Grundlagen und Anfänge kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat (Fortsetzung)

Textdaten
Autor: Georg Rusam
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Titel: Grundlagen und Anfänge kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat
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aus: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, Band 17, 1949, S. 65-101
Herausgeber: Verein für Bayerische Kirchengeschichte
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1949
Verlag: Verlag die Egge
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Grundlagen und Anfänge kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat
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Grundlagen und Anfänge
kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat
Von Kirchenrat Rusam (†).


B. Die Siedlungsgeschichte
1. Einzelhofsiedlung oder Gruppensiedlung?

 Dr. Weigel glaubt bei der Mehrzahl der Niederlassungen um die mittlere Rezat Gruppensiedlung annehmen zu sollen, zum mindesten bei den auf „bach“ und „ach“ auslautenden Ortschaften, die, wenn nicht ausschließlich, so doch weit überwiegend jeweils von einer Gruppe fränkischer Staatskolonisten unter der Leitung des königlichen Fiskus besetzt worden seien. Aber eine genaue Betrachtung der Orts- und Flurpläne ergibt ein anderes Bild. Dabei ist nicht sowohl an die katastermäßig hergestellten Pläne zu denken, die schon um deswillen kein deutliches Bild liefern, weil auf ihnen die Bodenstruktur mit ihren Hebungen und Senkungen, mit dem Wechsel von Berg und Tal, von Wiese und Feld, von Wald und Weide nicht erkennbar ist; die Pläne sind vielmehr aus dem Augenschein zu gewinnen, in dem man aufmerksam und wiederholt durch die Ortschaften hindurchgeht, auch die Feldwege hinauswandert und sich die Flur genau besieht, womöglich zu verschiedenen Jahreszeiten. Auf diese Weise kann allein ein zutreffendes Bild von der Anlage eines Dorfes und von der Beschaffenheit seiner Flur erworben werden. Bei einer solchen praktischen Anschauung wird sich aber in unserer Gegend immer wieder die Beobachtung aufdrängen, daß alle wichtigeren Flurwege bei einem Hof zusammenlaufen, ja daß sie nicht selten sogar in den Hof hineinführen, so daß Nachbarn erst einen kleinen Umweg um den betreffenden Hof machen müssen, um zu ihrem eigenen Anwesen zu gelangen. Als Musterbeispiele seien die Orte Rutzendorf, Oberrammersdorf, Malmersdorf, Rückersdorf, Herpersdorf genannt. Daraus ist klar zu erkennen, daß dort ursprünglich nur ein einziger Hof stand. Der erste Siedler legte naturgemäß alle Feldwege so an, wie er sie brauchte, um aus seinem Hofe zu den einzelnen Flurlagen (Acker, Wiese, Weide, Wald) am besten und bequemsten hinauszugelangen. Diese Wege blieben dann auch weiter bestehen, als ein zweiter Siedler sich an dem Orte anbaute; er richtete sich höchstens, wenn er sich nicht ganz nahe niederließ, eine besondere Zufahrt zu dem alten Wegnetz. Im großen und ganzen erhielt sich aber das ursprüngliche Bild der Flurwege durch all die Jahrhunderte hindurch, mochten sich auch noch so viele Leute an dem Orte niederlassen. Und so dienen uns diese Wege als Urkunde für die Tatsache, daß um die mittlere Rezat einst vor allem und weit überwiegend in der Form des (großen) Einzelhofes gesiedelt wurde. Ist auch der Urhof im Laufe der Zeit geteilt und mitunter ganz aufgelöst worden, so kann ein Ortskundiger trotzdem auch heute noch die Stelle herausfinden, auf der einst der erste Hof errichtet wurde, zumal wenn ihn dabei die manchmal noch vorhandene Überlieferung der Ortsbewohner unterstützt.

|  Zu jedem größeren Hofe gehörte vordem eine Hofrait, d. h. eine mehr oder weniger abgerundete Bodenfläche, auf der die Wohn- und Ökonomiegebäude mit dem freien Hofraum in der Mitte standen, zu denen meist noch ein kleineres Stück Gartenland geschlagen war. Das Ganze umschloß ein starker Pallisadenzaun. Auch diese Hofrait läßt sich nicht selten heute noch bei den Urhöfen erkennen, und manche alte Mauer, um die sich die heutige Dorfstraße herumwindet, ist noch ein Zeuge dieses alten Tatbestandes. Allerdings zeigen auch zweite und dritte Höfe, wenn sie in die älteste Zeit zurückreichen, gerne noch die Spuren einer solchen Hofrait; es kann deshalb die Frage des Urhofes nicht unter diesem Gesichtspunkt allein entschieden werden, sondern nur im Zusammenhang mit den in erster Linie maßgebenden Flurwegen.

 Noch auf ein Drittes muß hingewiesen werden. Der erste Siedler legte seinen Hof stets in nächster Nähe einer Quelle an, da frisches und gutes Wasser eine Lebensnotwendigkeit für seinen Haushalt war. Auch eine solche Quelle läßt sich bei einem Urhofe heute noch meist erkennen. Sie fließt oft noch sehr stark, wie in Unterrottmannsdorf und Ratzenwinden; oft ist sie freilich durch die nachfolgende Rodungstätigkeit und das Zurückdrängen des Waldes zu einem nur noch schwach fließenden Rinnsal geworden und mitunter hat sie auch ganz ausgesetzt. Der Quellenreichtum des Rezatgebietes brachte es allerdings mit sich, daß auch später angelegte Höfe nicht selten noch ihre besondere Quelle zu benützen in der Lage waren; es kann deshalb das Vorhandensein einer solchen bei einem Hofe nur dann beweiskräftig für den alten Ersthof sein, wenn sie zu den anderen Merkmalen hinzutritt (Feldwege, Hofrait).

 Eine genaue Besichtigung der einzelnen Ortschaften unter den angegebenen Gesichtspunkten führt in den meisten Fällen im Rezatgebiet zu der Feststellung, daß hier unverkennbar Einzelhofsiedlung vorliegt. Besonders sind es die auf „dorf“ hinauslautenden Orte, bei denen wir – man darf sagen ausnahmslos – diesen Eindruck gewinnen. Es entspricht das ja auch der einstigen Bedeutung des Wortes „Dorf“, das im frühen Mittelalter immer auf das einzelne Landgut angewendet und deshalb in Urkunden mit dem lateinischen Worte „vicus“ oder „Villa“ (Landhaus, Landgut) übersetzt wurde.[1] Daraus begreift sich auch, daß die sog. „dorf“-Orte in ihrem ersten Namensbestandteil in der Regel einen Personennamen tragen (z. B. Volkersdorf, Alberndorf, Immeldorf, Deßmannsdorf); die betreffenden Persönlichkeiten hatten da ihr „thorp“, d. i. ihren Hof, gebaut und damit der Niederlassung von selbst ihren Namen gegeben. Im Rezatgebiet sind, soviel ersichtlich, sämtliche bezügliche Ortschaften mit Personennamen verbunden, auch der Ort Ziegendorf, der nichts mit der „Ziege“ zu tun hat, sondern mit der Namenskurzform „Sigo“ gebildet ist.

 Bei den auf „bach“ auslautenden Orten begegnen uns nur wenige, die mit Personennamen zusammengesetzt sind, wie Onoldisbach (Ansbach), Windsbach (von „Winid“, nicht von den Wenden) und wohl auch Wernsbach. Die übrigen „bach“-Orte sind mit landschaftlichen Bestimmungsworten gebildet (Bäume, Pflanzen, Tiere, Gesteine u. a.). Auch bei ihnen ist die| Einzelhofsiedlung vielfach nicht zu verkennen. Sie tritt nur nicht immer so deutlich in Erscheinung, weil gerade diese Orte vielfach in ein Tal eingezwängt liegen oder sonst einen unübersichtlichen Ortsplan aufweisen. Die sonstigen Ortschaften im Rezatgebiet können ebenfalls überwiegend unter die Einzelhofsiedlungen eingereiht werden, voran die auf „winden“ auslautenden Orte, dann solche, die schon im Namen den Begriff der Einzelhofanlage tragen, wie Neuses, Zandt, Strüthof, Waickershof u. a. Es scheint diese Siedlungsart in den Keuperwäldern allgemein üblich gewesen zu sein.[2] Erst in späterer Zeit tritt noch eine andere Siedlungsform deutlicher hervor, die Gruppensiedlung.

 Als klar erkennbare Gruppensiedlungen zeigen sich die beiden Orte Hirschbronn und Neukirchen. Beide sind längs einer geraden Straße angelegt, und zwar so, daß vom Hofe aus je ein zugehöriger breiter Streifen Landes hinausführt bis an die Grenze der Ortsflur, enthaltend Garten, Wiesen und Ackerboden. Auch die übrige Flur ist in gleiche, lange Streifen aufgeteilt, einschließlich des Waldes. Ortsplan und Geschichte weisen an beiden Orten auf ursprünglich drei große Höfe hin, die offenbar gleichzeitig angelegt wurden. Eine Gruppenniederlassung gibt sich weiter im nördlichen Teil von Oberrammersdorf zu erkennen, wo die Ortsflur auf den gleichzeitigen Bau (Ausbau) von drei Höfen hinweist, deren Felder heute noch neben einander liegen. Ob noch weitere Gruppensiedlungen vorhanden sind, könnte nur eine genaue Untersuchung feststellen. Hiebei kämen Strüth, Petersaurach und vielleicht der eine oder andere „bach“-Ort in Frage. Doch kann jetzt schon gesagt werden, daß diese Art von Siedlung weit in der Minderzahl bleibt, und daß hiebei immer nur spätere Niederlassungen gegeben sind.

 Es war notwendig, die Form der Siedlung zuerst in der angegebenen Weise klar zu stellen, da nur auf diesem Wege eine sichere Anschauung von der Geschichte der Kolonisation des Rezatgebietes gewonnen und anschließend die Frage der kirchlichen Organisation richtig beantwortet werden kann. Denn es ist klar: Die Einzelhofsiedlung schreitet viel langsamer vorwärts als die Gruppensiedlung. Sie bedingt gleich am Anfang eine sehr dünne, im Lande weit zerstreute Bevölkerung; und weiterhin dauert es längere Zeit, bis aus dem Einzelhof sich durch Erbteilung oder durch Neurodung auf der zugehörigen Markung eine kleine oder gar eine größere Ortschaft entwickelt, ein Zustand, wie er bei einer Gruppensiedlung gleich am Anfang gegeben ist. Und noch mehr Zeit erfordert es, bis in dieser Weise eine ganze Gegend besiedelt ist, zumal bei den auf dem Keupergebiet vorliegenden natürlichen Hindernissen und Schwierigkeiten, von denen hernach noch die Rede sein wird. Bei solcher Sachlage ist es ausgeschlossen, daß die kirchliche Organisation sofort bei Beginn der Kolonisation einsetzte, wie es bei der Gruppensiedlung leicht möglich und in der damaligen Zeit selbstverständlich war. Bei der Einzelhofsiedlung muß notgedrungen zugewartet werden, bis sich eine hinreichende Bevölkerung gebildet hat, um eine Pfarrei gründen zu können. Und auch dann wird sich der Pfarrsprengel noch recht weit hinauserstrecken und es wird meist länger währen, bis aus solch einer Urpfarrei neue Parochien abgezweigt werden können. Das Tempo der kirchlichen Versorgung| richtet sich mit innerer Notwendigkeit nach dem Tempo der Kolonisierungsarbeit. In einer Gegend, wie sie sich um die mittlere Rezat darbietet, muß dabei mit Jahrhunderten gerechnet werden.


2. Die ersten Siedlungen

 Wie wir bereits im ersten Teil dieses Aufsatzes, der von den „Forschungsquellen“ handelt, gesehen haben, geht es nicht an, das Alter der verschiedenen Niederlassungen im Gebiet der mittleren Rezat einfach nach der Form der Ortsnamen zu bestimmen. Ausschlaggebend ist und bleibt vielmehr der Grund und Boden, seine Lage, seine Bonität, seine leichtere oder schwierigere Bearbeitungsmöglichkeit, kurz seine Kulturfähigkeit. Wir müssen uns in die Lage eines siedelnden Bauern in jener alten Zeit hineinversetzen. Wenn er als einer der ersten in das Land kam, wenn er also noch die freie Wahl des Platzes für seine Hofanlage hatte, worauf wird er seine Blicke gerichtet haben? Welches war für ihn das beste und günstigste Gelände? Welchen Ort wird er sich mit dem Scharfblick eines praktischen Landmanns herausgesucht haben? Auch wo etwa eine Grundherrschaft die Siedlung veranlaßt oder wenigstens leitete, wird sie von den gleichen Gesichtspunkten ausgegangen sein, da ihr daran liegen mußte, einen möglichst leistungsfähigen Bauernstand heranzuziehen, damit sie von demselben auch die entsprechenden Abgaben (Zinsen, Gülten u. a.) einfordern konnte. Es hält nicht schwer, die maßgebenden Gesichtspunkte herauszufinden. Ein Vierfaches muß hiebei genannt werden:

 a) Der Bauer brauchte zunächst ein gutes, ebenes, leicht zu bebauendes Ackerland in möglichster Nähe des Hofes. Gut sollte das Feld sein, d. h. fruchtbar, ertragreich, mit entsprechendem Humusboden. Eben sollte das Land daliegen, denn bei den einfachen Ackergeräten jener Zeit erschwerte jede Unebenheit und jede schiefe Lage des Bodens den Feldbau ganz außerordentlich, machte ihn bei stark hängendem Gelände geradezu unmöglich. Leicht zu bebauen sollte das Feld sein, also kein schwerer, allzu lehmiger oder gar unter Nässe leidender Boden, auch kein seichter Sandboden, der leicht austrocknete und wenig Ertrag lieferte. Endlich sollte das Ackerland nahe beim Hofe liegen, damit seine Frucht gegen Feinde geschützt werden konnte (Wildschweine, Hirsche, menschliches Gesindel). Das Feld durfte nicht zu klein sein. Denn nach damaligem Brauch bebaute man ein Ackerland stets nur eine gewisse Zeit, bis sich nämlich der Boden zu erschöpfen begann, was bei dem Mangel jeglicher Düngung notwendig bald eintrat. Das alte Feld blieb dann als Brachland (Egarten) liegen, bis es sich wieder erholt hatte, während inzwischen ein anderes Landstück angebaut wurde. Unter Umständen wiederholte sich das ein drittes Mal, bis das erste Feld wieder in Betrieb genommen werden konnte.

 b) Was ein Bauer weiter benötigte, war ein guter, ertragreicher Wiesboden. Untauglich waren versumpfte Wiesen, wie sie sich damals weithin im Rezatgrund wie in den Seitentälern fanden und selbst heute noch trotz aller Kultur streckenweise finden. Unbrauchbar waren aber auch trockene Wiesen, deren Graswuchs im Sommer bald nachließ. Es mußten saftige, mit guten Gräsern bestandene Wiesen sein. Da man die Düngung| und sonstige Kulturarbeit noch nicht kannte, durfte das Wiesgelände nicht zu klein sein. Anderseits brauchte man nicht so viel Futter, wie heutzutage, da das Vieh vom ersten Frühjahr an bis zum späten Herbst täglich auf die Weide getrieben wurde und man deshalb nur für den Winter vorzusorgen brauchte. Die Wiesen konnten auch entfernter vom Hofe liegen, da sie nicht wie die Äcker zu beaufsichtigen und zu schützen waren.

 c) Eine unbedingte Notwendigkeit für den Haushalt war frisch quellendes Wasser, das naturgemäß in nächster Nähe des Hofes vorhanden sein mußte. Diese Notwendigkeit zwang nicht selten dazu, den Hof an den Rand des Baugeländes zu setzen statt mitten hinein. In ungünstigen Fällen mußte der Hof sogar im Tale errichtet werden, während die Felder auf der Höhe lagen.

 d) Für das in der Regel zahlreiche Vieh (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, auch Pferde) war ausgiebiges Weideland erforderlich. Dazu konnten abgelegene Talgründe, Berghänge, und nicht zum letzten der meist recht lichte und vielfach grasreiche Wald benützt werden. Die Waldnamen „Urlas“ (= Auslassen des Viehes) und „Espan“ (z. B. zwischen Neukirchen und Langenlohe) weisen heute noch darauf hin. Die Weide konnte auch entfernter vom Hofe liegen, da das Vieh leicht dorthin zu treiben war und ein Hirte doch ständige Aufsicht führen mußte. Die oft recht tief ausgetretenen Triebwege sind noch in der Gegenwart da und dort zu erkennen.

 Von dem Wald als einem letzten Erfordernis für die Hofhaltung braucht hier nicht weiter geredet zu werden, da sein Holz überall reichlich zur Verfügung stand und noch steht.

