Topographia Braunschweig Lüneburg: Göttingen
Die Statt Göttingen / ist die Hauptstatt deß Fürstenthumbs Braunschweig Göttingen / oder Oberwald genant / so zum Fürstenthumb Calenberg gehörig / ist gelegen an einem sehr fruchtbaren Ort / hat gegen Orient das Eichsfeld / gegen Mittag den Werrastrom / vnd gegen Mitternacht die Stätte Northeim vnd Eimbeck / durch die Statt fliesset der Leinastrom / vnd ferner durch das Fürstenthumb Calenberg / auff die Statt Hannover / fürters durchs Fürstenthumb Lüneburg / daselbst in die Aller / welche hernach bey Verden in die Weser laufft.
Vom Vrsprung dieser Statt / vnd wann sie erbawet / kan man zwar keine eigentliche Nachricht haben / wird aber ins gemein dafür gehalten / daß sie von den Gothen ihren Anfang / auch Nahmen erlanget / vnd zwar zu der Zeit / als dieselben Welsch- vnd andere Ländere durchstreiffet / vnterschiedliche Provincien mit grosser Macht eingenommen / vnd vnter sich vertheilet gehabt / wie sie aber dieselbe endlich wieder räumen müssen / hätten sie sich in Westphalen / Sachsen vnd Thüringen niedergeschlagen / vnd in Sachsen Göttingen / in Thüringen aber Gotha erbawet.
Gottinga sagt Matthaeus Dresserus de praecip. Germaniae Urbib. Saxoniae Urbs pervetus à Gothis septentrionalib. populis, ut plerorumque fert opinio, condita. Hi enim ex Gothia progressi pene totam Europam peragrarunt et Germanis Italisque negocii plurimum facesserunt.
Dahero erscheinet / daß diß eine vhralte Statt sey / dann von Historicis davor gehalten wird / daß die Rückkunfft der Gothen vmb das Jahr Christi 448. geschehen.
So viel sonsten den Nahmen anlanget / seyn andere der Meynung / daß derselbe à bonitate agri herkomme / vnd Göttingen quasi Gootdingen seu Gutdingen / bona et commoda mansio genennet / dahero der berühmte Poet vnd Historicus Meibomius in quodam carmine:
Leina pater vitreo, qui flumine praefluis Urbem,
Cui circumfusi bonitas notissima ruris,
Aut veteres Gothi nomen tribuére venustum.
Et alibi:
Sive agri bonitas, seu gens tibi Gothica nomen
Gottinga, fecerit tuum.
So viel die Teutsche Keyser angehet / findet sich / daß Keyser Fridericus Barbarossa, [93] in einem mit seiner Hand geschriebenen Briefe / Göttingen Gutding genennet habe / vnd zwart auff diese weise: à Northen ad montes Messiacos usque ad nostram civitatem Guthding. Franciscus Modius JCtus Brugensis in Pandectis triumphalibus, so Anno 1586. zu Franckfurt getruckt / tom. 2. lib. 1. fol. 1. beschreibet weitläufftig / daß nach dem lange Zeit vorhero / vmb das Jahr Christi 925. andere setzen das 932. oder 933. der Keyser Henricus I. dieses Nahmens Auceps genant / die Hunnen / welche vom grösten theils Teutschlands jährlichen Tribut gefordet / vnd auff deß Keysers Befehl geschehene Verweigerung / mit Hülffe der Tartarn / Rüssen / vnd andern / theils vorberührter Länder / nebst Thüringen / auch Sachsen-Land sich bemächtiget / dieselbe außgeraubet / vnd darin viel tausent Menschen ermordet / durch eine herrliche Victori erlegt / vnd diesem Lande Ruhe verschaffet / mit seinem gantzen Heer zurück gangen / biß auff Gotthungam sic dictam, quod Gotthos, Hunnosque ea expeditione subjecisset, daselbsten denen in grosser menge bey sich habenden Reichs-Fürsten / Graffen / Herren vnd Rittern Triumph- vnd Frewdenfest / herrliche Panquet vnd Ritterspiel angestellet / vnd wie das Turnierbuch meldet / allda den ersten Turnier gehalten / auch damals diese Gäste vmb so viel mehr zu contentiren / in dergleichen Nohtfall / wider die Feinde deß Römischen Reichs / vnd der Christenheit / williger vnd frewdiger zu machen / so dann zu Ritterlichen Tugenden vnd Vbung anzufrischen / vor der Zeit bey den Teutschen vngewohnliche Turniere vnd Ritterspiele / wie dieselbe hinkünfftig solten gehalten werden / mit gewissen Gesetzen gefasset / vnd so wol ausser dem Reich / als darin gesessene Potentaten / Fürsten / Graffen / Herren / vnd andere Rittermässige Personen / dazu beruffen vnd eingeladen.
