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eigentliche Wohnung befand sich in dem Gebäude jetzt Scheffelstraße 9 (O.-Nr. 570), das vom Geh. Rat 1696 angekauft worden war und nach seinem Tode noch bis 1705 im Besitz der Familie verblieb. Höchstwahrscheinlich ist in diesem, aber nicht in dem ersterwähnten Landhäuschen der Gründer der Brüdergemeinde am 26. Mai 1700 geboren worden, von den späteren Eigentümern des Gebäudes Scheffelstraße 9, die es auch bewohnt haben, seien nur der Oberfalkonier Graf Friedrich Vitzthum v. Eckstädt (s. Nr. 42) und die Gräfin Friederike Alexandrine Mosczynska, geb. v. Cosel, genannt (s. Nr. 94), die das Grundstück 1729 erkaufte und acht Jahre später das an der Webergasse jetzt 10 (O.-Nr. 560) gelegene Haus dazu erwarb. Ihre Erben haben das Doppelhaus bis 1793 besessen. 1825 wurde auf Kosten des Königs von den Erben des Oberkammerherrn v. Friesen das Grundstück angekauft und das an der Scheffelstraße stehende Gebäude dem Polizeikollegium überwiesen, das es bis 1845 benutzte. In diesem Jahre ging das Grundstück in den Besitz der Stadtgemeinde über, die aber später das an der Webergasse befindliche Haus wieder veräußerte. In dem Gebäude Scheffelstraße 9 sind schon lange verschiedene städtische Behörden untergebracht.

Nur die ersten Kindheitsjahre hat Z. in Dresden verlebt, dann kam er in die Lausitz zu seiner frommen und gelehrten Großmutter, in seinem zehnten Lebensjahre in das Halle'sche Waisenhaus zu A. H. Franke, der sich des Knaben besonders annahm. Nachdem er in Wittenberg die Rechte studiert und seine Ausbildung vollendet hatte, kehrte er 1721 nach Dresden zurück, trat hier auf Wunsch seiner Angehörigen als Hof- und Justizrat bei der Landesregierung ein und verheiratete sich im nächsten Jahre. Seine Wohnung befand sich in der Neustadt am Kohlmarkt, jetzt Körnerstraße, im Hause des Stuckaturarbeiters Schuhmann. Leider ließ sich nicht feststellen, welche Hausnummer das Gebäude jetzt trägt, da für die Neustadt Geschoßbücherauszüge und Verzeichnisse der Hausbesitzer noch fehlen.

Während seiner hiesigen siebenjährigen rechtswissenschaftlichen Tätigkeit, die ihm aber gar nicht behagte, folgte Graf Z. seinen tiefreligiösen Neigungen und veranstaltete in seinem Hause, wie er selbst berichtet, „zunächst mit seiner Dienerschaft, bald aber auch für jedermann und bei offenen Türen ohne Widerspruch seiner weltlichen und geistlichen Oberen alle Sonntage eine öffentliche Versammlung“, bei der ein neutestamentlicher Abschnitt vorgelesen und von Z. besprochen, aber auch gebetet und gesungen wurde. Hatte ja der Graf in Dresden dazu Lieder gedichtet, wie z. B. das herrliche „Jesu, geh voran auf der Lebensbahn“. Zwar fand sich der Superintendent Löscher zweimal veranlaßt, sich eingehender um die immer zahlreich besuchten religiösen Versammlungen in der Wohnung Z's. zu kümmern und sie später auch zu überwachen, aber zu einem amtlichen Verbot dieser sonntäglichen Tätigkeit des Laienpredigers kam es nicht.

Als letzterer 1728 für immer von Dresden schied, widmete er sich bald darauf ausschließlich theologischen Studien und ließ sich 1734 in den geistlichen Stand aufnehmen. Unermüdlich und opferfreudig war