 Unter solchen Gesichtspunkten wird in der Anfangszeit ein Kolonist sich das Land besehen und darnach seine Wahl getroffen haben, gleichviel ob er auf eigene Faust siedelte oder im Benehmen mit einem Grundherrn handelte. Es darf als eine selbstverständliche Sache hingestellt werden, daß die ersten Siedler in unserer Gegend sich immer das beste Land aussuchten. Die Frage, wo die ersten Niederlassungen im Gebiet um die mittlere Rezat zu suchen sind, ist darum gleichbedeutend mit der Frage: Wo treffen wir das beste Siedlungsgelände?

 Ein Überblick über das Land und seine Ortschaften gibt uns unschwer die gewünschte Antwort. Sie lautet: Am geeignetsten für landwirtschaftliche Betriebe war einst ohne Frage der Rezatgrund. Nicht überall, denn auch im Tal der Rezat gab es ehedem viel Sumpf und an den Talrändern viel nassen und sonst ungeeigneten Boden. Aber da, wo das Tal sich ausweitet, wo ein breiteres Ufergelände sich aus dem Überschwemmungsgebiet heraushebt, wo zudem ein fruchtbarer Alluvialboden ansteht, da findet sich ein Gelände, wie der siedelnde Bauer es sich wünschte. Das trifft zuerst auf die Ansbacher Bucht zu, wenigstens auf die beiden Landzungen, die sich zwischen Rezat und Onolzbach einerseits und zwischen Onoldsbach und Dombach anderseits in sanftem Gefälle in das Tal hereinstrecken. Es ist gewiß kein Zufall, sondern entspricht einer siedlungsmäßigen Notwendigkeit, daß wir hier urkundlich von einer Erstsiedlung hören, von der Niederlassung eines gewissen Onold, der dem Bach und weiterhin der Stadt seinen Namen gab; ebenso daß gerade hier von Gumbertus das Kloster gegründet wurde mit dem| für jene Zeit unbedingt erforderlichen, ausgedehnten Ökonomiebetrieb. Eine zweite Talausweitung sehen wir bei Alberndorf, wo die linke Seite ein zwar nicht sehr breites, aber um so längeres ebenes Gelände mit recht gutem Wies- und Ackerboden hervortreten läßt. Ein größerer Talkessel mit leicht welligem Gelände tut sich um Volkersdorf und Rutzendorf, hinüberreichend bis nach Herpersdorf auf. Auch er zeigt gutes Baugelände. Unterhalb Lichtenau erkennen wir wieder breiteres Acker- und Wiesenland, auf der linken Seite um Malmersdorf und Immeldorf, auf der rechten Seite um Waltendorf und um das mit seinen Gebäuden in einem auslaufenden Seitental etwas versteckten Rückersdorf. Schon bei Immeldorf fängt das Gelände wieder steiler zu steigen an, um erst bei Windsbach noch eine bescheidene Ausbuchtung zutage treten zu lassen mit den am Rande liegenden Orten Retzendorf und Elpersdorf. Hier also im Rezatgrund bei den angeführten Orten haben wir die ersten Ansiedlungen zu suchen, da hier allein das relativ beste und günstigste Siedlungsgelände gegeben war. Nirgends sonst in weiterem Umkreis treffen wir ein für die damaligen Verhältnisse gleich gutes und geeignetes Land; überall stoßen wir vielmehr auf mehr oder minder schwere Mängel, die eine Niederlassung in der Erstzeit hinderten oder doch nicht ratsam erscheinen ließen. Erst später mußte man sich notgedrungen auch mit geringwertigerem Gelände begnügen.


3. Der Ausbau

 Er vollzog sich in doppelter Weise. Einmal wurden die Urhöfe geteilt oder es wurden neue Höfe neben dem alten durch Neurodung geschaffen, beides wohl in der Regel für Familienangehörige oder nahe Verwandte. Sodann wurden in den Seitentälern der Rezat und darüber hinaus, sowie auf den Höhen weitere Höfe angelegt und diese ähnlich wie die ersten Höfe nach und nach zu Ortschaften ausgebaut. Die zeitliche Folge dieser neuen Ausbauorte läßt sich im allgemeinen dahin bestimmen, daß die Siedlung um so später erfolgte, je ungünstiger das Gelände war. Denn selbstverständlich haben auch die späteren Kolonisten sich jeweils das relativ beste Land aus dem noch zur Verfügung stehenden ausgesucht, oder es haben schon die Grundherren nach diesen Richtlinien das Land den Siedlern zugewiesen, vielleicht auch selbst zur Urbarmachung mitgeholfen. Nur schrittweise kann sich dieser Ausbau auf dem so ungünstigen Gelände vollzogen haben, und je weiter es hinausging auf die nassen Böden, auf die steilen Gehänge, auf lehmige oder sandige Felder, um so mehr wird sich der Ausbau verlangsamt haben. Man kann unter diesem Gesichtspunkt etwa 3 Gruppen von Siedlungen unterscheiden:

 a) Orte, die nicht allzu große Abweichungen von den oben aufgezeigten Siedlungsanforderungen aufweisen;

 b) Orte, deren Lage und deren Flur schon mit wesentlichen Mängeln behaftet sind oder nach Lage der Verhältnisse ehedem behaftet waren, ehe die fortschreitende Kultivierung des Bodens einigermaßen Abhilfe schuf;

 c) Orte, die ganz ungünstig liegen und darum erst zuletzt entstanden sind.

 In die erste Gruppe werden wir diejenigen Niederlassungen einzureihen haben, die zwar guten Acker- und Wiesboden besitzen, aber nicht mehr| eben daliegen, sondern mit ansteigendem Gelände zu tun haben, wie Schlauersbach, Milmersdorf, Wallersdorf. Weiter die Orte auf der Höhe am Ausgang rasch abfallender Talgründe mit einem Quellhorizont hoch oben und mit anschließenden guten, eben gelegenen Feldern, jedoch mit Wiesen an den Hängen und im Talgrund, wie man es erkennt bei Bammersdorf, Wöltendorf, Ziegendorf und Gleizendorf. Dann Ortschaften, die um des Wassers willen etwas tiefer in das Tal hereingerückt werden mußten, die aber nach einem kurzen, mitunter freilich steilen Anstieg ebenes und gutes Land erreichen, wie es bei Unterrottmannsdorf, Gotzendorf, Gebersdorf, Großhaslach, auch noch bei Thurndorf, Schalkhausen und Deßmannsdorf zu sehen ist.

 Der zweiten Gruppe sind zunächst alle die Orte zuzuweisen, bei denen Nässe des Bodens einst die Kultur sehr erschwerte und zum Teil heute noch erschwert. Wir haben da an flach auslaufende Talgründe zu denken, bei denen kein genügender Wasserablauf gegeben ist oder doch ehedem gegeben war, weshalb der Boden leicht versumpft und die Wiesen sauer werden. Hieher gehören Oberrammersdorf, Gösseldorf, Kurzendorf, Elpersdorf, Katterbach, Hirschbronn, Neukirchen, Petersaurach. Gleichwertig geben sich Talorte, deren Flur zwar nicht sehr stark ansteigt, aber von Quellgebieten durchsetzt und darum vielfach wasserhaltig ist, wie es bei Wippendorf, Weihenzell, Wernsbach, Frankendorf, Wasserzell, Schmalenbach, Fischbach und Wattenbach der Fall ist. Ihnen sind auch die drei „heim“-Orte zuzurechnen: Sauernheim, Speckheim und Claffheim. Weiter gehören hieher die „winden“-Orte, die teils in engen Talwinkeln liegen, teils auf nassem Boden stehen: Ratzenwinden, Wolfartswinden, Brodswinden, Bernhardswinden, Dautenwinden, Meinhardswinden, Eglofswinden und Winterschneidbach (alt Windisch-Schneidbach). Endlich zählen hieher noch alle Siedlungen auf sandigen Böden oder mit Feldern im hangenden Gelände oder sonst mit schwereren Mängeln behaftet: Hennenbach, Ober- und Untereichenbach, Külbingen, Dombach, Lichtenau, Kleinhaslach, Wernsbach bei Windsbach, Bechhofen, Mosbach, Hergersbach u. a., auch Dettelsau mit seiner guten „Aue“ (Wiesgrund), aber schlechtem Ackerfeld, ferner Lengenfeld und Eyb, letzteres eingeengt zwischen Berg und Fluß mit abseits gelegener nasser Flur.

 Die dritte Gruppe umfaßt die ganz ungünstig gelegenen Ansiedlungen, wie Büschelbach tief im Tal, während die Felder oben auf dem Berge liegen, Wustendorf mit seiner ganz schwierigen Hängelage, Reckersdorf und Bruckberg in gleicher Weise, Steinbach bei Bruckberg im Talgrund eingezwängt mit den Grundstücken auf der Höhe, Steinbach bei Ansbach an unfruchtbarem Hang mit versumpften Wiesen und den Äckern auf der Höhe, Zandt im Talwinkel mit sandiger Bergflur, Steinersdorf auf sandiger Bergzunge mit mangelndem Wasser. Ferner sind hier einzureihen alle Orte, die schon in ihrem Namen das Merkmal einer Spätsiedlung tragen: Neuses (bei Ansbach und bei Windsbach), Neudorf, Strüth, Forst, Kammerforst, Pfaffengreuth, Wicklesgreuth, Langenlohe, Brünst, Grüb, Schönbrunn usw., dann alle auf „Hof“ (nicht „Hofen“) auslautenden Gehöfte, wie Strüthof, Waickershof, Balmeshof, Fronhof, Röshof u. a.

|  Man mag im einzelnen bei der Einreihung der Ortschaften in eine bestimmte Gruppe schwanken und da und dort eine Änderung vorzunehmen geneigt sein, aber im großen und ganzen wird an der Gruppierung nichts Wesentliches ausgesetzt werden können. Es macht auch für die Beurteilung des Siedlungsverlaufs und der anschließenden kirchlichen Organisation wenig aus, wenn man die eine oder andere Niederlassung nach oben oder nach unten verschiebt; das Resultat wird in seinen Grundzügen immer das gleiche bleiben.

 Vor allem wird an der These[3], daß die „bach“- und „ach“-Orte die ersten Siedlungen darstellen, während die Orte auf „dorf“ einer späteren Periode angehören, für das mittlere Rezatgebiet keinesfalls mehr festgehalten werden können. Man vergleiche nur einmal die nachbenannten Nachbarorte mit einander:

 Steinbach bei Ansbach in ungünstigster, das gegenüberliegende Alberndorf in günstigster Siedlungslage, wobei noch geschichtlich festzustellen ist, daß Steinbach von jeher zur Gemeinde Alberndorf gehörte mit gleicher einheitlicher Gemarkung, einheitlichem Weiderecht usw., woraus sich ergibt, daß Steinbach nur ein Ausbau von Alberndorf auf dem anderen Ufer der Rezat ist.

 Steinbach bei Bruckberg in ähnlicher Lage gegenüber dem gut gelegenen Gleizendorf auf der Höhe;

 Wattenbach in sumpfigem Grunde zwischen hängendem Gelände, und Wöltendorf auf freundlicher Höhe in zwar nicht bester, aber immer noch recht guter Bodenlage;

 Büschelbach im tiefen, engen Tal, und das nahe, hochgelegene und fruchtbare Ziegendorf;

 Dombach im Loch hinter Ansbach, und das behäbig daliegende Elpersdorf.

 Die Reihe ließe sich noch weiter fortsetzen. Das Resultat bleibt immer das gleiche: Die „bach“-Orte können in unserem Gebiete nicht den geringsten Anspruch auf den Rang von Erstsiedlungen erheben. Nur vereinzelte von ihnen sind der älteren Zeit zuzuzählen, besonders Onoldsbach (siehe unten). Die übergroße Mehrzahl weist durch ihre Siedlungslage auf spätere, zum Teil sogar auf sehr späte Zeit hin. Dagegen sind auf den günstigsten Fluren gerade die auf „dorf“ auslautenden Orte in stärkster Überzahl festzustellen. Auch bei der Gruppe der ältesten Ausbausiedlungen stehen diese Ortsnamen noch weit voran. Erst in der zweiten Ausbauperiode treten die „bach“-Orte mehr in den Vordergrund, während die Namen auf „dorf“ langsam verschwinden.


4. Die Zeit der Siedlung
 Natürlicherweise können keine genau feststehenden, urkundlich belegten Angaben gemacht werden, wann die Kolonisierung im mittleren Rezatgebiet begonnen hat und wie weit sie bis zu einem gewissen Zeitpunkt vorgeschritten war. Aber aus mancher Urkunde können doch entsprechende Schlüße gezogen werden, die im Zusammenhalt mit der allgemeinen Zeitgeschichte und den besonderen lokalen Verhältnissen wertvolle Fingerzeige in dieser Richtung geben. Da ist zunächst die bekannte Urkunde von 786 zu nennen, die uns von dem Bestehen des Benediktinerklosters St. Gumberti berichtet, das| jenseits des großen Herzynischen Waldes zwischen Rethradenza (Rezat) und dem Onoldisbach (Onolzbach = Ansbach) gegründet worden ist. Der Name „Onoldisbach“ kann nicht wohl anders gedeutet werden, als „Bach des Onold“, d. h. eines Siedlers, der sich an diesem Bach niedergelassen hatte und nach dem zuerst der Bach und dann die bürgerliche Niederlassung beim Kloster benannt wurde. Nach Lage der Sache kann diese Siedlung des Onold nicht sehr lange vor der Gründung des Klosters erfolgt sein, da aus der Einzelhofsiedlung noch keine Ortschaft erwachsen war, was sonst in der Urkunde von 786 gewiß zum Ausdruck gekommen wäre.

 Über die Zeit der Klostergründung gibt die genannte Urkunde keinen Aufschluß; sie sagt nur, daß ein Großer des Reiches, namens Gumbert, die Stiftung auf seinem Grund und Boden vollzogen, diese aber dann dem König Karl dem Großen übergeben habe. Aus zwei päpstlichen Schreiben von 724 und 748 (siehe später) darf aber geschlossen werden, daß das Kloster schon vor der Mitte des 8. Jahrhunderts gestiftet wurde, etwa um das Jahr 745. Wenn nun um diese Zeit in der für eine Niederlassung so geeigneten Rezatbucht um Ansbach erst ein einzelner Hof stand, so darf mit Recht angenommen werden, daß auch der weitere Rezatgrund noch nicht stärker besiedelt war, sondern daß sich auch dort nur einzelne Höfe befanden, etwa bei Alberndorf, Rutzendorf, Volkersdorf, Waltendorf, Immeldorf. Der große Wald auf unserem Gebiet befand sich offenbar noch ganz im Anfangsstadium seiner Urbarmachung.

 Das entspricht durchaus den Beobachtungen, die man in der weiteren Umgebung machen kann. So ist es längst aufgefallen, daß bei der Gründung des Bistums Würzburg 740/41 aus dem Aischgrund nur eine einzige Königspfarrei dem Bischof übergeben wurde, die zu Klein-Windsheim. Man hat daraus mit gutem Grunde die Folgerung gezogen, daß um jene Zeit die kirchliche Organisation im Aischgebiet noch nicht sehr weit gediehen war, was sich wieder nur daraus erklären läßt, daß auch die Besiedlung der Gegend noch nicht hinreichend vorgeschritten war. Solange aber der fette und schöne Aischgrund noch freies Land bot, hatten die Franken wahrlich keinen Anlaß, in das unwirtliche Keuperwaldland heraufzusteigen. Ähnlich stand es mit den Schwaben, die sowohl im Ries, wie – vielleicht – im mittleren Altmühltal noch genügend Raum zu Niederlassungen fanden und auch hernach noch den oberen Altmühlgrund vor sich sahen. Auch die Bayern hatten, als sie vom Jura herabstiegen, immer noch einen breiteren Streifen guten Landes zur Besiedlung vor sich, ehe sie in den Keuperwald einzudringen veranlaßt waren. So ergibt sich aus allem der notwendige Schluß, daß im mittleren Rezatgebiet die ersten Siedler nicht vor dem 8. Jahrhundert erschienen. Man darf etwa die Zeit um 720 als Beginn der Kolonisation annehmen.

