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Anonym: Verordnungen

erfüllet hat, und auf den uns eigentlich der himmlische Vater hinweiset, indem er sagt: dieß ist mein geliebter Sohn, den soll ihr hören. Daß also

Drittens der wesentliche Punct, wovon alle Andachten ausgehen, und worin sie sich wieder vereinigen, kein anderer sey, als dieser, daß die Gottesfurcht in die Herzen der Gläubigen gepflanzet, der Abscheu vorm Bösen vermehret, die Liebe erhöhet, und die Beweggründe zu selbiger verstärket und vervielfältiget werden: und daß diejenigen, die an solchen Theil nehmen, nicht anders als mit Empfindungen der Reue und Busse, mit Vorsätzen zur ernsten Belehrung und Besserung, und mit aufs neue rege gewordenen Eifer zur Erfüllung ihrer Berufspflicht, von denselben hinweg gehen mögen. Wenn nun

Viertens das Jahr durch, verschiedene Ablässe bey vorkommenden Festtagen in den Kloster- und andern Kirchen gefeyert werden; so haben dieselbigen einzig zur Absicht, daß die Christen zur Buße und zur ernstlichen Sinnesänderung ermahnet und aufgemuntert werden. Und wenn die Kirchenbußen, zu deren Nachlasse die Ablässe ursprünglich eingesetzt wurden, nun nicht mehr statt haben können; so bleibt doch der wesentliche Zweck derselben noch stehen, daß nämlich der ächte Bußgeist, das ist, die stete Aufmerksamkeit eines jeden auf sich selbsten, und auf sein ganzes sittliches Verhalten, und ein immerwährendes Bestreben der Sünde zu ersterben, und der Gerechtigkeit zu leben, bey den Gläubigen genährt und unterhalten werde.

Nach solchen Grundsätzen bleiben die Ablässe und besondern Andachten, die in den Kloster- und andern Kirchen hergebracht sind, immer gut und nützlich, in so ferne, sie nämlich höhern Pflichten keinen Eintrag thun, sondern vielmehr denselbigen

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Anonym: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 743. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_2,_6).pdf/3&oldid=- (Version vom 14.9.2022)