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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

und dazu spricht: „Ich taufe dich im Namen des Vaters. des Sohnes und des heiligen Geistes.“ – Ist Waßer und Wort also gebraucht, so ist die Taufe richtig, auch wenn außerdem gar nichts gesagt oder gethan worden wäre. Allein es fragt sich ja nicht bloß, ob eine Taufe richtig und giltig sei, sondern die Handlung soll auch wo möglich in derjenigen Vollständigkeit ausgeübt werden, welche gerade für sie gehört und nützlich ist. Daher ist es für die Taufhandlung erwünscht, daß vor Vollziehung der Taufe selbst die Abrenunciatio oder Entsagung und das Credo oder der Glaube hergehe. Wenn es möglich ist, sollen diese beiden Stücke gebraucht werden, zumal in ihnen, wie wir später sehen werden, der Taufbund besteht. Die Abrenunciatio besteht in der Beantwortung der drei Fragen:

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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/25&oldid=- (Version vom 8.8.2016)