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so überzeugt er sich ganz, daß in unsern Gegenden nur durch die innigste Verbindung seines Privat-Interesse mit dem Interesse des Gemeindholzes dasselbe gerettet werden könne, und daß nur auf diesem Wege, Schonung, möglichste Nutzung und Cultur des Gemeindholzes zu bewerkstelligen sey.

 Es treten nämlich in dem Zustand eines Gemeind-Waldbestandes, nach Aufhebung seiner Gemeinheit, folgende wichtige Änderungen ein.

 Einmahl wird der Walddistrict durch mehrere Fluchten in 2 Theile A und B, geschnitten, von welchen sowohl das gemeine Wesen überhaupt, als sämmtliche Gemeindnutzensfähige Glieder desselben ihre proportionirliche Holzquantität zu erwarten haben.

 (Ich pflege bey solchen Arbeiten die Theile für A und B dergestalt zu sortiren, daß die Entscheidung durchs Loos möglich wird, und suche übrigens die Stücke dergestalt zu nehmen, daß Windbrüche so viel als möglich dabey verhütet werden.)

 Von diesen behält nun jenes Stück, das einen Theil der Rate A ausmacht, den Namen des Gemeindholzes bey; alle zusammen aber werden nach den bewährtesten Regeln der Forstkunde in ihre Schläge eingetheilt.