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gnaden, vnser gnedig Herren vnd die Herschaft willig seyn zcu verdienen. Gebn vnder vnser zcweyer Insigel. der wir di andern deßmals mit gebrauchen. auff Sontag nach Sandt Johannistag. Anno Lxxxto.

Unterschrieben 
Wilhelm Ritter, Conz, Hans, 
Herrmann, Valentin und andere
von Bibra, Gevettere. 


In den neuern Zeiten ist dieses aber dahin abgeändert worden, daß bey einer solchen Lehnseröffnung der jederzeitige Erbuntermarschall allein um die Lehnserneuerung ansucht.

Diese Hennebergische Belehnung nahm aber gegen die Mitte des XV Jahrhunderts ein unerwartetes Ende. Was sich die älteren Grafen von Henneberg zur Ehre angerechnet hatten, das Erbobermarschallamt eines Hochstifts Wirzburg, – das rechneten sich ihre Nachfolger, denen die weit ausgedehnten Absichten der Bischöffe offener vor Augen lagen, zur Schande an. In den frühesten Zeiten hatten die Familien von Eberstein und von Hohenberg das Marschallamt des Stifts Wirzburg in Händen gehabt. Ob es darum geschah, um dem Hochstifte mehr Glanz und Würde und einen