Daher die Turnier in Teutschland erst ihren Anfang genommen / vnd folgends mit grossen Solennitäten / vnd vnter denselben der Neundte / in anno clccxix. als Henricus der Fünffte / Römischer Keyser gewesen / von Lothario, Hertzogen zu Sachsen / welcher hernacher zum Römischen Käyser erwöhlet / vmb die Statt in besser Auffnehmen zu bringen / zu Göttingen angestellet vnd gehalten / wie derselbe von Francisco Modio, in besagtem Buch fol. 43. 44. Item in der Cosmographia Munsteri, im Turnierbuch / im Buntingo, vnd andern weitläufftig beschrieben / vnd sonsten alte Nachricht verhanden seyn. Es sey aber vmb den Nahmen wie es wolle / muß dero Zeit Göttingen allbereit eine feine Statt / darinnen der Keyser so vielen ansehentlichen Fürsten / Graffen vnd Herren einen bequemen Hoff bestellen können / gewesen seyn / gestalt dann auch allbereit vor der Zeit / auff Verordnunge dieses Keysers / gleich wie vor allen Stätten im Land zu Sachsen befohlen / als Spangenberg im 121. Capitel meldet / die Vorstätte / das Weender vnd Geißmar Oldendorff an die Statt gebawet.
Daß auch Göttingen eine vhralte / vnd zur Zeit Henrici I. oder Aucupis, eine Statt gewesen / erscheinet dannenhero / daß fast von allen Stätten in gantz Saxonia, wie alt sie seyn / von wem / vnd wann sie gebawet / oder zu Stätten gemachet / gute Nachricht verhanden / allein von der Statt Göttingen Anfang vnd Vrsprung kan man bey keinem Scribenten rechten grund haben. Dresserus vnd Buntingus sagen loc. sup. cit. es sey ehemals eine Graffschafft gewesen; Sonst ist wol daran kein Zweiffel / daß so wol bey Regierung dieses Keysers Henrici Aucupis, als auch der folgenden Ottonis III. Henrici II. Lotharii, Ottonis IV. als denen diese Statt der Zeit eigenthümblich zugestanden / vnd wie deßwegen gute Nachrichtung vnd indicia verhanden / theils derselben auff dem Schloß / so vnfern davon gelegen / vnd Burg Grona genant / (daß dieses das Grona / dessen Cranzius in Saxonia sua lib. 2. cap. 1. gedencket / wird durch verhandenes manuscriptum eines weyland Liebhabers der Antiquität dargethan) residiret / Ja Keyser Lotharius in der Statt ein Schloß gehabt / vnd Hoff gehalten / zu solcher Zeit dieselbe zu mercklichem Auffnehmen kommen / [94] noch mehr befestiget / vnd nach vnd nach erweitert worden / gestalt dann im Jahr Christi 968. durch Vergünstigung Keyser Otten / die Newstatt oder Nienstatt gegen Occident zu bawen angefangen / welche Newstatt oder Nienstatt / sampt dem Masche / nebst vorberührten beyden Oldendörffern / hernacher im Jahr 1319. als die Statt auff ein ansehentliches erweitert / sampt beyden Kirchen / Divi Albani, vnd Vnser Lieben Frawen / (so zuvorn ausserhalb der Ringmauren gelegen) wie auch dem Campter Hoff / 2. Hospitalien / S. Spiritus vnd Crucis, in die Vestung mit eingeschlossen / vnd mit newen Wällen / Thürnen vnd Graben vmbgeben worden / daß also verschiedene Pfarrkirchen / als S. Johannis, so die Hauptkirche / S. Jacobi, S. Albani, S. Nicolai, vnd Vnser Lieben Frawen.
Wie nun diese Statt auff den Frontieren vnd Gräntzen Thüringer- vnd Hessen-Landes gelegen / also hat sie bey den Kriegszeiten gemeinlich den ersten Anstoß: vnd dannenher groß Vnglück vnd Widerwertigkeit außstehen müssen / welches dann sich schon zu der Zeit / wie zwischen Keyser Heinrich dem Vierdten / vnd Hertzog Otten zu Bayern / so ein Herr dieses Fürstenthumbs gewesen / vmb das Jahr Christi 1068. schwere Kriege geführet / angefangen / die etliche Jahr hernacher gewähret / biß sich endlich Hertzog Otto deß Bayerischen Hertzogthumbs vnd Tituls begeben / vnd mit diesen Landen contentiren lassen.
Item / wie Hertzog Heinrich der Löwe / welcher auch Herr dieser Statt gewesen / vnd derselben alle Privilegia, so sie zuvor / vnd von seinem Herrn Großvatter weyland Keyser Lothario erlanget / confirmiret vnd ernewert / von Keyser Friderico Barbarossa bekriegt / vnd vertrieben worden / hat Göttingen grosse Gefahr außgestanden / vnd das Schloß auff dem Hagen zu Borggrona / das erste mahl verstöret / daß daselbst nichts stehen blieben / als nur die Capelle. Es ist doch die Statt Göttingen Heinrich dem Löwen / vnd seinen Erben blieben.
