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unmittelbar ertheilte Belehnung dauerte so lange fort, als das Obermarschallamt unbesetzt blieb. So wurde Valentin Echter von dem Bischoff Johann Gottfried, Hanns Caspar von Bibra der Ältere vom Bischoff Philipp Adolph und Hanns Caspar der Jüngere vom Bischoff Peter Philipp mit dem Erbuntermarschallamte beliehen.[1]

Innerhalb der Zeit dieser Wirzburgischen Belehnungen, müssen die Landgrafen zu Leuchtenberg das Erbobermarschallamt des Hochstifts Wirzburg eine Zeitlang in Händen gehabt haben. In welchem und wie viele Jahre, ist durchaus ungewiß, so wie die ganze Sache sehr dunkel. Man würde vielleicht nichts davon wissen, wenn nicht die späteren Lehnbriefe der Grafen von Dernbach und der Freyherrn von Guttenberg die Sache versicherten. Der erstere vom Grafen Johann Otto von Dernbach an Hanns Caspar von Bibra 1685 ausgefertigte Lehnbrief bezeugt es gleich im Anfang mit den Worten:

Nachdem das durch Absterben der gefürsteten Grafen von Henneberg und Nachmalen auch durch den tödtlichen


  1. S. Urk. V. VI. VII.