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Land verteilt und eventuell für die sommerliche Trockenheit aufgespeichert zu werden. (S. Thomsen Mitt. u. Nachr. des deutschen Paläst.-Ver. 1912, 72; das weitere verdanke ich den freundlichen Mitteilungen meines Kollegen Alt; in der Schaffung jener Teiche soll Dalman den technischen Hauptfortschritt des herodianischen Bewässerungswerks sehen – sicher ganz mit Recht). Mit der Anlage von Kaisareia und dessen großen Hafen hat H. für seinen Staat ferner ein sehr wichtiges Seehandelszentrum geschaffen, und auch der Wiederaufbau von Anthedon dürfte der Hebung des Seehandels gedient haben. Auch den wichtigen Osthandel von Mesopotamien zum Mittelmeer hat er durch die Sicherung der durch sein Reich gehenden Karawanenstraßen (s. S. 73) gefördert.

Auch der Erhaltung des Landfriedens sei hier gedacht. Diesen hat er nicht nur bei der Kolonisation der Trachonitis im Auge gehabt, sondern auch sonst. So hat er ein für jüdische Verhältnisse besonders strenges Gesetz gegen Diebe und Räuber erlassen, für die der Verkauf als Sklaven ins Ausland als Strafe festgesetzt wurde (ant. Iud. XVI 1–5). Für die Strafgesetzgebung und deren Reform scheint er überhaupt sehr viel und zwar Heilsames getan zu haben (ant. Iud. XVI 1. Die hier gezollte Anerkennung wird man um so mehr als berechtigt anzusehen haben, als gerade im Anschluß hieran an H. Kritik geübt wird, also eine für den König ungünstige Quelle vorliegt).

Die Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen des Landes, verbunden mit dem Bestreben, das Volk zur Arbeit anzuhalten (ant. Iud. XV 366 Anfang; hier, wo eine H. feindliche Quelle vorliegt, ist dies allerdings durch den Zusammenhang etwas verwischt), muß unbedingt das jüdische Nationalvermögen gehoben haben. Wir hören daher auch, daß das Land unter seiner Regierung sehr gut angebaut gewesen ist (ant. Iud. XV 109), und H. soll selbst vor den Juden den allgemeinen Wohlstand rühmend hervorgehoben haben (ant. Iud. XV 383). Wenn demgegenüber die Juden in ihrer Anklagerede vor Augustus nach H.s Tode behaupten, daß infolge der Bedrückungen und Erpressungen des Königs das ehedem wohlhabende Land vollständig verarmt sei (bell. Iud. II 86; ant. Iud. XVII 306f.), so macht dies ganz den Eindruck einer durch die Situation der Rede bedingten Übertreibung, und zwar um so mehr, als in den früheren Klagen der Juden vor Archelaos nichts Derartiges enthalten ist (bell. Iud. II 4; ant. Iud. XVII 204f.), und als vor allem das jüdische Reich in der Zeit nach H. gar nicht den Eindruck eines ausgesogenen Staates erweckt. Ein kleines Land wie das jüdische hätte auch nicht jahrzehntelang die ungeheuren Ausgaben des herodianischen Regiments tragen können, wenn sein Wohlstand im Abnehmen gewesen wäre. Es wäre dies ja auch dem Interesse des Königs ganz entgegen gewesen. Wie sehr diesem vielmehr gerade das Blühen seines Landes am Herzen lag (s. auch das Urteil ant. Iud. XV 326), zeigt uns sein rückhaltsloses Eintreten für sein Volk, als Palästina im J. 25 v. Chr. durch eine furchtbare Dürre und im Anschluß an sie durch Hungersnot und Seuchen heimgesucht wurde. Er hat damals und im folgenden Jahre alle seine Energie und seine Geldmittel bis zu deren Erschöpfung aufgeboten, [96] um den Übeln zu steuern. Er ließ in Ägypten große Mengen Getreide aufkaufen und unter seine Untertanen verteilen; für die Kranken und Alten wurden Brote gebacken (an 800 000 attische Medimnen Getreide sind im ganzen verbraucht [RE:93] worden), die armen Leute erhielten im Winter warme Kleidungsstücke, und im J. 24 v. Chr. hat er für die rechtzeitige Einbringung der neuen Ernte Sorge getragen (ant. Iud. XV 299–316. 318. Er soll damals sogar all seine kostbaren Gold- und Silbersachen haben einschmelzen lassen, um Geld zu schaffen. Da der ganze Abschnitt eine enkomiastische Tendenz zeigt, ist dies jedoch vielleicht übertrieben; s. auch z. B. § 299 gegenüber XV 243, dann 304; vgl. hierzu die Bemerkungen über diesen Abschnitt – Nikolaos ist die Quell – auf S. 68 Anm. Schließlich hat er infolge des allgemeinen Notstandes wohl im J. 24 v. Chr. die Steuern um ein Drittel ermäßigt[1]. Ein zweiter Steuernachlaß, und zwar von einem Viertel der Abgaben, ist uns für das J. 14 v. Chr. bezeugt (ant. Iud. XVI 64).

