Seite:Reichscammergerichtliches Erkenntniß in Sachen des Stadtamtmanns Städel in Wertheim wider die Fürstlich- und Gräflich-Löwenstein-Wertheimische Regierung und den renitirenden Theil der Burgerschaft in Wertheim.pdf/2

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Tenor Decreti.

 Ist nunmehro bewandten Umständen nach, zu Untersuchung und Erörterung der zwischen Supplicantis Principalen, und der an gegenwärtiger Sache Antheil nehmenden Bürgerschaft zu Wertheim, obwaltenden Differenzen, Commissio auf Herrn Heinrich August, Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen dahin, daß derselbe durch seinen zu subdelegirenden geheimen Rath Braun zuförderst die von dem Stadtamtmann Städel wider Georg Michael Müller, Georg Michael Bauer, und den Huffschmidt Hofmann, angebrachte Injurienklagen, ferner instruiren, die darüber verhandelte Acta ad exteros impartiales verschicken, deme vorgängig aber die Beschwerden der Burgerschaft Authoritate Caesarea untersuchen, dabey überhaupt nach Vorschrift der in dieser Sache unter dem 13. Merz anni prioris ergangenen Verordnung verfahren – sodann auch diese Acten causa instructa ebenfalls ad extraneos transmittiren, und die demnächst einkommende Urtheile denen Partheyen gehörig publiciren lassen solle, hiermit erkannt, und versiehet man sich zu gedachtem Herrn Fürsten, daß derselbe in Rücksicht auf die vorliegende Umstände bey Bestimmung der seinem Subdelegato zu entrichtenden Diäten die Billigkeit zu beobachten von selbst geneigt seyn werde.

 Dann ist in Betreff der Kommissionskosten, denen in Gemeinschaft regierenden Herren Fürsten