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Hintritt der Landgrafen von Leuchtenberg dem hohen Stift Wirzburg offen wordene und heimgefallene Obererbmarschallamt von dem hochwürdigsten des heil. Röm. Reichs Fürsten und Herrn Herrn Peter Philipp – – – – Vns verliehen, und dieses Zeugniß bestättigen die Lehnbriefe der Freyherren von Guttenberg von Wort zu Wort. Allemahl muß diese Obermarschallsamtsverwaltung nur sehr kurz und vorübergehend gewesen seyn; man findet in dem ganzen Untermarschallamtsarchive keine Spur, weder daß die Erhellung dieses Hofamts an die Landgrafen den Geschlechtern von Bibra und Echter, die damahls das Untermarschallamt zusammen führten, angezeigt; noch daß eine Lehnserneuerung von diesen bey den Landgrafen gesucht worden wäre. Die Landgrafen von Leuchtenberg starben mit Maximilian Adam im Jahre 1649 aus. Im Jahre 1624 wurde aber Hanns Caspar von Bibra und nach seinem Tode, nach den Zeugniß archivalischer Nachrichten, Franz Echter 1645 von dem Hochstifte Wirzburg selbst mit dem Erbuntermarschallamte belehnt – Beweises genug, daß die Obermarschallamtsführung der Landgrafen von Leuchtenberg in dem kurzen Zeitraum