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Unter dem eben gemeldeten Verzeichnisse ist noch eine Nutzung des Erbuntermarschallsamts mit den Worten angezeigt: „Item, hat das Vndermarschalkh Ampt 10 unterschiedliche Lehen zu verleihen, so alle zur Mellrichstadt an liegenden gütern seindt.“ Die älteste Nachricht, die ich von den noch bis jetzt bey dem Untermarschallamte fortdauernden Lehenschaften um Mellerstadt in dem Archive angetroffen habe, und zugleich der Beweis, daß sie von dem Stifte Wirzburg herrühren müssen. Diese Mellerstädter Lehenschaften waren also schon vor dem Abgang der Fürstgrafen von Henneberg von dem Obermarschallamte mit dem Untermarschallamte verbunden, ohngeachtet man die erste Nachricht von geschehenen Beleihungen erst kurz nach der Lossagung des gedachten Grafen von ihrem Wirzburgischen Hofamte findet. Wilhelm von Bibra zu Schwebheim, Erbuntermarschall ertheilte 1554 die Lehen zu Mellerstadt an Hans, Conz und Sigismund, Valentin Franzens Söhne, und sein Nachfolger Steffan von Bibra zu Kleinbardorf stellte gleichfalls Lehnbriefe über den Büchelberg aus. So ganz wie die Bischöffe von Wirzburg die Sache des Marschallamtes bis nach dem Tode des Fürsten