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Anonym: Verordnungen

d) Ferner dürfte auch das Verhältniß nimmermehr übersehen werden, in welchem jede Andacht, jeder christliche Gebrauch und fromme Gewohnheit mit den vornehmsten Pflichten des Christenthums steht.[1]

Dieses Verhältniß unverrückt zu erhalten, und in allen Lehren und Predigten nimmermehr in der Maaß davon abzuweichen, daß das Volk allenfalls auf irrige Begriffe verfallen, so fort Nebendinge für Hauptsachen, und etwa auch Mittel für Zwecke ansehen, und bey selbigen stehen bleiben möge, muß das stäte Augenmerk einsichtiger und für die gute Sache eifernder Lehrer des Christenthums seyn. Und gleich wie alle Geistliche, sie seyen, wes Ordens und Standes sie immer wollen, nur einen gemeinsamen Zweck haben, nämlich eine reine ungeheuchelte Gottesverehrung, und was damit innigst verbunden ist, das sittliche Wohl der Menschen zu befördern, so sollen auch

e) sich alle von diesem erhabenen Zwecke vorerst den rechten Begriff machen, und davon innigst durchdrungen ihr ganzes Berufsgeschäfft also und dergestalt treiben, daß sie weder ihr eigenes Ich, noch auch die zeitlichen Vortheile ihres Hauses und Ordens mit einmischen, sondern, wie Paulus, nicht was Ihre, sondern das was Christi ist, suchen, und hierinfalls auch Jesu Christo nachfolgen, der feyerlich versicherte, es sey ihm nicht so wohl um die seinige Ehre, als um die Ehre seines himmlischen Vaters zu thun: daß sie so fort ohne Partheygeist und ohne irgend einen erniedrigenden Einfluß menschlicher Leidenschaften, in allen ihren frommen Anstalten und Feyerlichkeiten mit vereintem


  1. Gerade dieses Wesen mit den Mönchsandachten, Abblässen, Segnungen und benedicirten leblosen Dingen, als Kreuzen, Rosenkränzen, Bildern etc. ist der Moralität so sehr nachtheilig. d. E.
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Anonym: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 745. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_2,_6).pdf/5&oldid=- (Version vom 14.9.2022)