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„Im fünffzehenhundert und dritten Jare, vff freitag nach St. Catharinatag, hat mein gnedig herr vonn Wirzburg In beiseyn hern Hansen von Grumbach, mein Otten von der Kehre Schwager wider mich Otten von der Kere gesagt, welcher abt Inn seinem stift Benediktiner Ordens als ein Erbmarschalkh nicht ein markh silbers wol geben, so laß er geschehen, daß ich ihne pfende.“ Es sind auch wirklich in dem Archive nicht allein Briefe, durch welche von den neu installirten Äbten diese Abgabe an das Erbuntermarschallamt eingefordert worden ist, sondern auch eine Quittung Hanns Caspars von Bibra des Ältern an Christoph Weidenbusch Prälaten zu Amorbach über die richtig abgetragene Mark Silbers vorhanden, ein Beweis, daß man diese alte Revenüe dem Erbuntermarschallamte in den neuern Zeiten wieder zu verschaffen gesucht habe. Das gänzliche Stillschweigen des Archivs in diesem Jahrhundert über diese im vorigen Jahrhundert wieder in Gang gebrachte Revenüe des Erbuntermarschallamts ist aber wieder Zeugniß, daß auch diese Quelle nicht lange offen geblieben, sondern bald wieder verstopft worden sey.

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