Seite:Wilhelm Löhe - Tractate für die Seelsorge (Teil VI).pdf/24

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

die selige Last des Pathenamtes übernehmen.

 Was die Zahl der Pathen anlangt, so sagt zwar die Erfahrung, daß oftmals gar keiner ein rechter Pathe wird, wenn man mehrere gewinnt, und daß in der alleinigen Pathenschaft eine stärkere Aufforderung zur Erfüllung der Pathepflichten liegt. Dennoch aber ist es sicherer, einem Kinde mehr als einen Pathen zu geben, weil bei nur Einem Pathen der Tod oft vor der Zeit die Ausübung des Pathenamtes auf Erden unmöglich macht.

§. 4.
Ordnung der Taufhandlung.

 Bei der Taufordnung hat man zu allererst auf den Mittelpunkt der heiligen Handlung zu schauen. Dieser Mittelpunkt besteht darin, daß der Täufer dem Kinde das Waßer andient

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/24&oldid=- (Version vom 8.8.2016)