Topographia Bavariae: Vorrede

Topographia Germaniae
Vorrede
<<<Vorheriger
[[Topographia Bavariae:_|]]
Nächster>>>
Abensperg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main Merian 1644, S. 3–9.
[[| in Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[3]
Beschreibung der vornehmsten

Stätte vnnd Plätze in Ober- vnd Nieder-Bayern /

ObernPfaltz / vnnd andern zu Bayern gehörigen

Landen / etc.

Es seyn in dem Hochlöblichsten Bayerischen Crayse der Herr Churfürst / Herzog in Ober- vnnd Nieder Bäyren / so auch Cräyß Obrister: Auß den Geistlichen / der Herr Ertzbischof zu Saltzburg; die Herren Bischoffe von Passau / Regenspurg vnnd Freysingen: die Aebbte von Waldsassen / S. Haimeran / Keyßheim / oder Keysersheim / etc. die Frawen Aebbtissin zu Ober- vnd NiederMünster in Regenspurg; der Herr Probst zu Berchtolsgaden: Von Weltlichen / die Herren Hertzogen in Bäyern / vnd Pfaltzgrafen bey Rhein; der Herr Landgraf von Leuchtenberg; deren der Letzte / Herr Maximilian Adam / An. 1646. ohne Verlassung ehelicher LeibsErben / mit Todt abgangen: Dannenhero jetzo diese Landgraffschafft dem Hauß Bäyern angehörig ist; Herr Johann Antonius / Gefürster Graff zu Gradisch / Hertzog zu Cromau / vnd Fürst zu Eggenberg; welcher den 14. 24. Martij Anno 1649. zu Grätz gestorben / vnd neben zwey Fräwlein / als man berichtet / verlassen zween Söhne / als Herren Johann Christian / vnd Herrn Johann Seyfriden; derentwegen / als nunmehr Ständen deß Reichs / ihr Oberhauptmann im Hertzogthumb Cromau / auff dem nächsten Reichstag zu Regenspurg / im Fürsten RathSitz / vnd Stimm / gehabt hat. Herr Wenzel Fürst / vnd Regierer deß Hauses Lobkowitz: Die Grafen vnd Herren von Ortenburg; Mäxelrein / Wolffstein / Freyherren zu OberSulzburg / vnd Pyrbaum / etc. vnd dann die Heren Cammerer / vnd Rath der Stadt Regenspurg. Die zween Außschreibende Fürsten dieses Bäyrischen Craisses seind / der Herr Churfürst in Bayern / vnd der Herr Ertzbischoff zu Saltzburg.