 Daß sich der Ausbau der Siedlungen nur langsam vollzog, wurde schon gezeigt. Einen genaueren Einblick gewährt uns die Ansässigmachung von Sachsen um das Jahr 800[4]. Das Dorf Sachsen besaß von jeher eine| außerordentlich kleine Flur, wenn man von den Berghängen und dem Walde auf der Höhe absieht. Der anbaufähige Boden ist nach drei Seiten hin durch die benachbarten Flurbezirke äußerst eingeengt, während nach der dritten Seite hin ein zur Kultur ungeeigneter Wald sich ausdehnt. Nimmt man dazu, daß die beiden ganz nahe gelegenen Orte Volkersdorf und Rutzendorf bis in die neue Zeit herein noch das Weiderecht auf den Abhängen der Sachsener Flur besaßen, so kommt man zu dem Schluß, daß die genannten Orte zur Niederlassung für die Sachsen nur einen ganz bescheidenen Flurteil ab zugeben in der Lage waren, offenbar aus dem naheliegenden Grunde, weil damals, also um das Jahr 800, die beiden Ortschaften schon soweit ausgebaut waren, daß sie ihr Gelände für die eigenen Höfe und deren Versorgung benötigten. Man wird freilich diesen Ausbau nicht so verstehen dürfen, daß die beiden Orte schon annähernd den heutigen Umfang erreicht hätten; der Ausbau wird kaum über 3–4 größere Höfe hinausgegangen sein, da die Berghänge und Höhen sichtlich erst später dienstbar gemacht wurden. Ähnlich werden sich die Verhältnisse im übrigen Rezatgrund gestaltet haben. Inwieweit um diese Zeit auch schon darüber hinaus in den Seitentälern und auf den Höhen einzelne Höfe entstanden sind, entzieht sich der Berechnung; groß kann ihre Zahl keinesfalls gewesen sein.

 Das erhellt aus zwei Urkunden jener Zeit[5]. Die eine vom Jahre 810 berichtet uns von einer Schenkung aus der oberen Biberttalgegend an das Salvatorkloster zu Spalt. Darin ist nur von einigen wenigen Hütten und von einer Mühle die Rede und darüber hinaus von einer Wüstenei (heremum), also von unkultiviertem Land. Wenn solches aber schon von der Gegend um den oberen Bibertgrund gesagt werden konnte, wie viel mehr mußte das gelten von der Gegend südwärts bis in die Nähe der Rezat. Die andere Urkunde ist wohl auf die Zeit um 820 zu datieren und enthält die Schenkung des ganzen Schwabachgrundes bis dicht vor den Ort Schwabach an das Kloster St. Emmeram in Regensburg. Sie liefert eine genaue Grenzbeschreibung des Gebietes, bringt aber fast keine Ortschaften und nur die Namen von zwei Siedlern, ein Beweis, wie schwach damals das Land erst angebaut war. Auch daß in der Urkunde von 810 der Name „Spalt“ nicht genannt ist, sondern nur von dem Salvatorkloster „an der Rezat“ geredet wird, gibt zu denken; die bürgerliche Niederlassung von Spalt bestand damals offenbar noch nicht. So werden wir auch durch die urkundliche Überlieferung aus der Zeit um 800 zu dem Schlusse gedrängt, daß damals im mittleren Rezatgebiet sich erst eine recht spärliche Bevölkerung niedergelassen hatte.

 Für die nachfolgende Zeit gibt uns die Tatsache der sog. Wendenansiedlungen einen Anhaltspunkt. König Konrad I. hatte i. J. 911 dem Bischof von Würzburg eine größere Schenkung für das Gumbertuskloster in Ansbach zugewendet, darunter auch einige von Wenden bewohnte Orte in der Bamberger Gegend. Von dort wurde dann, wie dies damals oft geschah, eine größere Zahl von Wendenfamilien verpflanzt, und zwar in die Ansbacher Gegend auf offensichtlich klösterlichen Grund und Boden unter| deutschen Herren. Die Namen der Orte wurden bereits in dem Abschnitt vom Ausbau der Siedlungen aufgezählt. Diese Beiziehung von Wenden läßt uns ein Doppeltes erkennen: Einmal, daß um diese Zeit – jedenfalls bald nach 911 – noch viel Land um Ansbach her zur Besiedlung offen stand, und sodann, daß deutsche Siedler sich gar nicht sehr herandrängten, um das Land zu kultivieren, sicher aus dem naheliegenden Grunde, weil sie anderwärts leichtere Bedingungen für eine Niederlassung fanden. So hat sich ohne Frage der Ausbau der Landessiedlung noch über das ganze 10. und wahrscheinlich auch noch tief in das 11. Jahrhundert hinein erstreckt; von vereinzelten späteren Nachzüglern nicht zu reden.

 Daß unsere Gegend so spät und so langsam besiedelt wurde, darf nicht Wunder nehmen. Dinklage[6] spricht mit Recht von einer „Kulturfeindlichkeit des Bodens“, allerdings zunächst vom Schwabacher Land; aber das Urteil gilt vom gesamten Keupergebiet von der Rednitz bis zum steilen Westabfall der Frankenhöhe. Es gilt nicht nur von den sterilen Sandböden um die Rednitz, sondern ebenso von den mit Lehm durchsetzten Böden im Westen. Auch wo „etwas mehr Lehm vorhanden ist, ist der Boden wegen des geringen Gefälles der sanften Höhen und Täler feucht und rinnsaldurchsetzt und damit wieder dem Ackerbau wenig günstig“, schreibt Dinklage, und folgert daraus: „Wir verstehen, daß diese Gegend erst spät und dazu spärlich von Menschen besiedelt wurde.“

 Fassen wir zusammen, so ergibt sich ungefähr folgendes Bild von der Zeitfolge der Kolonisationsarbeit im mittleren Rezatgebiet:

 8. Jahrhundert: Besetzung des Rezatgrundes, soweit er günstiges Siedlungsgelände aufwies, daneben wohl noch vereinzelte Ableger in den Seitentälern und auf den Höhen;

 9. Jahrhundert: Ausbau dieser Ableger und neuer Anbau auf dem noch einigermaßen besseren Gelände, hauptsächlich die auf „dorf“ auslautenden Ortschaften, doch auch einige mit anderer Benennung;

 10. Jahrhundert: Bildung der Niederlassungen auf „bach“, untermischt noch mit etlichen „dorf“-Orten, dazu die Wendensiedlungen und andere Niederlassungen;

 11. Jahrhundert: Weiterer Ausbau dieser letztgenannten Siedlungen, Neuanlage besonders der Orte mit Rodungsbezeichnungen und anderen Merkmalen einer Spätsiedlung.


5. Königlich-fiskalische Siedlung?
 Dr. Weigel schreibt[7]: „Als tragende politische und soziale Gewalten der Besiedlung erscheinen das Königtum, dem außer den Ortsnamen auf „heim“ auch die älteren Ortsnamen auf „bach“ zuzuteilen sind, und der Adel; die Kirche spielt noch eine bescheidene Rolle.“ Dieser im allgemeinen wohl für Franken (Unterfranken und Ausläufer) gültige Satz kann nach dem bisher Gesagten für das Gebiet um die mittlere Rezat unmöglich zutreffen. Von einer Tätigkeit fränkischer Könige oder fränkischer| Beamter oder fränkischer Königshöfe ist in dieser Hinsicht keine Spur zu entdecken. Die 3 Orte auf „heim“ können, wie gezeigt wurde, nicht mitzählen, da sie wegen ihrer schlechten Bodenlage zu den Spätsiedlungen zu rechnen sind; die Orte aus „bach“ können ebenfalls nicht beigezogen werden, da sie mit Ausnahme von Onoldisbach und vielleicht noch Windsbach sämtlich jüngeren Datums sind. Auch der Umstand, daß zweimal – nur zwei mal – der fränkische Nationalheilige St. Martin als Kirchenpatron auftaucht, kann nicht als Beweis dienen, da gerade die betreffenden Orte (Wernsbach und Kleinhaslach) ihrer Bodenlage nach sich als ausgesprochene Spätniederlassungen darstellen. Man könnte lediglich auf den Namen „Frankendorf“ Bezug nehmen; allein wenn man diesen Namen nicht unzulässigerweise in ein „Frankenheim“ umdeuten will, kann er nur besagen: „Dorf eines Franken“, also Siedlung eines fränkischen Kolonisten oder, wie man auch deuten kann, eines Mannes, namens „Franco“. Im übrigen zeigt die Flurlage die typischen Merkmale einer späteren Niederlassung, und die bescheidene Dorfanlage alle Kennzeichen eines ehemaligen Einzelhofes. Was endlich den Namen „Forst“ betrifft, so ist dieser wegen seiner Allgemeinheit nicht geeignet, als Beweis für ein Königsgut zu dienen. Seiner Siedlungslage nach kann der Ort nicht sehr alt sein; auch seine kirchlichen Beziehungen sprechen für eine jüngere Anlage, wie in einem späteren Abschnitt gezeigt wird.

 Von psychologischem Standpunkt aus erscheint es auch höchst unwahrscheinlich, daß Franken, gleichviel ob ausgediente Kriegsleute oder andere Frankensöhne, sich in das dürftige und schwer zu bearbeitende Keuperland hätten heraufweisen lassen, solange es noch irgendwo bessere Unterkunftsmöglichkeiten gab. Das Waldland mit seinen Keuperletten und Sandgesteinen, seinen Berghängen, versumpften Tälern und Höhen konnte nur abschreckend wirken. Vor allem würden die ausgedienten Franken einen besseren Königsdank gefordert haben, als ihn unser Gebiet zu geben imstande war.

 Ebendarum haben sich auch die Franken gehütet, bei uns Königshöfe anzulegen. Die sämtlichen, von Dr. Weigel bei uns vermuteten und meist für sicher gehaltenen Krongüter müssen als unmöglich bezeichnet werden. Für Wernsbach oder auch Weihenzell verbietet sich schon aus landschaftlichen Gründen die Annahme eines Königshofes (welliges, schief liegendes, zum Teil nasses Gelände, ausgesprochene Spätsiedlung); selbst Weigel[8] muß zugeben, daß sich der Hof „anscheinend nicht voll entwickelt hat“. „Ein Krongut beiderseits des Haselbaches“[9] bei Kleinhaslach erscheint noch weniger möglich, da hier im Tal lediglich für die Wirtschaftsgebäude genügend Raum vorhanden gewesen wäre, die Felder aber auf der Höhe, zum kleinen Teil auch an den Hängen hätten gesucht werden müssen, von den vielfach sumpfigen Talwiesen ganz zu schweigen. Dasselbe gilt von Bürglein[10], wohin Weigel „den Haupthof einer fränkischen Domäne“ verlegt (enges Tal, Felder auf der Höhe, dort Wassermangel). Auch im Aurachgebiet| sollen die ältesten Ortsnamen auf „fränkischen Königsbesitz“ hinweisen, und zwar „eindeutig“[11]. Da der mittlere Aurachgrund für die Anlage eines Königshofes durchaus ungeeignet erscheint, könnte nur die Gegend um Petersaurach in Frage kommen, wo ziemlich ebenes Gelände ansteht. Aber der nasse Boden auf dem dort auslaufenden Aurachgrunde hat sicher keinen königlichen Beamten angezogen; auch deutet weder die Dorfanlage noch die Dorfgeschichte, weder seine Umgebung noch sonst irgend ein Umstand auf einen einstigen Königshof hin. „Daß um Windsbach herum ein Königsgut zu suchen ist“, wird ebenfalls vermutet, obwohl der Ortsname nur auf eine Einzelhofsiedlung deutet und die Kirchenpatrozinien dagegen sprechen. Die Berufung auf benachbarte „bach“- und „heim“-Orte kann ebenfalls nicht ziehen, da diese sämtlich auf schlechtem Siedlungsgelände stehen (Sand, Sumpf u. a.), während der bessere Boden an Retzendorf und Elpersdorf gefallen ist. Das benachbarte „Bechhofen“ (aus „Pech-Ofen“) kann für sich allein ebenfalls nicht beweiskräftig sein, da Anlagen zur Harz- und Pechgewinnung nicht nur für Königshöfe notwendig waren, sondern ebensosehr für andere Höfe, nicht zum letzten für Klosterhöfe; und da Bechhofen in Zehntpflicht zur Pfarrei Sachsen stand, diese aber zum Gumbertusstift gehörte, so liegt es nahe, bei diesem Orte an eine Gründung des Ansbacher Klosters zwecks Lieferung von Pech zu denken. „Krongut und Fiskalpfarrei ist wohl auch im Raum um Burgoberbach, Winterschneidbach und Claffheim anzunehmen“, schreibt Dr. Weigel[12]. Aber Winterschneidbach scheidet von vornherein als Wendenansiedlung aus, ebenso Claffheim als Spätsiedlung auf Unkrautboden. Burgoberbach läßt sich seinem Namen nach („oberer Bach“) nur vom Altmühlgrund aus verstehen, sei’s von Großenried über Sommersdorf oder von Herrieden über dessen Außenstelle Rauenzell. Aus der Namensgebung muß geschlossen werden, daß die dortigen Niederlassungen vom Altmühlgrund aus erfolgten, also Spätsiedlungen sind. Letzteres ergibt sich auch aus der Lage von Burgoberbach auf flach auslaufendem Talgelände mit ehedem nassem und teilweise versumpftem Boden, jedenfalls kein geeignetes Gelände für einen Königshof. Von einem solchen weiß auch weder die Geschichte, noch die Dorfanlage etwas. – Es verbleibt dann noch Ansbach, wo „ein fränkisches Krongut gesichert erscheint“[13]. Als Beweis soll die dortige Johanniskirche dienen, die ohne weiteren Nachweis in die fränkische Frühzeit versetzt und zur fiskalischen Taufkirche (Patron St. Johannes) erklärt wird. Ferner wird auf den Frankenheiligen St. Martin hingewiesen, dem eine Kapelle in der späteren Gumbertuskirche geweiht war. Endlich soll „Onoldisbach“ eine frühfränkische Ansiedlung darstellen. Dem ist entgegenzuhalten, daß der Name Onoldisbach durch den in ihm enthaltenen Personennamen offensichtlich eine Einzelhofsiedlung bezeichnet, nicht aber eine fränkische Gruppensiedlung. Die Johanniskirche aber ist keinesfalls in frühfränkischer Zeit errichtet worden, sondern bedeutend später, wie hernach ausführlicher dargelegt wird. Die Martinskapelle vollends ist erst 1288 bezeugt und kann darum nicht beweiskräftig für eine um mehrere| Jahrhunderte zurückliegende Zeit sein. Entscheidend bleibt auch hier die Urkunde von 786, die in der Lagebeschreibung des Gumbertusklosters gewiß den Königshof nicht verschwiegen hätte, wenn ein solcher in oder bei Ansbach gestanden wäre. Ebenso würde sie die frühfränkische Niederlassung „Onoldisbach“ nicht übergangen haben, wenn eine solche dagewesen wäre. Übrigens muß gefragt werden, wo denn eigentlich der Königshof seinen Sitz hätte haben sollen. Der Hauptteil des in Betracht kommenden Raumes wurde hernach durch das Kloster belegt, die linke Rezatseite ist erst spät bebaut worden (Neuses, Hennenbach), rechts zwischen Onoldisbach und Dornbach aber lag zweifellos der Hof des Onold. Daß etwa das Kloster im Königshof selbst angelegt worden wäre, widerspricht der Urkunde von 786. Bemerkt sei noch ausdrücklich, daß nichts, auch gar nichts in und um Ansbach zu entdecken ist, was auf ein einstiges Königsgut hindeutet.

 So müssen wohl oder übel sämtliche Gedanken an Königshöfe und an königlich-fränkische Siedlungen aufgegeben werden. Es läßt sich nichts davon erweisen oder auch nur wahrscheinlich machen. Vielmehr sprechen alle bekannten Tatsachen und die ganze Siedlungsgeschichte dagegen. Damit soll natürlich nicht bestritten werden, daß ursprünglich der ganze große Keuperwald als unbesiedeltes Land im Eigentum des fränkischen Königs stand; aber von einer kolonisatorischen Tätigkeit der fränkischen Könige kann in unserem Gebiet nicht die Rede sein.


