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sicherern Schutz zu geben, oder um ihm einen der mächtigsten Nachbarn durch aufgelegte Lehnsverbindlichkeiten weniger furchtbar zu machen und diesem selbst die Hände zu binden,[1] – denn keines von beyden läßt sich als erstere Absicht mit Gewißheit behaupten, – genug, die Bischöffe von Wirzburg ernannten die Grafen von Henneberg im Anfang des XIV Jahrhunderts zu ihren Obermarschällen, und das Geschlecht von Hohenberg behielt von nun an das Untermarschallamt. Graf Berthold VII. aus der Schleusingischen Linie war, den Urkunden nach zu urtheilen, der erste, der die Obermarschallswürde führte, und seine Söhne Heinrich VIII. und Johann I. folgten ihm in dieser Würde nach. Je weniger die ersten gräflichen Verweser des Erbamtes das Schimpfliche, das Drückende fühlten, was sie


  1. Herr Schultes in seiner Diplomat. Gesch. Th. II. S. 282. behauptet das erstere und der Verf. der Abhandl. von dem Obermarschallamte des Stifts Wirzburg in den Sammlungen zur Sächs. Geschichte (Herr Oberaufseher von Gottberg zu Schleusingen) das Letztere. Der letztere Schriftsteller hat freylich die Sache übertrieben, aber wohl so ganz unrecht nicht. Die Bischöffe von Wirzburg hatten damahls die Idee vom Ducatu Franconiae im Kopfe, und diese zu realisiren, wurden alle Mittel versucht und viele Schritte gethan.