Statistische Darstellung des Kreises Moers/XX. Unterrichts-Angelegenheiten

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XX. Unterrichts-Angelegenheiten.
A. Elementarschulen.

Sämmtliche Elementarschulen des Kreises mit alleiniger Ausnahme der jüdischen und der durch einen Verein ins Leben gerufenen evangelischen Schule auf der Bönninghard sind öffentliche und werden von den Gemeinden unterhalten. Jede Schule hat einen confessionellen Charakter und einen bestimmt abgegränzten Bezirk. Wo ein Schulbezirk in zwei oder mehrere Gemeinden hinübergreift, theilen sich die letzteren in die Unterhaltungslast nach dem Maaßstabe der Seelenzahl der zum Schulbezirke gehörenden Gemeindetheile.

Die nachfolgende Übersicht ergibt Näheres über die Zahl der Lehrer und die Frequenz der Schulen am Schlusse des Jahres 1861.

Bürgermeisterei Zahl der Schulen Zahl der an derselben
wirkenden
Zahl der die Schule
besuchenden Kinder
evan-
gelische
katho-
lische
jüdische Lehrer Lehrer-
rinnen
evan-
gelische
katho-
lische
jüdische
Moers Stadt
1 1 1 8 429 190 32
Rheinberg Stadt
1 2 1 4 3 39 386 18
Orsoy Stadt
1 1 3 160 112 8
Xanten
1 1 4 3 26 602 7
Alpen
2 2 5 1 72 309 12
Baerl
2 3 223
Budberg
3 2 5 188 150
Büderich
1 2 3 2 47 369 1
Camp
1 2 30 142 2
Capellen
3 3 279 4
Emmerich
3 5 388 4
Friemersheim
3 2 6 317 156 2
Hörstgen
1 2 169 1 2
Homberg
4 1 7 655 58 1
Labbeck
2 2 195
Marienbaum
3 3 12 331
Moers Land
5 5 506 12
Neukirchen
2 3 308 3
Ossenberg
1 2 3 32 193
Repelen
2 3 316 5
Rheurdt
1 2 5 75 279 4
Schaephuysen
1 1 118
Sonsbeck
1 2 3 2 28 476 3
Veen
3 4 1 50 706
Vierquartieren
4 4 32 262
Vluyn
1 3 326 1 3
Wardt
1 1 2 3 113
Summa
40 35 2 101 12 4710 5177 95

Der Kreis zählt hiernach 77 Schulen mit 113 Klassen. Auf jeden Schulbezirk kommt durchschnittlich eine Bevölkerung von 763 Seelen und ein Flächenraum von 0,13 Quadratmeilen.

| Unter den 101 Lehrern gibt es 91 angestellte und 10 Gehülfen, welche letztere den Seminarkursus noch nicht durchgemacht haben. Die Zahl der Lehrer und Lehrerinnen zusammen beträgt 113, unter welchen sich 49 evangelische und 42 katholische Lehrer, ferner 12 katholische Lehrerinnen und 2 jüdische Lehrer befinden. Die Zahl der die Schule besuchenden Kinder beträgt 9982, diejenige der schulpflichtigen überhaupt 10019 (17% sämmtlicher Einwohner), so daß nur 37 Kinder theils wegen Krankheit, theils aus anderen Gründen, z. B. weil sie häuslichen Unterricht empfangen, die öffentlichen Schulen nicht besuchen. Die Schulpflichtigkeit beginnt in den meisten Schulen mit dem vollendeten 6ten, in einigen mit dem vollendeten 5ten Jahre, und dauert in der Regel bis zum vollendeten 14ten Jahre. Auf jeden Lehrer (jede Classe) kommen durchschnittlich 88 Schüler, auf jede Schule aber durchschnittlich 128. Der Schulbesuch ist in den Wintermonaten ziemlich regelmäßig, im Sommer ist er es ungeachtet zahlreicher Dispensationen weniger. Außer in den gewöhnlichen Unterrichtsfächern wird in fast allen Schulen durch besonders angestellte Lehrerinnen Unterricht in den weiblichen Handarbeiten ertheilt. Das Turnen hat erst im Jahre 1862 begonnen. Der Unterricht in der Obstbaumzucht bleibt auf vereinzelte Versuche beschränkt.