6. Das Kloster Ansbach als siedelnde Herrschaft

 Wir knüpfen wieder an die Urkunde von 786 an, die uns sagt, daß der fränkische Edelherr Gumbert auf seinem Grund und Boden das Kloster zu Ansbach gestiftet habe (etwa um 745). Damit tritt uns der erste Grundherr an der mittleren Rezat entgegen. Er muß hier wie nordwestlich der Rezat einen größeren Besitz zu eigen gehabt haben, da er, wie wir aus anderen Quellen entnehmen, sehr begütert war und noch im Badanach- und Tullifeldgau Besitzungen hatte. Wann und wie er in den Besitz der Gebiete an der Rezat gelangte, ist nicht bekannt; es wird sich wohl um eine königliche Schenkung gehandelt haben, vermutlich für geleistete militärische Dienste. Da Gumbert um 786 noch lebte, dürfte die Schenkung nicht lange vor der Klostergründung erfolgt sein. Ob er in dieser Zeit vor der Stiftung des Klosters eine eigene Siedlungstätigkeit entfaltete, dürfte sehr zu bezweifeln sein. Wenn sich, wie anzunehmen ist, im Rezatgrund bereits einzelne Siedler niedergelassen hatten, so dürften diese auf eigene Faust gehandelt haben; die zuständigen Grundherren, ob König oder Edelherr, waren ja weit entfernt und konnten sich wenig um diesen entlegenen Erdenwinkel an der Grenze zwischen fränkischem, schwäbischem und bayrischem Stammesgebiet bekümmern. Nach Übereignung des Grundbesitzes an das Kloster wurde freilich die Sachlage eine andere; nun konnte nur noch mit Zustimmung des Klosters als Grundherrn gesiedelt werden. Aber gerade das Kloster mußte wünschen, daß möglichst viele Kolonen in das Land kamen, um von diesen die nötigen Einkünfte (Geld- und Sachwerte) für die Unterhaltung des Klosters zu gewinnen. Das Gumbertuskloster trat nun als siedelnde Herrschaft auf den Plan.

|  Als Gumbert das Kloster gründete, mußte er es auch dotieren, d. h. mit dem nötigen Grund und Boden und mit den erforderlichen Einkünften begaben. Einkünfte wird er ihm nur wenige haben zuweisen können, da nur vereinzelte Höfe in der Gegend vorhanden waren. Um so mehr wird er ausgiebigen Grund und Boden zur Verfügung gestellt haben. Diesen sollten eben die Mönche roden und für Niederlassungen urbar machen. Zu den Pflichten der Benediktiner gehörte ja ohnehin neben den geistlichen Obliegenheiten auch die Handarbeit, die sie freilich nur in beschränktem Umfange auszuüben vermochten[14]. Aber sie konnten doch die nötigen Anordnungen und Vorbereitungen treffen, vielleicht auch Personal aus ihrem weltlichen Klosterhaushalt abordnen und so die Siedlungsarbeit nach Möglichkeit fördern. Die Zahl der Mönche wird allerdings, zumal am Anfang, recht gering gewesen sein und ein Dutzend kaum überschritten haben; so wird auch der weltliche Klosterbetrieb nicht über viel Leute verfügt haben. Die Hauptarbeit wird bei der Kolonisation des Landes doch immer den Siedlern selbst zugefallen sein, gewiß unter freundlicher Beihilfe von Verwandten und Nachbarn.
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 Wir wissen nicht, wieviel Grundbesitz Gumbert dem Kloster zuwendete. Es ist sehr wohl möglich, daß der spätere stattliche Kloster- und Stiftsbesitz nicht schon anfangs in vollem Umfange gegeben wurde, sondern daß erst spätere Zustiftungen ihn besonders nach Norden und Nordwesten abrundeten. Doch sprechen verschiedene Umstände dafür, daß der Besitz schon von Anfang an nicht gering war. Zunächst gehörte dem Kloster ohne Frage der ganze große Wald rings um Ansbach, wie er zum Teil heute noch besteht und ehedem sich offenbar nach allen Seiten weithinaus erstreckte. Im Süden und Südosten bildete ohne Frage die alte Gaugrenze zwischen Rangau und Sualafeld den Abschluß. Hier liegen auch die meisten der alten Wendenansiedlungen: Ratzenwinden, Wolfartswinden, Brodswinden, Winterschneidbach, Bernhardswinden, Dautenwinden, Meinhardswinden. Hier finden wir hinter Oberrammersdorf die „Pfaffenstruth“, deren Benennung sich nur auf die Mönche, bzw. Stiftsherren beziehen kann. Hier stoßen wir dicht vor Windsbach auf „Bechhofen“, von dem schon oben die Rede war. Weiter nach Osten hat Petersaurach mit seinen Filialen Dettelsau, Wernsbach und Gleizendorf von alters her Beziehungen zum Kloster über die Pfarrei Ansbach gehabt, so daß dort der große Heilsbronner Forst als Grenze angesehen werden kann. Die alten Grenzen der Pfarrei Sachsen, über die später noch gehandelt werden wird, decken sich in der Richtung nach Süden und Osten klar erkennbar mit den einstigen Grenzen der Bistümer Würzburg und Eichstätt, und damit sicher zugleich mit der Grenze des alten Klostergutes. Nach Nordosten war einst jedenfalls der Höhenzug südlich des Haselbaches dem Kloster zugehörig, wenn nicht dieser Bach überhaupt in seinem Oberlauf die Grenze des alten Klosterbesitzes bildete, wofür besonders die Zugehörigkeit von Külbingen zur Pfarrei Sachsen spricht. Erst der spätere Herrensitz in Vestenberg mit seiner Schloßkaplanei hat in dieses Verhältnis eine gewisse Störung hereingebracht. Weiter nach Norden reichte der Altbesitz des Klosters mindestens bis zum heutigen Zellbach;| die Außenstelle des Klosters in Weihenzell dient dafür als Beweis, ebenso die Zehntrechte des Klosters dort wie in den benachbarten Orten Wippendorf, Zellrüglingen und Moratneustetten, endlich die Zugehörigkeit der Pfarrei Weihenzell und ihres nachmaligen Filials Wernsbach zum Kloster. Allerdings erstreckten sich die klösterlichen Zehntrechte auch auf den nördlich vom Zellbach gelegenen Höhenrücken in der Ortschaft Beutellohe und indirekt als Pfründezugehörung zu Weihenzell in Forst und Petersdorf; auch die spätere Pfarrei Forst stand im Eigentum des Klosters. Wenn dieser Höhenrücken nicht schon von Anfang an zum Klostergut zählte, muß er doch in sehr früher Zeit dazu gekommen sein, sei’s durch Schenkung oder Tausch.

 Unsicher wird die Grenzziehung nach Nordwesten. Es fällt auf, daß das Kloster keinerlei Beziehungen zu Lehrberg und seiner Pfarrei hatte, obwohl der Ort nur eine gute Stunde oberhalb Ansbach liegt. Hier bestanden jedenfalls Verbindungen mit dem oberen Altmühlgrund über Colmberg und Leutershausen bis nach Herrieden. Es ist deshalb anzunehmen, daß der ursprüngliche Klosterbesitz hier nur bis in die Nähe von Lehrberg reichte. Anderseits besaß aber späterhin das Kloster Zehntrechte über Lehrberg hinaus in den Orten Gräfenbuch, Keller, Obersulzbach und Berndorf; es hatte bei Obersulzbach einen Wald, den „Pfaffenschlag“ genannt; es zahlte Besoldungsbeiträge zu den Pfarreien Flachslanden, Ober- und Mitteldachstetten: es übte die Gemeindeherrlichkeit in Anfelden und Berndorf aus. Das alles legt die Vermutung nahe, daß der Klosterbesitz vom oberen Zellgrund aus noch herüberreichte in den obersten Rezatgrund mit seinen Seitentälern. Wenn dies nicht schon von allem Anfang der Fall war, so ist wohl eine Zustiftung anzunehmen, vielleicht noch von Gumbert oder von seinen Erben, die ohne Zweifel nicht nur dort, sondern noch weit darüberhinaus begütert waren. Nach Westen und Südwesten reichte das Klostergut bis in das Einzugsgebiet der obersten Altmühl. Hier lag die von jeher zum Stift gehörige Pfarrei Neunkirchen mit den Filialen Schalkhausen und Elpersdorf; nachzuweisen sind auch Zehnte in Dombach und Mittelbach, dann die Gemeindeherrlichkeit dort wie in Käferbach und Dautenwinden; letzteres ist auch eine der klösterlichen Wendensiedlungen. Eine gewisse Unklarheit in den Besitzverhältnissen scheint später allerdings durch die Dornbergische Herrschaft hereingekommen zu sein.

 Zusammenfassend wird man sagen können, daß beim Kloster bzw. Stift Ansbach ein ausgiebiger Grundbesitz vorhanden war und daß somit reichlich Anlaß und Möglichkeit bestand, kolonisatorisch aufzutreten. Wie sich diese Tätigkeit im einzelnen vollzog, läßt sich nicht sagen. Im allgemeinen wird sie den Verlauf genommen haben, wie er in dem Abschnitt vom Ausbau der Siedlung aufgezeigt wurde. Als unmittelbar vom Kloster selbst betätigte Siedlungen wird man nur Wasserzell, Weihenzell und Pfaffengreuth ansprechen dürfen, wohl auch noch Kaltengreuth und Zellrüglingen. Auch bei den sog. Wendenniederlassungen erkennt man eine zum mindesten organisatorische Tätigkeit, ebenso bei den Straßensiedlungen Hirschbronn und vielleicht noch Strüth und ähnlichen Anlagen, endlich noch bei dem Ausbau von Oberrammersdorf. Wenn im übrigen die Hauptarbeit den Ansiedlern überlassen wurde, so hat doch sicher das Kloster die Arbeit möglichst| gefördert, schon im eigenen lebhaften Interesse. Mit vollem Recht wird man sagen können, daß der weitaus größte Teil der Kolonisationsarbeit im Gebiet der mittleren Rezat bis in die Nähe der Bibert vom Kloster und Stift zu Ansbach als der zuständigen Grundherrschaft ausgegangen ist.


7. Andere siedelnde Herrschaften

 Hiezu kann mangels geschichtlicher Nachrichten nur wenig gesagt werden. Es begegnen uns in der späteren Geschichte nur zwei Herrschaften, die in Frage kommen können, die Herren von Vestenberg und die von Schalkhausen-Dornberg.

 Die Vestenberger sind offenbar ein sehr altes Geschlecht. Schon 942 wird ein Philipp von Vestenberg urkundlich erwähnt, 948 ein Ehrenfried von Vestenberg. Die Überreste ihrer Burg bei dem Dorfe Vestenberg sind noch heute gut zu erkennen und zeugen von einer nicht gerade umfangreichen, aber für die damalige Zeit immerhin belangreichen und festen Anlage. Die Herrschaft war dort vermutlich bereits im 9. Jahrhundert ansässig. Die Vermutung liegt nicht fern, daß auch ihnen vom fränkischen König ein größeres Waldgebiet zur Kolonisierung überlassen wurde, sei’s als Eigenbesitz oder als Lehen. Letzteres dürfte wahrscheinlicher sein, da die Vestenberger später als Reichsministeriale erscheinen[15]. Sie sind wohl mit den Bruckbergern stammverwandt. Beide besaßen Schlösser zu Großhaslach und hatten im 13. Jahrhundert Sitze zu Bertholdsdorf, Dettelsau und an anderen Orten. Auf sie geht jedenfalls die Anlage des Dorfes Vestenberg zurück und weiterhin die der Orte Fronhof und Adelmannssitz, deren Namen schon für Herrensiedlung zeugt. Auch die Straßensiedlung Neukirchen ist allem Anschein nach von ihnen ausgegangen, da sie dort stets herrschaftliche Rechte ausübten (Gemeindeherrlichkeit, Kirchweihschutz u. a.), während das Stift Ansbach dort nichts zu sagen hatte. Das zwischen Neukirchen und Vestenberg gelegene Dorf Külbingen kann dann ebenfalls nur von ihnen stammen. Ihre Sitze in Bruckberg und Großhaslach können aber als Zeugen gelten, daß auch diese beiden Orte dem Geschlecht ihren Ursprung verdanken. Jedenfalls ist keinerlei Verbindung von Großhaslach und seinem großen Pfarrbezirk in der Folgezeit mit Ansbach zu erkennen, im Gegensatz zu Külbing und Neukirchen, die dem Parochialbezirk Sachsen und damit dem Patronat des Gumbertusstiftes unterstanden. Die Reichweite der alten Pfarrei Großhaslach über Ketteldorf, Betzendorf und Bürglein bis Gottmannsdorf, dann über Triebendorf bis an den Rand des Biberttales und westwärts bis zum Haslachgrund[16] führt zu der Erwägung, ob nicht dieses ganze Gebiet einst Vestenbergischer Lehensbesitz war und von ihnen kultiviert wurde. Besonders eigentümlich ist das Verhältnis der Pfarrei Großhaslach zu einem Streifen Landes südlich des Heilsbronner Waldes mit den Ortschaften Aich, Mausendorf, Triebendorf, Wollersdorf, Reuth, Watzendorf und Moosbach[17]. Das ganze Gebiet hängt landschaftlich mit Großhaslach| in keiner Weise zusammen, ist vielmehr durch den großen Wald völlig von ihm getrennt; gleichwohl blieb es bis gegen das Ende des Mittelalters fest mit der Pfarrei Großhaslach verbunden und besaß nicht einmal eine Filialkirche. Dieser abnorme Zustand läßt sich nur dadurch erklären, daß hiefür die gleiche Herrschaft wie in Großhaslach zuständig war, wofür auch die Wohnsitze derselben in Mausendorf und Umgebung sprechen. Der weitere Schluß erscheint dann nicht abwegig, daß den Vestenbergern auch der Südrand des Heilsbronner Waldes gehörte und daß sie diesen besiedelten.

 Das Herrengeschlecht von Schalkhausen wird urkundlich erst 1157 erwähnt. Der königliche Schirmvogt des Gumbertusklosters, Friedrich von Rothenburg, hatte die beiden Wolfram von Schalkhausen, den älteren und den jüngeren, als Untervögte über das Stift eingesetzt. Wie lange schon zuvor dieses Geschlecht in Schalkhausen saß, ist unbekannt; nur ein umfangreicher Erdwall zeugt heute noch von ihrer Burgstelle. Später nahmen dann die Herren ihren Sitz auf der Bergnase oberhalb des jetzigen Dörfleins Dornberg und legten dort eine stattliche Burg an. Das große Besitztum dieses Geschlechtes, wie es sich bei seinem Aussterben 1288 zeigte, berechtigt zu der Annahme, daß wir es hier ebenfalls mit einer alten Herrschaft zu tun haben, wenn wir auch leider nichts davon wissen. Als alte Herrschaft könnte sie dann auch eine Siedlungstätigkeit entfaltet haben, etwa in Neudorf, Steinersdorf, Hinterholz, Tiefental und Lengenfeld, und sicher am Dornberg. Doch schwebt alles im Ungewissen, zumal nicht erkennbar ist, ob bei den genannten Orten ursprünglich klösterlicher Grund und Boden vorliegt, wofür die nachmalige kirchliche Zugehörigkeit der Pfarreien Neunkirchen und seiner Filialen Schalkhausen und Elpersdorf zum Gumbertusstift spricht.

 Dr. Weigel benennt dann noch die Herren von Eyb in diesem Zusammenhang[18]. Er hält es für möglich, daß der Name Eyb von einem Herrn, namens „Ebo“ stamme und daß dieser ein Schirmherr des Klosters zu Ansbach gewesen sei, ja daß das Geschlecht „etwa auf Gumbert zurückgehen könnte“. Einem Herrn von Eyb habe dann Karl der Große die ausgesiedelten Sachsen zur Ansässigmachung überwiesen, und mit diesen Sachsen sei weiterhin die Rodung der noch kaum besiedelten Rezatstrecke Eyb–Immeldorf in die Wege geleitet worden. Diese mit ziemlicher Bestimmtheit vorgetragene Hypothese muß in allen ihren Teilen als den Tatsachen widersprechend abgelehnt werden. Der Name „Eyb“ kann sprachlich nicht von „Ebo“ abgeleitet werden, vielmehr weisen die alten Namensformen „Ibe“ und „Ywen“ eindeutig auf die „Eibe“ hin, ähnlich wie in Eibach und Eibenberg, und stellen den Namen in Parallele mit analogen, aus Baumnamen gebildeten Formen wie Buch, Aich, Tann, Birk, Feucht (Fichte) u. a. Von einem Geschlecht der Herren von Eyb ist in alter Zeit überhaupt nichts bekannt, und auch später hatte es im Rezatgebiet keinen größeren Besitz. Der örtlichen Lage nach kann Eyb nur als Spätsiedlung angesprochen werden. Die „Ebonen“ mit der Sachsensiedlung in Verbindung zu bringen, entbehrt jeder geschichtlichen Unterlage. Den angesiedelten Sachsen eine kolonisierende| Tätigkeit im Rezatgrund zuschreiben zu wollen, widerspricht der geschichtlichen Entwicklung, wie bereits gezeigt wurde.

 Andere Siedlungsherrschaften im Gebiete der mittleren Rezat kommen nicht in Frage. Bezüglich Windsbach und des unteren Rezatgebietes bedürfte es erst genauer Untersuchungen, wobei das Kloster St. Salvator in Spalt nicht zu umgehen wäre. Gleiches gilt vom Einzugsgebiet der Altmühl (Burgoberbach usw.), wozu besonders die Tätigkeit des Klosters und späteren Chorherrenstiftes Herrieden zu würdigen wäre.


