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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

überhaupt keine Stelle der heiligen Schrift die Firmung befiehlt und für sie das Oel verordnet; so wißen wir auch nicht, ob die heiligen Apostel in den angeführten Stellen an eine Salbung bei der Firmung überhaupt auch nur gedacht haben. Ebensowenig Sicherheit gewährt die Beziehung auf diejenigen Stellen, in welchen, wie z. B. 2. Kor. 1, 22., Eph. 1, 13. und 4, 30. von einer Versiegelung die Rede ist, obwohl man von Alters her die Firmung um der Kreuzesbezeichnung willen, die bei ihr vorkam, die Versiegelung genannt hat.

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 Da man nun die Firmung aus der heiligen Schrift nicht nachweisen kann, so hat sie die lutherische Kirche im Anfang hie und da ganz fallen laßen. Aber sie ist allmählich auch bei uns wieder allgemein geworden und gilt mit Recht für eine schöne, von

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/40&oldid=- (Version vom 8.8.2016)