Die Elementarlehrer erhalten von der Gemeinde freie Wohnung nebst Garten, event. eine Miethsentschädigung und außerdem ein baares Gehalt. Dasselbe ist in der Regel fixirt, in welchem Falle das Schulgeld zur Gemeindekasse fließt; anderen Falles bezieht der Lehrer das Schulgeld und außerdem einen Zuschuß aus der Gemeindekasse. An allen Schulen, mit Ausnahme jedoch der evangelischen Schulen zu Sonsbeck, Friemersheim und Bliersheim, der katholischen Schulen zu Hohenbudberg und Caldenhausen und der jüdischen Schule zu Moers, wird ein Schulgeld (meist von 3 Sgr. monatlich) erhoben. Bei einem mäßigen Anschlage der Dienstwohnungen und Gärten und mit Hinzurechnung der aus kirchlichen Nebenämtern fließenden Einnahmen betrugen die Gehälter Ende 1861:

der evangelischen Lehrer     
15275 Thlr.
der katholischen Lehrer
13271
"
der jüdischen Lehrer
470
"
Summa
29016
"

Hiervon wurden aufgebracht:

durch
Schulgeld
durch Zuschüsse der
     Gemeinden und sonstige     
Leistungen
durch Zuschüsse
des Staates.
Thlr. Thlr. Thlr.
bei den evangelischen Schulstellen       3111 11950 214
" " katholischen " 3281   9966   24
" " jüdischen "   190     280   —
Summa: 6582 22196 238

Die Zuschüsse der Gemeinden und die sonstigen Leistungen, unter welchen insbesondere die Einkünfte aus kirchlichen Nebenämtern und aus dem übrigens unbedeutenden und nur bei einigen Schulen vorhandenen spezifischen Schulvermögen zu verstehen sind, übersteigen demnach das Schulgeld um mehr als das Dreifache. Aus dem Betrage des Letzteren ergibt sich, daß viele Kinder gar kein Schulgeld bezahlen, theils weil keines erhoben, theils weil es ihnen erlassen wird. Das Einkommen eines Lehrers beträgt durchschnittlich 257 Thlr.; wollte man die Gehülfen und die Lehrerinnen außer Acht lassen, so dürfte der Durchschnitt wohl 280 Thlr. übersteigen.

In den letzten drei Jahren sind die Lehrergehälter wiederum nicht unerheblich verbessert worden. So erhielten an dauernden Gehaltsverbesserungen|
der evangelische Lehrer in Asberg      
50
Thlr. Sgr. Pf.
"
"
"
"
Bornheim      
40
"
"
"
"
"
"
"
Eversael      
86
"
26
"
03
"
"
2te    "
"
"
Orsoy      
30
"
"
"
"
"
"
"
Hörstgen      
50
"
"
"
"
"
"
"
Lohmühle      
20
"
"
"
"
"
"
"
Capellen      
40
"
"
"
"
"
"
"
Bettenkamp      
40
"
"
"
der evangelische Lehrer
"
Vennikel      
40
"
"
"
"
3te kathol.
"
"
Xanten      
50
"
"
"
"
evangelische
"
"
Bliersheim      
25
"
"
"
"
katholische
"
"
Homberg      
142
"
10
"
"
"
katholische
"
"
Sonsbeck      
25
"
"
"
der evangelische
"
"
Dong      
52
"
18
"
"
der
"
"
"
Vluyn      
50
"
"
"
"
"
"
"
auf der Niep      
23
"
"
"
die katholische Lehrerin
"
Alpen      
20
"
"
"
der 2. kathol. Lehrer
"
Alpen      
35
"
"
"
"
2.    " Lehrer
"
Xanten      
72
"
"
"
"
katholische Lehrer
"
Orsoy      
50
"
"
"
"
"
"
"
Schaephuysen      
15
"
"
"
"
2.    "
"
"
Rheinberg      
30
"
"
"
"
2. evangel.
"
"
Repelen      
110
"
"
"
"
evangelische
"
"
Hochheide      
53
"
10
"
"
"
katholische
"
"
Lintfort      
40
"
"
"
"
evangelische
"
"
Hochstraß      
34
"
"
"
"
2. kathol.
"
"
Moers      
70
"
"
"
"
katholische
"
"
Camperbruch      
25
"
"
"
"
evangelische
"
"
Friemersheim      
15
"
"
"
"
"
"
"
Rumeln      
14
"
"
"
"
"
"
"
Budberg      
32
"
20
"
08
"
Summa
1380
Thlr. 24 Sgr. 11 Pf.

