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eine so ganz ungebührliche, der Seelsorge hinderliche Ausdehnung und Anwendung gegeben werden wollen, so sollen und dürfen Sie sich gewiß tapfer halten etc.“ Dennoch hielt es Löhe für gerathen, den Plan wegen Abhaltung von Missionsstunden aufzugeben, aber er gieng mit dem Gedanken um, Unterschriften von Geistlichen zu sammeln und vom Consistorium und im Weigerungsfall immer weiter hinauf Freiheit der Missionssache und der Seelsorge als ein unveräußerliches Recht der Kirche zurückzufordern.

 Auf diese ersten drohenden Anzeichen folgte eine Zeit der Stille und ziemlich unangefochtener Ruhe. „Man begnügt sich“, schreibt Löhe, „bei guten Freunden über mich zu schimpfen. Uebers Schimpfen hinaus ist’s in der letzten Zeit nicht gekommen.“ Zwar fehlte es auch in dieser Zeit nicht an mancherlei Chikanen, doch blieben dieselben mehr oder minder ohnmächtige Versuche seiner Gegner ihm beizukommen. Aber gegen Ende des Jahres 1833 wurde ganz in der Stille der entscheidende Schlag gegen Löhe vorbereitet, und an Weihnachten desselben Jahres kam der bis dahin im Finstern schleichende Plan ans Tageslicht. Am zweiten Weihnachtsfeiertag wurde vom königlichen Landgericht Kirchenlamitz ein Schreiben an Löhe gerichtet, das zu charakteristisch ist, als daß wir es nicht mittheilen sollten.


 „Die königliche Regierung verlangt die nähere Untersuchung abschriftlich beigefügter Anzeige der königlichen Gendarmerie dahier. Vom unterzeichneten Landgericht wird daher

Herr Vicar Löhe dahier

aufgefordert, sich binnen acht Tagen darüber schriftlich zu verantworten, oder sich dieserhalb beim königlichen Landgericht einzufinden.

 Kirchenlamitz, den 26. December 1833.

Königliches Landgericht. 
B.