Seite:Wilhelm Löhe - Tractate für die Seelsorge (Teil VI).pdf/20

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

6) Der Pathe ermahnt seinen heranwachsenden Täufling öfter, den in seinem Namen geschloßenen Taufbund zu halten.
7) Der Pathe ermahnt seinen Täufling, besonders bei herannahender Confirmation, zur rechten Erneuerung seines Bundes, ist, wo möglich; Zeuge bei der Confirmation und Bundeserneuerung seines Täuflings und führt ihn, wo möglich, zum Altar und Sacramente, wie er ihn zum Taufstein gebracht hat.
8) Beim Absterben der Eltern sorgt der Pathe, soviel als möglich, dafür, daß sein Täufling im Taufbund erzogen werde.
9) Der Taufpathe schließt seinen Täufling unter allen Umständen in sein Gebet und Vater unser ein.

 Da die Pflichten der Taufpathen, wie wir gesehen haben, so schön und

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/20&oldid=- (Version vom 8.8.2016)