Die meisten dieser Zulagen sind von den Gemeinden freiwillig gewährt worden; in einigen Fällen jedoch hat die Königliche Regierung Zwang angewendet.

In demselben Zeitraum (1859, 60, 61) wurden zu äußeren Schulzwecken, nämlich zu Neubauten, Reparaturen und zur Beschaffung von Inventarienstücken von den Gemeinden folgende Summen verwendet in der

Bürgermeisterei. Thlr.
Moers Stadt
245
Orsoy Stadt
14
Rheinberg Stadt
171
Xanten
190
Alpen
126
Baerl
194
Budberg
197
Büderich
290
Camp
35
Capellen
362
Emmerich
3982
Friemersheim
491
Hörstgen
72
Homberg
11881
Bürgermeisterei. Thlr.
Labbeck
249
Marienbaum
167
Moers Land
430
Neukirchen
207
Ossenberg
173
Repelen
232
Rheurdt
468
Schaephuysen
163
Sonsbeck
193
Veen
638
Vierquartieren
202
Vluyn
364
Wardt
169
Summa
21905


Aus Vorstehendem heben wir folgende bedeutendere Bauten heraus:

1. 1860 wurde die durch Brand zerstörte Schule und Lehrerwohnung zu Bergheim (Bürgermeisterei Emmerich) mit einem Kostenaufwande von 3643 Thalern neu aufgebaut.

2. In Homberg wurde, da die alte evangelische Schule die vorhandenen Kinder nicht mehr fassen konnte, 1860 auf dem Hochfelde eine neue evangelische zweiklassige Schule mit Lehrerwohnung für 4292 Thaler erbaut.

3. Ebendaselbst wurde nach der Errichtung des katholischen Pfarrsystems 1861 ein Haus zur Wohnung für den katholischen Lehrer angekauft, und auf dem miterworbenen Platze eine dreiklassige Schule erbaut. Die Kosten betrugen 2569 Thaler.

| 4. In Essenberg (Bürgermeisterei Homberg) wurde 1859, da die alte Schule unzureichend geworden war, eine neue zweiklassige Schule mit Lehrerwohnung für 4153 Thlr. erbaut.

Die meisten Lehrer des Kreises sind an der für den Regierungsbezirk Düsseldorf gegründeten, mit dem 1. Januar 1832 in’s Leben getretenen „Pensionsanstalt für die Wittwen und Waisen der Elementarschullehrer“ betheiligt. Alle nach dem 1. Januar 1832 angestellten ordentlichen Lehrer wurden nämlich verpflichtet, derselben beizutreten, indeß den früher angestellten solches freigestellt blieb. Das Eintrittsgeld beträgt 4, der jährliche Beitrag, welcher von jedem Lehrer ohne Unterschied, ob derselbe verheirathet ist oder nicht, erhoben wird, 3 Thlr. Die Anstalt hatte im Jahre 1861 eine Einnahme an Beiträgen, Antritts- und Strafgeldern von 3215 Thalern, und zahlte in demselben Jahre an Wittwenpensionen 2037 Thlr. Der Bestand betrug am Schlusse des Jahres 71592 Thaler. Es geht hieraus hervor, daß die Anstalt bereits ein beträchtliches Vermögen angesammelt hat: sie ist hierdurch in den Stand gesetzt worden, die jährlich an die Hinterlassenen verstorbener Lehrer auszuzahlende Unterstützung vom 1. Juli 1862 an von 30 auf 36 Thaler zu erhöhen. Zur Zeit sind 3 Wittwen unseres Kreises im Genusse dieser Unterstützung.

Neben dieser öffentlichen bestehen im Kreise noch zwei denselben Zweck verfolgende Privatvereinigungen, nämlich:

1. Die 1818 gegründete Schullehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Synodalbezirkes Moers. Sie hatte im Jahre 1861 ein Vermögen von 2380 Thlrn., erhob an Beiträgen und Zinsen 188 Thlr. und unterstützte die Hinterbliebenen von 8 Lehrern mit 199 Thlrn. Sie zählt 37 Mitglieder, von denen jedes einen jährlichen Beitrag von 1 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf. zahlt. Für die Zukunft ist derselbe jedoch auf 2 Thlr. erhöht worden.

