Das Vermögen des Progymnasiums verwaltet das Scholarchat, welches zugleich die Lehrer wählt. Dasselbe besteht aus dem Bürgermeister von Moers als Vorsitzendem, einem Deputirten der Stadtverordneten, den evangelischen Geistlichen der Stadt, und einem Vertreter der auswärtigen Zeichner. Dem Scholarchat zugeordnet ist der Landrath als Königlicher Compatronats-Commissarius.
3. Die katholische Rektoratschule in Xanten, eine kirchliche Anstalt, deren Vorstand der katholische Kirchenrath von Xanten ist. Sie fördert ihre Schüler bis zur Tertia oder Secunda eines Gymnasiums oder einer Realschule, und zählte Ende 1861 34 Schüler. Sie bezieht aus eigenen Fonds eine Jahreseinnahme von 270 Thalern; das Schulgeld beträgt 8 resp. 14 Thaler. Es wirken an der Anstalt zwei Curatgeistliche als Lehrer.
1. Die Erziehungsanstalt des Seminardirektors a. D. Zahn zu Fild mit 5 Lehrern und 40–50 Zöglingen. Sie bereitet für den Eintritt in die höheren Classen der Gymnasien und Realschulen, sowie auch direkt für das bürgerliche Leben vor.
2. Eine Mittelschule in Orsoy mit einem Lehrer und 15 Schülern.
3. Eine Mittelschule in Rheinberg mit einem Lehrer und 17 Schülern, – beide mit ähnlichen Lehrzielen.
4. Eine höhere Töchterschule in Xanten mit einer Lehrerin und 12 Schülerinnen, und
5. Die mit dem Frauenkloster zum heiligen Bernardin in Hamb bei Sonsbeck verbundene Töchtererziehungsanstalt mit 5 Lehrerinnen und 50 Zöglingen.
Zur Beförderung höherer Ausbildung bestehen zwei Stiftungen, nämlich:
1. Die Hartzing-Clausthal’sche Fundation zu Moers, gegründet von dem in Moers gebornen Hannoverschen Bergrath Peter Hartzing, der durch Testament vom 20. April 1680 sein ganzes Vermögen der armen studirenden Jugend in Moers vermachte. Die Stiftung besitzt zur Zeit 11 Morgen Land mit einem Pachtertrage von 53 Thlr, 15 Sgr. und 31635 Thlr. Capital mit einem Zinsertrage von 1551 Thlr. 29 Sgr.
Hiervon erhalten
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zwei Universitätsstipendiaten | 300 | Thlr. | — | Sgr. |
zwei Stipendiaten auf auswärtigen Gymnasien | 100 | " |
— | "
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ferner, wie bereits angegeben,
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das Progymnasinm zu Moers als Beitrag zu den Lehrergehältern | 792 | " |
9 | "
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als Aversum für 18–20 Freistellen | 305 | " |
— | "
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Die Stipendiaten müssen in Moers geboren sein. Die Stiftung wird durch ein Curatorium verwaltet, welches aus dem Bürgermeister, den evangelischen Pfarrern und einem Deputirten der Stadtverordneten besteht.
2. Die Amplonianische Stiftung, gegründet im Jahre 1423 durch den aus Rheinberg gebürtigen Doktor der Medizin Amplonius Rattinger. Ursprünglich ein mit der Universität zu Erfurt verbundenes Collegium mit 15 Präbenden, erhielt sie nach Auflösung dieser Universität im Jahre 1822 eine neue Verfassung. Nach Inhalt des Statuts können die Städte
Rheinberg |
8 |
Erfurt |
2 |
Erpel |
2 |
Soest |
1 |
Herford |
1 |
einfache Stipendien verleihen. Die Rheinberger Stipendiaten müssen aus dem Kirchsprengel von Rheinberg gebürtig sein. Kann die Stadt keine geneigte Subjekte präsentiren, so geht das Verleihungsrecht auf die Königliche Regierung zu Düsseldorf über. Das einfache Stipendinm beträgt jetzt 60 Thlr. Es ist jedoch der Stadt Rheinberg nachgelassen, zwei Doppelstipendien zu verleihen. Sie vergibt demnach gegenwärtig
3 Gymnasialstipendien zu |
60 | Thlrn. | |
2 Universitätsstipendien zu |
120 | " |
und |
1 solches zu |
60 | "
|
Das Vermögen der Stiftung wird von der Königlichen Regierung zu Erfurt verwaltet. Es brachte im Jahre 1818 jährlich 650 Thlr. auf, und wird seitdem bedeutend angewachsen sein.
Über Vereine zur Pflege von Wissenschaft und Kunst und zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse
Adolf Ernst von Ernsthausen: Statistische Darstellung des Kreises Moers. , Moers 1863, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Moers.pdf/140&oldid=- (Version vom 1.8.2018)