Seite:Geschichte und Rechte des dem Geschlechte von Bibra zugetheilten Erbuntermarschallamts des Hochstifts Wirzburg, so wie auch des Bibraischen Geschlechts-Seniorats, aus Urkunden.pdf/51

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Auszehnten dreymal sieben nehmen, dem Untermarschallamt drey Garben gehören, dann nehmen die Speßhart wieder zwey und Bibra eine Garbe und wird in allen, was zehentbar ist, so verfahren. In andern Nachrichten und Berechnungen wird er noch genauer als der 4/27te Theil des ganzen Zehenden bestimmt. In den ältern Zeiten wurde er von den Untermarschällen in Natur angenommen und er betrug in den Jahren 1701 bis 1706, 14 bis 18 Malter Korn, 4 bis 6 Malter Weitzen, 4–5 Malter Gersten, 8 Malter Hafer, 6–8 fl. Rh. an Geld für den kleinen Zehenden; indessen war dieser Ertrag so wohl vorher als nachher sehr abwechselnd. In den neuern Zeiten haben die Untermarschälle ihren Theil Zehenden eine lange Zeit verpachtet gehabt zu 86–93 fl. Frk.; der jetzige Untermarschall Friedrich Gotthilf von Bibra zu Brennhausen hat ihn aber durch Administration nach Abzug aller Unkosten 1786 bis zu einem Ertrag von 133 fl. 113/8 Batzen gebracht.

.

In eben diesem Registerbuche wird auch eine genaue Nachricht von den Lehenschaften des Untermarschallamtes auf dem Büchelberg und um Mellerstadt gegeben. Der Büchelberg ist eine zwischen Mellerstadt, Ostheim