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Anonym: Verordnungen

Zur nähern Erreichung dieser heilsamen Absichten, wird es nun aber nicht hinreichend seyn, wenn die Ordensobern in ihren Kirchen und bey ihren Andachten deßfalls, wie billig, die zweckdienlichen Vorkehrungen treffen: es wird auch ausser dem noch erfordert, daß die hier vorgelegten Grundsätze allenthalben gelehret, und dem Volke bey jeder Gelegenheit beygebracht werden. Dieselbigen wären demnach von den jeweiligen Lectoren in ihren Dogmatiken und Moralen aufzustellen, und den angehenden Theologen mit fruchtbarer Nutzanwendung zu entwickeln: dann hätten auch die Prediger auf den Kanzeln, die Beichtväter in den Beichtstühlen, und am Krankenbette einen guten Gebrauch davon zu machen, und sie dem gemeinen Manne auf eine der Zeit und den Umständen angemessene Weise beyzubringen. Alle aber hätten insgesamt mit redlichem Eifer dahin zu arbeiten, daß unsre heilige Religion mit der ihr zukommenden Würde und Majestät gepflogen, und in Ausübung gebracht werde. Wie denn auch nicht minder in der Lehre so wohl, als in den Gebräuchen auf die zunehmenden Einsichten unter dem gemeinen Volke, und die mehr als sonst dringenden Bedürfnisse unseres Zeitalters eine stete Rücksicht zu nehmen wäre.

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Hochfürstl. geistl. Regierung heget ein vollkommenes Zutrauen zu der bekannten guten Denkungsart


    Und im hohen Dom stehen noch zur Stunde zwey ähnliche angekleidete Bilder, die, weil sie sich des auf der Kirche haftenden Beneficii immunitatis zu erfreuen haben, auch zur Freude aller derer, die Geschmack hieran finden mögen, stehen bleiben werden. Sollten nicht unter dergleichen gar erbauliche Zierrathen auch die Votivtafeln und wächsernen Hände, Füße, Herzen, und s. f. gehören? d. E.

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Anonym: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 748. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_2,_6).pdf/8&oldid=- (Version vom 14.9.2022)