Es haben in dieser Gegne / oder einem Theil von Rhaetia, Vindelicia vnd Norico, welches höchst- hoch- vnd wolgedachte Stände deß Hochlöblichsten Bayerischen Crayses bewohnen / vnd besitzen / sich / vor viel hundert Jahren / die Boii gesetzt / welche der Fürst Sigweis / oder Sigovesus, etwan 588. oder 600. Jahr / vor Christi Geburt / auß ihrem Vatterland / dem Celtischen Gallia / in das Land / so von ihnen hernach der Boien Heimat / oder Böheim / genandt ward / geführet hat; die aber dannen von der Marcomannen König / dem Marbotten / oder Maroboduo, in der Nariscer Landschafft / wo jetzt die OberPfaltz / etc. ist / vnder der Regierung deß Käysers Augusti, seyn vertrieben worden; allda sie auch Anno Christi 472. wie Jornandes bezeuget / gesessen seyn. Man sehe / was Andreas Brunner part. 1. Annal. Boicorum libr. 3. pag. 396. seq. wider Philip. Cluverum von dem letzten schreibet / auch wo der Bojorum, (nämblich deren / so auß Italien vertrieben worden / vnnd mit dem Tauriscis die Orth vmb die Thonaw herumb / ehe sie von den Dacis gänzlich vertilget [4] worden seyn / bewohnet haben) deserta gewesen / anzeyget. Es seyn obgedächte Boii folgends Bojoarii, Bajovarii, Bajobarii, vnd endlich Bavari, vnd Teutsch Bayren genandt worden: die sich nach vnnd nach mächtig außgebreytet haben: Dann sie vber die Thonaw vmbs Jahr Christi 508. zun Zeiten Kaysers Anastasii, mit ihrem Hertzog Theodone in Vindeliciam sich begeben; da sie erstlich nach der Gothen / hernach der Francken Gesätze / gelebt haben; vnd also solcher Zug anfangs mit Dieterichs / der Gothen Königs / Willen / vnd ohne Gewalt / geschehen. Folgendts seyn sie auß Vindelicia in das Noricum, (in welches auch theils der Bojer / schon zu deß Julij Caes. Zeiten auß Boheim / vber die Thonau kommen / die Statt Noreiam belägert / vnd ein Zeitlang in dem Norico, verblieben / biß sie von den Helvetiis beruffen / in das innere Galliam, der Bojer erstes Vatterland / durchbrochen seyn) gezogen / vnd sich daselbst biß an das Hadriat. Meer erstrecket; auch gar in Pannonien hinab gelanget / der gestalt / daß einsmals ihr Gebiet von dem Lech an / biß an die Sau vnd Teissa gangen seyn solle. Nachmals haben die Länder Oesterreich / Steyer / Kärndten / Crain / Tyrol vnd andere / so vorhin vnder Bäyern waren / ihre eygene Herrn bekommen / vnd ist hierdurch Bäyern je länger je kleiner worden. Wie dann auch viel davon zu den Geistlichen Stifftern kommen ist. Dann die Christliche Religion zeitlich in Bayern vom H. Laurentio, (den entweder S. Petrus, oder S. Marcus, oder Hermagoras, der Bischoff zu Aquileia, in diese Lands Art geschickt) vnd folgendts vom König Lucio auß Britannien / solle geprediget / vnd hernach von andern; sonderlich aber dem H. Severino vnd Ruperto außgebreytet worden seyn; wiewol es Anfangs schwär damit hergangen / vnnd die Christen etlich hundert Jahr nach Christi Geburt / von den Heydnischen Teutschen viel haben außstehen müssen. Es haben die alten Bayern ihre Wappen vnd Schildt gehabt / die sie noch führen / nämblich mit vberzwergen güldenen Striemen / vnd die Wecken. Von ihren ersten Fürsten hat man nichts gewisses / ob schon Theils viel Wort vom Adalgero, vnd andern / machen / so ist doch solches ohne Grund. Folgendts zwar hatten sie König / vnd Hertzoge / auß ihrem Mittel / biß auff die Zeit Käysers Carln deß Grossen / der ihren letzten Fürsten Thassilonem (welcher / vnd sein Sohn Theodo, die letzten auß den Agiolfingis gewesen / so von dem ersten Theodone, oder Diethen / an / auff die 280. Jahr in Bayern regiert haben) vberwunden / vnd ins Closter Lorsch verstossen hat. Vnd ist folgends Bayern bey ihm / vnd seinem Geschlecht / biß auff Kayser Ludwigen den Dritten / Käysers Arnolphi Sohn / geblieben; nach welches Tode / deß Bayerischen Marggraffen in Oesterreich Luitpaldi, oder Leupoldi, der Anno 907. in der Schlacht wider die Vngarn blieben / Sohn / Arnulphus, Hertzog in Bayern worden ist / deme man den Zunamen deß Bösen vnrecht geben; vnd welchem / da er Anno 937 gestorben / auß Willen Kaysers Ottonis I. sein Bruder Bertholdus succedirt hat. Damit zwar deß besagten Arnulphi Söhne / Eberhard / Arnulph vnd Hermann / vbel zufrieden gewesen / die auch / nach deß Bertholdi Todt / in Anno 945. oder 47. erfolget / nicht geruhet haben / als gemeldten Käysers Ottens Bruder Henricus, auß Sachsen / Hertzog in Bäyern worden ist; wiewol sie sich mit ihrem Schaden / endlich zu frieden geben / vnd sampt ihren Nachkomen / deß Landes Regierung ihrer Schwester Judith Eheherren / besagtem Heinrichen / vnd seinen Nachfolgern / vnd die ihnen ferrners auß dem Schwäbschen Geblüt succedirt haben / lassen musten / biß die Reye widerumb an ihren Stammen / vnd Geschlecht / so man vom Käyser Carl dem Grossen herführen will / nämblich auf deß obgedachten Arnulphi, oder / wie er von Theils genennet wirdt / Arnoldi, Graffens zu Scheyern / vnd Pfaltzgraffens in Bayern / Hertzog Arnulphs / zugewandt deß bösen Sohns / Stammen / der von seinem Sohn Berchtoldo fortgepflantzet worden / zun Zeiten Käyser Friederichs deß Ersten / nämblich Graf Othen von Wittelspach / Pfaltzgrafen in Bayern / genandt den Grossen / gelanget ist / dessen Nachkommen noch der Zeit in Bayern regiren; nämblich allwegen der Erstgeborne vnter seinen Herren Brüdern / so dieser Zeit der Durchleuchtigste Hochgeborene Fürst vnd Herr / Herr Maximilian / deß H. Röm. Reichs Churfürst / etc. ist / so im Jahr 1573. den 17. Aprilis geboren worden / vnd dero Churfürstlichen DurchLeucht.

