Topographia Bavariae: Burckhausen
IN Ober Bäyern an der Saltza gelegen / ein schöne wolgebawte Statt / sampt einem vesten gewaltigen grossen Schloß / auff einem hohen Berg gelegen. Andreas Ratisponensis, in seiner Bäyerischen Chronick sagt / daß solches Schloß Anno 1164. an Bäyern kommen seye; welches auch Brunnerus, in seiner Bäyrischen Chronick / libro 12. pagina 441. bestättiget / als der letzte Herr dieses Orths Gebhardus gestorben. Aventinus gedenckt dieser Statt offt; vnd sonderlich sagt er im achten Buch am 411. b. Blat / daß Hertzog Heinrich zu Landshut / der Reiche / den Thurn allhie mit Geldt außgefüllt habe. Vnnd meldet er anderstwo / daß deren von Burckhausen Geschlecht / so von Witekindo dem Sachsen / vnd also auß Königlichem Stammen herkommen / Anno 1157. abgestorben / vnnd also dieser Orth an Bäyern gelangt seye. In einer geschriebenen Verzeichnuß stehet / daß allda ein Römische Antiquität, vnd ein andere auff dem Acker vor der Statt gefunden worden seye; auß welchen zu sehen / daß die Römer ihre Besatzung allda gehabt haben. Vnd seye gedachtes Schloß eine Vormawer / vnd Vestung deß Bäyerlandts in dem hindersten Nortgöw / gegen Saltzburg; allda auch vor alten Zeiten ein Cammer- oder Hoffgericht / vnnd Parlament deß Bäyerlandts / wie auch die Schatzkamer / gewesen; Wie dann noch heutigs Tags ein Fürstl. Regierung / oder Regiment allhie ist / so da bestehet von Vicedomb oder Hauptmann / Cantzler / Räthe / Forstmeister / Rentmeister / Castner / Mautner / Rent- Casten- Maut- Gegen-Schreibern; vnd dahin folgende Landgericht gehörig seyn / als Wildshut / Brauna / sampt der Statt / Fraunstein / ein Herrschafft / Vtendorff / Maurkirchen / sampt dem Marckt / Julbach / Leonberg / Schärding / sampt der Statt / Riet / sampt dem Marckt dieses Nahmens / Fridburg / vnd Mattikofen / Oeting / samt der Statt / Wald / so ein Herrschaft / Mörmosen / Hohen Ascha / so ein Herrschafft / Trospurg / sampt dem Marckt / Craiburg / [14] sampt dem Marcktflecken dieses Nahmens / vnd Cling / welche LandGericht / vnnd was darein gehört / (da dann vber die erzehlte / noch mehrere Märckt / als Altheimb / Tann / Auroltzmünster / Tißling / etc. etliche Clöster / viel Schlösser / Sitz / HoffMarchen / vnnd ein grosse Anzahl Dörffer) ihre Pfleger / Verwalter; zum Theil auch LandRichter / Gerichtschreiber; Item Castner / vnnd andere vorgesetzte Beampte haben; die jährlich Rechnung / vnnd wegen ihrer Verwaltung / Red vnd Antwort geben müssen. Von obgedachter Antiquität bey Burckhausen ist Wolffg. Lazius libr. 3. Reip. Rom. cap. 2. fol. 279. zu lesen.