C. Die kirchliche Organisation

 Es war in jener Zeit allgemein geltende Ordnung, daß dem Pflug das Kreuz folgte. An die Besetzung des Landes mit Bauern schloß sich die Gründung von Pfarreien und der Bau von Kirchen an. Nicht immer sogleich. Nur wo auf altem oder auch neuem Kulturboden sofort ganze Ortschaften durch Gruppensiedlungen entstanden, konnten auch alsbald Gotteshäuser gebaut und Geistliche berufen werden. Wo aber Einzelhofsiedlung vorherrschte, wie im mittleren Rezatgebiet, wo also geschlossene größere Ortschaften erst nach und nach im Verlaufe von mehreren Jahrzehnten sich bildeten, wo überhaupt der Ausbau der Niederlassungen von einem Hof zum andern infolge der großen Geländeschwierigkeiten nur ganz langsam vorgetrieben werden konnte, mußte notgedrungen auch die kirchliche Organisation in langsamsten Schritt vorwärts gehen. Sie konnte überhaupt erst nach einer bestimmten Zeit einsetzen, nämlich erst dann, wenn die Bevölkerungszahl eine gewisse Höhe erreicht hatte; und sie konnte weiter nur in größeren Zeitabständen den Ausbau der kirchlichen Organisationen vornehmen.

 Noch ein Zweites ist für unser Gebiet zu beachten. Die im 8. Jahrhundert energisch einsetzende kirchliche Organisationstätigkeit, wie wir sie in der Errichtung der Bistümer Mainz, Würzburg, Eichstätt, Regensburg usw., dann in den Bemühungen der fränkischen Könige um die Errichtung und Sicherstellung der Kirchen, um die Fürsorge für die Einkünfte der Pfarreien und anderem erkennen, schloß auch die Gründung von Klöstern in sich. Sie sollten Mithelfer bei der kirchlichen Versorgung der Bevölkerung sein und zugleich Brennpunkte kirchlichen Lebens darstellen. Besonders in abgelegenen, noch wenig besiedelten und kirchlich noch nicht erfaßten Gegenden wurden sie gerne eingesetzt, zugleich mit dem Nebenzweck, die Kulturarbeit vorzutragen. So hören wir gerade in unserer Gegend von Klostergründungen in Heidenheim, Spalt, Herrieden und Feuchtwangen. Und in diesem Zusammenhang muß auch das Gumbertuskloster in Ansbach genannt werden. Die Stiftung dieses Klosters ist im Raume um die mittlere Rezat die erste Erscheinung auf dem Gebiete der kirchlichen Organisationstätigkeit.


1. Das Kloster zu Ansbach
 Laut einer Urkunde vom 29. März 786 übergab der fränkische Edelherr Gumbert das von ihm auf seinem Grund und Boden erbaute Kloster zwischen den Gewässern Rethradenza und Onoldisbach dem König Karl d. Gr. Wann das Kloster, ein Benediktinerkloster, errichtet wurde, ist darin nicht| gesagt. Da aber in einem Schreiben des Papstes Zacharias vom Jahre 748 an Gumbert und andere Männer der Dank für ihre frommen Stiftungen ausgesprochen ist, muß die Gründung des Klosters schon vor diesem Zeitpunkt erfolgt sein.[19] Mit Rücksicht auf das Alter des 786 noch lebenden Gumbert wird man aber nicht weit zurückgehen dürfen. Es dürfte sich die Zeit um 745 empfehlen. Damit sind wir ganz nahe an die Zeit heran-gerückt, da das Bistum Würzburg gegründet wurde (740/41). Beide Tatsachen in eine engere Verbindung miteinander zu bringen, ist gewiß nicht unberechtigt. Die eine diente der kirchlichen Organisation in ganz Ostfranken, die andere dem gleichen Zweck an der äußersten Grenze Ostfrankens.
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 Gumbert wird einmal als „episcopus“ bezeichnet, weshalb ihn Hauck als „Kleriker, der den Bischofstitel führte“, bezeichnet.[20] Richtiger nennt ihn Schöffel einen „Klosterbischof“.[21] Da er ein weltlicher Herr war, kann von bischöflicher Weihe nicht wohl die Rede sein; es dürfte deshalb der Titel „episcopus“ nur in dem Sinne gemeint sein, daß er die Beaufsichtigung und Leitung des Klosters führte und damit bischöfliche Rechte ausübte. Jedenfalls war es zunächst ein Eigenkloster Gumberts. Erst 786 übergab er die Stiftung dem Frankenkönig Karl, der dann dem Kloster Immunität und freie Abtwahl zusprach. Aber diese Selbständigkeit währte nicht lange, denn später überwies Karl d. Gr. das Kloster im Wege des Tausches an den Bischof Berenwelf von Würzburg († 800), wie wir aus einer Urkunde Ludwigs des Frommen vom 20. Dezember 837 wissen. In dieser Urkunde ist allerdings nur gesagt: „Locum, qui dicitur Onoltespah“; allein der „Ort“ Onoldisbach umfaßte das Kloster ebensosehr wie die dazu gehörige, jedenfalls noch sehr bescheidene bürgerliche Niederlassung. Tatsächlich erscheint auch weiterhin, z. B. 911, Ansbach als bischöfliches Eigenkloster, wie auch die angeschlossene dörfliche Siedlung dem Bischof gehörte. An der Spitze des Klosters stand fortan ein Propst, der – wie wir späterhin hören – stets aus den bischöflichen Domherren zu wählen war. Dr. Weigel meint, daß die Übergabe des Klosters durch Gumbert an den König keine freiwillige war, sondern daß Karl d. Gr. Ansprüche darauf erheben zu können glaubte, weil er den Grund und Boden für ehemaliges Staatseigentum hielt.[22] Allein diese Meinung ist durch keinerlei Tatsachen irgendwie zu stützen, auch nicht durch die irrige Ansicht, daß in oder bei Ansbach ein Königshof gestanden sei, wozu schon das Nötige gesagt wurde. Ein Irrtum über die Eigentumsverhältnisse muß sowohl bei Gumbert, als er das Kloster gründete, wie 40 Jahre später bei dem König als ausgeschlossen erscheinen. Viel näher liegen gewiß andere Gründe, wenn man sich überhaupt auf das Gebiet der Vermutungen begeben will, etwa das hohe Alter Gumberts und die Schwierigkeit weiterer Fürsorge für das Kloster, oder eines der üblichen Tauschgeschäfte oder ähnliches. Am wahrscheinlichsten bleiben diejenigen Gründe, die mit dem Begriff „Kirchliche| Organisation“ und der darin liegenden Pflicht zur Erhaltung des Klosters zusammenhängen.

 Wie notwendig diese Pflicht war, zeigt die Tatsache, daß das Kloster später doch noch einging. Warum das geschah, wissen wir nicht. Vielleicht war der Mangel an Einkünften daran schuld, es können aber auch politische Ereignisse im Hintergrund gelegen haben. Auch über das Wann befinden wir uns im unklaren. Es kann, wie Bayer[23] mit Recht sagt, noch im 9. Jahrhundert geschehen sein, kann sich aber auch noch in das 10. Jahrhundert (vor 911) hinübergezogen haben. Einige Mönche blieben dabei jedenfalls noch im Kloster seßhaft, schon um das vorhandene Klostergut unter Aufsicht des Würzburger Bischofs zu verwalten. Die Bischöfe nahmen sich um das Kloster sehr an. Von Bischof Dioto († 931) wissen wir, daß er sich von König Konrad I. im Jahre 911 für den „heiligen Gundbertus, den Bekenner Christi“, den Ort Viereth nebst verschiedenen Slavenniederlassungen im Volkfeldgau schenken ließ und von dort eine Anzahl Wenden nach Ansbach überführte und sie in der Umgegend ansiedelte, was sicher wesentlich zur Erhöhung der Klostereinkünfte beitrug. Man wird auch kaum fehlgreifen, wenn man annimmt, daß um diese Zeit die Kolonisationsarbeit auf dem Klosterbesitz energischer vorgetrieben wurde, so daß man die Entstehung von Orten wie Hirschbronn, Strüth, Petersaurach dieser Periode zuzuweisen berechtigt ist. Dank solcher Fürsorge der Bischöfe konnte nach Ablauf einer gewissen Zeit im Kloster ein Chorherrenstift eingerichtet werden. Wann das vor sich ging, schwebt ebenfalls im Dunkeln. Um 1040 wird es zum erstenmal erwähnt, dürfte aber schon einige oder auch mehrere Jahre zuvor ins Leben getreten sein.

 Die alte Klosterkirche war der Jungfrau Maria gewidmet. Erst 1165 wurde die neuerbaute romanische Kreuzkirche zu Ehren des hl. Gumbert eingeweiht. Von einer sehr alten Martinskirche oder Kapelle, auf die sich Weigel bezieht[24], ist nichts bekannt; eine solche erscheint erst 1288 als Einbau in die Stiftskirche. Auch von anderen Gotteshäusern in oder bei Ansbach ist aus jener Zeit nichts bekannt.


2. Die Pfarrkirche in Sachsen
 Im Hinblick auf den Bau der 14 Slavenkirchen in Oberfranken sagt Hauck[25]: Es entsprach dem Sinne Karls des Großen, „daß er sofort Hand anlegte, um das Land kirchlich zu organisieren“. Diesem praktischen Sinne des Frankenkönigs dürfte auch die Kirche und Pfarrei in Sachsen bei Ansbach ihre Entstehung verdanken. Die immer wiederkehrenden Aufstände des Sachsenvolkes veranlaßten ihn, zum erstenmal im Jahre 795, eine größere Zahl von Familien von dort wegzuführen und sie anderswo in seinem großen Reiche anzusiedeln[26]. Im genannten Jahre nahm er aus einer bestimmten Landschaft jeden „dritten Mann“ hinweg, im ganzen 7070.| Vier Jahre später traf wieder einer größeren Zahl von Männern, Frauen und Kindern dieses Schicksal, und 804 folgte der größte Trupp nach, den Einhard mit 10000 angibt. Wo sie überall angesiedelt wurden, ist im einzelnen nicht bekannt; wir wissen nur soviel, daß sie Bischöfen, Klöstern und Großen des Reiches zur Seßhaftmachung übergeben wurden. Unter den Bischöfen wird auch der von Würzburg genannt. Da aber das unterfränkische Gebiet damals bereits dichter besiedelt war, so liegt die Annahme sehr nahe, daß er einen Teil seiner Sachsen weiter hinaussandte in die noch sehr schwach besetzten Gegenden in seinem Bistum. So werden wir uns die Entstehung der verschiedenen „Sachsen“-Orte zu erklären haben, wie Sachsen bei Leutershausen, Ober- und Untersachsen bei Neustadt a. Aisch, Sachsen bei Ansbach neben manchen anderen Ortsnamen, die sächsisch klingen. Bei dem letztgenannten Sachsen liegt diese Annahme um so näher, als das Kloster zu Ansbach ja im Eigentum des Bischofs von Würzburg stand und der Ort Sachsen tatsächlich auf klösterlichem Grund und Boden errichtet wurde. Eine etwaige andere Erklärung des Ortsnamens Sachsen kann nach Lage der Verhältnisse gar nicht in Frage kommen.

 Es mußte Karl d. Gr. viel daran liegen, seine umgesiedelten Sachsen überall in kirchlicher Hinsicht gut zu versorgen. Er wollte sie doch nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich mit seinem Großreich verschmelzen und betrieb deshalb ihre Bekehrung zum Christentum. Sein organisatorischer Geist ließ ihn auch sonst allenthalben für kirchliche Belange eintreten, wie wir es bei seinen Kirchenbauten in Oberfranken erkennen, die sichtlich nicht nur den dort wohnenden Slaven dienen sollten, sondern ebensosehr und vielleicht noch mehr den ins Land gekommenen deutschen Kolonisten. Was so der Frankenkönig in Oberfranken tat, wird er auch in Mittelfranken nicht versäumt haben. Er wird sicher vorgesorgt haben, daß die im Rezatgebiet ansässig gemachten Sachsen in die kirchliche Organisation hereingenommen und mit ihnen zugleich auch die umwohnende deutsche, schon längst zum Christentum bekehrte Bevölkerung kirchlich erfaßt wurde. Die Annahme ist berechtigt, daß um die Zeit der Sachsenansiedlung in unserem Gebiet die erste Parochialkirche errichtet wurde und daß Karl d. Gr. selbst die Hand dazu bot, zumal, wenn er vom Bischof in Würzburg auf den hier bestehenden kirchlichen Notstand aufmerksam gemacht worden war. Er konnte und mußte die erforderlichen Vollmachten erteilen und die nötigen Anordnungen treffen, wenn die Bevölkerung zur Mithilfe beim Kirchen- und Pfarrhausbau und weiter zur Bereitstellung des Pfründe- und Kircheneinkommens angehalten werden sollte. Dem kleinen Kloster mit seinem allzu geringen Einkommen war dergleichen nicht möglich, und sonst war niemand vorhanden, der helfend hätte eingreifen können. Die wirtschaftliche Ohnmacht des Klosters war wohl überhaupt der Grund, daß bisher noch keine parochiale Einrichtung getroffen worden war, weder in Ansbach, noch in der weiteren Umgebung. Hier vermochte nur eine stärkere Macht Abhilfe zu schaffen.

 Warum gerade Sachsen und nicht der klösterliche Mittelpunkt Ansbach als Pfarrsitz erwählt wurde, kann nur siedlungsgeschichtlich und wirtschaftlich verstanden werden. Siedlungsgeschichtlich, weil um das Jahr| 800 Ansbach noch fast ganz und weithin von Wald umgeben war, während die bereits ansässige Bevölkerung weiter abwärts im Rezattale wohnte, von Alberndorf bis Immeldorf und in deren Umgebung. Ein Pfarrsitz in Ansbach wäre von diesem Kulturmittelpunkt doch allzu weit entfernt gewesen und würde so seinen Zweck nicht oder doch nur zum geringen Teil erfüllt haben. Dazu kamen wirtschaftliche Gründe. Die ansässige Bevölkerung mußte doch bestimmte Einkünfte darreichen für die Kirche und Pfarrpfründe, sie mußte weiter beide mit Grund und Boden fundieren, damit der zum Unterhalt des kirchlichen Personals notwendige Wirtschaftsbetrieb eingerichtet werden konnte. Das alles bedingte den Sitz der Pfarrei in nächster Nähe der zugehörigen Parochianen. Man müßte eigentlich fragen, warum der Pfarrsitz nicht noch weiter talabwärts gelegt wurde, etwa nach Volkersdorf oder in die Nähe des damals allerdings noch nicht bestehenden Ortes Lichtenau. Aber hier entschieden für Sachsen klösterliche Rücksichten. Kirche und Pfarrei sollten auf einem dem Kloster Ansbach gehörigen Grund und Boden errichtet werden, damit dem Kloster das Eigenrecht an beiden gewahrt bliebe. Der nördlich der Rezat auf den Höhen sich hinziehende Klosterwald reichte aber nur bis Sachsen, und darum mußte hier die Kirche stehen, wie denn auch der Sachsenhof offenbar auf Klostergrund erbaut wurde. Tatsächlich besaßen auch Kloster und Stift zu Ansbach von jeher das Patronatsrecht über die Pfarrei Sachsen; ebenso war der Pfarrhof ihr Lehen, wofür den Geistlichen bestimmte Abgaben nach Ansbach entrichtet werden mußten, bis das Lehensrecht im 15. Jahrhundert an das Reiche Almosen in Nürnberg verkauft wurde[27].

 Die Pfarrei Sachsen hatte den gesamten Zehnten von Sachsen einzunehmen, dazu den Großzehnten von Eyb und von Bechhofen bei Windsbach. Damit wird bezeugt, daß die beiden letztgenannten Orte noch zum damaligen Parochialbezirk von Sachsen gehörten, Eyb an der Westgrenze, Bechhofen an der Ostgrenze. Bei beiden handelt es sich jedenfalls um einen Neureuthzehnten, da die Orte sicher erst nach 800, vermutlich sogar erst nach 900 gegründet wurden. Wenn Sachsen nicht auch in den übrigen Orten des Rezattales den Zehnten einzuheben hatte, so erklärt sich dies jedenfalls daraus, daß derselbe bereits dem Kloster überwiesen war. Allerdings scheint das Kloster bzw. das Stift seinen Zehnten später weitgehend veräußert zu haben, was bei der häufigen Geldbedürftigkeit des Stiftes, besonders bei Kirchenbauten nicht verwunderlich ist. Aus Neurodung dürfte auch ein Zehnt auf einem Hof in Milmersdorf für die Pfarrei hervorgegangen sein, ebenso schwache Zehnten auf zwei Höfen in Külbingen.

