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Jahrhunderte zurückliegende Zeit sein. Entscheidend bleibt auch hier die Urkunde von 786, die in der Lagebeschreibung des Gumbertusklosters gewiß den Königshof nicht verschwiegen hätte, wenn ein solcher in oder bei Ansbach gestanden wäre. Ebenso würde sie die frühfränkische Niederlassung „Onoldisbach“ nicht übergangen haben, wenn eine solche dagewesen wäre. Übrigens muß gefragt werden, wo denn eigentlich der Königshof seinen Sitz hätte haben sollen. Der Hauptteil des in Betracht kommenden Raumes wurde hernach durch das Kloster belegt, die linke Rezatseite ist erst spät bebaut worden (Neuses, Hennenbach), rechts zwischen Onoldisbach und Dornbach aber lag zweifellos der Hof des Onold. Daß etwa das Kloster im Königshof selbst angelegt worden wäre, widerspricht der Urkunde von 786. Bemerkt sei noch ausdrücklich, daß nichts, auch gar nichts in und um Ansbach zu entdecken ist, was auf ein einstiges Königsgut hindeutet.

 So müssen wohl oder übel sämtliche Gedanken an Königshöfe und an königlich-fränkische Siedlungen aufgegeben werden. Es läßt sich nichts davon erweisen oder auch nur wahrscheinlich machen. Vielmehr sprechen alle bekannten Tatsachen und die ganze Siedlungsgeschichte dagegen. Damit soll natürlich nicht bestritten werden, daß ursprünglich der ganze große Keuperwald als unbesiedeltes Land im Eigentum des fränkischen Königs stand; aber von einer kolonisatorischen Tätigkeit der fränkischen Könige kann in unserem Gebiet nicht die Rede sein.


6. Das Kloster Ansbach als siedelnde Herrschaft

 Wir knüpfen wieder an die Urkunde von 786 an, die uns sagt, daß der fränkische Edelherr Gumbert auf seinem Grund und Boden das Kloster zu Ansbach gestiftet habe (etwa um 745). Damit tritt uns der erste Grundherr an der mittleren Rezat entgegen. Er muß hier wie nordwestlich der Rezat einen größeren Besitz zu eigen gehabt haben, da er, wie wir aus anderen Quellen entnehmen, sehr begütert war und noch im Badanach- und Tullifeldgau Besitzungen hatte. Wann und wie er in den Besitz der Gebiete an der Rezat gelangte, ist nicht bekannt; es wird sich wohl um eine königliche Schenkung gehandelt haben, vermutlich für geleistete militärische Dienste. Da Gumbert um 786 noch lebte, dürfte die Schenkung nicht lange vor der Klostergründung erfolgt sein. Ob er in dieser Zeit vor der Stiftung des Klosters eine eigene Siedlungstätigkeit entfaltete, dürfte sehr zu bezweifeln sein. Wenn sich, wie anzunehmen ist, im Rezatgrund bereits einzelne Siedler niedergelassen hatten, so dürften diese auf eigene Faust gehandelt haben; die zuständigen Grundherren, ob König oder Edelherr, waren ja weit entfernt und konnten sich wenig um diesen entlegenen Erdenwinkel an der Grenze zwischen fränkischem, schwäbischem und bayrischem Stammesgebiet bekümmern. Nach Übereignung des Grundbesitzes an das Kloster wurde freilich die Sachlage eine andere; nun konnte nur noch mit Zustimmung des Klosters als Grundherrn gesiedelt werden. Aber gerade das Kloster mußte wünschen, daß möglichst viele Kolonen in das Land kamen, um von diesen die nötigen Einkünfte (Geld- und Sachwerte) für die Unterhaltung des Klosters zu gewinnen. Das Gumbertuskloster trat nun als siedelnde Herrschaft auf den Plan.