Topographia Circuli Burgundici: Ivois

Topographia Germaniae
Ivois (heute: Carignan)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 234.
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[234] Ivois, Ivodium, Yvesum, auff Teutsch Yvers / ein vornehmer Ort im Hertzogthumb Luzenburg / an den Grentzen der Graffschafft Chini, ein Meilwegs von der Frantzösischen Statt Mouzon, und an einem lustigen Ort gelegen. Soll den Nahmen vom Jove haben / der vor Zeiten allda einen ansehenlichen Tempel gehabt. Es seyn vor mehr als 400. Jahren / eigne Herren dieses Orts gewesen / so die Graffen von Chini nicht für ihren Oberherren erkant; biß selbige Graffen entweder mit Geld / oder durch Heurath / diese Herrschafft Ivois zur Graffschafft Chini gebracht haben. Aber Anno 1340. hat Johannes, König in Böheim / und Graff zu Luxemburg / erstlich dieses Ivois, hernach auch Fertè, Vierton, und Estelles, umb ein grosse Summa Gelts erkaufft; dardurch dieses Ivoidische Gebiet / von der Graffschafft abgesondert worden ist. Und als folgends Anno 1372. die Gräfin Margaretha von Chini, und Loos / ohne Kinder verstorben / so hat der Käyser die Graffschafft Chini dem Hertzog Wenceslao zu Luzenburg geben / die Herrschafft Loos aber dem Stifft Lüttich gelassen; wie hievon auch oben bey Chini gesagt worden ist. Bertelius schreibet / daß Richardus Wassenbourg / Archidiaconus zu Verdun, dieses Stättlein Euasium nenne / bey welchem auch gelesen werde / daß Käyser Henricus II. umbs Jahr 1022. (al. 23.) allhie ein Concilium gehalten habe / auff welchem König Robert auß Franckreich / in eigner Person / den Käyser besucht / auch daselbst viel ErtzBischöffe / Bischöffe / und andere Praelaten / viel Dings zu Nutz der Kirchen / geordnet haben. Es ist Ivois auff einem gar fruchtbaren Boden gelegen / und vor Zeiten so vest gewesen / daß kein Feind / wie mächtig er auch war / ihme solches hat unterwerffen können / biß endlich An. 1552. König Heinrich in Franckreich solches erobert / als die Teutschen Knecht / so viel mehr umb Geld schreyen thaten / sich nicht wehreten. Durch deren Hartnäckigkeit dann geschehen / daß dieses vorhin allezeit unüberwindliches Stättlein ins Verderben gesetzt worden. Dann / als die Frantzosen die Thor / und Mauren / mit Gewalt eröffnet / da ist nichts mehr in seinem Stande geblieben / sondern alles verwüstet / und außgeplündert / und Graff Peter Ernst von Manßfeld / so damals im Stättlein war / gefangen nach Franckreich geführt worden; daselbsten dieser deß Hertzogthumbs Luxemburg Statthalter 7. Jahr lang gesessen ist: Franckreich aber hat unterdessen dieses Stättlein biß auffs 1559. Jahr behalten / darinnen die beede Cronen / Franckreich / und Spanien / Frieden gemacht / und Franckreich dieses Ivois dem in Spanien / mit der Condition wieder zugestellt / daß so wol die Mauren / als Gräben / solten geschlaifft werden, in welchem betrübten Stande auch dieser Ort noch zu deß Bertelii Zeiten / umbs Jahr 1605. gewesen. Er sagt gleichwol / daß Anno 1595. der Herr von Sedan / durch Trohwort / und Ubergab / sich dieses Orts bemächtigt / und die fürnehmste deß Stättleins / oder die Beampte / und Edelleut / nach Sedan in die Gefängnuß geführt. So haben die Frantzosen Anno 1637. dieses an dem Wasser Chier, oder Caro, gelegenes Stättlein / durch eine Belagerung einbekommen / nachmals aber wieder verlohren / und Anno 38. vergebens angegriffen. Darauß dann erscheinet / daß solcher Ort wiederumb etwas bevestigt worden seyn müsse. Sonsten ist bey dem obern zu mercken / das Martin. Bellajus Langvaeus lib. 9. rer. Gall. fol. 358. berichtet / daß Ivois, so man vor das vesteste Stättlein in gantz Lüzelburg gehalten / allbereit An. 1542. von den Frantzosen eingenommen worden. Und sagt Johannes Serres in Inventario generali histor. Franc. Tom. 4. p. 24. daß im gedachten 1552. Jahr Yuoy, sampt andern Plätzen / wieder von den Frantzosen erobert / aber ärger / als vorhin / da gehauset worden / und dieses ihr letzter Eschecmat, oder Untergang / gewest seye. Aber Anno 1650. ward Ivois wieder Spanisch. Es hat ein vornehmes Canonisch-Stifft zu S. Marien allhie.