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nie einem Nürnbergisch. Schriftsteller eingefallen, hier von Unveräusserlichkeit des Nürnbergisch. Territoriums zu sprechen, so kann man sich gar nicht erklären, wie der Verf. darauf gerieth die Reichsstädte zu warnen, mit den hohen Privilegien der Churfürsten und Fürsten sich in keinen Vergleich zu setzen, und die mächtigsten Glieder des Reichs zu einer besondern Aufmerksamkeit aufzurufen. Schwerlich könnte diese Aufmerksamkeit dem Pfalzbaierisch. Interesse hier vortheilhaft seyn. Denn welcher fürstliche Nachbar von Baiern wird die Sicherheit des Besitzes seiner ehedem etwa zu Baiern gehörigen Lande blos auf Verwandtschaft und Freundschaftsverhältnissen beruhen lassen wollen? Welcher fürstliche Nachbar wird dabey ruhig bleiben, wenn er hört, daß selbst Bündnisse und Verträge – blos Rücksichten veranlassen, also nicht gerade hin und sicher zu unverbrüchlicher Haltung alles dessen, was darinn enthalten ist, verpflichten?

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Dem Rec. ist Nürnberg eben so gleichgiltig als Baiern, und Baiern eben so gleichgiltig als Nürnberg, aber auch nach Lesung dieser Schrift ist ihm aufs neue intuitif geworden, daß das Pfalzbairische Rechten in dieser Sache ein unlauterer Handel sey, und daß Grundsätze in der Form, wie sie hier angenommen werden müssen und wie man sie so leicht findet, wenn man blos den Buchstaben einiger alten Verträge faßt und damit über die Geschichte von ganzen Jahrhunderten hinweg setzt, zu einer so allgemeinen Erschütterung Landesherrlicher