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Georg Ernst und Poppo noch bey seinen Lebzeiten mit demselben beliehen werden möchten. Wirzburg willigte ein und so bald die Beleihung geschehen und der Lehnbrief ausgestellt war, so rückte Wilhelm mit seiner eigentlichen Absicht hervor und gab das Obermarschallamt in die Hände des Fürstbischoffs Conrad III. zurück. Damit hatte er nicht nur alle Wirzburgischen Lehen, so gar die Obermarschallsgüter bey seinem Hause erhalten, sondern auch alle gehäßigen Verbindlichkeiten, die von dem Obermarschallamte herrührten, aus dem Lehnbriefe herausgebracht.[1]

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Conrad III. hatte nichts weniger erwartet, als daß Wilhelm diesen Schritt thun würde. Er versuchte alle Mittel, um den erlauchten Hofbeamten für sein Stift zu erhalten, aber umsonst; Wilhelm rechtfertigte seine Lossagung in einer Schrift mit Gründen, die allen neuen Versprechungen ihre Wirkung zum voraus versagten. Nach dem Tode Conrads III. verschwendete der Fürstbischoff Conrad IV. von Bibra gleiche Versuche, aber


  1. Schultes diplomat. Geschichte Th. II. S. 286 u. f. Sammlung vermischter Nachr. zur Sächs. Geschichte Th. XI. Abhandl. über die Wirzburgischen Ämter der Grafen von Henneberg. Urk. XX.