[K1]
Bavaria Dvcatvs.
Bavaria Dvcatvs.

[5] H. Söhne seyn / Herr Ferdinand / etc. An. 1636. den letzten Septemb. vnd H. Maximilian / etc. im Jahr 1638. auch den letzten Herbst Monat / auff diese Welt kommen.

Es gräntzet der Hochlöblichste Bäyerische Cräyß von Morgen mit Ober Oesterreich vnd Böheim; gegen Abend mit dem Schwabenland; von Mitternacht mit dem Francken-Land; vnd gegen Mittag mit dem Tyrolisch / Kärndterisch / vnd anderm Gebürg. Das Land aber / so man eygentlich Bayern heisset / stosset an die Ertz- vnd Stiffter Saltzburg / Passau / etc. an Ober Oesterreich vnd Tyrol; Item an Schwaben / Pfaltz Neuburg; die Obere Pfaltz / vnd Böheim. Ist ein herrlich gutes Land / von Getrayd / auch etwas Weinwachs / stattlichem Obst / Wild / Metallen / Marmelsteinen / Mineralien / Saltz / gesunden Bädern / vnd dergleichen. Hat einen grossen Adel / von welchem Wiguleus Hund / im Bayerischen Stammenbuch / vnd Cyriacus Spangenberg / im Ersten Theil seines Adelspiegels / im 7. Buch / am ersten Capitel zu lesen: wiewol gar vil alte / vnnd Gräfliche Geschlecht / von denen auch Brunnerus part. 3. Annal. lib. 15. p. 888. seqq. zu lesen / abgestorben seyn / vnnd die Hertzoge in Bäyern zu Erben hinderlassen haben.

Es wird solches Hertzogtumb Bayern in Ober- vnd Nider Bayern getheylet. In dem Obern seyn 2. Fürstl. Regierungen / zu Mönchen / vnd Burgkhausen. In dem Niedern auch zwo / nämlich zu Landshut / vnd Straubing; in welche viel Landt Gericht / Märckt vnd anders / gehörig; wie hernach / in Beschreibung solcher Haupt Stätte / folgen wird. Wollen allein allhie vermelden / daß in beyden Fürstenthumben / Ober- vnd Nieder-Bäyern / gezehlet vnd begriffen werden / 34. Stätt / so meistens wol / vnd zierlich erbawet. 93. oder 94. Märckt / so guten Theils mit Mauren vmbfangen / vnd viel darunter den Stätten zuvergleichen. 75. wolerbawete / vnd guten Theils ansehenliche / wolbegabte / vhralte Clöster / ausser der Bettel Orden. 8. Stiffter / oder Collegiat Kirchen. 229. Adeliche Schlösser / auff dem Land / deren die meisten wol erbawet / vnd ansehenlich. Vnd hat / ausser diesen / der Landts Fürst hin vnd her in dem Land / bey 10. oder 12. vortreffliche grosse Gebäw / vnnd Residentz Schlösser. 2874. Kirchen / vnd Capellen / auff dem Land / ausser deren / so in den Stätten vnd Märckten / auch ausser der Clöster. 4700. Dörffer / ins gemein. 4130. Einöden / oder einschichtige Höff. 5. Schiffreiche Wasser / die Thonaw / der In / Lech / die Saltza / vnd Iser; darzu auch Theils die Loisa thun. 1270. Flüß / klein vnd groß / so Nahmen haben. 270. Flüß / so keine sonderbare Namen haben (in welchen Wassern nicht allein herrliche Fisch in der Menge; sondern in Theils auch Gold / vnd Perlen gefunden werden.) 160. See / groß und klein / so nicht abzulassen. 1350. Weyer / oder Fischbehalter. 360. grosse Wälde / vnd Först. 720. Algebürg / vnd andere grosse Berg. 867. Hoffmarchen / oder Dörffer / so den Land Ständen / als Graffen / Herren / Praelaten / Stifftern / Edlen / auch andern Geschlechtern / oder gar Bürgern gehörig / in denen sie / wann gleich keine Schlösser dabey vorhanden / ohne Eintrag deß Land-Gerichts / die Niedere Gerichtbarkeit / oder Edelmanns Freyheit; jedoch mit gewissen reservatis, zu üben haben. 23. Herrschafften. 2. Commendereyen deß Teutschen Ordens / vnd 85. Land-Gericht. Vnd seyn die Ihrer Churfürstl. Durchl. Stätte vnnd Orth in Schwaben; Item / die in Bayern ligende Reichs- vnd Fürsten Stätte / Herrschafften / Graffschafften / Dörffer / etc. in obgesetzter Specification nit begriffen. Vnd also solle es sich vor dem jetzigen Krieg in diesem Land befunden haben. Ist in etwas jrgends verstossen / vnnd geirret worden / so solle es vor nicht gesetzt / zu achten seyn welches auch von den folgenden Beschreibungen zu verstehen seyn solle / dieweil wir nicht aller Orten selber gewesen. Der Stände in Bayern seyn 3. nämblich 1. der Geistlichen / oder Praelaten / 2. der Herren / Ritterschafft / vnd vom Adel / vnd 3. der Stätt / vnd Märckte.

