Topographia Bavariae: Gravenaw
Ist auch eine Statt in NiederBäyern / zur Straubingschen Regierung / vnnd / sampt dem Marckt Schönberg / ins Land-Gericht Bernstain / gehörig. Ligt von Passaw hinaußwarts gegen Böheimb zu / vnnd vor dem Böhmer Wald / am Sagwasser / so bey Bernstain in die Iltz / oder Ilislum, vnd dieser Fluß ferners bey Passaw in die Thonaw kompt. Es gehören in besagtes Landgericht Bernstain 4. Schlösser / 2. Sitz / vnd auff die 10. Hoffmarchen / ohne die Landgerichtliche Dörffer / vnnd andere Güter: Item nahend der Statt Gravenaw / das Closter vnd Probstey S. Oßwald / welches Closter Landgraff Johannes von Leuchtenberg / Graff zu Halß / Anno 1396. für die Brüder S. Pauli, deß ersten Einsidlers / Sancti Augustini Ordens / gestifftet / vnnd solchem die Pfarr zu Gravenaw / etc. geben. Ist sonsten ein armes Closter / so zu den Landtägen / mit [32] andern Clöstern / nicht beruffen wird. Sihe den 3. Tomum Metropol. Salisburgens. folio 57.