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Untermarschälle die Belehnung empfangen haben.[1]

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Noch gehört aber die Bemerkung hieher, daß das Geschlechte von Bibra mit jeder neuen Bestättigung seiner von den Kaisern Friedrich III, Maximilian I und Carln V erhaltenen und bestättigten Privilegien auch die Bestättigung über das Erbuntermarschallamt des Herzogthums Franken von den Kaisern empfängt. Wilhelm von Bibra, der Bruder des Fürstbischoffs Lorenz, wirkte den Bestättigungbrief 1486 aus, wahrscheinlich um seinem Geschlechte dieses in alten Zeiten so geehrte Hofamt noch mehr zuzusichern. Die Bischöffe von Wirzburg scheinen indessen wenig auf diese kaiserliche Bestättigung geachtet zu haben, so wie auch die Grafen von Henneberg. Das Geschlecht mußte nach wie vor die Belehnung mit dem Untermarschallamte entweder bey dem Obermarschallamte oder dem Stift Wirzburg selbst suchen und das letztere disponirte über die Untermarschallswürde,


  1. Die von den Nachfolgern des Otto Philipps von Guttenberg ausgestellten Lehnbriefe sind mit seinem eignen Lehnbriefe in allem vollkommen einstimmig; darum habe ich nur den einzigen Lehnbrief des Otto Philipps als Beweisurkunde beygefügt.