Was die Obere / vnd Neuburg. Pfaltz / (davon man einen Theil auch die Junge / Item Sultzbach- vnd Hylpoltsteinische Pfaltz zunennen pfleget) belanget / so werden solche jetzt besonders gesetzt: wiewol auch selbige Pfaltzen / vor Zeiten / vnter dem Bäyerischen Namen begriffen gewesen / vnd noch alt Bayern / vnd die Bayrische Pfaltz zum Theil genennet werden; weilen / wie obgesagt / die Boii, als sie auß Böheimb vertrieben worden / sich vmb Amberg [6] / vnd da herumb / vnd an die Nab / gesetzt; da vor Jaren die Narisci, Naristi, oder Naristethi Narischen / vom Wasser Nab also genannt (es were dann / daß die Nab vor Zeiten die thi Nare geheissen hätte/) so Schwaben gewesen / gewont haben. Zu disen Boiis sollen folgents / wie man ins gemein will / auch Norici kommen seyn / als sie etlich 100. Jahr / nach Christi Geburt / von den Hunnen vber die Thonaw gejagt / vnd vertrieben worden / oď sich selbsten / auß Forcht vor jnen / vmb mehrer Sicherheit willen / hieher begeben haben; nach welchem / wie man ins gemein darfür hält / ein guter Strich dieses Lands / sampt dem Nürnberger Gebiet / den Egrisch- vnd Elnbogischen Craisen; den Marggräfisch-Culmbachischen Orten; dem Bistumb Eichstatt; der Landgraffschafft Leuchtenberg / der ReichsStatt Weissenburg / vnd GemeinStatt Weiden / das Nordgöw (davon aber der weniger Theil zum Bäyrischen Cräyse gehörig ist) genandt wirdt; Ob wol Andreas Brunner part. 2. Annal. Boicorum p. 50. will / daß Northgoia so vil als Aquilonaris regio seye / so von den Neuern / vmbgekehrter Weise / den Namen Norici bekommen habe. Deßwegen aber / vnd ob sich die Inwohner zum Theil Noricos, zum Theil Variscos recht / vnd eygentlich nennen / wir vns in keinen Streit einlassen wollen. So vermeynt Marquardus Freherus in ep. ad D. Gevvoldum, vnd part. 2. Orig. Palatin. c. 4. daß der Ambergische / etc. Strich mehr zu Schwaben / als zu Bäyren zu rechnen seye; vnd sagt / daß solche Pfältzische Orth / auß Geschanck deß letzten Hertzogen in Schwaben / deß Cunradini, der Pfaltzgrafen Ludwigen / vnnd Heinrichen Schwester Sohns / an die Pfaltz kommen / vnd selbige Verschanckung auch von Käyser Rudolphen dem Ersten / vnd denen Churfürsten / bestättiget worden seye. Theils machen die Obere Pfaltz zu einem Stück von Franckenland / wie sie dann daran gräntzet; auch gedachten Hertzogs Conradini Vorfahren etwan Hertzogen in Francken / vnd Grafen zu Rotenburg / gewest seyn. Beym Andrea Brunnero part. 3. Annal. Boicor. lib. 15. p. 906 stehet / daß / als nach dem Tode deß letzten Hertzogen in Schwaben / deß Conradini, wegen seiner Erbschafft / zwischen den 2. Brüdern / Ludwigen / vnd Heinrichen / Hertzogen in Bäyern / Streit vorgefallen / so seyen durch die Schieds-Richter / auf den Tag zu Aufhusen / Hertzog Heinrichen / dz Schloß / Flozz / Parchstein / Weiden / vnd Adelnberg: Hertzog Ludwigen aber / den besagter Cunradinus, bey Lebzeiten insonderheit wol bedacht / vnd verehret hat / folgende Ort geben / vnd zugesprochen worden / als Neumarckt / mit der Herrschafft Perngöw / Thonauwerth / die Herrschafft Möringen / Schwabeck / Schongaw / vnd andere zwischen den Bergen / vnd den Flüssen Werda vnd Thonaw gelegene Ort; Item Iglingen / Tapfheim / vnd was gedachter Conradinus von dem Stifft Bamberg zu Lehen getragen; nämblich die Vogtey Herßbruck / Plech / vnd Vilsegg; Amberg / Auerbach / vnd Hohenstein / etc. In der Ableinung / vnd Widerlegung Pfaltzgraf Carl Ludwigs / etc. Manifesti, oď Außschreibens / im Jahr 1639. gedruckt / stehet / wie es bekandtlich / daß die OberPfaltz von vhralter Zeit / ein pars integrans, vnnd Stück deß Landes zu Bäyern gewesen / vnd davon erst / durch den Paviischen Vertrag / an die Pfaltzgrafen erwachsen / vnd dannenhero auch erst den Nahmen Pfaltz bekommen habe. Theils wollen / daß allbereyt Ludovicus Severus das gantze Land Bäyern (ausser / was sein Bruder Heinrich gehabt) sampt der Pfaltz am Rhein / vnter seine zween Söhne / Rudolphen vnd Ludwigen / nachmals Käysern / getheilet / vnnd dem Rudolphen / als dem ältisten / neben der ChurPfaltz / auch ein Stück vom Nordgöw / nämblich die OberPfaltz / (so dem Grund / vnd Boden nach / in Bäyern gelegen) eingeraumbt habe. Vnd obwol jetztgedachter Churfürst Rudolph seinem Bruder / besagtem Käyser Ludwigen dem IV. in seiner Wahl zuwider gewesen / vnd es mit Käyser Friderico III. von Oesterreich gehalten / vnd deßwegen ins Elend / von Land vnd Leuten ziehen müssen; so habe doch seinen Söhnen er / ď Keyser Ludwig / Ihr H. Vetter / nachfolgende Oerther in der jetzt also genandten Obern Pfaltz wider eingeraumt / vnd solches zu Pavia / in Italia / deß Jahrs 1329. wie Andreas Ratisbonensis, vnd andere / schreiben / bestättiget; nämblich Lauffen / Heersbruck / Hertenstein / Pogniz / Velden / Ploch / Franckenberg / Waldeck / Pressen / Kemmat / Arndorff / Thürndorff / Awerbach / Newstein / Newmarckt / Sultzbach / Hirschaw / Hylppoltenstein /

