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I.
Geschichte und Rechte des Erbuntermarschallamts des Hochstifts Wirzburg und des Herzogthums Franken.

Die Erbuntermarschallswürde des Stifts Wirzburg ist in dem Bibraischen Geschlechte beynahe so alt, als die Erbmarschallswürde in dem Fürstgräflichen Hause Henneberg war. Es ist bekannt, daß der Fürst-Graf Johann I. der Erste aus dem Hennebergischen Stamme war, der das Burggrafthum von Wirzburg mit dem Obermarschallamte des Stifts 1348 von dem Fürstbischof Albrecht von Wirzburg wirklich zu Mannlehn annahm. Neun Jahre darauf, im Jahre 1357 bestättigte schon eben dieser Johann den Dietrich von Hohenberg und auf seinen unbeerbten Todesfall die Brüder Berthold und Johann von Bibra zu seinen Untererbmarschallen. Die Worte der vom Schöttgen und Kreyßig bekannt gemachten Bestättigungsurkunde sind:[1]

Wer es nun, ob der vorgenannte Dietherich von Hohenberg abeginge an Libeserben, das Sune sind, und nicht Sune liese, so verehrn wir nu


  1. Chr. Schöttgen und Ge. Chr. Kreyssig Diplomataria et Scriptor. rerum Germanicar. Tom. II. S. 611. auch 584.