 Das weitere Pfarrwiddum von Sachsen befaßte einst an die 100 Tagwerk, meist auf minderwertigem Boden. Man erkennt auch aus dieser Tatsache, daß bei der Gründung der Pfarrei der gute Boden ringsumher bereits belegt, die Gegend in der Nachbarschaft bereits hinreichend besiedelt war. Auf besondere Willigkeit der Bevölkerung zur Hergabe von Dotationsgrundstücken wird man aus diesem Umstand ebenfalls nicht schließen dürfen. Die Grundstücke lagen dann noch meistenteils sehr entfernt vom| Pfarrhof. Ein größerer Komplex befand sich etwa eine halbe Stunde entfernt an der Dreiecksgrenze zwischen Volkersdorf, Milmersdorf und Herpersdorf, ein weiterer in gleicher Entfernung zwischen Herpersdorf und Lichtenau, ein dritter über Rutzendorf hinaus auf der Höhe gegen Ober-Prammersdorf, ein vierter kleinerer jenseits Lichtenau am Wege nach Immeldorf. Man sieht, wie der Grundbesitz der Pfarrei aus allen eingepfarrten Ortschaften zusammengetragen wurde, soweit diese nicht allzu entfernt lagen.

 Kirchenpatron in der Kirche zu Sachsen ist St. Alban. Er stimmt zu der Zeit der Pfarrgründung, da Karl d. Gr. ihm besondere Verehrung widmete und seine Gemahlin Fastrade in der St. Albanskirche bei Mainz beisetzen ließ[28]. Erst Im Spätmittelalter wurden ihm Maria und Stephanus beigegeben. Das Filial Immeldorf hatte den ritterlichen Georg als Patron; er ist erst nach dem Jahre 800 in Deutschland bekannt geworden. Die am Kirchturm eingehauene Zahl 1011 könnte sehr wohl das Baujahr der ersten Kirche in Immeldorf bezeichnen[29]. Die Kirche in Brodswinden war dem hl. Sixtus geweiht, der zu den späteren Heiligen zählt, wie denn auch die Kirche in Brodswinden erst in ziemlich später Zeit erbaut worden ist[30]. Gleiches gilt von Lichtenau mit der weiblichen Patronin St. Barbara[31]. Neukirchen ist wohl zuerst auf die beiden Apostel Simon und Judas geweiht worden, später aber treffen wir Peter und Paul[32]. Was diesen Wechsel im Patrocinium veranlaßt hat, ist nicht ersichtlich; vermutlich war es die Weihe einer neu erbauten Kirche, wenn nicht die alte Sitte, eine doppelte Kirchweihe zu feiern, hereinspielt. Die erste Erbauung einer Kirche (Kapelle) wird nicht allzu früh erfolgt sein.


3. Die Pfarrkirche zu Ansbach

 Eine Pfarrei Ansbach erscheint urkundlich zum erstenmal i. J. 1139, und zwar als „parochia, quae est Onoltesbach“. Sie war Eigenkirche des Würzburger Bischofs, der sie damals dem Chorherrnstift zu Ansbach schenkte, damit sie fortan von den dortigen Kanonikern versehen werde[33]. Schon daraus darf der Schluß gezogen werden, daß sie wahrscheinlich ihre Entstehung dem Bischof von Würzburg verdankt, vermutlich zu einer Zeit, als das Kloster nicht selbst tätig aufzutreten in der Lage war, also in der Zeit zwischen dem Verfall des Klosters und seiner Neubelebung als Chorherrenstift.

 Dr. Weigel möchte auch bei Ansbach, wie wir sahen, einen fränkischen Königshof und im Zusammenhang damit eine frühfränkische Fiskalpfarrei feststellen. Er spricht allerdings zunächst vorsichtig von einem „naheliegen“, aber dann von einem „durchaus annehmbar erscheinen“,| kommt aber zuletzt doch darauf hinaus: „Ein fränkisches Krongut Ansbach erscheint mir gesichert, damit auch die entsprechende Fiskalpfaerrei“. Es wurde schon bei der Siedlungsgeschichte des näheren ausgeführt, warum von einem Königshof keine Rede sein kann; ebenso bei der Patroziniumskunde, daß weder der Kirchenheilige St. Johannes noch der erst 1288 bezeugte St. Martin für eine so frühe Entstehung der Pfarrkirche beweiskräftig sein kann. Dagegen hat Dr. Bayer eingehend nachgewiesen, daß und warum die Errichtung einer selbständigen Pfarrei in Ansbach wesentlich später anzusetzen sei[34]. Seinen Ausführungen glaube ich meinerseits vollinhaltlich beistimmen zu sollen.

 Wir müssen auch hier wieder auf die Siedlungsgeschichte zurückgreifen und den Finger darauf legen, daß die Urbarmachung unserer Gegend nur sehr langsam fortschritt, nachdem sie überhaupt schon sehr spät in Angriff genommen worden war. Zur Zeit der Klostergründung können, wie gesagt, nur ganz wenig Höfe im Rezatgebiet vorhanden gewesen sein, und die Aufgabe des Klosters war es gerade, nicht nur diese wenigen Siedler geistlich zu versorgen, sondern vor allem auch, die kulturelle Aufschließung des Landes in die Hand zu nehmen. Diesem doppelten Zweck konnte das Kloster mit seiner Kirche auf längere Zeit hinaus vollauf genügen, auch wenn es nur eine kleine Zahl von Insassen zählte. Die Sache wurde erst brennend, als der Rezatgrund talabwärts stärker besiedelt und dort die kirchliche Versorgung dringender wurde. Diesem Notstand schaffte die Gründung der Pfarrei Sachsen Abhilfe. Diese Pfarrei konnte nun ihrerseits wieder auf längere Zeit den kirchlichen Bedürfnissen der Bevölkerung genügen, auch als die Anlage von Höfen nord- und südwärts weiter voranschritt. Der langsame Ausbau der Niederlassungen erforderte keine raschere Vermehrung der Seelsorgerstellen. In Sachsen werden sich auch sicher Hilfsgeistliche neben dem Parochus befunden haben, wie sie für die spätere Zeit urkundlich bezeugt sind.

 In Ansbach erschien die Errichtung einer eigenen Pfarrei bis zum Ende des 9. Jahrhunderts nicht vordringlich, weil der große Wald um das Kloster her bis dahin nicht gerodet war und zum Teil bis heute nicht gerodet ist. Erst als hinter der Feuchtlach und auch nach Norden zu die Kolonisation langsam einsetzte, als das Kloster um diese Zeit einging und kirchlich nicht mehr in vollem Umfang tätig sein konnte (vor oder kurz nach 900), da stellte sich die Notwendigkeit heraus, nun auch in Ansbach einen festen kirchlichen Mittelpunkt zu schaffen. Den unmittelbaren Anlaß mag die Ansiedlung der zahlreichen Wenden um Ansbach gegeben haben. Nimmt man dazu die Tatsache, daß um diese Zeit ein so energischer Bischof wie Dioto (nach 908 bis 931) in Würzburg lebte, so versteht man, daß nun auch in Ansbach selbst eine Pfarrei erstand. Der Mann, der die große königliche Schenkung von 911 für das Kloster durchsetzte, wird am besten Mittel und Wege gefunden haben, um Ansbach zu einer Pfarrkirche zu verhelfen und die nunmehr dringend gewordene kirchliche Versorgung von Ansbach (bürgerliche Niederlassung) und seiner weiteren Umgebung,| besonders nach Süden (Wendensiedlungen) und nach Norden (Wenden und andere Niederlassungen) sicher zu stellen.

 Daß um das Jahr 800 eine Pfarrei Ansbach noch nicht bestand, darf aus der Tatsache geschlossen werden, daß der Großzehnte von Eyb an die Pfarrei Sachsen fiel. Da Eyb nur eine kleine halbe Stunde von Ansbach entfernt liegt, während nach Sachsen die doppelte Entfernung besteht, da überdies der Weg von Eyb nach Ansbach eben liegt, während nach Sachsen eine Berghöhe zu überwinden ist, so würde Eyb bei seiner Entstehung – wohl erst geraumere Zeit nach 800 – sicher zur Ansbacher Pfarrei geschlagen worden sein, womit von selbst auch der Zehnt dorthin geflossen wäre. In gleicher Entfernung wie Eyb liegt auf der anderen Seite von Ansbach das Dorf Schalkhausen. Dieses behielt seinen Zehnten für die eigene Kirche, ebenso die dazu gehörige Mutterkirche Neunkirchen. Auch diese beiden Zehntverhältnisse sprechen für eine erst späte Entstehung der Pfarrei Ansbach. Doch mögen hier noch anderweitige grundherrliche Verhältnisse inmitten liegen. Es wäre wichtig zu wissen, welche Zehntrechte einst zur Pfarrei Ansbach gehörten: allein die späteren Fassionen enthalten davon nichts; nur läßt der Titel einer größeren Geldbesoldung vom „Stiftsamt“ vermuten, daß die sicher vorhandenen Zehnten einmal, vielleicht nach der Inkorporation der Pfarrei in das Gumbertusstift, von diesem eingezogen und als Ersatz dafür entsprechende Geldleistungen festgesetzt wurden.

 So weisen alle geschichtlichen Tatsachen auf eine spätere Zeit für die Gründung der Pfarrei Ansbach hin. Als Zeitpunkt legt sich am günstigsten die Ansiedlung der Wenden und die dadurch bedingte erhebliche Vermehrung der Bevölkerung um Ansbach her nahe, also die Zeit bald nach 911. Wenn dabei drei Wendenorte, Ratzenwinden, Wolfartswinden und Brodswinden, zur Pfarrei Sachsen kamen, statt zur Pfarrei Ansbach, so darf auch das als Beweis gewertet werden, daß Sachsen mit seinem Pfarrbereich schon vorher zur Stelle war und daß man seine Parochialgrenzen achtete, obwohl die betreffenden Orte von Ansbach nicht sehr viel weiter entfernt lagen als von Sachsen, zum Teil – Brodswinden – sogar gleiche Entfernung aufwiesen. So kommt man mit Bayer[35] auf die von ihm errechnete Zeit um das Jahr 920. Da um jene Zeit das Kloster nicht mehr bestand und der Bischof von Würzburg das freie Verfügungsrecht über die Klostereinkünfte in Händen hatte, konnte er sehr wohl einen Teil davon zum Bau der Kirche und zur Dotierung der Pfarrei verwenden. Der übrige, im Laufe der folgenden Jahre offenbar stark vermehrte Klosterbesitz reichte dann immer noch aus, um im Anfang des 11. Jahrhunderts ein Chorherrenstift aufleben zu lassen.

 Zu der Zeit um 920 stimmt sehr gut das Patrozinium der Ansbacher Kirche. St. Johannes (der Täufer). Seine Verehrung erreichte im 9. und 10. Jahrhundert eine besondere Blüte[36]. Wenn Weigel meint, daß bei einer so späten Errichtung der Kirche der unterfränkische Heilige St. Kilian genommen worden wäre, so ist dem entgegenzuhalten, daß| die Verehrung dieses Heiligen oberhalb der Bergler Steige sich nicht sehr weit verbreitet hat. Keinesfalls kommt sein Name bei der Gründung von Kirchen für unsere Gegend in jener Zeit ausschließlich in Betracht.

 Noch ist ein Wort zu sagen zu Schöffels Meinung[37], daß die Pfarrei Ansbach ursprünglich „eine Reihe von Tochterkirchen“ gehabt haben müste, weil im Jahre 1395 der neugewählte Stiftspropst Balthasar von Masbach folgende Verpflichtung einging: „Debeo in synodo plebanos in Archidiaconatu meo ammonere, ut visitent ecclesiam in Onolsbach cum riliquiis secunda die penthecosten, qui ab antiquo visitaverunt eam“. Er glaubt, daß es sich dabei um alte Filialprozessionen zur Pfarrkirche S. Johannis am Pfingstmontag handelte. Allein mit der „ecclesia in Onolspach“ ist nicht die Pfarrkirche, sondern die Stiftskirche gemeint, die auch sonst in Urkunden so bezeichnet wird, z. B. in der Inkorporationsurkunde für Sachsen wo das Stift kurzweg als „ecclesia Onolspacensis“ bezeichnet wird (1312). Die Münsterkirche galt eben als „die Kirche“, neben der die Pfarrkirche weit zurücktreten mußte, zum mindesten im Sinne der den Propst wählenden und verpflichtenden Chorherren. Der Ausdruck „plebanos“ bezieht sich dann auf sämtliche zum Archidiakonat Ansbach gehörigen Pfarrer, zu denen auch solche zählten, die niemals in einem Filialverhältnis zu Ansbach standen. Auch das Wort „ab antiquo“ darf nach damaligem Sprachgebrauch nicht ohne weiteres als in ferne Vergangenheit zurückweisend gefaßt werden.


4. Weihenzell mit Forst und Wernsbach

 Weihenzell gibt sich in seinem Namen als eine Cella, d. h. eine wirtschaftliche Außenstelle eines Klosters. Als solches kann nach dem geschichtlichen Zusammenhang nur das Gumbertuskloster zu Ansbach in Betracht kommen, das im Rezatgrund talaufwärts noch eine gleiche Anlage besaß, in Wasserzell. Wann der Außenhof Weihenzell angelegt wurde, läßt sich nicht sagen. Keinesfalls kann es sehr früh geschehen sein angesichts der weiten Entfernung vom Kloster und der nicht sehr günstigen Siedlungslage. Doch wird man auch nicht zu tief in der Zeit herabgehen dürfen, da nach dem Erliegen des Klosters eine solche Außenstelle, die mit ihren Erzeugnissen der Versorgung der Mönche dienen sollte, zwecklos gewesen wäre. Andernfalls müßte man das Wiederaufleben des Klosters als Chorherrenstift zum Zeitmaß für die Gründung der Cella nehmen. Weigels Ansicht, daß die Zell-Orte stets an Verkehrsstraßen angelegt wurden, trifft bei Weihenzell unter keinen Umständen zu; auch bei Wasserzell insofern nicht, als durch den Rezatgrund zwar eine solche Straße lief, aber zwischen Ansbach und Lehrberg auf der nördlichen Talseite, während Wasserzell auf der Südseite angelegt ist.

 Als klösterliche Niederlassung bildete Weihenzell von Anfang an einen natürlichen Mittelpunkt für die umliegenden Siedlungen, die im Laufe der Zeit seis früher oder später, dort entstanden. Der Gedanke, in Weihenzell ein neues Kirchenwesen entstehen zu lassen, lag darum nahe, als sich die Bevölkerung hinreichend gemehrt hatte. Wann der Gedanke Verwirklichung| fand, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wird wohl nach der Gründung der Pfarrei Ansbach eine nicht zu kurze Zeit verstrichen sein, ehe zunächst ein Filial und später eine selbständige Pfarrei errichtet wurde. Da der Zehnt von Weihenzell an das Stift zu Ansbach zu leisten war, könnte daraus der Schluß gezogen werden, daß Weihenzell als Niederlassung schon vor der Gründung der Pfarrei Ansbach bestand; doch ist auch die andere Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, daß der Zehnt ursprünglich im Besitze der genannten Pfarrei war und erst später mit dem übrigen Pfarrzehnten vom Stift eingezogen wurde. Solange weder in Ansbach noch in Weihenzell Pfarrsitze bestanden, war die sicher noch ganz spärliche Bevölkerung der Gegend kirchlich wohl auf die Pfarrei Sachsen angewiesen, was allerdings nur vermutungsweise ausgesprochen werden kann.[38]

 Als Kirchenheiliger erscheint der Apostel Jakobus. Er wurde erst im 12. Jahrhundert in Deutschland recht heimisch; aber die Kirche geht fraglos auf frühere Zeit zurück. Das bezeugt schon der stattliche Grundbesitz der Pfründe, sowie der reiche Zehnte aus Forst, Petersdorf, Aimershof (jetzt Wustung) und Wernsbach. Auch der Umfang der Pfarrei beweist ihr hohes Alter. Er umfaßte Zellrüglingen, Moratneustetten, Neubronn, Haasgang, Adelmannsdorf, Thierbach, Feßmühle, Thurndorf, Gebersdorf, Wippendorf, Grüb;[39] dazu die beiden Filialorte Forst und Wernsbach mit den dahin gehörigen Außenorten.