[K2]

[7] Amberg / Napurg / Neuburg / Barckstein / Weiden / Murach / Neustatt / und andere darzu gehörige Dörffer und Flecken; welcher Strich deß Nördgöws sich vom Nürnbergischen Gebiet an / biß nach Eger erstreckt / vnd von Mitternacht das Voitland / vom Morgen Böheim / von Mittag Bäyern / (allda es faßt biß auff Regenspurg gehet;) und vom Abend das Franckenland hat. Wie aber solch Obere Pfaltz wieder von der Untern am Rhein / und dann abermals darzukommen / wollen wir allein anderer Bericht vernehmen / und das Urtheil / wie von dem obigen / als auch dem folgenden / dem günstigen Leser überlassen. Man schreibet aber / daß Käyser Carl der IV. mit Churfürsten Rudolphi / deß jüngern Pfaltzgraffen Tochter / zur Morgen-Gaab / und dann für das Geldt / damit er des obgedachten vertriebenen Churfürsten Rudolphs deß ältern / Sohn / Ruprechten / (welcher umb das Jahr 1353. mit einem Kriegs Heer in Sachsen gezogen / seinen Vettern Ludwigen / Marggraffen / und Churfürsten zu Brandenburg / Käyser Ludwigs Sohn / wider einen falschen angemaßten Marggrafen / zuverthädigen; Aber / nach dem er in einem Tag zweymal obgesiegt hatte / zum drittenmal unten gelegen / und von den Sachsen gefangen worden) gelößt / von den Pfaltzgrafen etliche Ort / so bey dem Böhmischen Wald gelegen / als Lauffen / Herßbrugg / Sultzbach / Reicheneck / Hirschaw / Bernaw / (al. Perugaw) Rosenberg / Weiden / bekommen. Aber A. 1373. haben die Hertzogen in Bäyern die Marggraffschafft Brandenburg gedachtem Käyser Carolo IV. umb zweyhundert tausend Goldgülden verkaufft; davon ihnen hundert tausendt erlegt / vor die übrige hundert tausend aber nachfolgende Städt / doch auff Wiederlösung / wieder eingeraumbt worden / als Lauffen / Herßbrugg / Reicheneck / Sultzbach / Rosenberg / Hirschaw / etc. Die andere / als Pernaw / etc. seyen bey dem Königreich Böheimb verblieben / biß so lang / daß Käyser Ruprecht mit Kriegsmacht dieselbe Oerther wieder an die Pfaltz gebracht habe: Gleichwol noch etliche derselben Oerter Böhmische Lehen seyen. In Herrn Reichard Streinen / Freyhern zu Schwartzenaw / etc. Bedencken vom Königreich Böheimb / stehet am 174. Blat / daß im Jahr 1354. Marggraf Ludwig zu Brandenberg / Hertzog in Bäyern / sich verziehen / zu der Vesten Hirschaw / Newstatt / Storstein / Lichtenstein / so die Pfaltzgraffen Ruprecht der älter / und Ruprecht der jünger / Hertzoge zu Bäyern / Käyser Carlen dem Vierdten verkaufft haben; und zu den nachgeschriebenen Vesten und Märckten / Sultzbach / Rosenberg / Neidenstein / Hertenstein / Hohenstein / Hilpoltstein / Liechteneck / Thurndorff / Franckenberg / Aurbach / Herßbruck / Lauffen / Velden / und das Plech / Effenbach / Pegnitz / Husagk / Werdenstein und Ruprechtstein / so Pfaltzgraffs Rudolphs / deß Käysers Caroli IV. Schwähers / gewesen / und auff Ruperten den jüngeren gefallen / und auch ihme Carolo IV. verkaufft worden. Am 176. Blat wirdt gemeldt / daß im gedachten Jahr Hertzog Ruprecht der älter / Pfaltzgraff / dem Königreich / und der Cronen zu Böheimb / die Vesten Hohenstein / Hirschberg und Aurbach / die von dem Heil. Reich Lehen seynd / zu rechten Mann / und Erb-Lehen Kauffsweise übergeben. Am 191. Blat stehet daselbst; daß ErtzBischoff Gerlach zu Mäyntz bekennet / daß obgemeldte Pfaltzgrafen Rupertus Senior, und Junior Käyser Carlen dem Vierdten / und der Cron Böheimb verkaufft haben / die nachgeschriebene Städte / Märckte / Veste und Lande / Hirschaw / Newstatt / Storstein / Liechtenstein / Sultzbach / Rosenberg / Neidenstein / Hertenstein / Hilpoltstein / Liechteneck / Turrenhoff / Franckenberg / Lauffen / Plech / Eschenbach / Pegnitz / Huseck / Werdenstein / Ruprechtstein / Hohenstein / Aurbach und Herßbruck / (welche 3. Lehen deß Heil. Römischen Reichs seyen) Feldenen / und Feldener Forst / so Bambergisch