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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

dem Vater den Täufling zu JEsu und betet für ihn um den Taufsegen. Die erste Pflicht ist das Gebet bei der Taufe.

2) Wie die Mütter ihre Kinder Christo darbrachten, so helfen die Gevattern dem Vater, den Täufling Christo aufopfern: sie bringen ihn dar.
3) Die Pathen vertreten bei Schließung des Taufbundes den Täufling mit Rede und Antwort, und das ist ihre Hauptpflicht; sie schließen statt seiner den Bund.
4) Sie halten den Täufling zur Taufe und achten darauf, daß die heilige Handlung richtig vollzogen werde.
5) Der Pathe gibt dem heranwachsenden Täufling öfters Zeugnis, daß er richtig getauft sei, damit der Täufling seiner Taufe wegen in keine Anfechtung komme.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/19&oldid=- (Version vom 8.8.2016)