2. Die Schullehrer-Wittwen- und Waisenkasse Charitas, deren Gebiet die Kreise Geldern und Moers umfaßt. Erst vor einigen Jahren gegründet, besitzt sie ein Vermögen von 1200 Thlrn. und unterstützte im Jahre 1861 die Hinterbliebenen dreier Lehrer mit 100 Thalern. Die Zahl der Mitglieder beträgt 62, der Jahresbeitrag 2 Thaler.

Endlich ist hier auch die Pestalozzistiftung zu Moers zu erwähnen. Gegründet am 12. Januar 1846, dem hundertjährigen Geburtstage Pestalozzis, zählt sie gegen 60 Lehrer zu Mitgliedern und hat den Zweck, die Erziehung und Ausbildung unterstützungsbedürftiger Lehrerkinder, namentlich wenn sie werwaist sind, zu fördern. Das Vermögen der Stiftung betrug Ende 1861 140 Thlr., der Jahresbeitrag ist auf mindestens 12 Sgr. festgesetzt. Seit ihrem Bestehen hat die Stiftung bereits über 500 Thlr. statutmäßig verwendet.

Die zunächst mit der Aufsicht über die Elementarschulen betrauten Behörden sind die Schul-Vorstände, welche aus dem Pfarrer und zweien durch den Landrath zu ernennenden Eingesessenen des Schulbezirkes bestehen. Bei Erledigung von Lehrerstellen werden der Bürgermeister und diejenigen Einwohner des Schulvorstandes, welche zu irgend einer Zeit im Kirchenvorstande gewesen oder noch sind, mit dem Schulvorstande vereinigt, um drei qualifizirte Subjekte vorzuschlagen, unter denen die Regierung eins auswählt.

Den Schulvorständen zunächst vorgesetzt sind die Schulpfleger. Die evangelischen Schulen des Kreises zerfallen in drei, die katholischen in zwei Schulpflegebezirke, deren Umfang die nachstehende Übersicht ergiebt:

Des Schulpflegers Bürgermeistereien welche zum Pflegekreise gehören.
Namen. Wohnort.
A. Evangelische Schulen.
Fabricius,
Pfarrer.
Moers.
Moers, Friemersheim, Emmerich, Homberg, Capellen, Vluyn, Neukirchen, Repelen.
Zahn,
Seminar-Direktor a. D.
Fild.
Baerl, Orsoy, Budberg, Rheinberg, Ossenberg, Alpen, Hörstgen, Rheurdt.
Greeven,
Superintendent.
Büderich.
Büderich, Xanten, Sonsbeck, Wardt.
B. Katholische Schulen.
Werthmöller,
Pfarrer.
Moers.
Moers, Rheinberg, Orsoy, Alpen, Homberg, Ossenberg, Budberg, Camp, Rheurdt, Schaephuysen, Vierquartieren.
Bauer,
Pfarrer.
Veen.
Xanten, Büderich, Veen, Sonsbeck, Labbeck, Marienbaum, Wardt.
| Außerdem gehören die beiden katholischen Schulen zu Hohenbudberg und Caldenhausen zum Pflegebezirke des Pfarrers Esch zu Linn im Kreise Crefeld, und die katholische Schule zu Hamb zu demjenigen des Pfarrers Straaten zu Walbeck.

Eigentliche Fortbildungsschulen bestehen nicht; dagegen kommt es wohl vor, daß Lehrer in den Abendstunden bereits entlassene Schüler weiter fördern. – Kleinkinderbewahranstalten gibt es drei, nämlich zu:

  Zahl
der
Lehrerinnen.
Zahl der
beaufsichtigten
Knaben. Mädchen.
Moers 1   40   40
Orsoy 1   28   25
Xanten 1   52   68
Summa 3 120 133

Diese Anstalten werden zunächst von dem Schulgelde und milden Beiträgen unterhalten; dazu kommen in Moers die Erträgnisse einer Stiftung von 2000 Thlrn. und in Xanten eine Unterstützung aus der Gemeinde- und Armenkasse. Die Anstalt zu Xanten wird von Schwestern vom heiligen Kreuze geleitet.


B. Höhere Schulen, und zwar:
I. öffentliche.

1. Das evangelische Schullehrerseminar in Moers mit vier Lehrern und 36 Zöglingen. Es besteht seit 1822 und soll demnächst auf den doppelten Umfang erweitert werden.