Lehen: Datum Nürnberg An. 1355. an S .Thomas Tag. Und dann / so schreibet Aventinus lib. 8. fol. 404. b. also: Anno 1355. nach dem Käyser Carl der Vierdte / Bischoff Friederichen zu Regenspurg Donaustauff / das Schloß und Marckt / mit aller Zugehörung abgekaufft hatte / verbande er sich mit Pfaltzgraff Ruprechten dem ältern (so ledig war) wider alle Fürsten von Bäyern / und Pfaltzgrafen / und kauffte von jetztgedachtem Pfaltzgrafen umb zwey und dreyssig tausendt Marck Lötigs Silbers nachfolgende Vesten / Märckt und Städt / im alten Bäyern (das ist das Norckaw) Neustatt / Störenstein / [8] Irsaw / Sultzbach / Rosenberg / Hertenstein / Nidstein / Durrendorff / Hilpoltstein / Hohenstein / Liechteneck / Franckenberg / Lauffen / Eschinbach / Herßbrugg / Aurbach / Velden / Pögnitz / Plech / so seines Schwähers / Pfaltzgrafen / etc. gewesen waren; die verleibt er ewiglich zu Böhmen / und sind solche Stück noch Lehen vom König auß Böheimb. König Ruprecht nam solche Stück wieder mit Gewalt ein / nach Käyser Carls Todt / da er Pfaltzgraf Ruprecht erwöhlet wurde zum Röm. König / wider König Wenceßla / Käyser Carls Sohn. Und dieses sagt Aventinus. Und von selbiger Zeit an / seyn diese Orth den Pfaltzgrafen (ausser was im Bäyerischen oder Pfältzischen Krieg / zu den Zeiten Käysers Maximilian deß Ersten / die Statt Nürnberg davon als Lauffen / Herßbrugg / etc. bekommen) biß auf den nächsten Böhmisch; und jetzigen Teutschen Krieg verblieben / in welchen die Statt Amberg / sampt denen Ober-Pfältz. Orthen / so zur untern Pfaltz auff Heydelberg / gehört haben / sampt den Clöstern (doch die pia quarta, so dem Clero zuständig / Item dem Closter Castell / so den Jesuitern gehörig ist / und dem Closter Reichenbach / so die München haben sollen / davon außgeschlossen) wieder Bäyerisch worden seyn: Ausser den Gmein Aemptern Barchstein / Weiden und Bleyenstein / Item Sultzbach vnd Hilpoltstein / und was darzu gehört / so den H. Pfaltzgrafen / Newburgischen Lini / geblieben / welches Hertzogthumb Newburg / von der Statt Newburg an der Thonaw / also genannt / höchstgedachter Käyser Maximilian der Erste / nach dem oberwehnten Bäyerischen Krieg / der Pfaltz zugeeygnet hat / als solche Orth vorhin zu Bäyern gerechnet worden seyn. Und stehet in obangeregter Ableynung deß Pfältz. Manifesti, am 98. Blat / daß die Pfaltzgrafen in dem Krieg mit Hertzog Alberto IV. in Bäyern damals geführt / das gantze Fürstenthumb Newburg / sampt andern vornehmen Herrschafften und Gütern / von Bäyern hinweg gerissen haben. Und daher mag es kommen / daß man theils Newburgische Ort / so bey Regenspurg herumb / vnd dort hinauff / gegen Nürenberg zu / ligen / die junge Pfaltz nennet. Es hat aber vor höchsternanter Käyser Maximilian / im Jahr 1505. solche Gegend deß in Acht erklärten / verjagten / und nun verstorbenen / Pfaltzgrafen Ruperti Kindern / Philipsen vnd Ott Heinrichen / zu bewohnen erblich eingeraumbt; Daher besagter Paltzgraf Ott Henrich zu Newburg in der Statt ein new Fürstlich Schloß erbawt / und sein Residentz allda gehabt hat. Er ist aber im Schmalkald. Krieg vom Käyser Carolo V. weil er den Protestirenden zugezogen / von Land und Leuth getrieben; aber nach dem Passawischen Vertrag An. 1552. wieder restituirt worden; biß er / uff Absterben seines H. Vettern / Pfaltzgraf Friederichs Churfürsten / dieses Namens deß Andern / Churfürst worden / vnd dises Fürstenthumb Newburg an der Thonau seinem Vettern / Hertzog Wolffgangen von Zweybrucken / und seinem ältern Sohn / Pfaltzgraf Philips Ludwigen / deß jetzigen regierenden Herrn / Herrn Wolffgang Wilhelms / etc. Herrn Vattern / erblich vermacht und eingegeben: darunter dann etliche Stätte / als Laugingen / Gundelfingen / Höchstatt seyn; so Theils / dem Grund und Läger nach / zum Schwabenland rechnen.

