeben haben; von denen auch das Schloß Wildenburg / so auff 3600. Schritt oberhalb Utrecht gelegen / den Namen bekommen haben solle. Es ist Utrecht vorhin zum Frießland gerechnet worden; wie dann der Friesische König Radbodus allhie damaln gewohnt / als er vom Fränckischen Haußmeyer / dem Pipino, von dannen verjagt worden. Ist jetzt eine schöne wolgebaute grosse Statt in einer schönen fruchtbaren Ebne gelegen / und rings herumb mit Wassergräben / Wällen und Bollwercken wohl versehen / die auch in vielen Gassen Wasser / und über das / so oben von den 50. Stätten vermeldet worden / ein solches Lager hat / daß einer / der frühe morgens allda ausgehet / 26. Stätte im Umbkreis durchwandern / besichtigen / und des Abends wieder zu Haus seyn kan. Gibt ein grosse Menge Volcks allhie / und schöne Gebäu / darunter ein hoher Thurn von 457. Staffeln. Die vornehmste Kirchen seyn S. Martini, Salvatoris, Joan. und Mariae, darunter die zu S. Martin die Bischöffl. Haupt-Kirch oder der Dom ist. In der bey S. Salvator, insgemein Oude Munster genant / ruhet der H. Gregorius, der dritte Bischoff allhie / so An. 785. oder 86. gestorben; wie auch der H. Fredericus; Bischoff diß Orts und Märtyrer / und ist vorhin ein Stifft gewesen; gleichwie auch die obged. beede Kirchen zu S. Peter / und Johann dem Täuffer ihre Canonicos gehabt haben / und derselben / wie auch der Kirch zu S. Paul Erbauer / nemblich der H. Bernulphus, ingleichem gewester Bischoff allda / so Anno 1054. gestorben /

[T81]

Utrecht

[154] bey S. Peter begraben worden ist Die S. Marien Kirchen hat Käyser Friderich der Erste auß Befelch deß Bapsts erbauet / zur Buß / dieweil er zu Meyland / in Eroberung der Statt / alle Kirchen verwüstet hat. Ist auch ein Stifft / und wird für die allerkünstlichste im Gebäu gehalten und erzehlet / daß / als das Fundament gelegt worden / eine Klufft / Loch oder Höle / sich fast in der mitten / da der Tempel solte erbauet werden / erzeiget / durch durch einiges Ding sich nit wollen außfüllen und zumachen lassen / ausser mit Ochsen Häuten; wie dann zur Gedächtnuß dessen unten an der Saul / so über diese Höle oder Schlund gesetzt worden / stehet:

Accipe posteritas, quot post tua secula narres,
Taurinus cutibus fundo soildata columna est.

Kayser Carl der Fünffte hat allhie ein sehr schönes und vestes Schloß / Vredenburch / oder Fridensburg genant / erbauen lassen: welches aber Anno 1577. wieder auff den Grund ist darnider gerissen worden. Sein / deß Käysers / gewester Praeceptor, hernach Pabst / Adrian dieses Nahmens der Sechste / ist von hier bürtig gewesen. Vnd wird noch sein Hauß gewiesen / das er / alllereit Pabst / hat allhie erbauen lassen. Als An. 1483. die zu Vtrecht ihrem Bischoff Daviden ungehorsam worden / so hat Ertz-Hertzog Maximilian von Oesterreich / die Statt belagert / solche auch mit Beding erobert. Anno 1618. gerieth Vtrecht in eine Differentz mit Printz Moritzen von Vranien / so aber balt vertragen ward. An. 1634. haben die Herren Staaten der Provintz Vtrecht allhie ein Scholam illustrem auffgericht / und sich überal umb treffliche gelehrte Leuthe beworben / nicht allein in Philosophia, sondern auch in Jurisprudentia, und Theologia, welche in der Pfingstwochen allda eingeführet worden ist; wie im neuen Meterano lib. 52. fol. 346. stehet.

