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Anonym: Verordnungen

X.
Verordnungen.


1. Decret an alle Ordensvorsteher in der Stadt (Wirzburg) und auf dem Lande, die Abstellung verschiedener Mißbräuche bey den Andachten betreffend. Vom 6 May 1791.

Es sind bereits die Gesinnungen der hochfürstl. geistl. Regierung, die Ablaßfeyer und sonstige Andachten betreffend, den hiesigen Ordensvorstehern zum Theil mündlich bekannt gemacht worden; damit nun aber solche auch in Zukunft nicht ausser Acht bleiben mögen, so werden sie hiemit allen und jeden Prioren, Guardianen, Superioren und andern Ordensvorstehern hiesiger Diöces und Landen nochmahls schriftlich, und zur immerwährenden Nachachtung übergeben.

Den sämmtlichen Vorstehern der in hiesiger Diöces und Landen sich befindenden Ordensständen kann es, nach ihren bewährten Einsichten, nicht entgehen, daß

Erstens der wahre einzige Zweck alles christkatholischen Gottesdienstes kein anderer sey, als den unser Heiland Jesus Christus in seinem Evangelium selbsten bestimmt, und vorgezeichnet hat, nemlich: die Anbetung Gottes im Geiste und in der Wahrheit, eine solche nemlich, die von dem leeren

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Anonym: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 741. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_2,_6).pdf/1&oldid=- (Version vom 14.9.2022)