Seite:Verordnungen (Journal von und für Franken, Band 2, 6).pdf/4

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Anonym: Verordnungen

einen großen Vorschub[1] leisten. Es muß nämlich das Augenmerk wachsamer Vorsteher und Lehrer der Religion stets dahin gerichtet seyn, daß

a) der Hauptzweck aller Andacht die Erhöhung und Ausbreitung ächter Gottesverehrung, und die Beförderung aller Tugend sey, und daß so fort alle der Sache angemessene Veranstaltung getroffen werden müsse, diesen großen Endzweck vorerst und unmittelbar zu erreichen. In solcher Hinsicht müssen

b) alle und jede Nebenabsichten des Gewinns, der Eitelkeit und dergleichen, die sich bey menschlichen Anstalten so leicht und unvermerkt einschleichen, von den Geistlichen sowohl, die dergleichen Andachten begehen, als auch von den incorporirten Pactisten, Mitgliedern der Bruderschaften, und wie sie sonst Namen haben mögen, für je und allezeit entfernt bleiben.

c) Dann wäre auch aller Bedacht dahin zu nehmen, daß alles prunkhafte, alles übertriebene in Verzierungen, Gebräuchen und andern Umständen, überhaupt alles, was die stille Herzensandacht nur stören, aber nicht befördern kann, abgeschafft und vernichtet werde, in näherer Erwägung der unendlichen Würde und Heiligkeit unserer göttlichen Religion, die wir auf alle Weise aufrecht zu erhalten verbunden sind, und die durch solche unzweckmäsige Vorkehrungen nur mehr verunstaltet und erniedrigt würde; und in Anbetrachte des mächtigen Einflusses, den sie stets auf die Gemüther behaupten soll, und den wir nicht nur nicht zu behindern, sondern durch alle unsere gottesdienstlichen Feyerlichkeiten immer mehr zu befördern trachten sollen.


  1. Da aber Mönchsandachten nicht nach obigen Grundsätzen eingerichtet sind, so können sie nicht anders als schädlich und verderblich seyn. d. E.
Empfohlene Zitierweise:
Anonym: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 744. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_2,_6).pdf/4&oldid=- (Version vom 14.9.2022)