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Versuch, die Rechte und Nutzungen des damals unbesetzten Obermarschallamtes mit dem Untermarschallamte zu vereinigen, aber auch damit gewannen sie nichts. Daß das dem Obermarschallamte sonst beygelegt gewesene Dorf Niederlauern in dieser Zeit, wie ein gewisser Schriftsteller behauptet, dem Untermarschallamt eine Zeitlang zugeschlagen worden sey,[1] davon findet man in dem Archive des Untermarschallamts und in den über die jährlichen Nutzungen geführten Rechnungen nicht die mindeste Nachricht.

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Von allen Hennebergischen und Wirzburgischen Nutzungen blieb also den Untererbmarschällen nichts, als der Zehende zu Mittelstreu und die Lehenschaften zu Ostheim, Stockheim und Mellerstadt. Diese besitzen sie dann auch noch. Im Grunde sind sie beyde von geringem Belange. In dem in dem Archive vorhandenen Registerbuche vom Jahre 1645 wird der dem Untermarschallamte zugehörige Theil Zehende zu Mittelstreu bestimmt so angegeben: hat einen Theil Zehenden neben dem Junker Speßhart zu Vnßleben so, daß wenn die Speßhart bey dem


  1. S. Sammlung der vermischten Nachrichten zur Sächs. Geschichte. Th. XI. S. 111.