Es ist in dem General Reichsfrieden / so An. 1648. gemacht / versehen worden / daß die Churfürstl. Würde / und OberPfaltz / mit sambt der Graffschafft Cham / bey dem H. Maximilian / Hertzogen in Bäyern / seinen Kindern / und gantzer Wilhelmischen Lini / so lang jemands von dem Mannsstammen in solcher übrig seyn wird / verbleiben solle.

Es ist auch zu wissen / daß Hertzog Welph der alte / so An. 1191. gestorben und im Closter Steingaden begraben ligt / seiner Schwester Sohn / Käyser Friderico Barbarossæ, was er in Schwaben und Bäyern hatte / verkaufft / vnnd seines Brudern Sohn / Hertzog Heinrichen den Löwen in Bäyern enterbt hat; und bliebe solches forthin bey Schwaben; biß folgends als man zehlte 1266. Jahr / der obgedachte letzte Hertzog in Schwaben Conradus (den die Welsche Conradinum genandt / er sich aber Conradum II. König zu Jerusalem / vnnd in Sicilien / Hertzogen zu Schwaben / geschrieben) seiner Mutter Brudern / Pfaltzgraf Ludwigen dem Andern (deß Wittelspachischen Stammens / sonsten dem Vierten dieses Namens) Hertzogen in Bäyern / Schwäbisch Werd / Lauging / Höchstätt / Möring / [9] Pittenge / Schonga / Schwabeck / Amberge / Füessen / (so jetzt Bischofflich Augsburgisch ist) etc. verkauffte, wie beym Aventino lib. 6. et 7. fol. 369. b. vnd 379. a. zu lesen ist.