2. Das evangelische Progymnasinm zu Moers, gestiftet 1582 von dem Grafen Adolph von Nüenar und durch freiwillige Gaben der reformirten Bürger von Moers im Jahre 1634 neu begründet. Es war ursprünglich ein Gymnasinm, verlor aber unter der Fremdherrschaft seine Bedeutung und begann erst nach dem Kriege wieder aufzuleben. Bis zum Oktober 1862 bestand es aus vier Klassen und beförderte seine Schüler bis zur Secunda Gymnasii. Der Wunsch, diese Anstalt zu einem vollständigen Progymnasium mit dem Rechte der Ertheilung des Befähigungszeugnisses zum einjährigen Militairdienst erweitert zu sehen, veranlaßte das Scholarchat, die Bewohner der Grafschaft Moers zu freiwilligen Zeichnungen für diesen Zweck aufzufordern. Dieselben hatten einen so günstigen Erfolg, daß im Oktober 1862 eine Secunda hinzugefügt und der Anstalt die gewünschten Rechte verliehen werden konnten. Es wurden gezeichnet

an einmaligen Beiträgen
2293 Thlr.
an Jahresbeiträgen auf 10 Jahre
  887
"

Außer dem Schulgebäude und zwei zu Lehrerwohnungen benutzten Häusern besitzt das Progymnasium ein Capitalvermögen von 15051 Thlrn. und bezieht folgende Jahreseinnahmen

1. Grundrenten
  21 Thlr. 27 Sgr.
2. Zeitpächte und Miethen
123
"
"
3. Zinsen des ebenerwähnten Capitalvermögens
732
"
"
4. Aus der Staatskasse
     a. in Folge rechtlicher aus einer Schenkung der früheren Landesherrschaft herrührender Ansprüche
220
"
25
"
     b. einen zeitweiligen Zuschuß von
100
"
"
5. Von der Stadt Moers in Folge einer alten Schuld
128
"
13
"
6. Aus der Hartzing-Clausthal’schen Fundation
     a. einen Beitrag zu den Lehrergehältern von
792
"
  9
"
     b. ein Aversum für 18–20 Freistellen von
305
"
"
7. Das Inscriptions- und das Schulgeld. Das erstere beträgt einen Thaler, das letztere in Sexta und Quinta 12,
in Quarta 15, in Tertia 18 und in Seeunda 25 Thlr. für jeden Schüler.

Ende 1861 zählte die Anstalt 62, im Oktober 1862 102 Schüler. Es wirken an ihr 5 ordentliche Lehrer, 1 wissenschaftlicher Hülfslehrer, 3 Religionslehrer (seit Herbst 1862 wird auch katholischer Religions-Unterricht ertheilt) und 1 Gesanglehrer.

| Das Vermögen des Progymnasiums verwaltet das Scholarchat, welches zugleich die Lehrer wählt. Dasselbe besteht aus dem Bürgermeister von Moers als Vorsitzendem, einem Deputirten der Stadtverordneten, den evangelischen Geistlichen der Stadt, und einem Vertreter der auswärtigen Zeichner. Dem Scholarchat zugeordnet ist der Landrath als Königlicher Compatronats-Commissarius.

3. Die katholische Rektoratschule in Xanten, eine kirchliche Anstalt, deren Vorstand der katholische Kirchenrath von Xanten ist. Sie fördert ihre Schüler bis zur Tertia oder Secunda eines Gymnasiums oder einer Realschule, und zählte Ende 1861 34 Schüler. Sie bezieht aus eigenen Fonds eine Jahreseinnahme von 270 Thalern; das Schulgeld beträgt 8 resp. 14 Thaler. Es wirken an der Anstalt zwei Curatgeistliche als Lehrer.


II. Privatanstalten.

1. Die Erziehungsanstalt des Seminardirektors a. D. Zahn zu Fild mit 5 Lehrern und 40–50 Zöglingen. Sie bereitet für den Eintritt in die höheren Classen der Gymnasien und Realschulen, sowie auch direkt für das bürgerliche Leben vor.

2. Eine Mittelschule in Orsoy mit einem Lehrer und 15 Schülern.

3. Eine Mittelschule in Rheinberg mit einem Lehrer und 17 Schülern, – beide mit ähnlichen Lehrzielen.

4. Eine höhere Töchterschule in Xanten mit einer Lehrerin und 12 Schülerinnen, und

5. Die mit dem Frauenkloster zum heiligen Bernardin in Hamb bei Sonsbeck verbundene Töchtererziehungsanstalt mit 5 Lehrerinnen und 50 Zöglingen.