Nicht weniger Widerwertigkeit hat sie gelitten / als Heinrich deß Löwen Sohn / Hertzog Otto / Anno 1208. zum Römischen Könige erwöhlet / deme sich Philippus, Hertzog in Schwaben / widersetzt / vnd darüber beschwerliche Kriege entstanden. Von diesem Keyser ist die Statt auch stattlich privilegiret / vnd die von Ihr Keyserl. Mayest. gegebene privilegia von dero Nachkommen / Hertzogen Albrechten dem Andern / auch Hertzog Otten / Hertzogen Albrechts Sohn / confirmiret / vnd deren / nebst hochermelten Keysers Otten Bildnuß / auff der Rahtstuben zu Göttingen / vnd sonsten in voller Gestalt / zu Ehren vnd Gedächtnuß gesetzt / vnd noch erhalten werden.
Als nach Absterben Hertzog Ernsten / I. Fürstl. Gn. Sohn / Hertzog Otto / den man den Quaden genennet / Anno 1367. zur Regierung kommen / hat derselbe in Göttingen / im Jahr 1368. 1370. 1371. 1374. vnd 1376. herrliche Ritterspiel vnd Frewdenfeste / mit rennen / stechen / turnieren / etc. angestellet / dazu von Fürsten / Grafen / Rittern vnd Edelleuten / nebst Ihren Gemahlin vnd Frawenzimmer / wie auch auß Ihr Fürstl. Gn. Stätten / eine grosse menge sich eingefunden.
Es seynd auch für langen Jahren die Calands Einkünffte / zu Anrichtung einer Schuel vnd Paedagogii, daselbst angewendet worden / wie dann auch mit Consens deß gnädigen Regierenden Landesfürsten geschehen / daß in dem Pauliner Closter beregtes Paedagogium angestellet / vnd in gewisse Ordnung verfasset / also / daß darin offtmals Doctores Juris der Paedagogiarchen stell vertretten / auch sonsten vornehme gelahrte Leute angenommen / durch deren Fleiß die Jugend nicht allein in linguis et Instrumentalibus disciplinis, sondern auch Philosophicis, Institutionibus Juris et Theologiae principiis informiret / vnd feine geschickte Leute darin erzogen worden.
Was diese Statt in anno 1626. 1632. 1633. wegen deß empor geschwebten Teutschen schweren Krieges außgestanden / was sie für grossen Schaden / theils von Belagerung / [95] Eroberung vnd Außplünderung gelitten / vnd wie Anno 1641. gegen die harte Belagerung deß Herrn Ertzhertzogs Leopold Wilhelm in Oesterreich / durch Gottes Gnad / vnd tapffere Resistentz deß domahligen Commendanten / nebenst anderen bey sich darin gehabten Fürstlichen Braunschweig-Lüneburgischen Officierern vnd Soldaten / auch vnerschrockenen Bürgerschafft vnd Landvolcks / bey ihres natürlichen Landesfürsten getrewer Devotion conserviret / solches ist männiglich bekant / vnd werden es die Historienschreiber vff die Posterität rühmlich fortzupflantzen wissen.
So viel Nahrung / Handel vnd Wandel dieser Statt betrifft / findet man gute Nachricht / daß vor drey vnd vierhundert Jahren daselbst der Stapel vnd Niederlage der von Lübeck / Hamburg / Lüneburg / Nürnberg / Franckfurt / verführten Waaren / vnd sie eine vornehme Handelstatt gewesen / da grosse Märckte / sonderlich das Freymarckt in der Faßnacht gehalten / welches von vorbenanten Oertern / wie auch von Leipzig / Augspurg / Braunschweig / Cassel / Hildesheim / Hannover / vnd anderen Stätten / von Kauffleuten vnd Kramern gar häuffig besuchet worden.
Es hat auch nebst zuvor angedeuteten Handel / vnd der Statt Auffnehmen / daß sie an einem fruchtbaren Ort gelegen / vnd schöne Dörffer vmb sich her ligend hat / nicht wenig geholffen.
Es hat die Statt in vorigen Zeiten etwa einen vornehmen vom Adel / oder sonsten einen im Kriegswesen wolversuchten Mann / vor einen Statt-Hauptmann in Diensten gehabt / vnd haben so wol vornehme Adeliche / als PatricienGeschlechter / in der Statt gewohnet / welche aber mehrentheils außgestorben.
Viel in derselben geborne vnd erzogene Männer seynd so wol im Kriege / als im Geist- vnd Weltlichen Regiment berühmet / vnd vnter denen ein sonderlich ornamentum vnd Zier dieser Statt / Herr Johannes Caselius gewesen / so daselbst Anno Christi 1533. gebohren / nachmals durch gantz Europam durch seine Schrifften hochberühmter Mann worden / vnd vff der Fürstl. Julius Vniversität zu Helmstätt in anno 1613. verstorben.
Sonsten ist neben dem Brauwerck vnd andern Handthierungen / welche vor Jahren allhie in vollem schwange gangen / sonderlich das Wollenweber- oder Tuchmacher Handwerck sehr starck getrieben / also / daß vmb das Jahr Christi 1475. an die 800. allein Meister von diesem Handwerck in der Statt gewohnet / vnd seynd die allhie gemachte Tücher häuffig weg- vnd in andere Lande geführet worden / welches der Statt eine stattliche Nahrung gebracht / Nunmehr aber der Welt Lauff nach / eine grosse Veränderung erfahren müssen.