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Vertrag zwischen dem ersten Pfarrer Sommer zu Kirchenlamitz und seinem Herrn Vicar Löhe aus Fürth.
I.
1. Der Herr Vicar hat alle Verrichtungen, welche dem ersten Pfarrer nach der sich bei der Pfarrei befindenden Kirchendienst-Ordnung, sowie nach der Observanz zukommen; dann
2. die sämmtlichen Arbeiten für die Landgerichte und Physikate und die kirchenstatistische Tabelle.
 Die Kirchenregister führt der Pfarrer selbst, so lange er kann. Reichen aber seine Kräfte nicht mehr zu, dann hat Herr Vicarius Alles ohne Ausnahme zu thun.
II.

 Der Herr Vicarius erhält Quartier, Kost, Licht, Wäsche und monatlich 7 fl. in baarem Gelde im ersten Jahr, im zweiten Jahr monatlich 8 fl.

 Zur Bestätigung unserer gegenseitigen Zufriedenheit folgen nun unsere Unterschriften.

 Kirchenlamitz, den 24. October 1831.

 Carl Christian Sommer.
 Wilhelm Löhe.

 Nachträglich wird noch bemerkt, daß auch der Confirmanden-Unterricht und der Schulbesuch auf den Dörfern und im Markte mit zu den Vicariatsgeschäften gehören.

 Sommer.
 Wilhelm Löhe.


 Nach diesem Vertrag fielen Löhe die sämmtlichen Sonn- und Festtagspredigten, mit Ausnahme der Nachmittagspredigten an hohen Feiertagen, ferner die Leichenpredigten und Beichtreden,