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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts | |
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dem Vater den Täufling zu JEsu und betet für ihn um den Taufsegen. Die erste Pflicht ist das Gebet bei der Taufe.
- 2) Wie die Mütter ihre Kinder Christo darbrachten, so helfen die Gevattern dem Vater, den Täufling Christo aufopfern: sie bringen ihn dar.
- 3) Die Pathen vertreten bei Schließung des Taufbundes den Täufling mit Rede und Antwort, und das ist ihre Hauptpflicht; sie schließen statt seiner den Bund.
- 4) Sie halten den Täufling zur Taufe und achten darauf, daß die heilige Handlung richtig vollzogen werde.
- 5) Der Pathe gibt dem heranwachsenden Täufling öfters Zeugnis, daß er richtig getauft sei, damit der Täufling seiner Taufe wegen in keine Anfechtung komme.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/19&oldid=- (Version vom 8.8.2016)
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/19&oldid=- (Version vom 8.8.2016)