 Wernsbach erweist sich nicht nur durch das bis 1503 währende Filialverhältnis als eine Tochter von Weihenzell, sondern auch durch die Leistung eines sehr ausgiebigen Zehnten dorthin. Daß seine Lage auf höchst ungünstigem Gelände eine Spätsiedlung bekundet, wurde schon gesagt; von einer Fiskalkirche dort kann deshalb keine Rede sein (gegen Weigel). Auch die beiden Kirchenheiligen sind hiefür nicht ins Feld zu führen, da der eine, St. Martin, nicht nur in alter Zeit, sondern durch das ganze Mittelalter hindurch erscheint, der andere, St. Nikolaus, aber überhaupt erst um die Wende des 10. zum 11. Jahrhundert im Lande auftritt. Letzteres dürfte auch die Zeit der Erbauung der Kirche sein, wenn man nicht vielleicht noch weiter gehen muß. Die Weihe auf den Namen zweier Heiliger geschah um jene Zeit nicht selten. Die Dotation der Pfründe entspricht der späten Gründung und dem ursprünglichen Filialverhältnis: wenig Grundbesitz, dazu ein recht mäßiger Zehnt aus Hohenau, einem mit Wernsbach räumlich nicht in Verbindung stehenden, abseits gelegenen Orte.

 Forst läßt durch seine Zehntleistung an die Pfarrei Weihenzell erkennen, daß es ursprünglich zu dieser Parochie gehörte. Die von Dr. Weigel behauptete Filialzugehörigkeit zu der angeblichen Königspfarrei Kleinhaslach ermangelt jeder geschichtlichen Begründung. Der Name „Forst“ deutet überdies auf eine Spätsiedlung, entstanden durch Rodung im dortigen Forst, der, wenn nicht schon ursprünglich, so doch in sehr früher Zeit im Klosterbesitz stand. Auch die Kleinheit des Pfarrsprengels zeugt für kein| hohes Alter der Kirche[40]. Das Patrozinium des hl. Stephan könnte zwar alt sein, kommt aber noch im späten Mittelalter vor. Wann und wie Forst zur selbständigen Pfarrei erhoben wurde, läßt sich urkundlich nicht feststellen. 1291 erscheint Forst als „parochialis ecclesia“ des Bischofs von Würzburg, 1303 inkorporierte Bischof Manegold die Pfarrei dem Gumbertusstift zu Ansbach.


5. Petersaurach mit Dettelsau

 Die Besiedlung des ganzen Höhenzuges zwischen Rezat und Haslach westlich und südlich des heutigen Heilsbronner Forstes kann nicht vor dem 9. Jahrhundert in Angriff genommen worden sein. Am ersten mögen die beiden Orte Ziegendorf und Gleizendorf entstanden sein, zunächst als Einzelhöfe je auf der Höhe an einem steil auslaufenden Seitental mit hohem Quellgebiet und anschließendem ebenen, fruchtbaren Ackergelände und guten in das Tal abstreichenden Wiesen. Petersaurach dürfte frühestens gegen das Ende dieses Jahrhunderts, wahrscheinlicher erst im 10. Jahrhundert angelegt worden sein, da hier schwieriges Gelände – sumpfiger oder doch nasser Boden in flach auslaufender Talmulde – hinderlich war. Nachdem freilich die erste Kulturarbeit geleistet war, konnte sich die Siedlung rasch ausbauen, da reichlich Anschlußgelände zur Verfügung stand. Zu diesem Ausbau wird auch Altendettelsau zu rechnen sein, dem sich in einem gewissen Abstande Neuendettelsau anschloß. Wieder später folgte wohl Wernsbach im Talgrund mit sandigem Gehänge und Feldern auf der Höhe, und ganz spät erst Langelohe und Wicklesgreuth.

 Die Notwendigkeit eines eigenen Gotteshauses in dem natürlichen Mittelpunkt Petersaurach ergab sich wohl schon bald angesichts der weiten Entfernung von der Pfarrkirche zu Sachsen (7–12 km). Der Name des Kirchenpatrons von Petersaurach, St. Peter, kann allerdings nicht für eine bestimmte Zeit in Anspruch genommen werden, da er in allen Jahrhunderten auftritt. Ihn vollends als Beweis für eine frühkarolingische Fiskalkirche werten zu wollen, wie Dr. Weigel tut, erscheint durchaus abwegig. Dem widerspricht schon das alte Filialverhältnis zu Sachsen, das unerklärbar wäre, wenn Petersaurach als Königspfarrei gegründet worden wäre. Geschichtliche und siedlungsmäßige Zusammenhänge bekunden gleicherweise, daß die Kirche dort frühestens im 10. Jahrhundert gebaut worden ist, zunächst als Filiale von Sachsen. In der Inkorporationsurkunde von 1312, worin Petersaurach zugleich mit Sachsen dem Gumbertusstift einverleibt wurde, heißt es: „parochia Urach, filia parochie in Sahsen“. Diese Doppelbezeichnung, einerseits als „parochia“, anderseits als „filia“, dürfte darin zu verstehen sein, daß sich Petersaurach damals bereits auf dem Wege zur Selbständigkeit befand. Bei der weiten Entfernung von Sachsen ergab es sich von selbst, daß ein eigener Geistlicher dauernd in Petersaurach wohnte, wenn auch noch in Abhängigkeit von dem Pfarrherrn in Sachsen. Es ist sogar möglich, daß Petersaurach schon tatsächlich selbständig war und| daß die Bezeichnung „filia parochie in Sahsen“ nur den geschichtlichen Zusammenhang festlegen wollte, um das Patronatsrecht des Gumbertusstiftes, bzw. seines Propstes über Petersaurach zu begründen.

 Die Dotierung der Pfarrei zeigt sich in späterer Zeit als mäßig: ein hinreichender Grundbesitz, geringe Zehnten in Petersaurach, mehr Zehnten „von einem gewissen Distrikt um Ziegendorf gegen Immeldorf zu“, wie es in einer Beschreibung von 1810 heißt; dazu noch kleine zerstreute Zehnten in Altendettelsau, Immeldorf und anderen Orten der Umgebung. Man gewinnt den Eindruck, daß es sich überall um Neureuthzehnten handelt, während der Altzehnt anderswohin geflossen ist. Vielleicht gehörte er ursprünglich zum Kloster Ansbach, von wo er aber später weggekommen sein müßte, ähnlich wie es bei den Ausführungen über die Pfarrei Sachsen angedeutet wurde.

 Zu den Filialorten von Petersaurach ist zu bemerken:

 Gleizendorf besitzt eine alte Kirche mit St. Moritz als Patron. Dieser Heilige kommt erst vom 10. Jahrhundert ab allgemeiner vor. Das älteste Kirchlein wurde keinesfalls früher erbaut.

 Neuendettelsau verehrte den hl. Nikolaus, der zu den Reformheiligen zählt und sich erst vom 10. Jahrhundert ab in Deutschland durchsetzte. Die dortige Kirche dürfte erst im 11. Jahrhundert geweiht worden sein. Die Erhebung zur selbständigen Pfarrei erfolgte 1403.

 Wernsbach ist Filiale von Neuendettelsau. Kirchenpatron ist der hl. Laurentius. Sein Kultus kam erst im 11. Jahrhundert in Deutschland zur Blüte. Dahin weist auch der Bau der alten Kirche, entsprechend der Spätgründung des Ortes.


6. Neunkirchen und Schalkhausen
 Diese beiden Orte und ihre kirchliche Zugehörigkeit geben manches Rätsel auf. Neunkirchen ist siedlungsmäßig dem Altmühlgebiet zuzurechnen. Der Name „zur neuen Kirchen“ läßt sich ebenfalls nur von dort aus verstehen und zwar in Zusammenstellung mit der alten Kirche in Leutershausen. Anderseits scheinen Ort und Kirche auf einem zum Gumbertuskloster gehörten Grund und Boden errichtet worden zu sein, weshalb das Stift Anspruch auf das Patronat hatte. Auffallend ist es nun, daß das Gotteshaus zu Schalkhausen im Filialverhältnis zu Neunkirchen stand trotz der Nähe von Ansbach und der mehr als doppelten Entfernung von Neunkirchen. Auch wenn man berücksichtigt, daß die Pfarrkirche zu Ansbach erst um 920 errichtet wurde, kommt man zu keiner Übereinstimmung, da Schalkhausen aller Wahrscheinlichkeit nach sein Gotteshaus erst nach diesem Zeitpunkt erhalten hat, wie man teils aus der ungünstigen Siedlungslage und darum späten Entstehung des Ortes, teils aus dem Patrozinium des Spätheiligen Nikolaus schließen muß. Neunkirchen ist allerdings früher entstanden, ob aber früher als die Pfarrei Ansbach, erscheint fraglich, wenn auch das Patronat des hl. Georg das nicht ausschließen würde. Die Frage drängt sich auf, ob die Parochialgrenzen von Neunkirchen und damit ursprünglich von Leutershausen wirklich bis in die Nähe von Ansbach reichten. War dies der Fall, dann konnte die Gründung einer Pfarrei in| Neunkirchen durch das Stift Ansbach den Zweck haben, die Klosteruntertanen aus der kirchlichen Abhängigkeit von Leutershausen zu lösen und sie mehr an Ansbach zu binden. Aber warum dann Schalkhausen nicht zu Ansbach geschlagen wurde, ist nicht recht verständlich, es sei denn, daß die Pfarrei Neunkirchen noch vor der Pfarrei Ansbach gegründet wurde. Ob nicht auch in diesem Zusammenhang wieder an eine weltliche Grundherrschaft zu denken ist, die maßgebenden Einfluß ausübte, etwa an die Herren von Schalkhausen, später in Dornberg?

 Die Einkommensverhältnisse beider Orte bieten keinen Fingerzeig zur Lösung der Fragen. Neunkirchen hatte einen guten, doch nicht allzu großen Grundbesitz und einen mäßigen Zehnten in Neunkirchen, Hinterholz und Hürbel am Rangen, wobei man vermutlich an Neureuthzehnten zu denken hat. Schalkhausen nennt nur verhältnismäßig wenig Grund und Boden sein eigen, dagegen hatte es starken Zehnten in Schalkhausen einzunehmen. Im Verzeichnis von 1807 findet sich dazu die Bemerkung: „Reutzehnter ist bei der Herrschaft“. Erst 1435 wurde Schalkhausen selbständige Pfarrei.


7. Eyb

 Die Altgeschichte dieses Ortes ist fast ganz in Dunkel gehüllt, auch in kirchlicher Beziehung. Angesichts der sehr ungünstigen Lage kann Eyb keine Frühsiedlung darstellen; seine Anlage weist in das 10., allenfalls noch in das ausgehende 9. Jahrhundert. Einen bestimmten Hinweis gibt die Tatsache, daß Eyb den Großzehnten nach Sachsen zu entrichten hatte, aller Wahrscheinlichkeit nach ein Neureuthzehnt. Daraus ist ein Doppeltes zu entnehmen, einmal daß Eyb erst nach der Gründung der Pfarrei Sachsen (um 800) entstanden sein muß, sodann daß es ursprünglich zu dieser Parochie gehörte.

 Später trat in diesem kirchlichen Verhältnis eine Änderung ein. Es hatte sich in Eyb ein Herrengeschlecht niedergelassen, die Herren von Eyb. Das Geschlecht scheint anfangs wenig hervorgetreten zu sein, besaß auch wohl keine Möglichkeit, seinen Besitz in und um Eyb zu erweitern; es gründete sich deshalb in der Folgezeit einen anderen Herrensitz, die Eybburg bei Großlellenfeld, und erwarb später noch weitere Sitze, so in Sommersdorf und Vestenberg. Solange sie aber in Eyb ansässig waren, erstrebten sie jedenfalls wie alle Edelherren in kirchlicher Hinsicht eine gewisse Unabhängigkeit. Wir dürfen es als fast selbstverständlich annehmen, daß sie sich eine Eigenkapelle erbauten und dazu, wenn auch nur zeitweise, einen Schloßkaplan bestellten. Die Überlieferung berichtet von einer solchen Kapelle aus dem Jahre 1043, was nicht unglaubwürdig klingt. Auch das Kirchenpatronat des hl. Lamprecht würde dazu stimmen, da sich dessen Verehrung in Deutschland erst im 11. Jahrhundert durchsetzte. Zur Kapelle werden sich auch die Gutsangehörigen und sonstige Bewohner des damals sicher noch recht kleinen Dorfes gehalten haben, so daß die langsame Loslösung von Sachsen ohne weiteres von selbst gegeben war. Später, wohl nach dem Wegzug der Herrschaft, soll sich das Gumbertusstift um die Versehung der Stelle angenommen haben. Eine selbständige Pfarrei| wurde Eyb erst 1482. Eine Filiale der Pfarrei St. Johannis in Ansbach scheint Eyb nie gewesen zu sein. Der Umstand, daß das über Eyb hinausliegende Kaltengreuth zur Pfarrei Ansbach geschlagen wurde statt zu Eyb,[41] läßt sich leicht daraus erklären, daß die Eyber Kirche im Eigenbesitz der Herren von Eyb stand, weshalb das Gumbertusstift seine – sicher sehr späte – Rodung in Kaltengreuth mit den Klosteruntertanen nicht dahin verweisen wollte, sondern sie lieber der ihm selbst eigenen Pfarrei in Ansbach einverleibte.

 Das Pfründeeinkommen der Pfarrei war von jeher äußerst dürftig: fast kein Grundbesitz, nur ein geringer Zehnter, lediglich ein größeres Getreidereichnis vom Stift zu Ansbach.


8. Kleinhaslach-Bürglein
 Obwohl beide Orte weder zum Siedlungsgebiet der mittleren Rezat, noch zum Bereich des alten Klosterbesitzes gehören, muß ihrer doch gedacht werden, da Dr. Weigel sie zum Beweis für seine Theorien beigezogen hat. Von Kleinhaslach sagt Weigel: „Ich erblicke hier die Seelsorgekirche des Krongutes beiderseits des Haselbaches“; eine kräftigere Entwicklung sei ihr allerdings versagt geblieben, sie habe aber doch den „Pfarrei-Mittelpunkt“ gebildet, der sich südwärts über Forst und Frankendorf, nordwärts über Dietenhofen und dessen weitere Umgebung erstreckte. Das sei zu erschließen aus dem fränkischen Ortsnamen „Haslach“ und dem fränkischen Patrozinium seiner Kirche. St. Martin, weiter aus der fränkischen Niederlassung „Forst“ mit seiner auf der Höhe über „Frankendorf“ gelegenen Fiskalkirche und ihrem Patron St. Stephan. Auch das Andreas-Patrozinium der Kirche zu Dietenhofen stimme dazu. Erst später sei Kleinhaslach zu einer Filiale von Dietenhofen herabgesunken und dieses habe dann seine Stelle eingenommen. Gegen diese Kombinationen Weigels ist schon bei der Patroziniumskunde und bei der Siedlungsgeschichte das Nötige gesagt worden. Der Auslaut eines Ortsnamens auf „ach“ gibt keinerlei Recht, auf fränkischen Ursprung zu schließen, zumal wenn es sich, wie hier, um einen Sammelbegriff handelt („Haslach“ = Haselgebüsch[42], ähnlich wie bei Birkach, Eibach, Lindach u. a.); die ganz ungünstige Siedungslage beweist vielmehr, daß Kleinhaslach sehr spät entstanden ist. Die Patrozinien des Martin, Andreas und Stephan können, aber müssen nicht alt sein; ein Krongut im Haslachtal ist eine Unmöglichkeit. Soweit man Kleinhaslach geschichtlich zurückverfolgen kann, war es stets ein Filial. Daß es einmal Mutterkirche von Dietenhofen gewesen sei, ist bei dem Alter und dem gewaltigen Umfang dieser Pfarrei vollkommen ausgeschlossen. Gegen eine frühe Entstehung der Kirche in Kleinhaslach spricht schon die Tatsache, daß bei der Pfründe sich so gut wie keine Grundstücke befinden, sondern lediglich ein mäßiger Zehnt aus dem Dorf und ein etwas größerer vom Filial Warzfelden. Ob Muck recht hat, wenn er schreibt[43], daß in Kleinhaslach| einst ein Kaplan oder Frühmesser gesessen sei, der aber nach der Reformation seinen Wohnsitz in Dietenhofen genommen habe, auch daß Kleinhaslach vordem eine Filia von Großhaslach gewesen sei, bedarf erst noch der genauen Nachprüfung. Die Filialkirche Warzfelden weist mit St. Mauritius als Patron von selbst in eine spätere Zeit (10. oder 11. Jahrh.).