Andreas Brunner sagt part. 3. Annal. Boj. lib. 14. p. 797. seq. daß der König Conradus(Conradini Vatter) vorhero Laugingen / Höchstatt / Schongaw / Schwabeck / Füessen / vnd andere Schwäbische Stätte / Hertzog Otten in Bäyern / (Hertzog Ludwigs Vattern) versetzt; solche aber gedachter Conradinus Hertzog Ludwigen hernach verkaufft habe / wie er am 821. Blat (da er den Versatz jetztbesagtem Ludwigen geschehen zu seyn schreibet) meldet.

Belangendt obgedachtes Schloß Schwabeck / so finde ich / daß Graf Manegold zu Schwabeck / solches Schloß dem 36. Bischoff zu Augspurg / H. Sifrido. verkaufft. Es haben aber die Hertzogen auß Bäyern / mit dem Bistumb Augspurg / deßwegen / biß auffs Jahr 1290. Krieg geführt / in welchem / als solches Schloß / von beyden Theilen / offt belägert / es endlich zerstört worden seye. Es muß aber dasselbe wider seyn erbawet worden / weilen weiter stehet / daß im Jahr 1299. die Augspurger / auff Befehl Käysers Alberti, das Schloß Schwabeck belagert / erobert / vnd deß Käysers Gewalt gebracht: Jtem / daß sie / die von Augspurg / im Bäyrischen Krieg / An. 1372. Schwabeck eingenommen / vnd / sampt Schongau / vnd Fridberg / verbrant hätten. Es muß aber gleichwol solches Schloß / oder wenigst der Ort / wo es gestanden / sambt der Zugehörde / Bäyrisch blieben seyn; weil Herr Carolus Stengel. p. 270. rer. August. schreibet / daß es Anno 1530. dem Hertzog in Bäyern gehört habe. Siehe ihn / part. 2. c. 41. 47 vnd 54. Sonsten ligt das zerstörte Schloß Schwabeck / auff welchem / vor Zeiten / die erwente Grafen dieses Namens / (so auß Königlich Polnisch- vnd Vngarischen Stammen sollen gewest seyn) gewohnt haben. 2. Meilen von Mindelheim bey dem Wasser Wertach.

Was die Stiffter Saltzburg / Regenspurg / Freising vnd Passaw / anbelangt / so wirdt von jhnen / bey jhren Haupt-Stätten geredet.

Deß H. Landgrafen von Leuchtenberg / H. Maximilian Adam F. G. Gebiet / stosset an die Ober: vnd auch so genante junge Pfaltz / vnd liget gegen Böheimb warts / vnd stehet in obgedachtem deß H. Streinen Freyherrn /etc. Bedencken am 139. Blat / deß H. Gerlachs Ertz-Bischoffen zu Mäyntz Brieff / am Oster Abend An. 1356. gegeben / vnd darin / daß Landgraf Johannes zu Leuchtenberg dem Käyser Carolo IV. vnd der Cron Böheimb etliche Stück seines Lands / vnd zu dem Hause zu Stirberg gehörig / auffgelassen habe vnd darauf wider zu Lehen empfangen / so etwan Trierisch Lehen gewesen. Der Haupt Orth dieser Landgraffschafft / ist ausser dem Schloß vnd Stammhaus Leuchtenberg / das Schloß vnd Stättlein Pfreimbd. Jm Francken Land haben Ihr. F. Gn. das Schloß / Statt vnnd Ampt Gruenßfeld / davon in selbiger Lands Beschreibung.

H. Joh. Antonius Hertzog zu Cromaw / Fürst zu Eggenberg /etc. hat seine / vnd zwar sehr schöne Güter in Böheimb / Steyer vnd Crain / meistentheils / darunder die Statt Böhmisch Cromaw ist.

Vnd dann / so hat H. Wenceßlaus / Fürst von Lobkowitz / wie wir verstehen /dero Güter mehrertheils in Böheimb vnd Mähren / vnd im Bäyerischen Cräyß das Schloß vnd Stättlein Newstättel / 6. Meilen von Eger / vnd 1. Meil von der Gemeind Statt Weyden / gelegen.

Andere Sachen betreffende / laßt man / was Lazius lib. 2. Reip. Rom. c. 11. fol. 219. von den alten Grafen in Schwaben / vnd Bäyern / setzet / dahin gestellt seyn.

Vnd so viel zum Eingang von dem hochlöbl. Bäyerischen Cräyse ins gemein. Nun folgen desselben fürnembste Stätt / von denen wir etwas schrifftliches haben finden / vnd noch zu Zeit bekommen können / ordentlich nach dem A. B. C.