Seite:Wilhelm Löhe - Tractate für die Seelsorge (Teil VI).pdf/17

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

eine Frucht des heiligen Sinnes der Kirche und ihrer treuen Sorge für die Erziehung ihrer Täuflinge; sie ist aber durch kein besonderes göttliches Gebot erfordert.

 Auch bei der Taufe der Erwachsenen hatte man von Alters her Pathen; aber nichtsdestoweniger hat man je und je gewußt und als Ueberzeugung festgehalten, daß die Giltigkeit der Taufe nicht von der Anwesenheit der Pathen, sondern von der richtigen Vollziehung der Handlung abhängt.

 Da die Pathenpflichten Pflichten freiwilliger Liebe sind, so ergibt sich daraus, daß niemand gezwungen sein kann, eine Pathenstelle anzunehmen; man kann Gründe haben, einen Abschlag zu geben. Die Pathenpflichten bestehen nicht darin, daß der Pathe gehalten ist, seinem Täufling bei der

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/17&oldid=- (Version vom 8.8.2016)