Was das Bisthum allhie anbelangt / so ist oben im Eingang dieses Theils davon / so viel das Regiment anbelangt / gesagt worden. Es hat aber VVillebrordus, ein Engelländer am ersten auß Zulassung deß Haußmeyers in Franckreich / Pipini, allhie einen Bischoffl. Sitz angerichtet; wiewol theils sagen / das er zwar damaln vom Pabst Sergio zu einem Bischoff der Friesen gemacht worden; aber es habe erst hernach deß besagten Pipini Heristalli Sohn / Carol. Martellus, ihme Vtrecht eingegeben. Er wird ein Ertzbischoff zu Vtrecht / und der Holländer / Frießländer und Antorffer Apostel genant. Es hat dieses Stifft die letztere Zeit nicht mehr unter dem Ertz-Stifft Cölln seyn wollen: sondern die Erhöhung zu einem selbst Ertz-Bisthum praetentirt. Besagter VVillebr. hat folgends das vornehme Benedictiner Kloster zu Echternach im Hertzogthumb Lützelburg gestifftet / daselbst er auch / als er An. 739. (theils haben 36. und 37.) gestorben / begraben worden. Zu seiner Zeit / und im Jahr 719. ist obged. Friesische Haydnische König Radbodus, oder Rabbodus, gestorben. Diesem H. VVillebrordo, oder VVillibrordo, hat succedirt 2. der H. Bonifac. auf den 3. gefolgt S. Gregor. nit aber als ein Ertz- sondern nur ein Bischoff. 6. Adelbricus, oder Adelbert. 5. B. Theodatus. 6. B. Harmacarus. 7. B. Ritfridus. 8. S. Fredericus. 9. B. Alfricus; oder Alfridus. 10. B. Lutgerus. 11. B. Hungerus, unter welchen die Normanner das gantze Stifft verwüstet / und Utrecht angezündet haben. Er / der Bischoff / hat sich ins Closter Prumien begeben / und ist Anno 866. gestorben. 12. B. Odilbaldus. 13. B. Egilboldus, oder Egilbertus. 14. S. Radbodus, welcher / als die Dänen das Stifft verhergten / sich zu Deventer lang auffgehalten / zu Otmarsen Anno 917. gestorben / und zu gedachtem Deventer begraben worden ist. 15. S. Baldricus, welcher den Tempel zu S. Martin / den die Dänen verwüstet hatten / wider gebauet. 16. S. Volkmar, der An. 990. gestorben. 17. Balduin. 18. Aufridus, oder Ansfridus, so blind worden / und An. 1008. gestorben. 19. Adelbold, der obgedachte Kirch wieder abgebrochen / und von neuem erbaut. 20. Bernulphus, oder Bernoldus, der Anno 1054.verschieden. 21. VVilhelmus, welcher Käyser Heinrichen dem

[T94]

Utrecht

[155] Vierdten lieb gewesen / und von ihm erhalten / daß Holland / im Geistlichen / diesem Stifft unterworffen worden. Ist Anno 1075. gestorben. 22. Conradus, so Anno 1099. umbgebracht worden. 23. Burchardus. 24. Godevvaldus, seu Godeboldus. 25. Andreas. 26. Herebertus. 27. Hermannus. 28. Godefridus. 29. Balduinus II. so Anno 1196. gestorben. 30. Arnoldus. 31. Theodoricus I. 32. Theodoricus II. 33. Otho I. 34. Otho II. ein Graff von der Lipp / so in Belagerung Coveerden / Anno 1227. geblieben. 35. Willebrordus ein Graff zu Oldenburg / so auch Wilbrandus oder Villebrandus geheissen wird. 36. Otto III. so zun Zeiten Käyser Wilhelms gelebt / und An. 1249. gestorben. 37. Gosuinus. 38. Henricus. 39. Joannes von Nassau. 40. Joannes II. 41. Wilhelmus II. so Anno 1301. umbkommen. 42. Guido, Anno 1317. gestorben. 43. Fredericus III. 44. Jacobus. 45. Joannes III. de Bronckhorst, (den Joannes Geerbrandus außläst.) 46. Joannes Diestensis IV. 47. Nicolaus. 48. Joannes V. de Arkel. 49. Joannes de Vernenburch VI. 50. Arnoldus II. 51. Florentius. 52. Fredericus IV. Freyherr von Blanckenheim / so Anno 1436. gestorben. 53. Zuederus Culemburgicus. 54. Rudolphus Diepholtius, der Anno 1455. verschieden. 55. David, so Anno 1496. gestorben. 56. Fredericus V. (al. IV.) Marggraf zu Baden. 57. Philippus de Burgundia, Hertzogs Philippi zu Burgund unehlicher Sohn / und deß obgedachten Bischoff Davids leiblicher Bruder / so Anno 1524. verschieden. 58. Henricus Pfaltzgraff / so auch Bischoff zu Speyer gewesen. 59. Wilhelmus de Enhourdia, wie Augustinus Brunnius, oder de Enckefort, ein Cardinal / wie denselben P. Bertius nennen. 60. Gregorius, deß Graffen von Egmont Sohn / so Anno 1559. 61. Fridericus von Tautenberg / Präsident beym Cammergericht zu Speyr / so Anno 1580. gestorben; und den gedachter Bertius zum 62. Bischoff allhie machet; als der auch den Rabanum von Helmstatt / Bischoffen zu Speyer / den Pabst Martinus V. in der Strittigkeit Bischoff Rudolphs von Diepholt / wider Walramum von Mörs / denen von Utrecht zu einem Bischoff geben / der aber den obgedachten Zuederum Culemburgicum vorgeschlagen hat / setzen thut. Sihe Joann. Geerbrandum Leydensem in Chron. Hollandiae Comitum, et Episcoporum Ultrajectensium, Renerum Snoium Goudanum de reb. Batavic. obgedachten Hedam, Joannem de Beka, in Chronico Episcop. Ultrajectinor. et Comitum Hollandiae, Ubbonem Emmium hin und wider in seinen Friesischen Historien; G. Braun im 1. Theil seines Stättbuchs / Aub. Miraeum in Fastis Belgicis, an unterschiedlichen Orten / Gerhardum de Roo, lib. 9. Annal. fol. 352. seqq. Werdenhagen part. 4. de Rebuspubl. Hanseat. cap. 4. fol. 25. seq. Casp. Ens in deliciis apodem. p. 165. seq. obgedachten Marc. Zuerium, in Theatro Hollandiae, und P. Bertium in explicat. Tab. Geogr. contract. p. 229. seq. und libr. 3. Commentar. Rerum Germanicar. voc. Trajectus Inferior, p. 683. seqq.