Zur Beförderung höherer Ausbildung bestehen zwei Stiftungen, nämlich:

1. Die Hartzing-Clausthal’sche Fundation zu Moers, gegründet von dem in Moers gebornen Hannoverschen Bergrath Peter Hartzing, der durch Testament vom 20. April 1680 sein ganzes Vermögen der armen studirenden Jugend in Moers vermachte. Die Stiftung besitzt zur Zeit 11 Morgen Land mit einem Pachtertrage von 53 Thlr, 15 Sgr. und 31635 Thlr. Capital mit einem Zinsertrage von 1551 Thlr. 29 Sgr.

Hiervon erhalten
zwei Universitätsstipendiaten 300 Thlr. Sgr.
zwei Stipendiaten auf auswärtigen Gymnasien 100
"
"
ferner, wie bereits angegeben,
das Progymnasinm zu Moers als Beitrag zu den Lehrergehältern      792
"
9
"
als Aversum für 18–20 Freistellen 305
"
"

Die Stipendiaten müssen in Moers geboren sein. Die Stiftung wird durch ein Curatorium verwaltet, welches aus dem Bürgermeister, den evangelischen Pfarrern und einem Deputirten der Stadtverordneten besteht.

2. Die Amplonianische Stiftung, gegründet im Jahre 1423 durch den aus Rheinberg gebürtigen Doktor der Medizin Amplonius Rattinger. Ursprünglich ein mit der Universität zu Erfurt verbundenes Collegium mit 15 Präbenden, erhielt sie nach Auflösung dieser Universität im Jahre 1822 eine neue Verfassung. Nach Inhalt des Statuts können die Städte

Rheinberg     
8
Erfurt
2
Erpel
2
Soest
1
Herford
1

einfache Stipendien verleihen. Die Rheinberger Stipendiaten müssen aus dem Kirchsprengel von Rheinberg gebürtig sein. Kann die Stadt keine geneigte Subjekte präsentiren, so geht das Verleihungsrecht auf die Königliche Regierung zu Düsseldorf über. Das einfache Stipendinm beträgt jetzt 60 Thlr. Es ist jedoch der Stadt Rheinberg nachgelassen, zwei Doppelstipendien zu verleihen. Sie vergibt demnach gegenwärtig

3 Gymnasialstipendien zu
  60 Thlrn.
2 Universitätsstipendien zu     
120
"
und
1 solches zu
  60
"

Das Vermögen der Stiftung wird von der Königlichen Regierung zu Erfurt verwaltet. Es brachte im Jahre 1818 jährlich 650 Thlr. auf, und wird seitdem bedeutend angewachsen sein.

Über Vereine zur Pflege von Wissenschaft und Kunst und zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse| haben wir nichts zu berichten. – Die einzige öffentliche Bibliothek ist die hiesige Volksbibliothek. Gegründet aus Anlaß des im ersten Abschnitt erwähnten, am 25. März 1852 stattgehabten Festes, mit dem in den Statuten ausgesprochenen Zwecke, „dem Volke für seine Unterhaltung, Belehrung und Erbauung eine gesunde Nahrung zu bieten,“ zählt sie gegenwärtig 11–1200 Bände.

Folgende öffentliche Blätter erscheinen im Kreise:

1. das Xantener Kreisblatt, amtliches Organ des Landrathsamtes,
2. die Dorfchronik zu Moers,
3. das Niederrheinische Volksblatt zu Moers,
4. die Rheinberger Sonntagszeitung,
5. der Bote für Stadt und Land zu Xanten.

Die drei erstgenannten erscheinen zweimal, die beiden letztgenannten einmal wöchentlich. Der hauptsächlichste Zweck dieser Blätter – mit Ausnahme der Dorfchronik – ist die Verbreitung gewerblicher (beim Kreisblatt auch amtlicher) Anzeigen und Nachrichten; der übrige bleibende Raum wird mit Politik, Erzählungen, Landwirthschaftlichem etc. ausgefüllt. Nur die Dorfchronik, welche zugleich eine evangelisch-christliche Tendenz verfolgt, hat eine größere Zahl von Abonnenten in entfernteren Gegenden.


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