Man darf zwar diese allgemeinen Steuererlasse dem Könige nicht zu hoch anrechnen, da dies in hellenistischer Zeit nichts so Außergewöhnliches gewesen ist (besonders für Ägypten sind uns viele bekannt geworden), aber schon ihr Vorkommen muß uns immerhin gegenüber dem von den Juden gegen H. erhobenen Vorwurfe, er habe durch seine Steuern das Volk bis aufs Blut ausgepreßt (bell. Iud. I 524; ant. Iud. XVI 153ff. [hier liegt der jüdische Anonymus vor]), zur Vorsicht mahnen (römische Steuern sind selbstverständlich im Reiche des H. nicht erhoben worden; s. hierzu Schürer I³ 508ff.); dieser Eindruck wird noch verstärkt durch die schon erwähnte Steuervergünstigung für einzelne Gegenden des Reiches, die den ausgesprochenen Zweck hatten, durch Verzicht auf augenblickliche Einnahmen die kulturelle Blüte jener Gebiete zum Besten des ganzen Reiches möglichst rasch zu fördern. Tatsächlich hat auch später Agrippa I. höhere reguläre Einnahmen als H. – 1200 Talente (ant. Iud. XIX 352) – aus dem jüdischen Reiche gezogen, und dies, trotzdem ihm eine Reihe bedeutender Städte, welche H. besessen hatte, nicht unterstanden (über sie s. Schürer II⁴ 103). Immerhin wird H. die Steuerschraube sehr stark angezogen haben (ant. Iud. XVI 154). Er mag manche neuen Steuern, die besonders unangenehm empfunden wurden, wie die τέλη ἐπὶ πράσεσιν ἢ ὠναῖς, eingeführt haben[2], und die Steuereintreibung scheint nicht


  1. Wohl allgemein, so z. B. auch Schürer I³ 401, wird dies erst später, etwa ins J. 20 v. Chr. gesetzt, weil Josephus den Bericht hierüber durch τότε an Ereignisse dieses Jahres anknüpft, ant. Iud. XV 365. Es wird jedoch hierbei einmal verkannt, daß von Josephus hier ein sachlich geordneter Abschnitt aus einer anderen – der jüdischen Quelle – an die vorherige chronologische Darstellung angereiht ist. Die Verbindung mit τότε gehört nun zu den häufigen chronologischen Verlegenheitsanknüpfungen des Josephus (s. S. 180 *); denn die Worte ‚ὡς ἀναλάβοιεν (sc. die Juden) ἐκ τῆς ἀφορίας‘ zeigen deutlich, daß der Steuererlaß im Anschluß an die große Dürre erfolgt ist.
  2. Bell. Iud. II 4; ant. Iud. XVII 204f. 308. WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt Schürer I³ 476 faßt die genannten τέλη zu speziell auf, wenn er sie unter Beziehung auf ant. Iud. XVIII 90 als einen Marktzoll erklärt (Goldschmid Rev. ét. juiv. XXXIV 201, 1 faßt sie ähnlich als Oktroiabgabe); auf Grund der allgemeinen Bezeichnung hat man vielmehr in ihnen überhaupt Abgaben auf Käufe, Verkäufe, Pachten und Verpachtungen zu sehen. Wir wissen sonst leider nichts Näheres über das damalige Steuersystem. Selbstverständlich werden manche der später unter den Römern erhobenen Abgaben schon damals bestanden haben; über sie handelt auf Grund der jüdischen Tradition Goldschmid a. a. O. 192ff. (in manchen nicht recht genügend).
Empfohlene Zitierweise:
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/068&oldid=- (Version vom 1.8.2018)