 Nach Weigel[44] soll der Hauptsitz des Königshofes sich in Bürglein befunden haben, wo dann auch die zur Seelsorgekirche Kleinhaslach gehörige Taufkapelle gestanden sei. Dafür zeuge das Johannes-Patrozinium der dortigen Kirche. Allein auch hier muß das Gleiche wie bei Kleinhaslach festgestellt werden; Die ungünstige Siedlungslage von Bürglein wie auch der Name dieses Ortes lassen unzweideutig eine Spät-Niederlassung erkennen; ein Königshof war in dem engen Tal unmöglich; Johannes der Täufer kommt als Kirchenheiliger zu allen Zeiten vor. Kirchlich stand Bürglein in alter Zeit im Bereiche von Großhaslach und hatte mit Kleinhaslach nie etwas zu tun. Die Pfarrpfründe von Bürglein war einst gut ausgestattet: Ein starker Grundbesitz, daneben ein mäßiger Zehnt in Bürglein, Gottmannsdorf und (Kleinzehnt) zu Triebendorf. Die geringen Zehntrechte dürften sich aus dem Umstande erklären, daß alle vom Kloster Heilsbronn erworbenen Güter und Höfe zehntfrei wurden[45]. Deshalb ist wohl auch seinerzeit aus der Klosterkasse eine größere jährliche Getreideentschädigung an die Pfarrei bewilligt worden. Die Gründung der Pfarrei erfolgte vermutlich durch die ritterliche Herrschaft, die sich dort niedergelassen hatte.


9. Großhaslach
 In dem Abschnitt über die siedelnden Herrschaften wurde bereits ausgeführt, daß Großhaslach einen Mittelpunkt bildete, von dem aus durch sie Vestenberger und Bruckberger Herren allem Anschein nach die Besiedlung der Gegend und anschließend die kirchliche Organisation vorgetragen wurde, teils nördlich, teils südlich des großen Heilsbronner Waldes. Der ursprüngliche Ausgangspunkt war jedenfalls Vestenberg. Aus der Zugehörigkeit der zum Vestenberger Bereich zählenden Orte Neukirchen, Külbingen und Gleizendorf zur Pfarrei Sachsen darf geschlossen werden, daß die alte Grenze dieser Parochie sich anfangs bis zum Haselbach erstreckte, also auch Vestenberg und Großhaslach noch umfaßte. Ersteres löste sich aus dem unmittelbaren Pfarrverbande durch die Errichtung einer Burgkaplanei und Schloßkapelle; in Großhaslach wurde wohl schon frühzeitig der Gedanke einer eigenen Pfarrei verwirklicht. Der Ort weist zwar eine nicht ganz günstige Siedlungslage auf, da zu den auf der Höhe gelegenen Feldern erst ein gewisser Aufstieg zu überwinden ist; aber die Felder liegen eben und sind gut. Die Niederlassung wird deshalb noch ziemlich früh gegründet worden sein, etwa um die Mitte des 9. Jahrhunderts. Die großräumige Flur gestattete eine raschere Entwicklung des Ortes als dies anderwärts möglich war. Nimmt man dazu, daß um die gleiche Zeit auch in der| Nachbarschaft Höfe angelegt wurden (Ketteldorf, Triebendorf, Gottmannsdorf), so drängte die wachsende Bevölkerung von selbst dazu, die kirchliche Organisation entsprechend auszubauen, da das über anderthalb Stunden entfernte, durch einen großen Wald geschiedene Sachsen den religiösen Bedürfnissen der Leute unmöglich genügen konnte. Es mag deshalb noch im 9. oder doch in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts geschehen sein, daß in Großhaslach eine eigene Pfarrei erstand. Die wohl schon vorher erbaute Kirche war der Maria geweiht, was sich gut in die Zeit einfügt, wie die Marienkirche im Kloster zu Ansbach beweist.

 Die Pfarrei Großhaslach umfaßte vermutlich den ganzen Herrschaftsbezirk der Herren von Vestenberg und Bruckberg mit Ausnahme der bei Sachsen verbliebenen obengenannten Orte. Für diese war vielleicht das in ältere Zeit zurückgehende Gotteshaus in Neukirchen als Sammelpunkt gedacht, wo tatsächlich regelmäßige Gottesdienste von Sachsen aus gehalten wurden. Näheres über die Reichweite der Parochie wurde bereits in dem Abschnitt über die siedelnden Herrschaften dargelegt. Es darf mit Bestimmtheit angenommen werden, daß die Gründung der Pfarrei auf die genannten Herrschaften zurückgeht, ebenso wohl auch die Erbauung weiterer Kirchen und Kapellen in ihrem Bereich. Später scheint freilich ihr kirchlicher Eifer erlahmt zu sein; denn der hernach kultivierte Südrand des Heilsbronner Waldes mit dem natürlichen Mittelpunkte Reuth blieb bis gegen das Ende des Mittelalters ohne eigene gottesdienstliche Stätte trotz der großen räumlichen Abgeschiedenheit von Großhaslach, auch trotz der Reformbewegung von Clugny.

 Das Pfarrwiddum dieser Pfarrei entsprach dem Alter und dem Umfang der Parochie: ein ausgiebiger Grundbesitz, die Hälfte des Groß- und Kleinzehnten von Großhaslach, nebst einigen zerstreuten Zehnten in der Umgegend, vermutlich Neureuthzehnten. Wohin die andere Hälfte des Großhaslacher Zehnten floß, ist nicht bekannt.

 Die Burgkapelle in Vestenberg hatte zum Schutzpatron den hl. Sebastian. Dieser kommt schon 826 in Frankreich vor[46], widerspricht also nicht dem hohen Alter der Kapelle.


10. Windsbach
 Auch Windsbach zählt nicht mehr zum mittleren Rezatgebiet, soll aber mit Rücksicht auf die Ausführungen Dr. Weigels noch mitbehandelt werden. Daß hier die Annahme eines Königshofes auszuscheiden hat, wurde schon ausgeführt. Damit entfällt von selbst auch die Theorie einer frühfränkischen Fiskalkirche. Für die Errichtung einer frühzeitlichen Parochie bestand in diesem Raume überhaupt kein Bedürfnis, teils aus siedlungsgeschichtlichen, teils aus kirchlichen Gründen. Siedlungsgeschichtlich ist festzuhalten, daß das Rezatgebiet um Windsbach ebenso wie das weiter oben gelegene nicht vor dem 8. Jahrhundert zur Kolonisation in Angriff genommen wurde, daß frühestens| in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts dort die ersten Höfe entstanden (etwa in Retzendorf, Elpersdorf und vielleicht auch in der Altsiedlung Windsbach) und daß der weitere Ausbau wegen des sandigen Geländes nur sehr langsam und spät vor sich ging. Zu einer kirchlichen Organisation bestand deshalb lange Zeit kein Anlaß. Einer solchen standen aber auch kirchliche Gründe im Wege. Denn kurz oberhalb Windsbach verlief die alte Bistumsgrenze zwischen Würzburg und Eichstätt; so dicht an der Grenze pflegte man aber keine Pfarrei zu gründen, solange nicht eine stattliche Bevölkerung in unmittelbarer Nähe zu versorgen war. Der Raum um Windsbach dürfte zunächst von dem Salvatorkloster in Spalt kirchlich bedient worden sein, bis etwa in Wassermungenau eine eigene gottesdienstliche Stätte geschaffen wurde. Windsbach aber wird aller Wahrscheinlichkeit nach erst mit der Gründung der Stadt – wohl im 12. Jahrhundert – seine selbständige Pfarrei erhalten haben. Die Möglichkeit, daß schon zuvor an der Stätte der jetzigen Pfarrkirche oder sonstwo eine Kapelle stand, kann und soll damit nicht bestritten werden; eine solche kann aber nicht sehr weit in die Vergangenheit zurückgereicht haben. Ob dabei St. Michael als Kirchenpatron eine Rolle spielte, läßt sich nicht erweisen, ist auch für die Feststellung des Alters belanglos, da das Patronat dieses Heiligen in jedem Jahrhundert erscheint, Umgekehrt spricht das Patrozinium der hl. Margareta in der Pfarrkirche zu Windsbach für die späte Errichtung dieses Baues. Wenn Weigel noch Bezug nimmt auf den Petersberg bei Windsbach und diesen als Zeugen für eine frühfränkische Fiskalkirche beziehen möchte, so ist darauf zu erwidern, daß Berge öfter so benannt wurden, auch wenn keine Kirche dort stand; für Windsbach ist aber dort weder eine Kirche noch eine Kapelle nachweisbar. Völlig abwegig ist endlich die Beziehung der Gottesruhkapelle in einem Seitental auf der anderen Seite der Rezat; sie wurde erst 1400 durch Hans von Hellberg erbaut, der eine Wallfahrt in das heilige Land gemacht hatte und die Entfernung des heiligen Grabes von der Schädelstätte als Maßstab nahm für die Entfernung der Gottesruhkapelle von Windsbach.[47] Das Kirchenpatronat dieser Kapelle – St. Stephan – kann um so weniger als alt bezeichnet werden, als der Stephanskult gerade um die Zeit von 1400 in der Gegend einen neuen Aufschwung erlebte (siehe Pfarrei Sachsen).

 Die Pfarrei Windsbach wurde reichlich ausgestattet[48]. Grundstücke waren es allerdings nicht sehr viele, was wichtig ist für die Frage nach dem Alter der Stelle. Dafür gab es umfangreiche Zehnte aus Windsbach, Elpersdorf, Untereschenbach, Wassermungenau, Winkelhaid und Rutzenhof. Doch war davon auch ein Frühmesser zu unterhalten.

 Zusammenfassend ist zu sagen, daß das kirchliche Gesicht von Windsbach talabwärts gewendet ist und nur von dort aus richtig verstanden werden kann. Es ist sowohl das Salvatorkloster in Spalt in seiner Verbindung mit Regensburg, wie das Bistum in Eichstätt und die bei der Stadtgründung beteiligte Herrschaft im Auge zu behalten.


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11. Burgoberbach

 Ort und Pfarrei sind unzweifelhaft Ausläufer des Altmühlgebietes und haben mit dem Rezatgebiet um so weniger zu tun, als zwischen beiden Flußgebieten auf der Wasserscheide die alte Grenze zwischen Rangau und Sualafeld und ebenso die kirchliche Grenze zwischen Würzburg und Eichstätt verlief. Aber nachdem Dr. Weigel beide zur „Einkreisung“ der Urpfarrei Sachsen beigezogen hat, müssen sie auch hier kurz berührt werden. Es ist bereits festgestellt worden, daß auch in diesem Raume von einem Königshofe keine Rede sein kann, eben darum auch nicht von einer alten Königspfarrei. Der Kirchenheilige Nikolaus in Burgoberbach weist in das 10.–11. Jahrhundert, genau dem Siedlungsalter des Ortes und seinem Ausbau entsprechend. Die Annahme eines Patroziniumswechsels ist willkürlich. In geschichtlicher Zeit stand die Kirche im Filialverhältnis zu Großenried; es ist kein Grund ersichtlich, warum dieses Verhältnis nicht von Anfang an bestanden haben soll. Im weiteren ist seine kirchliche Geschichte bedingt durch das Bistum Eichstätt und vielleicht auch durch das Kloster und Stift Herrieden.

 Der Ort Claffheim nahe bei Burgoberbach hat seine Flurmark auf der Wasserscheide, liegt aber mit seinen Gebäuden zum Oberbach geneigt. Gleichwohl erscheint er noch als zum Rezatgebiet gehörig, da er allem Anschein nach noch auf klösterlichem Grund und Boden errichtet wurde. Die Lage ist hier die gleiche wie in dem benachbarten Winterschneidbach, das ebenfalls zum Altmühlgrunde neigt, aber eine unzweifelhafte Klostersiedlung (Wendenniederlassung) darstellt. Auch in der späteren Geschichte erscheinen beide Orte stets im Zusammenhang mit Ansbach. Dies zur Richtigstellung einer Notiz in den Beiträgen zur bayer. Kirchengeschichte, 12. Jahrgang, S. 21, wo Claffheim zu Burgoberbach gerechnet wurde[49].


Zusammenfassung

 Wenn wir die Ergebnisse überblicken, die wir so aus den nüchternen Tatsachen urkundlicher und landschaftlicher, siedlungsgeschichtlicher und kirchlicher Art gewonnen haben, so gelangen wir zu folgenden Resultaten:

 1. Die Gründung einer frühfränkischen Königspfarrei ist in unserem Gebiete und in seiner nächsten Umgebung nirgends nachweisbar. Sie wird geradezu ausgeschlossen durch den Verlauf der Landbesiedlung, die noch am Ende des 8. Jahrhunderts ganz schwach entwickelt war. Sie wird weiter ausgeschlossen durch den geschichtlichen Tatbestand, daß der weitaus größte Teil des in Betracht kommenden Bodens dem Kloster Ansbach zugeeignet war.

 2. Die erste kirchliche Organisationstätigkeit bestand in der Stiftung des Gumbertusklosters zu Ansbach um 745, dem nun die weitere Siedlungsarbeit und der Ausbau der kirchlichen Organisationen zufiel.

 3. Als erste Pfarrei auf klösterlichem Grund und Boden erscheint die weitausgreifende Parochie Sachsen um das Jahr 800.

|  4. Als weitere Pfarrgründung folgte, soweit ersichtlich, erst im Anfang des 10. Jahrhunderts die Pfarrei Ansbach. Wieder später wird die Bildung einer Parochie in Weihenzell anzusetzen sein. Über Neunkirchen, dessen Erhebung zur Pfarrei ebenfalls in frühe Zeit zu verlegen ist, fehlen noch die nötigen Unterlagen.

 5. Um die Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert dürfte die Pfarrei Großhaslach errichtet worden sein, aber nicht vom Kloster aus, sondern wahrscheinlich durch die Herren von Vestenberg.

 6. Alle sonst noch im Raum der mittleren Rezat entstandenen Pfarreien sind aus Filialen der genannten alten Parochien hervorgegangen.

 7. Die kirchlichen Gebilde von Kleinhaslach, Windsbach und Burgoberbach haben in diesem Zusammenhang auszuscheiden, da sie nicht aus dem Raumgebiet der mittleren Rezat heraus entstanden, sondern von anderer Seite her bedingt sind.

 8. Die Pfarrei Sachsen darf in dem vom Verfasser behaupteten Raum wohl den Anspruch erheben, eine Urpfarrei zu sein, da alle in ihrem geschichtlich nachweisbaren Parochialbezirke nachmals entstandenen Pfarreien aus Filialen von Sachsen hervorgegangen sind. Nur bezüglich Weihenzell und Großhaslach kann lediglich vor der Gründung dieser Pfarrbezirke ein Zusammenhang mit Sachsen vermutet werden.

 9. Was den Hinweis von Dr. Weigel auf die klunyazensische Reformbewegung betrifft, so ist diese für unser Gebiet gegenstandslos, da die gesamte kirchliche Organisation ohnehin schon unter streng kirchlicher Leitung stand (Kloster und Stift Ansbach unmittelbar unter dem Bischof von Würzburg). Nur die Pfarrei Großhaslach stand unter einer weltlichen Herrschaft; aber gerade hier hat die Bewegung versagt.



  1. Grimm, Wörterbuch.
  2. Dinklage 215.
  3. Weigel 16, 10 u. 16.
  4. Rusam 4.
  5. Dinklage 199, 210.
  6. Dinklage 197 f.
  7. Weigel 14, 77.
  8. Weigel 16, 22.
  9. Weigel 16, 20.
  10. Weigel 16, 21.
  11. Weigel 16, 14.
  12. Weigel 16, 23.
  13. Weigel 16, 23.
  14. Hauck II, 221.
  15. Bosl 36 f.
  16. Schöffel 149.
  17. Schöffel 150.
  18. Weigel 16, 25.
  19. Bayer 37.
  20. Hauck II, 585.
  21. Schöffel 136.
  22. Weigel 16, 23.
  23. Bayer 37.
  24. Weigel 16, 23.
  25. Hauck II, 354.
  26. Rusam 5.
  27. Rusam 9.
  28. Rusam 10.
  29. Rusam 16.
  30. Rusam 17.
  31. Rusam 15.
  32. Rusam 75.
  33. Bayer 38; Schöffel 136.
  34. Bayer 38 ff.
  35. Bayer 41.
  36. Deinhard 91.
  37. Schöffel 137.
  38. Rusam 14 u. Karte.
  39. Schöffel 139.
  40. Schöffel 146.
  41. Schöffel 137.
  42. Bacherler, Sammelblatt d. Hist. Ver. Eichstätt 1923.
  43. Muck II, 228 f.
  44. Weigel 16, 21.
  45. Muck II, 169.
  46. Hauck II, 773.
  47. Schornbaum, Zeitschr. f. bayer. Kirchengesch. 4, 90.
  48. Derselbe 4, 94.
  49. Dagegen Schöffel 137.