Topographia Austriacarum: Crembs
Diese Landsfürstliche Unter-Enserische Statt / ligt an der Thonau / und der Krembs / von welchem Wasser sie auch den Nahmen / nicht weit von der Statt Stein / gleich an einem Berg / auff der andern Seiten / darauff ein Bollwerck ist. Hat 4. Thor / als das Wiener: das Wachtthor auff dem Berg / das Stein- und das Höllthor: An welches letzten Thorsthurn stehet: Felix illa civitas, quae tempore pacis bella cogitat. Und wird diese Statt für grösser / als Preßburg / gehalten. Die Hauptkirch zu S. Veit allhie ist gar schön liecht, deren Thurn An. 1464. erbaut worden. Es hat auch da ein Jesuiter Collegium, und Kirchen, Item / ein Spitalkirchen zu S. Philippo / und Jacobo / so nicht weit vom Rathhauß gelegen. Man findet allhie wolbestelte Medicos, und 2. Apotecken; Item / wolgebaute Häuser. Und wird jährlich allda auff S. Jacobi im Sommer / und S. Simonis und Judae Tag / im Herbst 14. Tag lang Marckt gehalten / dahin / zu Friedenszeiten / viel Kauffleut auß Teutschland / Ungarn / Poln / Böheim / etc. zu kommen pflegen; wie dann solcher Ort hierzu wol / und gegen Mähren und Böheim warts / gelegen ist. Zun Zeiten Friderici Bellicosi, deß letzten Hertzogen in Oesterreich / auß dem Bambergischen Stammen / haben die zween Brüder / Heinrich / und Hadmar von Kuenring / dieses Crembs verbrant / wie Cuspinianus in Austria, schreibet. Im nächsten Böhmischen Krieg ist solche Statt den 27. Novembris Anno 1619 vom Böhmischen Obristen Carpizan / mit seinem schaden / und vergebens angriffen worden / und haben damaln auch die Weiber sich sehr wol gehalten / und tapffern Widerstand gethan: Aber An. 1645. ward diese Statt vom Schwedischen Feld Marschallen Torsten Sohn / den 19. 29. Martii auff Discretion, oder Gnad und Ungnad / erobert / so die Schweden biß auf den 5. Junii Neuen Calenders Anno 1646. behalten / da sie solche Statt mit Beding wieder auffgeben haben. Es berichtet einer / daß beede Stätt / Crembs / und Stein / nur eine Obrigkeit haben / doch also / daß der jenige / so das vergangene Jahr allhie Burgermeister gewesen / das ander Jahr Richter zu Stein / das dritte Jahr aber Burgermeister zu Crembs werde; und daß man am Erchtag / oder Dienstag zu Crembs / am Freytag aber zu Stein / Rath halte. Siehe Unten-Stein.