Topographia Braunschweig Lüneburg: Hannover
Woher die Statt Hannover / im Fürstenthumb Braunschweig Calenbergischen Theils / den Nahmen bekommen / berichtet Henricus Buntingius, in seiner Braunschweigischen Lüneburgischen Chronic am 14. Blat / vnd ist dahero vnnötig / solches anhero zu wiederholen.
Die Statt ist eine vnter den vornehmsten Stätten deß Fürstenthumbs Calenberg / liget an der Leine / in der ebene / hat vmb sich schöne Awen / vnd eine lustige Höltzung / die Elnerey genant. Gegenüber der Statt / Westenwerts / ist vor etlich hundert Jahren das Schloß Lawenrhoda gelegen / so den Herren Graven von Lawenrohda dero Zeit zugehöret. Nach dem aber dieselbe alle verstorben / hat Hertzog Heinrich der Löwe dieser Graffschafft vnd herumbligender Oerter / als ein Lehen- vnd Landesfürste sich angenommen / vnd die Statt Hannover mit sonderlichen Privilegien / Frey- vnd Gerechtigkeit begabet.
Sie ist mit hohen starcken Mauren / Wällen vnd Bollwercken / auch tieffen Wassergraben wol verwahret / vnd hat an der innern Mauren / zum Schutz der Statt / rings herumb 36. Thürne / innerhalb hat sie vier grosse / lange / breite vnd weite Gassen / die so wol als die Querstrassen / mit Kiesersteinen wol außgepflastert. Imgleichen hat sie von vndencklichen Jahren eine
[T42][101] berühmte vornehme Schuele / darinnen viele herrliche ingenia, so wol in latina et graeca lingua, als artibus liberalibus, wol informiret / daß sie auff hohe Schulen ihre studia glücklich continuiren / vnd Chur-Fürsten vnd Herren / Communen vnd Stätten mit grossem Nutzen vnd Ruhm nachmals dienen können / vnd guten theils noch dienen.
Das Regiment der Statt bestehet in dreyssig Personen / darunter 2. Burgermeistere / so alternis annis et vicibus den consulat verwalten / denen ein Syndicus, eilff Rahtspersonen / vnd zween Secretarii zugeordnet / vnd dann siebenzehen Personen / so die Geschworne genant werden / vnd einen sondern Hauptmann haben / deren Ampt ist / einen newen Bürgermeister / newen Raht / Ridemeister vnd Bawmeister zu erwöhlen / in Bawsachen vnd dergleichen / so dabey sich etwan befinden / vnd was dem allen weiter anhanget / zu cognosciren / vnd dahin zu sehen / daß dem gemeinen Stattwesen wol fürgestanden werde.
Es seynd vnter der Bürgerschafft verschiedene vornehme alte Patricii vnd Geschlechter / auch viele gelahrte / verständige / versuchte Bürger / so der Tugend vnd Erbarkeit jederzeit löblich nachgestrebt / auch sich dergleichen noch befleissigen.
Es werden jährliches vier stattliche Jahrmärckte daselbst gehalten / auff welche viele Frembde / nicht allein auß Teutsch- sondern auch andern Landen sich häuffig anfinden.
Die Statt hat drey schöne gewölbete Pfarrkirchen / drey Statt-Thor / drey hohe Thürn / (deren eine zum H. Creutz zwart Anno 1630. durch einen in diesen daniedigen Landen hiebevor fast vnerhörten grausamen Sturmwind niedergeschlagen / wird aber zu einem newen Ornament vnd Zierde der Statt in kurtzem wieder repariret werden) wie auch verschiedene Mahl- vnd andere Mühlen in der Statt.
Sie ist mit schönen herrlichen Gebäwden gezieret / vnd wird noch täglich damit vermehret / hat verschiedene Armen-Häuser / ein Armes- vnd Weisenhauß / Hospitalia in- vnd ausserhalb der Statt / auch in der Statt eine stattliche Wasserkunst / da treibet ein groß Rad am Leinstrom sechszehen Stampffen / wodurch das Wasser etliche Ellen in die höhe gezucket vnd geführet wird / darnach durch kupffern Canal herunter fällt / vnd vnter der Erden biß auff den Marckt geleitet wird / da es in künstlich gehawenen steinen Canalen oder Röhren in die höhe steiget / vnd vermittelst 16. Röhren / durch die gantze Statt geführet wird. Es seyn auch Nohtbrunnen in der Erden / so in Fewersnoht eröffnet werden können.
Die Nahrung dieser Statt ist nun über die hundert vnd mehr Jahr / nebenst allerhand Gewerben / Kauffmanschafften vnd Handwercken / darin bestanden / daß daselbst anfangs vnd zum allerersten ein gutes wolschmeckendes Bier / so nach dieser Landesart Brühan genant / gebrawet worden / auch noch damit continuiret wird / vnd als ermelte Statt bey fürgangenen schweren Läufften / dem jedesmahls regierenden Landesfürsten getrew vnd hold geblieben; So haben die Landesfürsten diese ihre Statt vnd Bürgerschafft mit ansehnlichen Privilegiis, als dem mero et mixto Imperio, vnd anderen herrlichen Wolthaten begabet / welche Privilegia bißhero vnd noch jetzo confirmiret vnd bestättiget.
Nach hochseligen Absterben Herrn Hertzogen Friederich Vlrichs zu Braunschweig vnd Lüneburg / hat Herr Hertzog Georg zu Braunschweig vnd Lüneburg / auch hochseligen Andenckens / domahls regierender Landesfürste dieses Fürstenthumbs / dero Fürstl. Residentz vnd Hoffstatt / benebst dero Fürstl. Cantzley / Consistorio Ecclesiastico, vnd Hoffgericht / auch Zeughauß / vnd anderen ansehnlichen Gebäwden daselbst auffrichten / vnd über das alles die Newstatt hieselbst mit starcken Wällen / tieffen Graben / vnd Bollwercken versehen lassen / daran noch jetzo starck vnd fleissig gearbeitet wird.